Verkaufte Grafikkarte Käufer meldet nach 11 Tagen kein Bild

RedPanda05 schrieb:
Solange er dir hier nicht vorwirft wissentlich einen Schaden versteckt zu haben (danach klingt es jetzt gerade) kann er dir eigentlich wenig.

Ja, das ist gut das er mir das bestätigt hat.

Der unterstellt mir zwar, dass ich wusste, dass die Grafikkarte kaputt ist, aber dem war nicht so, wie schon gesagt war mein Sohn den Tag dabei.
 
Er kann dir viel erzählen, glaub mir. Er soll es irgendwie nachweisen: Bilder Video etc. oder ihr könnt es gemeinsam überprüfen.
 
RedPanda05 schrieb:
Die Geschichte wird noch lustig.
Das ist wirklich eine etwas kuriose Situation.
Es besteht ja grundsätzlich noch eine Herstellergewährleistung.
Aber da nur ein Bauteil verkauft wurde, wird die Sache wirklich pikant.
Ich würde den Käufer auffordern die Graka zum testen zurückzubringen.
Testen würde ich die ausschließlich auf dem Rechner wo sie vorbaut war. Wenn sie dort wieder läuft ist alles OK.
Der Käufer hat damit eine physikalisch völlig einwandfreie Graka erhalten.
Ansonsten zurücknehmen und Gewährleistung über den Hersteller/Verkäufer geltend machen und erneut verkaufen.
 
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maxi_rodriges schrieb:
oder ihr könnt es gemeinsam überprüfen
Das biete ich dem ohne weiteres nicht mehr an, wer in so einem unterschwelligen "schreib" Ton mir unterstellt ich hätte das gewusst etc. brauch mir nicht mehr kommen
Zickel schrieb:
Aber da nur ein Bauteil verkauft wurde, wird die Sache wirklich pikant.
Das die Karte aus einem fertig PC kam wusste er, auch das ich selber kein Rechnung habe, da wie gesagt ein Geschenk gewesen ist.

Ich selber kann und möchte die nicht mehr in meinen PC testen, weil jetzt neue Grafik und Netzteil verbaut und alles neu verkabelt ist 600 Watt Stecker etc. Das wäre mir stand jetzt zu viel Aufwand.

Jetzt ist es auf jeden Fall der günstige Preis, da ich die Grafikkarte so günstig angeboten habe, wusste ich von dem defekt... Ich habe dem jetzt geschrieben, dass das für mich keine diskussionsgrundlage ist, um ein Problem zu lösen und habe mich höflich verabschiedet.
 
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sunny1976 schrieb:
Er kann aber auch nicht ausschließen dass die beim Einbau kaputt gegangen ist.
Braucht er auch nicht. Ohne Gewährleistungsauschluss liegt die Beweispflicht ja sowieso bei dir und du trägst damit das Risiko.
Und alles mündlich gesagte ist in der Praxis annähernd 0 wert, da eh nicht beweisbar. Dazu gibts unzählige Fälle.

sunny1976 schrieb:
Das biete ich dem ohne weiteres nicht mehr an, wer in so einem unterschwelligen "schreib" Ton mir unterstellt ich hätte das gewusst etc. brauch mir nicht mehr kommen
Menschlich verständlich, der Lösung der Sache aber wohl kaum hilfreich.

Hast ihm mal angeboten dass er hier im Forum um technische Hilfe fragen kann?

Ist es eigentlich eine gangbare Option, die Karte zurückzunehmen, ihm sein Geld zu geben, die Karte irgendwann mal in irgendeinem PC zu testen und dann mit korrektem Gewährleistungsauschluss erneut zu verkaufen? Ist vielleicht für beide Seite ein einfach zumutbarer Ausweg.

Ansonten hoff mal besser dass er nicht irgendwann mit juristischen Geschützen auffährt....
 
sunny1976 schrieb:
Jetzt ist es auf jeden Fall der günstige Preis, da ich die Grafikkarte so günstig angeboten habe, wusste ich von dem defekt
Ich sagte ja lustig :)

Ich hätte dem wohl geschrieben, dass er mir gerne noch 50€ überweisen kann, wenn ihm der Preis zu gering war.
firespot schrieb:
Und alles mündlich gesagte ist in der Praxis annähernd 0 wert, da eh nicht beweisbar.
Der gute Käufer hat es doch in seiner Nachricht bestätigt :)
 
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firespot schrieb:
Und alles mündlich gesagte ist in der Praxis annähernd 0 wert, da eh nicht beweisbar. Dazu gibts unzählige Fälle.
Er hat mir eben schriftlich bestätigt, dass ich die Garantie und die Gewährleistung ausgeschlossen habe, wo er vor Ort gewesen ist.
firespot schrieb:
Hast ihm mal angeboten dass er hier im Forum um technische Hilfe fragen kann?
Ja
firespot schrieb:
Ansonten hoff mal besser dass er nicht irgendwann mit juristischen Geschützen auffährt....
Dann ist das leider so.
RedPanda05 schrieb:
Ich hätte dem wohl geschrieben, dass er mir gerne noch 50€ überweisen kann, wenn ihm der Preis zu gering war.
Das wäre eine Idee gewesen 👍
 
Ich tippe der Käufer hat die selbe Grafikkarte schon gehabt welche warum auch immer kaputt ist hat sich beim Verkäufer eine funktionierende besorgt und will seine alte kaputte nun ersetzt haben, deswegen auch keine Reaktion auf die Seriennummer.
 
@alf420 Die Vermutung hatte ich auch, deswegen habe ich anfangs erstmal nach der Seriennummer gefragt, natürlich unter einen anderen Vorwand, damit ich in Erfahrung bringen kann, ob und inwieweit es eine Herstellergarantie gibt, die seriennummer habe ich natürlich nicht bekommen, nur irgendwann das er mit MSI in Kontakt war und die eine Rechnung benötigen, was scheinbar ja nicht stimmen kann da MSI bei privaten keine RMA Abwicklung macht, und auf deren Seite steht, dass die Garantie ab produktionsdatum gewährt wird, wo dann ja die Rechnung eh wieder hinfällig wäre.
 
sunny1976 schrieb:
das ist in dieser Art auch der erste und der letzte Verkauf von Hardware, das weiß ich!
Kann ich nachvollziehen. Als ich die letzten Male die ich dort etwas verkaufte kamen 3x Leute an und behaupteten ich hätte ihnen etwas Defektes verkauft. War da auch jedes Mal wie vor den Kopf gestoßen einfach weil ich zu 100% wusste, dass die Hardware funktionierte. Habe dann stets nachgehakt bis irgendwann gar keine Reaktion mehr kam oder schlicht und ergreifend herauskam, dass der Käufer einen Fehler gemacht hat. Da gibts halt Leute die stellen (oder eher würfeln) sich ein komplettes System aus gebrauchter Hardware zusammen und bleibt dann der Bildschirm schwarz wird kurz gegoogelt (oder ChatGPT gefragt) und da heißt es da dann "Grafikkarte" darfst du dir als Verkäufer das Gepöbel von diesen Leuten antun, bis herauskommt, dass diese selbsternannten "Experten mit 20 Jahren PC Erfahrung" 4 verschiedene Ramriegel fahren.

Würde da auch nicht anbieten das noch einmal vor Ort zu testen. Ist im Grunde "gefährlich". Was für einen Vorteil hat man dadurch, wenn der Käufer das Ding kaputt gemacht hat? Dann kann er sagen "siehste, kaputt!". Vielleicht hat er auch einfach nur 11 Tage getestet wie weit er die GPU übertakten kann und sie hat dann die Beine hochgelegt? Vielleicht hat er auch ein Chinaböller Netzteil an der GPU betrieben, das in die Luft flog? Wer weiß das schon? Da gibt es die merkwürdigsten Leute.
Als privater nicht gewerblicher Verkäufer, kann man da im Grunde nur verlieren, wenn man da zu sehr auf den Käufer zugeht, vor allem wenn man weiß man hat funktionierende Hardware verkauft. Meine Vermutung ist - da ist gar nichts kaputt. Nach 11 Tagen kamen wahrscheinlich alle seine zusammengewürfelten Komponenten von ebay und sonst wo an und er konnte das erste Mal "testen". :D
 
Janoe schrieb:
Habe dann stets nachgehakt bis irgendwann gar keine Reaktion mehr kam oder schlicht und ergreifend herauskam, dass der Käufer einen Fehler gemacht hat. Da gibts halt Leute die stellen (oder eher würfeln) sich ein komplettes System aus gebrauchter Hardware zusammen und bleibt dann der Bildschirm schwarz wird kurz gegoogelt (oder ChatGPT gefragt) und da heißt es da dann "Grafikkarte" darfst du dir als Verkäufer das Gepöbel von diesen Leuten antun, bis herauskommt, dass diese selbsternannten "Experten mit 20 Jahren PC Erfahrung" 4 verschiedene Ramriegel fahren
Um auch nochmal etwas Positives dazulassen. Bisher hatte ich auf Ebay (nicht Kleinanzeigen) keine Probleme mit Komponenten, die von mir Verkauft wurden. Das sind mittlerweile bestimmt an die 50 (wahrscheinlich mehr).

Was mir aber wirklich störend aufgefallen ist, dass insbesondere Käufer von sehr günstigen oder günstig angebotenen Objekten unfassbar nervig, unfähig und einfach ... furchtbar sind. Dabei handelt es sich meistens um Objekte, die andere auf den Müll werfen würden, ich mir aber dachte, dass vielleicht ja noch jemand dafür verwendung haben könnte z.B. Modulare Kabel von einem gestorbenen Netzteil oder Switches.
 
drug2 schrieb:
Für die Zukunft, ganz wichtig unter jeder Anzeige den Zusatz:
Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.
Der Verkauf erfolgt ohne Garantie, Gewährleistung, Umtausch oder Rückgaberecht.
Kannst du die Rechtsquelle nennen? Denn wenn man das bei Privatverkäufen ausschließen KANN, halte ich es für unwahrscheinlich, dass man es extra auch ERKLAEREN muss?
 
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sunny1976 schrieb:
Den Eindruck habe ich allerdings auch, ich habe ihn gebeten mir die Seriennummer zu geben, bis jetzt nicht mehr gehört.
Hast wenigstens die SN notiert oder dokumentiert mit foto! Ich hab schon von Scams ims Privatkauf bereich gehört nachdem man einfach baugleiche hardware von privat kauft und reklamiert. Um stress und rechtliche auseinandersetzungen zu vermeiden lassen sich dann die privatverkäufer auf rückgabe ein und erhalten das kaputte baugleiche teil zurück. Da grafikkarten preislich inszwischen fast schon bei nen Gebrauchtwagen liegen kann sowas sehr lukrativ als Geschäftsmodell sein.
 
@Janoe

Nach den vielen Tagen ist für mich der Zug abgefahren, so zu helfen scheint auch schwierig, da auf meine Fragen so gut wie gar nicht eingegangen wird bzw. ausgewichen. Ich weiß auch was ich mache wenn ich an PCs schraube und ich weiß mir auch zu helfen, daher hab gehe ich auch immer noch davon aus das die Karte funktioniert und das Problem woanders zu suchen ist.

@RedPanda05

ebay ansich mache ich schon ewig nichts mehr mehr, man hat da ja auch kaum noch privat Leute, bei Kleinanzeigen klappt das meistens sehr gut, zumal ich aber nur Sachen anbiete, die per Abholung angeboten werden, bzw. Ich selber auch nur Sachen kaufe die ich abholen kann, also sprich alles in der näheren Umgebung. Aber Hardware hab ich sonst immer im persönlichen Umfeld weitergegeben, nur bräuchte keiner diese Karte. Ich selber habe auch schon einiges bei Kleinanzeigen an Hardware gekauft, aber im Verkauf war es das letzte Mal so in der Art.

@samuelclemens

Ja die Nummer habe ich, hab ich gestern angefragt und bis heute nicht bekommen. Direkt nach dem Kauf wäre ich mit Sicherheit auch in irgendeiner Art und Weise kulant gewesen, aber nach der Zeit kann er alles mögliche mit der grafikkarte angestellt haben, wenn es denn sich wirklich um meine grafikkarte handelt, Zweifel sind ja da.
 
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@sunny1976 Zumindest kannst dann bei ner rücknahme professionellen scam ausschließen.
Auch wenn du dann trotzdem nen verlust ohne eigenes verschulden erleidest.
 
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PC Hardware gebraucht zu kaufen ohne sich zu kennen ist ja mittlerweile ein so schweres Thema geworden.
Was auf Kleinanzeigen los es glaubt ein doch keiner mehr, Grade bei Hardware.
Ich habe ja hier auf CB den Marktplatz geliebt, da gab es sowas einfach nicht.
 
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@maggel Gut das ich meine Hardware normalerweise tot reite bis die kaum noch was wert ist. Da brauch ich mir keine Gedanken um den Wiederverkauf zu machen.
An Bekannte verschenken, Wertstoffhof oder gemeinnützige Organisiation in der nähe, da gibt's viele Möglichkeiten. Wenn ich bei 300 € Neupreis nach 5-6 Jahren 90% Wertverlust habe juckts mich nicht sonderlich.
Aber bei teilweise mehr als 2 K€ für ne gebrauchte RTX 5090 siehts ganz anders aus. Ohne fachlichen Beistand würde ich da niemals gebraucht kaufen oder verkaufen.
Wobei sich natürlich die frage stellt was so eine 3K Neupreis GPU in 5-6 Jahren überhaupt noch wert ist. 🤔
Es gibt im Privatbereich mit GPUs ja auch keinerlei vernünftige Einsatzzwecke anhand dessen man eine ungefähre Amortisierung überschlagen könnte.🤔
 
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Vielleicht sollte man vor einem Verkauf von Hardware selbst Videos per Smartphone aufzeichnen, die die Funktion, den Ausbau und, falls möglich, die Übergabe an den Käufer immer unter Einbeziehung der Seriennummer des Artikels, soweit dies möglich ist, dokumentieren. Als Zugabe bekommt der Käufer dann diese Videos auf einem USB-Stick überreicht und kann sie sich vor dem Auspacken/dem Einbau der Hardware zunächst einmal anschauen. Dass dies kein 100%-iger Schutz in einem solchen Fall ist, ist natürlich klar. Aber der Verkäufer hätte dann zumindest selbst etwas in der Hand, was er dem Käufer entgegen halten könnte.
 
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