News Urheberrechtsverletzungen: Illustrator des Grüffelo er­wägt Klage gegen OpenAI

mischaef

Kassettenkind
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Lol… das funktioniert tatsächlich.
Edit: Haha. Das macht Spass.

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Kann die KI auch Conny und Jakob Bilderbücher erstellen? Oder hat der carlsen Verlag das denen auch schon aus trainiert?
Ich warte noch auf die Abschaffung des Urheberrechtes für ki Modelle weil die Modelle nicht ohne trainiert werden können und weil ohne KI die amerikanische Wirtschaft zusammenbrechen würde.
 
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ChatGPT hat mir neulich aus lizenzrechtlichen Gründen verweigert eine moderne Interpretation von Darth Vader zu erstellen. Könnte also Erfolg haben. Allerdings vermutlich nicht in dem Sinne wie gewünscht (Geld abgreifen).
 
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@Floorp Ditt jibt ne Anzeije!

Richtig so. Die Tech Konzerne denken leider schon viel zu lange, dass sie machen können, was sie wollen. Weil es eben viel zu lange schon so ist. Der Grüffelo wird sie in ihre Schranken weisen.
 
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Am Ende wird das Verbot nur in der EU gelten und jeder kann es via VPN weiter nutzen....sieht man ja schon bei google. Früher konnte man auf Adressen klicken und dann ging Maps auf. Dank EU nicht mehr. Daher VPN und das Urteil ist umgangen
 
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youngbuck89 schrieb:
Der Grüffelo wird sie in ihre Schranken weisen.
Das glaube ich nicht. Hinter der Förderung von AI stecken politische Interessen. Der Grüffelo hat da keine Chance.
 
Wieso man hier nicht hart durch greift, verstehe ich sowieso nicht. Auch bei den Hacks von Behörden sollte Altman persönlich haften (ist ja CEO, Verantwortung und so) und einsitzen.

Wenn eine Privatperson sich nur einen Bruchteil dessen erlaubt hätte, würde sie in den meisten Ländern nie wieder den Duft der Freiheit schnuppern.
 
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Den Grüffelo habe ich sooo oft vorgelesen.. 😊😃
 
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Stanzlinger schrieb:
Am Ende wird das Verbot nur in der EU gelten und jeder kann es via VPN weiter nutzen....sieht man ja schon bei google. Früher konnte man auf Adressen klicken und dann ging Maps auf. Dank EU nicht mehr. Daher VPN und das Urteil ist umgangen
These: Die Leute die solche Bilder erstellen wissen in der Regel nicht was ein VPN ist.
 
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Aber klar ich werde mir einen neuen Asterix & Obelix gegen AI Band XL.erstellen

Ich finde das was alle AI da abziehen eine Absolute Frechheit das sind alles Raubkopierer und Raubkopien verkaufen grundsätzlich rechtswidrig. Das Anbieten oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Kopien ohne Zustimmung der Rechteinhaber kann nach § 106 UrhG mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Die hersteller solcher KI sollten alle in den Knast wandern und ihre Software gleich mit dazu!
 
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youngbuck89 schrieb:
Der Grüffelo wird sie in ihre Schranken weisen.
Der lässt sich ja schon von einer Maus auf der Nase rumtanzen. Ich sehe da leider wenig Chancen. :/
 
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Das sagt Claude Sonnet 5.5 Mittel

Und von Mistral kommt das:
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Teile hier die Ansichten nicht.

Wenn jemand einen KI-Bildgenerator für private Zwecke nutzt um sich einen Grüffelo zu erstellen der einen PC anschreit und sich das als PC-Hintergrund macht -> kein Problem.
Wenn jemand einen KI-Bildgenerator benutzt um Grüffelozeichnungen zu erstellen die er irgendwie kommerzialisiert oder online verbreitet, dann ist da ein Problem. Das Problem ist aber nicht die AI, die das kann, sondern derjenige, der das für illegitime Zwecke missbraucht.

Das Problem sind auch nicht DVD-Brenner, die illegal Filme duplizieren können, sondern Akteure die dies tun um sich den Kauf zu ersparen oder schlimmer noch sogar vermarkten.
 
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Wie sollte eine KI eine Figur so genau nachbilden können, wenn nicht widerrechtlich entsprechendes Material für das Training gnutzt worden ist. Manchmal halten die Tech-Bosse anscheinend alle anderen als komplett minderbemittelt ...
Rigoros durchgreifen und hohe Strafen sind das einzige, was die verstehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die großen LLMs mit Unmegen an urheberrechtlich geschützten Material trainiert wurden. Sollen die richtig blechen ...
 
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MoinWoll schrieb:
....vermutlich nicht in dem Sinne wie gewünscht (Geld abgreifen).
Woher willst Du das wissen? Wenn Du über Jahre eine Figur geschaffen hättest, würdest Du es zulassen, dass andere damit ohne Dein Wissen Geld verdienen?

Schon irgendwie traurig, dass immer solche Vorwürfe kommen.

@fineline
Ja, Kinder können sehr ausdauernd sein, immer das gleiche Buch vorgelesen zu bekommen. Ich habe unseren Junior damals angebettelt, doch mal was anderes vorlesen zu dürfen...er war unerbittlich...^^
 
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Ophilon schrieb:
Wenn jemand einen KI-Bildgenerator benutzt um Grüffelozeichnungen zu erstellen die er irgendwie kommerzialisiert oder online verbreitet, dann ist da ein Problem. Das Problem ist aber nicht die AI, die das kann, sondern derjenige, der das für illegitime Zwecke missbraucht.

Das Problem sind auch nicht DVD-Brenner, die illegal Filme duplizieren können, sondern Akteure die dies tun um sich den Kauf zu ersparen oder schlimmer noch sogar vermarkten.
Doch, denn die AI hat Informationen genutzt, die sie nicht hätte nutzen dürfen. Das hat nichts mit dem privat oder kommerziell zu tun. Das DVD-Brennerbeispiel passt da nicht so wirklich ...
Ergänzung ()

mischaef schrieb:
Woher willst Du das wissen? Wenn Du über Jahre eine Figur geschaffen hättest, würdest Du es zulassen, dass andere damit ohne Dein Wissen Geld verdienen?
Das ist der Punkt!
mischaef schrieb:
@fineline
Ja, Kinder können sehr ausdauernd sein, immer das gleiche Buch vorgelesen zu bekommen. Ich habe unseren Junior damals angebettelt, doch mal was anderes vorlesen zu dürfen...er war unerbittlich...^^
Das kenne ich auch nur zu gut :)
 
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Demon_666 schrieb:
Doch, denn die AI hat Informationen genutzt, die sie nicht hätte nutzen dürfen.

Was ja noch immer nicht geklärt ist. Eine AI darf, je nach Auffassung, durch Fairuse mit allem möglichen Zeug trainieren. Du darfst ja auch das Buch lesen, dir es merken und dann irgendwie auf andere Weise in deinem eigenen ersten Buch verwenden. Nennt sich Lernen.

Interessant wird es dann, wenn die KI etwas quasi 1:1 ausgibt. Hier sieht die Rechtslage schon wieder schärfer aus, und es gab ja auch ein paar deutsche Urteile dazu, gerade in Bezug auf Musik.

Und dann bleibt am Ende die Frage, ob ein KI-Hersteller bestraft werden sollte, weil seine KI etwas ausgibt, was in der späteren Verwendung illegal ist, oder ob der Nutzer, der es veröffentlicht, verantwortlich ist.
 
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mischaef schrieb:
Woher willst Du das wissen? Wenn Du über Jahre eine Figur geschaffen hättest, würdest Du es zulassen, dass andere damit ohne Dein Wissen Geld verdienen?
Natürlich nicht, deswegen meine Vermutung (hätte ich Wissen gemeint, hätte ich Wissen geschrieben), dass der Erschaffer Geld sehen möchte, dieses aber nicht zu holen sein wird. Entweder es geht ums Geld oder eben nicht. Falls nicht, zieht aber auch das Argument "andere verdienen ohne mein Wissen Geld damit" nicht so wirklich. Oder ist das Grüffelofranchise gemeinnützig ausgelegt? Bin da nicht so im Bilde. In dem Fall würde eine Klage ohne Absicht Geld zu bekommen natürlich Sinn machen.

Edit: Kurz über das Grüffelofranchise informiert. Gewinnerzielungsabsicht ist eindeutig. Ich bleibe bei meiner Vermutung.
 
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mischaef schrieb:
Wenn Du über Jahre eine Figur geschaffen hättest, würdest Du es zulassen, dass andere damit ohne Dein Wissen Geld verdienen?
Ja, warum denn auch nicht. Es ist ja nicht so das mir bzw. dem Urheber irgendwas weggenommen bzw. entgehen würde, da herrschen gerade im Urheberrecht mMn ziemlich verquere Ansichten... Da könnte ja demnächst auch ein Wirt Geld vom Taxiunternehmen verlangen, immerhin Verdient das Taxiunternehmen ja Geld weil sich ein par Gäste in der Kneipe besaufen...
 
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