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Verdienst als Zivildienstleistender
- Ersteller Bimmelimm
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THE DEPUDEE
Captain
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Kindergeld bis 18. Wenn du über 18 bist und ne Ausbildung machst dann bis 21. Wenn du studierst bis 27. So is das und nich anders...
Wärend Bundeswehrzeit/Zivi bekommste keine Kindergeld, auch nich nachgezahlt. Und nach BW/Zivi muss das von Mutti/papi neu beantragt werden.
Wärend Bundeswehrzeit/Zivi bekommste keine Kindergeld, auch nich nachgezahlt. Und nach BW/Zivi muss das von Mutti/papi neu beantragt werden.
linkser
Admiral
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stimmt nicht so ganz, das kindergeld wird nur ausgesetzt, die 9 monate anwartschaft bleiben aber erhalten, so dass man eben bis 25 Jahre und 9 Monate Kindergeld bekommen würde, wenn man sich denn noch so lange in einer ausbildung befinden würde.Wärend Bundeswehrzeit/Zivi bekommste keine Kindergeld, auch nich nachgezahlt.
und in den übergangszeiten bekommt man auch für mind. 3 monate kindergeld, meine eltern bekommen momentan auch kindergeld, obwohl ich weder studiere noch ne ausbildung mache, noch schüler bin, weil das WS ja erst im oktober anfängt.
THE DEPUDEE
Captain
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Die Zahl 25 gibts in dem Gesetz nicht!!!mr.e schrieb:so dass man eben bis 25 Jahre und 9 Monate Kindergeld bekommen würde, wenn man sich denn noch so lange in einer ausbildung befinden würde.
18 Jahre, 21 Jahre und 27 Jahre sind die "Stufen"...
Das Dingen mit der Anwartschaft ist soweit kerrekt!
linkser
Admiral
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wurde aber nicht die grenze für die anwartschaft gesenkt von 27 auf 25 bzw. wird es das nicht zum jahresende? ist glaub ich noch nicht gesetz, aber wird wohl so kommen.
siehe hier: http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php
ist nochmal alles zusammengefasst, allerdings alles eher auf studium bezogen.
siehe hier: http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php
ist nochmal alles zusammengefasst, allerdings alles eher auf studium bezogen.
linkser
Admiral
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die allermeisten wohnen wohl noch zu hause (so wie ich), wenn man seinen zivi weit weg von seinem zu hause macht und da ne eigene wohnung hat, gibts natürlich noch mehr zuschüsse vom amt, da sollte man jedoch drauf achten, schon früh genug umzuziehen.
als student hat man sicherlich eher weniger geld zur verfügung...
als student hat man sicherlich eher weniger geld zur verfügung...
Monti
Lt. Junior Grade
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mietbeihilfe erhält man grundsätzlich nur, wenn man die eigene wohnung entweder schon vor dem zivildienst hatte oder man eine genehmigung zum auszug aus der elterlichen bleibe erhält.....also meine dienststelle will mir das nicht erlauben, aber hab ich ja auch gar nich vor....
die höhe der beihilfe liegt soweit ich weiß bei 375€ im monat, wenn du also ne schicke villa angemietet hast wirds wohl nix....grundsätzlich bekommst du immer bis zu diesem betrag die volle miete bezahlt, nur die zuständigkeiten verschieben sich mit der laufzeit des mietvertrages vor dienstantritt....wenn du die wohnung sechs monate vorher angemietet hast übernimmt bis zu 375€ die familienfürsorge die kosten zu hundert prozent, bei weniger als 6 monaten nur zu 70% und der rest kommt von der dienststelle oder sonst jemanden...
wenn du allerdings wie von mr.e angesprochen weit weg von zuhause deinen zivi ableistest und du bekommst keine eigene wohnung, dann müsste dir deine dienststelle eine unterkunft stellen....und aus meiner erfahrung ist da wohl sehr genau geregelt, dass das doch schon was vernünftiges ist ;-) hab von zivis gehört, die in nem haus ne dreier-wg gemacht haben...und das dienstlich angeordnet...dann gibts aber keine mietbeihilfe mehr....
aaaaaber dafür gibts mobilitätskosten bis zu 204€ monatlich zu der wohnung dazu, 51ct je km vom hauptwohnsitz....wenn du aber dir bei deiner weit entfernten dienststelle selbst ne wohnung suchen würdest, würde es diese maximal 204€ nich mehr geben....
ich würd mir ja ne dienststelle 400km von zuhause entfernt suchen und ne dienstliche unterkunft in anspruch nehmen, da würde ordentlich was zusammen kommen....achja, wenn deine unterkunft (egal ob dienstlich oder privat) mehr als zwei km von deiner arbeit entfernt ist, hast du anspruch auf fahrtkostenzuschüsse...hier in berlin bekomme ich 67€ für ne monatskarte und bin so mit soldstufe 1 bei knapp 550€ im monat....
mfg, monti
die höhe der beihilfe liegt soweit ich weiß bei 375€ im monat, wenn du also ne schicke villa angemietet hast wirds wohl nix....grundsätzlich bekommst du immer bis zu diesem betrag die volle miete bezahlt, nur die zuständigkeiten verschieben sich mit der laufzeit des mietvertrages vor dienstantritt....wenn du die wohnung sechs monate vorher angemietet hast übernimmt bis zu 375€ die familienfürsorge die kosten zu hundert prozent, bei weniger als 6 monaten nur zu 70% und der rest kommt von der dienststelle oder sonst jemanden...
wenn du allerdings wie von mr.e angesprochen weit weg von zuhause deinen zivi ableistest und du bekommst keine eigene wohnung, dann müsste dir deine dienststelle eine unterkunft stellen....und aus meiner erfahrung ist da wohl sehr genau geregelt, dass das doch schon was vernünftiges ist ;-) hab von zivis gehört, die in nem haus ne dreier-wg gemacht haben...und das dienstlich angeordnet...dann gibts aber keine mietbeihilfe mehr....
aaaaaber dafür gibts mobilitätskosten bis zu 204€ monatlich zu der wohnung dazu, 51ct je km vom hauptwohnsitz....wenn du aber dir bei deiner weit entfernten dienststelle selbst ne wohnung suchen würdest, würde es diese maximal 204€ nich mehr geben....
ich würd mir ja ne dienststelle 400km von zuhause entfernt suchen und ne dienstliche unterkunft in anspruch nehmen, da würde ordentlich was zusammen kommen....achja, wenn deine unterkunft (egal ob dienstlich oder privat) mehr als zwei km von deiner arbeit entfernt ist, hast du anspruch auf fahrtkostenzuschüsse...hier in berlin bekomme ich 67€ für ne monatskarte und bin so mit soldstufe 1 bei knapp 550€ im monat....
mfg, monti
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