Verbogenes Asus Mainboard nach RMA

GERmaximus schrieb:
Der Anspruch geht immer an den Verkäufer.
Wenn du es nicht explizit erwähnst, wird der Verkäufer gerade bei elektronischen Geräten und Teilen, eine Beanstandung des Kunden immer als Garantie- und eben nicht als Gewährleistungsfall behandeln. Du musst hier halt wirklich sehr klar in der Kommunikation sein. Der Verkäufer/Händler wird immer versuchen, den Kopf soweit es geht aus der Schlinge zu ziehen.
Und in dem Moment, wo wir hier über eine Reparatur über die Garantie reden, wird es mit der Gewährleistung im Zweifel schwierig. Weil dann hat nicht der Händler nachgebessert, sondern der Hersteller rumgepfuscht. Also in etwa so, wenn du ein defektes Teil hast, es erstmal in der Reparaturwerkstatt des Vertrauen behandeln lässt und anschließend dann zum Händler gehst, weil das nicht funktioniert hat.
Jeder Händler wird dich abweisen.

Deswegen: Klar in der Kommunikation sein, wenn es darauf geht, Mängel beim Händler anzuzeigen. Der Händler wäre immer der erste Ansprechpartner während der Gewährleistung. Und ich würde als Käufer vermutlich überwiegend die Ersatzlieferung wählen. Das darf ich. Das ist mein Recht. Der Händler kann die Ersatzlieferung in den seltensten Fällen ablehnen. Auch wenn er es immer versucht: Ja, wir schicken ein. Wir lassen reparieren. Wenn das nicht geht, gibt es eben Geld zurück (oder dann wird die Ersatzlieferung u.U. angeboten). Nein. ICH wähle, wie nachgebessert wird.

Ein Händler kann sich btw. auch nicht darauf berufen, dass der Mangel an einem Netzwerkchip allgemein bekannt sein müsste, wenn man vorher recherchiert. Selbst wenn er ins die Artikelbeschreibung packt. Das war früher mal so. Inzwischen müsste so etwas Bestandteil des konkreten Kaufvertrags sein, wo der Kunde quasi unterschreibt und bestätigt vom Mangel zu wissen und in Bezug auf diesen Mangel eben auf die Gewährleistung verzichtet.
Wird kein Händler machen.

(Wobei es auch vom Hersteller fragwürdig ist, auf Technik zu setzen, die gelinde gesagt für den Arsch ist. Und das sogar bei den teuren Modellen)

@Hatsune_Miku Ja, Galaxus macht mir auch immer wieder einen guten Eindruck. Da die Abwicklung, egal ob Galaxus das nun als Gewährleistung oder Garantie behandelt hat, direkt über Galaxus lief, sind die natürlich auch nicht komplett aus der Gleichung raus. Insofern werden die da auch kulant sein, selbst wenn es ASUS vergeigt hat. Das werden die dann im Zweifel selbst über ASUS bzw. den Großhändler abwickeln, während du eben Gutschrift oder Ersatz bekommst.

Ich würde dann aber tatsächlich schauen, dass du darauf achtest, eben nicht wieder ein Brett mit bescheidenen Intel LAN Chip zu kaufen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: conglom-o
iWebi schrieb:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Ist in Bezug auf die Gewährleistung gar nicht so schwer - man muss es halt ansprechen. Bestimmt aber freundlich. In den allermeisten Fällen ist das dann auch absolut kein Problem.
 
kachiri schrieb:
Weil dann hat nicht der Händler nachgebessert, sondern der Hersteller rumgepfuscht.
Klingt auch nach dem Problem des Händlers, der hat mir die Garantie mit verkauft und damit gehört die zur Kaufsache. Bestimmungsgemäß genutzte Garantie, ist nicht meine Schuld wenn er Sachen verkauft die er nicht genutzt haben will.
 
Die Garantie ist keine Sacheigenschaft im Sinne der Gewährleistung. Wenn der Hersteller bei einer Reparatur im Rahmen der Garantievereinbarung rumpfuscht, kannst du es dem Händler nicht nachträglich als Sachmangel ankreiden.
Man muss halt auch einfach unterscheiden, was durch die Gewährleistung überhaupt abgedeckt ist. Und das ist der Zustand der Sache bei Erhalt. Nichts anderes. Die gesetzliche Gewährleistung sichert dem Kunden eine bei Übergabe mangelfreie Sache zu. Probleme mit dem Produkt müssen also auch den Zustand bei Übergabe zurückzuführen sein.
Das ist ja auch der Grund für die Beweislastumkehr. Im ersten Jahr muss der Händler nachweisen, dass dem nicht so ist und der Mangel nachträglich aufgetreten ist und nicht auf den bereits bei Übergabe bestehenden Zustand zurückzuführen ist. Nach einem Jahr geht diese Pflicht auf den Kunden über.
Da aber häufig eh nicht über Gewährleistung sondern Garantie abgewickelt wird, wirkt das auf den Kunden so, dass der Händler dahingehend auch im zweiten Jahr kulant ist. Dürfte ein Trugschluss sein ;)

Das nun verbogene Board ist grundsätzlich keine Sache der Gewährleistung mehr. Das ist eine schlechte Garantiereparatur. Da die Garantie über den Händler abzuwickeln ist, wird der Händler hier eben auch bei Mängel aus der Reparatur zwar Ansprechpartner für den Kunden bleiben, aber das sicher auch im Rahmen der Herstellergarantie für den Kunden abwickeln und eben nicht als Gewährleistungsfall behandeln.

Das sind einfach unterschiedliche Rechtsansprüche.

Und so schwer ist das eigentlich auch nicht zu trennen...

Edit: Ein "Sachmangel" wäre es dagegen z.B., wenn der Händler in die Produktbeschreibung schreibt, dass es eine Herstellergarantie gibt, die aber nicht existiert.
 
kachiri schrieb:
Deswegen: Klar in der Kommunikation sein, wenn es darauf geht, Mängel beim Händler anzuzeigen. Der Händler wäre immer der erste Ansprechpartner während der Gewährleistung. Und ich würde als Käufer vermutlich überwiegend die Ersatzlieferung wählen.
Sag ich doch :D.
Ergänzung ()

Looniversity schrieb:
Klingt auch nach dem Problem des Händlers, der hat mir die Garantie mit verkauft und damit gehört die zur Kaufsache.
Hat er das? Tut sie das? Wo ist sie explizit im Kaufvertrag aufgeführt? Garantien sind in erster Linie "freiwillige" Leistungen der Hersteller.
 
conglom-o schrieb:
Hat er das? Tut sie das? Wo ist sie explizit im Kaufvertrag aufgeführt? Garantien sind in erster Linie "freiwillige" Leistungen der Hersteller.
Tatsächlich führt Galaxus zumindest auf der Produktseite die Garantie des Herstellers weder in der Beschreibung noch in den Spezifikationen auf. Das ist allerdings auch kein Sachmangel und maximal eine mögliche Verletzung der Informationspflicht. Ich glaube da gab es zuletzt eine entsprechende Änderung im EU-Recht, dass der Hersteller verpflichtet ist, über Garantien zu informieren, die über die zweijährige Gewährleistung hinausgehen.
Also:
  • Produkt hat zwei Jahre Garantie: Keine Informationspflicht
  • Produkt hat mehr als zwei Jahre Garantie: Informationspflicht

So oder so: Gewährleistung meint den Zustand bei Übergabe und nicht nachträglich aufgetretene Defekte, wenn sie nachweisbar nicht auf den Zustand bei Übergabe zurückzuführen sind. Und die Verbiegung bei der Reparatur ist definitiv eine Zustandsänderung nach Übergabe... Das Mainboard verbiegt sich ja nicht auf magische Weise ;D
(Wenn nicht offensichtlich ist das für Händler aber meist schwer nachzuweisen, deswegen wird ein Händler die Gewährleistung eigentlich nur ablehnen können, wenn da wirklich sichtbare mechanische Defekte vorliegen... Also sowas wie Wasserschaden, oder Rückstände von Flüssigmetall, oder Abdrücke eines zu fest angezogenen Contact Frames oder was weiß ich...)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: conglom-o
kachiri schrieb:
So oder so: Gewährleistung meint den Zustand bei Übergabe und nicht nachträglich aufgetretene Defekte, wenn sie nachweisbar nicht auf den Zustand bei Übergabe zurückzuführen sind. Und die Verbiegung bei der Reparatur ist definitiv eine Zustandsänderung nach Übergabe... Das Mainboard verbiegt sich ja nicht auf magische Weise ;D
(Wenn nicht offensichtlich ist das für Händler aber meist schwer nachzuweisen, deswegen wird ein Händler die Gewährleistung eigentlich nur ablehnen können, wenn da wirklich sichtbare mechanische Defekte vorliegen... Also sowas wie Wasserschaden, oder Rückstände von Flüssigmetall, oder Abdrücke eines zu fest angezogenen Contact Frames oder was weiß ich...)
Nun ja, das mit dem Verbiegen des Mainboards ist ja nun eh eine ganz andere Geschichte - der (ursprüngliche) Sachmangel bestand ja im Netzwerkchip.

Zumindest sieht es wohl so aus dass Galaxus sich hier sehr kundenorientiert verhalten hat was man von ASUS nicht immer unbedingt behaupten kann...
 
Ich war mal so mutig dem Brett ein bisschen saft zu geben, also netzteil ran nen alten 7600 rein und 1x16GB ran. Strom an und siehe da bevor es an war hat es irgendwo gezischt bzw gepfiffen.
Mir ist auch aufgefallen das wenn ich den großen M2 kühlkörper abschraube das die biegung minimal runter geht. Wie dem auch sei, dem Brett trau ich keinen meter übern weg.
Hab das Brett auch nochmal genauer angeschaut, ein Kondensator sieht auch komisch aus, der sieht so aus als ob da 2 punkte von innen nach aussen drücken. Laut Galaxus Hotline wurden wohl auch kondensatoren getauscht, also scheint da wirklich was in den fritten gewesen zu sein. Nur das ich kein Reparaturbericht bekommen habe ist merkwürdig. Die Sockelpins sind alle makellos.
Versandweg kann ich eigentlich ausschliessen, hab das nochmal rekonstruiert.
Brett in anstistatik tüte, das widerrum war in ~2 lagen luftpolsterfolie, das widerrum war in einem kleinen aber passenden karton und dieser karton war in der Galaxus versandkiste.
Ich verstehe halt nicht wieso nur die Ecke so extrem gebogen ist, da müssen die gewaltig was verkackt haben bei asus, den von der anderten Seite sieht das Brett relativ gerade aus. Das feuer ist zur verdeckung der SN, die geht ja niemanden was an.
 

Anhänge

  • 20261107_172649.jpg
    20261107_172649.jpg
    820,8 KB · Aufrufe: 31
  • 20261107_172620.jpg
    20261107_172620.jpg
    1,1 MB · Aufrufe: 25
  • 20261107_172443.jpg
    20261107_172443.jpg
    922,4 KB · Aufrufe: 28
  • 20261107_172349.jpg
    20261107_172349.jpg
    1,3 MB · Aufrufe: 30
  • 20261107_172247.jpg
    20261107_172247.jpg
    1,2 MB · Aufrufe: 33
  • 20261107_171948.jpg
    20261107_171948.jpg
    294,5 KB · Aufrufe: 31
Jetzt könnte der Händler/Hersteller dir die Schuld zuschieben, wenn die feststellen, das haben wir so nicht zurückgesendet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: xXDariusXx
Sapphire Forum
Zurück
Oben