News US-Sammelklage: G.Skill zahlt 2,4 Mio. US-Dollar, weil XMP nicht ab Werk läuft

Wolfgang.R-357: schrieb:
Daher ist die Klage vollkommen sinnlos, der RAM-Hersteller kann daran nichts ändern.

Auf OC gibt es keine Garantie, gabs noch nie, wirds auch nie geben, darum schreiben auch die beiden CPU-Hersteller maximal garantierte RAM-Taktraten in ihre Spezifikationen, alles darüber kann funktionieren, muss es jedoch nicht, weil es pure Glückssache ist was der Speichercontroller kann.
Es geht hier doch um eine "Verbrauchertäuschung", es wird aufgrund der Verpackung und Darstellung etwas suggeriert, was man nur durch manuelle Einstellung des XMP bzw. OC hinbekommt.

Wenn in Deutschland die Verbraucherzentrale die Firmen wegen solcher Praktiken abmahnt jubeln alle. Hier wird doch auch was für den Verbraucherschutz getan, und auf einmal soll das "böse" sein?
Nur weil bei den Amis halt direkt ein paar Nullen mehr hinten dran stehen?

Neben den Geldzahlungen enthält der Vergleich weitere Auflagen. Künftig sollen beworbene Taktraten als „bis zu“-Werte dargestellt werden. Außerdem soll auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung ein Hinweis ergänzt werden, dass die maximale Geschwindigkeit eine manuelle Übertaktung oder zumindest BIOS-Anpassungen erfordert und von CPU sowie Mainboard abhängt.
Warum macht man das denn nicht gleich so, und erklärt dem Verbraucher das so das er es sieht, und auch der Leihe versteht? Klar, weil man das Produkt dann eventuell nicht kauft.

Warum schreibt wohl Milka nicht vorne drauf "Jetzt mit weniger Inhalt"?
Schau dir doch mal das ein oder andere Urteil an, z.B.
https://www.vzhh.de/sites/default/f...Sanella-Upfield_LG-Hamburg_406_HKO_121-22.pdf

Wie gesagt, nur weil es bei den Amis immer direkt um richtig viel Kohle geht, heißt es nicht das es immer alles schlecht ist.
 
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Robo-Man schrieb:
Wenn in Deutschland die Verbraucherzentrale die Firmen wegen solcher Praktiken abmahnt jubeln alle. Hier wird doch auch was für den Verbraucherschutz getan, und auf einmal soll das "böse" sein?
Nur weil bei den Amis halt direkt ein paar Nullen mehr hinten dran stehen?
Weil es weder den Kläger noch dem Anwalt um die Sache (Verbraucherschutz) geht, sondern nur darum, iwo Geld rauszuholen? Seht ihr denn nicht den eklatanten Unterschied zwischen Verbraucherschutz und solchen privatrechtlichen Klagen?
 
Das Rechtssystem in den USA ist halt ein gänzlich anderes, keine Ahnung ob es da überhaupt sowas vergleichbares wie die Verbraucherzentrale gibt.
Da wird das halt einfach anders geregelt.

Wäre es dir lieber die Firmen kommen mit jedem Mist davon, und es verbessert sich gar nix?
Kann doch egal sein wo das Geld von links nach rechts wandert.
 
Vielleicht noch mal zur Erinnerung an alle: Hier geht es um einen Vergleich und nicht um eine rechtskräftige Verurteilung. Die Höhe der Summe resultiert vor allem daraus, dass beide Seiten das Thema beenden möchten. Bei einem Urteil wäre auch ein Freispruch möglich gewesen. Wenn man sich die Speicherpreise anschaut, hätte ich an Stelle von G.Skill jedes Angebot angenommen - kostet ja nichts aktuell.

AnkH schrieb:
Seht ihr denn nicht den eklatanten Unterschied zwischen Verbraucherschutz und solchen privatrechtlichen Klagen?
Auch hier noch mal: In Deutschland sind solche Schadensersatz-Forderungen an gesamte Körperschaften nur schwer zu stellen. Bei der aktuellen Klage gegen Amazon wegen der Beitragserhöhung geht es bspw auch nur um die zu viel gezahlten Beiträge und nicht um einen Betrugsvorwurf, denn dann müsste jemandem aus dem Unternehmen Vorsatz nachgewiesen werden. Das würde sich nicht lohnen. Das amerikanische Rechtssystem ist da anders gestrickt.
 
DaDare schrieb:
Gleiches gilt auch für die RAM Hersteller. Aus Sicht eines Laien ist das eine zugesagte Eigenschaft des Produktes.
Tja, da gehören beim RAM eben mehr, als nur eine zugesagte Eigenschaft zum fehlerfreien Dauerlauf dazu und das Zusammenspiel mit dem Controller ebenso.

DaDare schrieb:
Für mich ist das zurecht gewonnen und für den Konsumenten ein gutes Urteil. Stell dir vor, die Hersteller schränken für jedes Produkt den Einsatzbereich extrem stark ein.
Das soll es geben.
So darf man mit Mikrowellen keine Papageien trocknen und mit dem Fahrrad nicht auf der Autobahn fahren, obwohl man das könnte.
 
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Robo-Man schrieb:
Wäre es dir lieber die Firmen kommen mit jedem Mist davon, und es verbessert sich gar nix?
Kann doch egal sein wo das Geld von links nach rechts wandert.
Du raffst es echt nicht, oder? Es besteht ein DIREKTER Zusammenhang zwischen den von Dir auch genannten idiotischen Vorschriften und Verbote, die immer mehr werden, und solchen Bereicherungsprozessen mit dem Scheinanstrich eines Verbraucherschutzes. Es ist genau dieses Rechtsverständnis, das all dies massiv fördert, weil iwann alle Hersteller dermassen darauf bedacht sind, jede noch so idiotische Falschverwendung ihres Produkts im Beipackzettel abzudecken, damit man ihnen JAAA keine Klage anhängen kann.
 
wuselsurfer schrieb:
Tja, da gehören beim RAM eben mehr, als nur eine zugesagte Eigenschaft zum fehlerfreien Dauerlauf dazu und das Zusammenspiel mit dem Controller ebenso.
Du findest es also gut, dass ein Hersteller mit Eigenschaft werben darf, die in vielen Fällen nicht eingehalten werden können. Für mich ist das nach wie vor Verbrauchertäuschung und so hat auch das US Gericht geurteilt. :-)

Und zu deinen Beispielen:
Fahrrad fährt auf der Autobahn einwandfrei. Und genauso funktioniert die Mikrowelle einwandfrei (armes Tier!). Der Ram funktioniert jedoch nicht.
 
freshprince2002 schrieb:
OK, wann werden die anderen verklagt, die dasselbe machen?
Das kommt noch. Ich Wette mit dir das diese Anwälte die gleichen sind die zuvor Corsair verklagt haben. Und das nun systematisch mit einer Firma nach der anderen tun. Dann kommt Micron aka Crucial dran wo sie dann offensichtlich Käufer der RAM von diesem Hersteller suchen für ihre Sammelklage und dann Patroit , Kingston usw. Es gibt ja (noch) genug Hersteller die man verklagen kann weil alle haben ja gleich ihre Produkte vermarktet....
 
Robo-Man schrieb:
Das Rechtssystem in den USA ist halt ein gänzlich anderes, keine Ahnung ob es da überhaupt sowas vergleichbares wie die Verbraucherzentrale gibt.
Es gibt das "Better Business Bureau", eine private Organisation.
Klar, das System ist gänzlich anders. Dahinter steht die Überzeugung, dass sich Firmen nicht alles gegenüber dem Bürger erlauben können sollen, was sonst da drüben schnell zu Auswüchsen führt - weil es eben nicht tausend Vorschriften gibt.
Es gibt auch ein Gesetz, nach dem Firmen Privatleute nicht einfach mit Klagen wegen Geschäftsschädigung überziehen dürfen, weil die sich z.B. öffentlich negativ über Produkte äußern.

Dass solche Klagen zu einem Vorschriftsdschungel wie hier führen, halte ich im Übrigen für eine steile These. Hier ist eher der Anspruch, dass es zu so einer Klage von vornherein gar nicht kommt.
 
DaDare schrieb:
Du findest es also gut, dass ein Hersteller mit Eigenschaft werben darf, die in vielen Fällen nicht eingehalten werden können.

Bei klar definiertem RAM-Controller läuft der RAM sicher beim Hersteller.
Nur nicht mit jedem anderen Controller.

Also mit klaren Parametern geht es, außerhalb dieser Parameter nicht immer.

DaDare schrieb:
Für mich ist das nach wie vor Verbrauchertäuschung und so hat auch das US Gericht geurteilt. :-)
Für mich ist das Unwissenheit, nach wie vor.

DaDare schrieb:
Und zu deinen Beispielen:
Fahrrad fährt auf der Autobahn einwandfrei.
Du darfst aber nicht mit dem Rad auf die Autobahn, weil das verschiedenen Parametern (Gesetzen - nichts anderes sind Parameter) widerspricht.

DaDare schrieb:
Der Ram funktioniert jedoch nicht.
Der RAM funktioniert innerhalb der Parameter (Spannung, vorgegebener Controller).
 
Der Nachbar schrieb:
Leider wird sich Hans Wurst erst um die wichtigen Infos bemühen, wenn er auf ein Problem trifft.
Selbst wenn, jetzt bekommt er die Infos sowohl auf der Verpackung, als auch auf der Webseite. Früher war das nicht so und man musste sich fragen, wieso läuft der DDR5-XXXX Speicher so langsam oder kriegte es nicht einmal mit.

Der Nachbar schrieb:
Das Problem mit Werbeversprechen der Hersteller trifft ja eben den Hans Wurst, nicht den fachlich versierten Nutzer mit langjähriger Erfahrung, was geht und was nicht geht.
Das Problem trifft (fast) jeden sonst gäbe es nicht selbst hier im Forum ständige Rückfragen und Fehlersuche. Das Kind ist praktisch schon lange in den Brunnen gefallen, heute verkaufst du Speicher nach dicksten Zahlen und G-Skill verdient sich an dieser Politik eine goldene Nase.

Hast du Kingston oder Crucial Werbung mit irgendwelchen OC Rekorden machen sehen? Nö! Sie machen schlichtweg soliden Speicher. Für G-Skill gehört es hingegen zur Firmenpolitik Speichermodule zu überzogenen Preisen mit möglichst höchsten Zahlen auf den Markt zu werfen.

Es schadet niemandem wenn die Angaben auf der Webseite und auf der Verpackung nun präziser sind, zumindest ein erster Schritt ist getan. Wie bereits angemerkt wurde, hat es Crucial ebenfalls schon vor einiger Zeit erwischt. Solche Angaben sollten bei allen Herstellern sichtbar und gut erreichbar auf der Webseite zugänglich sein, da ist bei vielen noch Nachholbedarf.
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Zuletzt bearbeitet:
Mal wieder absolut lächerlich, dass jemand für die Unfähigkeit des Nutzers zur Kasse gebeten werden kann.
Wenn ich auf meinen VW Käfer Reifen mit einer Geschwindigkeitsfreigabe bis 240 km/h schnalle, erreicht der eben dadurch nicht Tempo 240.
Der Speicher kann genau das, was angegeben wurde auch leisten. Ein Nutzer, der das Produkt in ein ungeeignetes System integriert und es nicht bedienen kann (BIOS / UEFI) ist zu 100% selbst schuld.
 
Kuristina schrieb:
Für einen korrekten Vergleich musst du dein "bis" streichen.
Nein, der Vergleich ist exakt so korrekt. Denn der Reifen fährt nicht selbstständig. Er kann mit jeder Geschwindigkeit unterhalb 240 km/h betrieben werden. Und angetrieben wird er von einem Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug eben den Reifen nicht mit 240 km/h antreiben kann, ist mit dem Reifen alles in Ordnung, und die Angabe des Reifenhestellers weiterhin korrekt.

Beim RAM ganz genau so. Er kann BIS ZU Taktrate T und darunter betrieben werden. Wenn aber der "Antrieb", i.e. das Motherboard nicht liefert, ist das kein Mangel des RAM, und die Angabe des Herstellers weiterhin völlig korrekt und keineswegs irreführend.

Und wenn der Antrieb (= Motherboard) es kann, der "Fahrer" aber zu doof ist, auf Gaspedal zu treten (= den Takt einzustellen), kann der Reifen (= RAM) da überhaupt nichts dafür.
Da hilft dem Kunden nur fahren (=lesen) lernen.
 
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Nerdpatrol schrieb:
Er kann BIS ZU Taktrate T
Ja. Aber schreib "bis zu" halt auf die Packung, für jeden, der sich nicht so gut auskennt wie wir hier. :) Sonst gehen Leute von der angegeben Geschwindigkeit aus, sobald sie den PC einschalten. Siehe Artikel.

Dein Reifen Beispiel war ohnehin nicht so gut. Dass ein Auto erst an Geschwindigkeit gewinnt, kann ja jeder auf der Straße beobachten. Da ist ein Erkennen von "bis zu" auch für Tante Frida ohne Brille kein Problem. ^^
 
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