Verdienst als Zivildienstleistender

Ich meine da gibts keine Unterschiede, Zivi's bekommen den gleichen Sold wie die Jungs von der Bundeswehr, nur bei dennen hört sich das meistens sowenig an, weil sie ja kein Kleidungsgeld (bekommen ja zB die knitterfreie Kopfbedeckung) und auch kein Verpflegungsgeld kriegen.
mfg
schweiger
 
ich werde nach meinem Abi(2007) erstmal ne Ausbildung machen, ich denke dass ich in meinem Leben gar keine Zeit für so etwas habe, mir ist es wichtiger mich Beruflich zu orientieren
 
@bananengarten: meinste ich fände das nicht schöner ein jahr eher mit dem studieren anzufangen? als ob ich hier aus vollkommen freien stücken jeden tag 8h sitze und dafür nen hungerlohn bekomme...
was du denkst oder findest, ist dem KWEA, wie mein vorgänger schon sagte, schnurzpiepegal :) (da kann ja sonst jeder kommen und einfach sagen: ich hab da keine zeit für)
allerdings ist das KWEA so nett, dass ein gültiger ausbildunsgvertrag aufschiebende wirkung auf deinen einzug hat. wenn du mit der ausbildung fertig bist, biste dann ja schon 21-22 und dann wird man meistens nicht mehr gezogen, es kann aber noch durchaus vorkommen.
 
mr.e schrieb:
allerdings ist das KWEA so nett, dass ein gültiger ausbildunsgvertrag aufschiebende wirkung auf deinen einzug hat. wenn du mit der ausbildung fertig bist, biste dann ja schon 21-22 und dann wird man meistens nicht mehr gezogen, es kann aber noch durchaus vorkommen.

Das ist nicht "nett" von denen, sondern nur die Anwendung geltenden Rechts.
Mit 22 kannste aber trotzdem noch fest damit rechnen, gezogen zu werden. Wenn dich das KWEA erst einmal im Fadenkreuz hat, entwischt du denen so schnell nicht mehr.


Antworten auf alle Fragen zum Zivildienst, dessen Besoldung und was man alles beachten muss, findet man auf den Seiten des Bundesamtes für Zivildienst und einschägigen Webseiten der Organisationen, die Wehrdienstverweigerer betreuen.
 
das ist mir auch klar, war nur so eine formulierung :)
am besten dann nach der ausbildung ganz schnell nen job finden, heiraten und nen kind bekommen. dann bist du hunterhaltspflichtig und dann wirst du ausgemustert :)

prinzipiell findet man auch alles auf den seiten von zivildienst.de bzw. dem ganzen material, was man bei dienstantritt in die hände gedrückt bekommt.

ich rätsel momentan immer noch darüber, ob ich für meinen lehrgang in ein paar wochen jetzt noch eine extra aufwandtsentschädigung von 1,xx€ pro tag bekommen, oder nicht. ob das jetzt ein weiterbildungs- oder ein einführungslehrgang ist usw.
 
mr.e schrieb:
ich rätsel momentan immer noch darüber, ob ich für meinen lehrgang in ein paar wochen jetzt noch eine extra aufwandtsentschädigung von 1,xx€ pro tag bekommen, oder nicht. ob das jetzt ein weiterbildungs- oder ein einführungslehrgang ist usw.

Wieso solltest du diese Nichtbekommen? Ich hab sie immer bekommen, musste 2 Lehrgänge machen, weil ich in der Pflege war.

Und man wird auch mit 21 usw gezogen, war bei mir auch so. Ich bin mit 21,5 gezogen worden nachdem meine Ausbildung zu Ende war und ich einen festen Job hatte.
Soweit ich weiß, ist selbst das Studium kein Grund den Zivildienst aufzuschieben.
mfg
schweiger
 
studium erst recht nicht, da könnte man ja sonst so lange studieren bis man nicht mehr gezogen werden kann :)

hmm mit dem extrageld hat sich eh erledigt, seit dem 31.august gibts diese nicht mehr, die wurde ersatzlos gestrichen :(


EDIT: weiß einer, ob man die wiederbestellungskarte bei jedem (zahn)arztbesuch mitbringen muss? hab mir nämlich grad ne füllung rausgezogen mit nem schokoriegel, ich hab aber jetzt nur den behandlungsschein hier rumfliegen, die wiederbestellkarte hab ich wohl auf meiner zivistelle irgendwo liegen. muss ja eigentl. wegen der behandlung nicht nochmal da hin, die sollen mir ja nur ne neue füllung reinsetzen, zu mehr ist ja eh nicht zeit, wenn ich da unangemeldet reinplatze.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir war es so das alle in der gleichen Schule waren. Wir haben dort nichts über Pflege (hab im Krankenhaus meinen Dienst gemacht) oder ähnliches gelernt, sondern eher über die Geschichte des Zividienstes,Bundeswehr,dann gabs Diskusionsrunden......Bei uns war alles Bunt gemischt vom Altenpfleger bis zum....... War eigentlich echt angenehm. Gedauert hat es nur eine Woche und diese fand nur in dieser einen Schule statt.
 
Damals, als ich das machen musste, war es noch eine 2-wöchige Schulung. Allerdings meiner Meinung nach fast alles eine riesige Zeitverschwendung. Wirklich gelernt hab ich da nix. Und schon gleich gar nix, was ich nachher nochmal hätte brauchen können.
 
der lehrgang muss mindestens eine woche dauern.

es gibt lehrgänge bei staatlichen zivildienstschulen, die dauern nur eine woche. viele zivldienststellen gehören aber zu einem dachverband, z.b. paritätischer wohlfahrtsverbadn o.ä. an, dann gibt es fachspezifischere lehrgänge die von dem jeweiligen dachverband angeboten werden, da gibts es dann auch manchmal unterschiedliche schwerpunkte (betreeung/pflege).

ich geh im oktober zu nem 2 wöchigen lehrgang, das programm klingt teilweise interessant, zum einen ist das nat. das oben erwähnte zeugs über zivi,bundeswehr,pflicht usw. dann noch so sachen wie umgang mit behinderten und kranken. dann noch so allgemeine diskussionen über gott und die welt. dazu dann noch so kommunikatiostraining, entspannung, yoga, autogenes training. letzter block ist dann wissenschaftlich orientiert, da bekommt man was über psychische krankheiten etc. beigebracht. wobei nocn anzumerken ist, dass nur ein kleiner teil des angebotenen wirklich pflichtprogramm ist, ansonsten laufen immer 2-3 angebote parallel, so dass man sich vieles aussuchen kann.
ich werd ich wohl von dem yoga-entspannungzeug fernhalten und mich eher in die wissenschaftlichen sachen begeben, find ich weitaus interessanter. zumal ich hier viel mit leuten zu tun habe, die depressionen, borderline, schizophrenie, psychose o.ä. haben.
 
Man, ich wäre echt froh gewesen, wenn es dieses Angebot auch bei mir gegeben hätte. Ich durfte nach Pleystein, ein 500-Seelen-Kaff am AdW und da gab es GAR NIX. Und das "Angebot" an Kursen etc. war de facto nicht vorhanden.

Ich hab mich die meiste Zeit nur gelangweilt. Bzw. Alkohol getrunken :D
 
ah die dienstantrittsuntersuchung? die ist bei weitem nicht so umfangreich wie die musterung. am anfang erstmal urinprobe abgeben (also schön vorher nicht pinkeln gehen, sonst hängste da fest nur wegen der urinprobe), dann kommt ein kleiner fragebogen (alkohol, drogen, zähne, augen, sonst. beschwerden).
falls du bei den augen was angibst, musst du noch nen sehtest machen (mit ggf. vorhandener brille). dann kommste endlich zu der ärztin selbst, die guckt dann mal nach deinem rücken, hört dich ein bisschen ab und haut dir mitm hammer auf die knie :) (hat mich irgendwie an früher die untersuchungen beim kinderarzt erinnert). fragt nochmal nach sonstigen beschwerden und das war es dann. dann gehste vorne zum empfang und bekommst da den ganzen kram ausgefüllt wieder in die hand gedrückt.

du wirst da irgendwo untergebracht, es steht dir aber frei jeden tag nach hause zu fahren. nur bekommste das einfach nicht bezahlt und dann würde ich mir das nochmal schwer überlegen, in meinem fall wären das jeden tag 90km mitm auto hin und zurück bzw. 1,5h mit der bahn jeweils. den stress tue ich mir nicht an, da bleib ich lieber da, im schönen hattingen. das wochenende bei mehrwöchigen schulungen ist nat. frei und du kannst nach hause.

wg. arbeitskleidung: §35 absatz 4 des zivildienstgesetzes: (4) Der Dienstleistende soll unentgeltlich Arbeitskleidung erhalten. Er ist verpflichtet, diese bei der Arbeit und im inneren Dienstbetrieb zu tragen. Ersatzansprüche für Abnutzung und etwaige Beschädigung eigener Kleidung im Dienst stehen ihm nur zu, soweit er Arbeitskleidung nicht erhalten hatte oder diese zu tragen nicht verpflichtet war.

hast du nicht schon das "zivldienst abc" bekommen. guck da mal nach unter A wie Arbeitskleidung. ansonsten www.zivildienst.de
 
Zuletzt bearbeitet:
nicht beschweren, sonder nochmal nachfragen und gaaanz doof stellen und sagen: ja ich hab das hier in meinem schlauen heftchen so gelesen, wissen sie da mehr oder können sie mir das nochmal genau erklären?
 
dienstbrille zahlen die nicht, sondern die wird vom bundesamt bezahlt. die müssen dir nur den berechtigungsschein ausstellen. sonst hat deine dienststelle damit nix zu tun. übrigens bekommst du vom amt 24€ für die fassung, 12€ pro glas und dazu noch ein hardcase-etui. entspiegelung/färbung usw. bekommste nat. nicht bezahlt, es sei denn du hast irgendeine augenkrankheit.

garagenmiete? seit wann wird das denn ersetzt. gibt doch wohl kein anrecht auf einen garagenplatz für sein auto, oder?
 

Ähnliche Themen

W
Antworten
12
Aufrufe
7.862
Zurück
Oben