Vermieter verdoppelt Heizkosten mit 1 Woche Vorwarnzeit

Dafür wird deine Bide kleiner sein und du wusstest das bei Unterschrift des Mietvertrages.

Sorry, aber wenn es dir nicht passt, dann sich dir ne neue Bude. Der Vermieter war immerhin so nett dich frühzeitig auf die Kostensteigerung hinzuweisen so das du jetzt schon nach was neuem suchen kannst
 
McMoneysack91 schrieb:
aber dass jemand 50% des Verbrauchs einer anderen Partei bezahlen müsste klingt jetzt für mich etwas außerirdisch.
In der Siedlung, in der ich aufgewachsen bin und wo meine Eltern mittlerweile eine der 33 Wohnungen gekauft haben, gibt es für alle 33 Wohnungnen zusammen exakt einen Kaltwasserzähler. Das war in den 1960ern halt so üblich, wurde in den letzten Jahren zwar schonmal in der Eigentümervesammlung bemängelt, am Ende wollte die WEG aber die Kosten zur Nachrüstung von Einzelzählern je Wohnung nicht aufbringen. Also tragen meine Eltern jetzt bei der Wohnung, die 2021 kaum bewohnt war, trotzdem den anteiligen Kaltwasserpreis bezogen auf die Wohnfläche (und nicht auf die dort anwesende Personenzahl).

Bei der Heizung sieht es dort zum Glück anders aus, aber Gasetagenheizungen sind ja mittlerwielwe uncool, dass dort irgendwann Fernwärem oder eine Zentralheizung verpflichtend kommen muss. Deren Grundkosten muss man dann auch tragen, wenn man überhaupt nicht heizt. Jedenfalls war das bisher in jedem Mietshaus der Fall, in dem ich gewohnt habe.

U.A. auch beim Neubau, in dem ich wohne. Dort werden 30% der Heizkosten nach Fläche umgelegt und nur 70% nach Verbrauchsmessung. Das Ergebnis war 2020, dass ich 35€ verbrauchsabhängig (davon 0€ Heizkosten) gezahlt habe, aber 158€ an Festkosten. Also hätte ich am Ende ganze 18% meiner Kosten selber beeinflussen können (2019 waren es sogar nur 16%). Nur Kalt- und Abwasser werden rein Verbrauchsabhängig berechnet.

Skysnake schrieb:
Btw dein Vermieter kann von dir auch das Heizen verlangen nur mal so.
Er kann nur den Erhalt der Substanz verlangen. Also, dass weder die Leitungen einfrieren noch dass es zu Schimmelbildung o.Ä. kommt. Er kann aber keine Mindesttemperatur verlangen nur damit der Mieter über/unter mir weniger heizen muss. Wenn ich mit 16°C auskomme und pasend lüfte, reicht dass. Völlig egal, wie die 16°C erreicht werden. Selbiges gilt natürlich auch bei 22°C, die ich auch nicht durch Heizen erreichen muss.

Hier in meiner aktuelen Wohnung war bisher nur jeweils für die Wartung die Heizung aktiv und selbst in dem Altbau, in dem ich davor gewohnt habe, habe ich nur ganz selten im Schlafzimmer mal die Heizung benötigt.
 
Wenn du ohne Heizen 16 Grad trotz Lüften erreichst, dann passt doch alles...

Es gibt aber auch so Spezis die auf 12-15 Grad runter gehen und nicht lüften. Von denen kann man dann verlangen zu Lüften und zu heizen, wenn es dadurch Probleme gibt. Das muss nicht mal zwingend in der eigenen Wohnung sein. Auch wenn es durch die mangelnde Heizung in anderen Wohnungen oder im Treppenhaus kommt, dann hast du ein Problem. Aber wie gesagt nur wenn es zu Problemen kommt, ansonsten ist das dein Ding.

Siehe auch.

Heizpflicht gilt auch für Mieter

Die Heizpflicht gilt jedoch nicht nur für Vermieter. Auch Mieter sind verpflichtet, zumindest maßvoll zu heizen - eine gesonderte Verpflichtung z.B. per Hausordnung ist nicht erforderlich. Dies gilt auch bei längerer Abwesenheit.

Nur so können Schäden wie z.B. Schimmelbefall vermieden werden. Heizt ein Mieter die Wohnung nicht mindestens mäßig, so kann dies den Vermieter zur fristgemäßen Kündigung wegen einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung berechtigen. In der Regel ist jedoch eine vorherige Abmahnung erforderlich (LG Hagen, 19.12.2007 - Az: 10 S 163/07).

Im Schadensfalle würden dann zudem die Kosten beim Mieter liegen, die Versicherung würde nicht einspringen, da in diesem Fall ein Verstoß gegen die Obliegenheit zur Frostkontrolle vorliegen würde.
 
Hier mal das Problem verdeutlicht:
-Außen Temperatur 20grad im Schatten
-Innen Temperatur über 27grad im Schatten (und das im März)
-Fenster komplett geöffnet über mehrere Stunden
-Heizung auf 0
-Heizungsrohre sichtbar Heiz (die 32grad geben nur im Ansatz die reale Rohr Temperatur wieder im Grunde verbrennt man sich)

Meine Wohnung ist also ständig überheizt und gleichzeitig muss ich das als Abschlag mitzahlen. Wenn, wovon ich Ausgehe die anderen Wohnungen genauso geheizt werden erhöht sich natürlich die Heizrechnung in Astronomische und nein sowas ich vor Einzug nicht erkennbar das eine Heizung bei 27grad Innen Temperaturen Heiz ist.

PXL_20220326_140509682.NIGHT-01.jpeg
 
@isostar2 Das ist in der Tat blöd, ist doch aber ein ganz anderes Problem als die gestiegenen Kosten. Sprich' das doch lieber mal separat an... wieso hast Du denn so lang gewartet um das zu klären?
 
Wohnungen dürfen weder zu warm noch zu kalt sein. Mit den 27°C bist du aber wohl noch im grünen Bereich.

Wie gesagt, derartige Probleme sieht man an sich im Energieausweis.

Und das mit den Fenstern offen am Ende der Heizperiode ist durchaus kein Einzelfall sondern durchaus typisch für gewisse Baujahre. Wohnst du zufällig in Ostdeutschland in einem älteren Plattenbau?

Wenn ja ist das durchaus zu erwarten. Schau mal in den Ostblock. Da gibt das öfters.
Ergänzung ()

Btw man sieht bei dir ungedämmte Heizungsrohre. Nagel mich jetzt nicht drauf fest, aber wenn ich mich recht erinnere, dann ist der Schlüssel von 50/50 fest vorgegeben.

Aber selbst wenn nicht, würdest du das im Mietvertrag an sich finden müssen.

Die einzige Chance die du hast ist die, dass dir vor Unterschrift nicht der Energieausweis gezeigt wurde.

Von den Bildern her würde ich auf Platte der 60er oder 70er Jahre tippen. Eher 70er.

Ich befürchte, du beschwerst dich da.jetut darüber, das ein 40 Jahre altes Auto seine 12Liter SuperPlus frisst bei 100PS während eine neues Auto doch nur 5Liter Super brauch...
 
Zuletzt bearbeitet:
isostar2 schrieb:
-Heizungsrohre sichtbar Heiz (die 32grad geben nur im Ansatz die reale Rohr Temperatur wieder im Grunde verbrennt man sich)
das heißt aber noch nicht das einer deiner Nachbarn heizt und du für ihn mit bezahlen musst. Das heißt nur das die Heizung läuft und das das warme Wasser im Haus nach oben und wieder zurück gepumpt wird, damit , falls jemand Heizen möchte , sofort warm zur Verfügung steht.
Klar geht dafür auch Energie drauf, aber nur minimal. Ist halt ne Komfortsache, bzw das die Heizung damals so ausgelegt wurde.

Hast du an den Heizkörpern Heizkostenverteiler? Also mitten auf dem Heizkörper so ein Ableseding mit Anzeige oder Scala?
 
Fordere den Fernwärme Vertrag an und die Preisanpassung. Fernwärmeverträge laufen sehr langfristig und haben nur beschränkte Möglichkeiten der Preiserhöhung. Die meisten Preiserhöhungsklauseln in denen sind unwirksam. Die Verordnung ist da sehr streng.

Außerdem:
natürlich sind die Rohre heiß. Geht physikalisch nicht anders
natürlich ist das Haus im März aufgeheizt. Lüften bringt wenig, da Luft kaum Energie speichert.
natürlich ist 50/50 Aufteilung erlaubt
natürlich darf er die Vorauszahlung anpassen nach der Nebenkostenabrechnung
 
isostar2 schrieb:
Wenn unter mir eine 6köpfige Familie wohnt und jeden Tag 6x badet zahle ich 50% deren Badewassers
Wird aber auf die Wohnfläche umgelegt. Ist deine Wohnung genauso groß wie die der 6-Köpfigen Familie, dann zahlt ihr beide genausoviel der "Grundkosten"(50%)
Hast du weniger Wohnfläche, wird das natürlich entsprechend berücksichtigt

Kannst natürlich deinen Vermieter fragen, ob er auf 30/70 gehen möchte, wenn es tatsächlich ungerecht sein sollte. (hast du 20qm und die 6-köpfige Familie 90qm, wäre es meiner Meinung nach nicht ungerecht)

Ich wäre damals froh über 50/50 gewesen (statt 30/70), lag aber daran dass ich der Hauptverbraucher war :D


Ist deine Wohnung zu warm, kannst du einen Mangel anmelden. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ahh die Übergangszeit, die Zeit wo man es keinem Recht machen kann.

Was die Heizkosten betrifft, so irrst du dich. Was er höchstens machen kann ist den Abschlag erhöhen, basierend einer Schätzung auf Grund sachlicher Gründe. Ein Abschlag bestimmt somit nicht die Heizkosten, sondern anders herum. Ein häufiger Denkfehler.
Eine 50/50 Aufteilung der Heizkosten ist üblich, kann sein das 40/60 gerechter wären bei gestiegenen Arbeitskosten, aber das darfst du gern beweisen.
 
Ich denke zwar, dass der TE sich nicht mehr melden wird, aber an sich gibt es noch zwei wichtige Punkte die noch immer nicht beantwortet wurden.

1. Hast du den Energieausweis vor Vertragsabschluss bekommen?
2. Hattest du schon mal ne Nebenkostenabrechnung?

Mehr muss man eigentlich nicht mehr sagen
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dideldei und Tinkerton
Was bedeutet es denn für den Mieter, wenn er niemals einen Energieausweis zu Gesicht bekam?
 
https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/486-energieausweis-pflicht-was-muessen-mieter-wissen.html

Der Energieausweis ist zwar eine Pflicht für den Vermieter, er wird aber nicht zum Bestandteil des Mietvertrags. Daher ergeben sich für den Mieter aus der Nichtvorlage keine besonderen Rechte. Mietminderung, Schadenersatz und Nachbesserung fallen als Anspruch gegen den Vermieter aus.

Wenn man auf Wohnungssuche ist und neu mieten will, kann man aber verlangen, dass er einem vorgelegt wird, wenn das der Vermieter nicht von sich aus macht (und für das Objekt Energieausweispflicht besteht).

Da muss man also selber als Mietinteressent tätig werden unbd zwar BEVOR man den Mietvetrag unterschreibt.
 
Ja, so lange kein falscher vorgelegt wird, hat der Mieter keinerlei Rechte dadurch das keiner vorgelegt wird.

Jetzt kommt aber das ABER. Der Vermieter kann dennoch ein Bußgeld in nicht unerheblicher Höhe erhalten.

Ausweis-Pflicht besteht bereits ab der ersten Objektbesichtigung. Legt der Verkäufer, Vermieter oder Makler bei der Besichtigung keinen Ausweis vor, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro (§ 8 EnEG). Zusätzlich sind Vermieter bei Vertragsabschlüssen verpflichtet, ein Exemplar des Energieausweises oder eine Kopie an Mieter zu übergeben.
Wenn man den Vermieter darauf hinweist, im Falle das er nicht vorgezeigt wurde, wird er in den meisten Fällen doch recht gesprächsbereit werden. Also z.b. das man kurzfristig ausziehen kann etc.

Auf der anderen Seite gibt es halt für den TE keinen Grund über die Heizungskosten zu meckern, wenn er den bekommen hat. Er hätte wissen müssen/können worauf er sich da einlässt.
 
Das sind zwei unterschiedliche Themen. Ich kann gut und gerne wissen, wie viel Energie die Bude pro Jahr benötigt. Was niemand ahnen konnte, ist die Kostensteigerung für genau diese Energie.
 
Nein es ist nicht ganz egal.

Denn wenn es sich um eine Neuvermietung handelt und die hohe Steigerung daher rührt, dass der Vermieter die Heizkosten VIEL zu niedrig angesetzt hat um die Wohnung los zu bekommen für die gewünschte Kaltmiete, dann ist das für den TE recht nützlich. Mit nem guten Anwalt kann man dem Vermieter daraus einen schönen Strick drehen....

Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine zu niedrige Angabe der Vorauszahlung den Mieter nicht von der Nachzahlungspflicht befreit, da er bei Vorauszahlungen nicht darauf vertrauen darf, dass die Kosten am Ende nicht doch höher sind. Etwas anderes gilt nur bei ganz bewussten Lockvogelangeboten von Vermietern, die bewusst niedrige Nebenkosten wahrheitswidrig angeben (BGH im Urteil vom 11. Februar 2004 Az.: VIII ZR 195/03).

Man kann da durchaus dann schauen, ob man eine Mietminderung durchgesetzt bekommt. Kann er eh versuchen, wobei ich da nur bedingt Aussicht auf Erfolg sehe sofern nicht an anderer Stelle vom Vermieter ein Bock geschossen wurde.

Er könnte i. Dem Fall aber sicherlich erreichen, das er schneller ausziehen kann usw.

Muss man aber dann jeweils im Detail mit nem Anwalt besprechen. Wir können und dürfen hier ja als nicht Volljuristen keine Rechtsberatung machen ;)

Es gibt ja immer wieder schwarze Schafe bei den Vermietern. Ganz egal ob Groß oder Klein. Ich habe aber hier eher den Verdacht, dass der TE hier einfach Pech hat, weil ihm nicht wirklich klar war was er für ne Wohnung da bezieht. Das kann einem leichter passieren als man denkt. Insbesondere wenn man noch jünger ist und selbst nie in einer älteren Mietwohnung gelebt hat.

Ich habe beruflich Erfahrung mit mehreren tausend Mietswohnungen von Baujahr ca 1900 bis 2005. Da bekommt man recht schnell ein Gefühl dafür, wie sich die Objekte je nach Baujahr verändert haben vom Standard her. Selbst Renovierungen kann man mit der Zeit recht gut Einschätzen.

Die ganzen Nachkriegabauten bis so ca 1950/55 kannst du z.b. vergessen, wen da nicht kontinuierlich richtig investiert wurde. Gibt genug, da vergammelt selbst das Fundament.... da lohnt oft nur noch der Abriss.
 
Meine Mieter bekommen bei Abschluss des Mietvertrags die Übersicht der letzten Betriebskostenabrechnung der Vormieter zu sehen und erläutert. Im Mehrfamilienhaus ggf. auch die von anderen Mietern. Anhand dessen wird ja auch die Betriebskostenvorauszahlung festgelegt. Und wenn ich das Gefühl habe, der Vormieter war sehr, sehr sparsam (hatte ich mal: der hat viel und lange gearbeitet, wohl nie gekocht, geduscht hat er auf der Arbeit - und entsprechend "kaum was" verbraucht) sage ich dem Mieter auch, dass er mit höheren Kosten zu rechnen hat als der Vormieter.

Den Energieausweis hat noch nie ein Mieter verlangt. Ich bezweifle auch, dass die meisten Mieter daraus richtige Schlüsse ziehen können. Bei den Mietinteressenten sind auch gerne mal richtige "Schlauberger" dabei. Ich war mal mit einem einig, der kam dann zur Mietvertragsunterzeichnung und hat gleich mit Paragraphen belegt, dass er berechtigt ist die Kaution in mehreren Raten zu zahlen bla bla. Zur Mietvertragsunterzeichnung kam es dann natürlich nicht, denn zum Glück kann ich mir meine Mieter aussuchen.

Dies nur als Tipp: Recht haben/im Recht sein bestimmte Dinge zu verlangen oder Forderungen zu stellen ist eine Sache, damit kann man sich aber auch was verbauen.

Und obwohl ich meine Mieter sorgfältig aussuche, hatte ich in den letzten 10 Jahren tatsächlich 3 Mieter, die sich im Nachhinein als "schlechte Wahl" entpuppt haben. Ein Messi wurde herausgeklagt, der Gerichtsvollzieher musste die Tür öffnen lassen, den "Hausratmüll" musste ich kostenpflichtig einlagern, und die Komplettrenovierung mit einem ordentlich 5-stelligen-Betrag natürlich auch selbst tragen - bis ich diese Kosten wieder reinhabe, muss ich solch eine Wohnung knapp 5 Jahre vermieten... Zum Glück war diese Wohnung nicht (mehr) finanziert.

Ein Pärchen ist nach über einem Jahr ohne Mietzahlung zm Glück doch von alleine raus (deren Kommentar dazu: na, wir haben Ihnen mit der Miete die Bude ja auch quasi abbezahlt, und ich könne ihnen durchaus dankbar sein...), und ein Mieter ist (nach ein paar Monaten Mietrückstand) einfach verschwunden. Geld habe ich von allen drei nicht mehr gesehen. Zu holen war da nix... Aber ich bin ja wohl auch der "böse, böse Vermieter, der sich auf Kosten der Mieter bereichert ohne Ende"...

Zurück zum Thema: selbstverständlich kann der Vermieter nichts dafür, wenn es enorme Kostensteigerungen gibt oder beispielsweise von der Stadt neue Betriebskosten erhoben werden. Und dass ein Vermieter (wie vom TE gefordert) am Tag 1 des Ukraine-Kriegs alle seine Mieter anschreiben müsse "es könnte sein dass Kostensteigerungen auf Sie zukommen" halte ich für den Witz des Tages.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Khaotik, Ramschbude, Joker (AC) und 2 andere
Skysnake schrieb:
:DWenn man den Vermieter darauf hinweist, im Falle das er nicht vorgezeigt wurde, wird er in den meisten Fällen doch recht gesprächsbereit werden. Also z.b. das man kurzfristig ausziehen kann etc.

Und ein Vermieter wird wohl dann vielleicht mit einer Strafanzeige wegen versuchter Nötigung reagieren.

Denn bereits der Versuch der Nötigung hat einen Strafrahmen bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug - die der Mieter sicher nicht bekommen wird - aber auch ab 90 Tagessätzen ist er dann vorbestraft und die sind jetzt bei dem Strafrahmen bis 3 Jahre nicht ganz so unwahrscheinlich.

Das kommt natürlich auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft an aber man sollte sich da keine Illusionen machen Erpresser - zu denen der Strafbestand er Nötigung zählt - wird automatisch fast jeder einen eher schlechten grundsätzlichen Charackter zuschreiben - das ist einfach so.

Der Vermieter wird sicher auch in den seltensten Fällen die Maximalstrafe von 15.000 bekommnen, wenn er deswegen nicht schon 10x vor Gericht stand, der wird irgendwas realistisch um die 500 bis 2500 zahlen.

Wenn ich 2500 Strafe zahlen müsste und im Gegenzug der Mensch, der versucht hat mich zu nötigen einen Eintrag in sein Führungszeugnis bekommen würde, weil dessen Geldstrafe die 90 Tagessätze übersteigt, dann würde ich den ganzen restlichen Tag grinsen wie ein Schnitzel :D:p
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Joker (AC)
Naja, man darf natürlich nicht versuchen etwas zu erpressen, man kann aber natürlich darauf hinweisen, das man die Wohnung mit dem Kenntnisstand nie angemietet hätte und er ja eigentlich dazu verpflichtet ist, da das ja sogar recht hohe Strafen gibt.

Daran ist nichts verwerfliches und man überlässt es ihm den Gedankensprung zu machen, das ihm das an sich auch blühen kann. Drohen tut man damit nicht um direkt XY zu erreichen.

jof schrieb:
Dies nur als Tipp: Recht haben/im Recht sein bestimmte Dinge zu verlangen oder Forderungen zu stellen ist eine Sache, damit kann man sich aber auch was verbauen
Jup, da hast du Recht. Es ist immer ein "wie es in den Wald hinein ruft schallt es auch zurück".

Ich bin im Allgemeinen ein recht umgänglicher Mensch, der zu Kompromissen fähig ist. Wenn mir aber jemand ans Bein pinkelt dann kack ich zurück...

Und seien wir mal ehrlich, es gibt sowohl auf Mieter als auch auf Vermieterseite richtige Wichser, aber auch Leute die einem schon leid tun weil Sie viel zu gutgläubig sind. Und dann alles dazwischen. Dass du z.b. nicht zulässt das man die Kaution in 3 Raten zahlt ist nicht ok in meinen Augen. Aber mit der Vorgeschichte kann ich es auch verstehen für nen kleinen Vermieter - also < 100 Mietwohnungen. Da geht es ja doch auch schnell mal ans Eingemachte...

Und du bist ja scheinbar auch bei anderen Punkten wie den Nebenkosten vorbildlich. Da passt dann wahrscheinlich am Ende dann auch das Gesamtbild eines vernünftigen Vermieters.

Gibt es aber auch umgekehrt. Vertraglich und bzgl. Nebenkosten alles 100% korrekt, dann aber nen Bauschaden mit heftiger Schimmelbildung einfach ignorieren und sagen das es am falschen Lüften liegt....

Ich hatte den Fall mal mit nem Vermieter und selbst nach nem Nachweis per Langzeitaufnahme der Temperatur und der Luftfeuchte und dem Hinweis das ich selbst vom Fach bin und weiß wann es am Lüften liegt und wann es ein Baumangel ist hat die nicht interessiert. War halt ne Bude wo viele Studenten wohnen und und die knicken normal ein oder ziehen bald wieder aus....

Tjo er hat dann schallend verloren und ich effektiv ein Jahr lang 60%(?) der Warmmiete gekürzt. Kürzung während der Streitfall war auf die Kaltmiete, aber Kürzubgsanspruch war auf die Warmmiete und da sie so rumgebockt haben und einen für dumm hingestellt haben, habe ich sie auch bis zum letzten Cent bluten lasse , denn das war am Ende ne Masche von denen die sicherlich auch fast immer funktioniert hat. So was hasse ich aber wie die Pest....

Leute übers Ohr hauen weil sie es halt nicht besser wissen ist ne Kackeinstellung...
 
Zurück
Oben