USB-Stick ist mit unbekanntem Kennwort gesichert

@konz999
Da läuft das ganze aber einfach über eine extra Software, hier gibt es eine Passwort abfrage an einem Fremden Rechner ^^ zu dem ist das doch nur dazu da um den PC zu starten.
 
(i) schrieb:
Hast du dir die vorigen Posts mal angesehen?
Als ich angefangen habe meinen Beitrag zu schreiben, war der letzte Beitrag in diesem Thread die #4 auf den ich mich bezogen habe.

(i) schrieb:
wenn es 8GB sind liegt der geschätzte Verkaufswert innerhalb von 10€ und du bist nicht gezwungen ihn abzugeben!
Woher hast du das?
 
Also das mit der 10€ Grenze ist so Gesetzt, kannst du ja selbst mal googlen! Der übliche Verkaufspreis eines 8GB USB-Sticks liegt zwischen 6,99€ und 9,99€ ... Und da Man bei einem gefundenen (gebrauchten) Gegestand den Wert nicht einfach ermitteln kann muss Man von dem Mittelwert ausgehen ;D

PS: Der Stick auf dem Foto sieht ja auch nicht gerade so besonders teuer aus ;)
 
Nur USB-Sticks mit Hardwareverschlüsselung, bei denen dann die Software auf einem für das Betriebssystem zweiten Laufwerk liegt, können sowas, wie der TE beschreibt.
Und die kosten sicherlich mehr als 10€.
 
Nur USB-Sticks mit Hardwareverschlüsselung, bei denen dann die Software auf einem für das Betriebssystem zweiten Laufwerk liegt, können sowas, wie der TE beschreibt.
Und die kosten sicherlich mehr als 10€.
Ich will Hier wirklich Niemanden Persönlich angreifen, ABER: Wenn Eine Firma schon einen USB-Stick mit besonderer Hardware herstellt...dann werden die diesen sicherlich hochwertiger aussehen lassen!
 
@(I)
Ich darf mal das BGB zitieren:

§ 973 Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.


Es ist richtig, dass er nicht gezwungen ist ihn abzugeben, aber er ist immer noch kein Eigentümer und darf daher mit dem Stick nicht machen was er will. Eigentümer wird er erst nach Ablauf der 6 Monate.
 
(i) schrieb:
Ich will Hier wirklich Niemanden Persönlich angreifen, ABER: Wenn Eine Firma schon einen USB-Stick mit besonderer Hardware herstellt...dann werden die diesen sicherlich hochwertiger aussehen lassen!

Dann hat der TE sein Problem aber falsch dargestellt.
 
Seht Euch mal das Bild genauer an und dreht die Helligkeit hoch.
Da ist klar ein Quarz zu erkennen. Ich schätze, das ist ein
Sender/Empfänger für eine kabellose Maus oder Tastatur.
Ich glaube kaum, dass es nach einem Passwort gefragt hat.
Ist ohne Gegenstück völlig wertlos.

MfG
 
Alternate 2
Zurück
Oben