Verkauf Grafikkarte

tollertyp schrieb:
@feidl74: Eben, als Käufer möchte man ja genauso geschützt werden wie als Verkäufer.
Als privatVerkäufer kannst du zwar eine Gewährleistung ausschließen, jedoch sollte man auch den haftungsausschluss schriftlich vereinbaren. Wenn nicht kann Dich der Käufer wegen arglistiger täuschung belangen, da du Mängel/ defekte verschwiegen hast....
 
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