kachiri
Fleet Admiral
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Wenn du es nicht explizit erwähnst, wird der Verkäufer gerade bei elektronischen Geräten und Teilen, eine Beanstandung des Kunden immer als Garantie- und eben nicht als Gewährleistungsfall behandeln. Du musst hier halt wirklich sehr klar in der Kommunikation sein. Der Verkäufer/Händler wird immer versuchen, den Kopf soweit es geht aus der Schlinge zu ziehen.GERmaximus schrieb:Der Anspruch geht immer an den Verkäufer.
Und in dem Moment, wo wir hier über eine Reparatur über die Garantie reden, wird es mit der Gewährleistung im Zweifel schwierig. Weil dann hat nicht der Händler nachgebessert, sondern der Hersteller rumgepfuscht. Also in etwa so, wenn du ein defektes Teil hast, es erstmal in der Reparaturwerkstatt des Vertrauen behandeln lässt und anschließend dann zum Händler gehst, weil das nicht funktioniert hat.
Jeder Händler wird dich abweisen.
Deswegen: Klar in der Kommunikation sein, wenn es darauf geht, Mängel beim Händler anzuzeigen. Der Händler wäre immer der erste Ansprechpartner während der Gewährleistung. Und ich würde als Käufer vermutlich überwiegend die Ersatzlieferung wählen. Das darf ich. Das ist mein Recht. Der Händler kann die Ersatzlieferung in den seltensten Fällen ablehnen. Auch wenn er es immer versucht: Ja, wir schicken ein. Wir lassen reparieren. Wenn das nicht geht, gibt es eben Geld zurück (oder dann wird die Ersatzlieferung u.U. angeboten). Nein. ICH wähle, wie nachgebessert wird.
Ein Händler kann sich btw. auch nicht darauf berufen, dass der Mangel an einem Netzwerkchip allgemein bekannt sein müsste, wenn man vorher recherchiert. Selbst wenn er ins die Artikelbeschreibung packt. Das war früher mal so. Inzwischen müsste so etwas Bestandteil des konkreten Kaufvertrags sein, wo der Kunde quasi unterschreibt und bestätigt vom Mangel zu wissen und in Bezug auf diesen Mangel eben auf die Gewährleistung verzichtet.
Wird kein Händler machen.
(Wobei es auch vom Hersteller fragwürdig ist, auf Technik zu setzen, die gelinde gesagt für den Arsch ist. Und das sogar bei den teuren Modellen)
@Hatsune_Miku Ja, Galaxus macht mir auch immer wieder einen guten Eindruck. Da die Abwicklung, egal ob Galaxus das nun als Gewährleistung oder Garantie behandelt hat, direkt über Galaxus lief, sind die natürlich auch nicht komplett aus der Gleichung raus. Insofern werden die da auch kulant sein, selbst wenn es ASUS vergeigt hat. Das werden die dann im Zweifel selbst über ASUS bzw. den Großhändler abwickeln, während du eben Gutschrift oder Ersatz bekommst.
Ich würde dann aber tatsächlich schauen, dass du darauf achtest, eben nicht wieder ein Brett mit bescheidenen Intel LAN Chip zu kaufen.