Vermieter verdoppelt Heizkosten mit 1 Woche Vorwarnzeit

Hehe 25 Euro ist aber wenig, wenn Du nicht gerade in einer Gefängniszelle wohnst xD Denke mindestens verdoppeln würde für die Aussicht auf die Heizperiode 2022/2023 Sinn machen.

Ausser Du bekommt bisher fast 50% Deines Heizkostenvorschusses zurück.
 
Ich verstehe auch nicht so richtig, wo jetzt die großen Klagepunkte sind.
Das scheint wohl das ganze Paket (?)
Vorwarnzeit, die Energiekosten und das Erfassungssystem. Der letzte Punkt ist mir nicht klar, weil dein Vermiter ja scheinbar korrekt im Vorraus plant. Blöd wäre die extreme Nachzahlung.

Es wird Energie verbraucht, die wird erfasst und nach Schlüssel mit Abschlag und Endabrechnung bezahlt.
Kein Vermieter wird sich da aufs Glatteis begeben und wegen paar Kröten sich mit Gericht (Steuer, Gewerbe) anlegen, bzw hunderte Nachahmer (=Parteien) Abrechnung nachprüfen lassen.
 
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fgordon schrieb:
Ausser Du bekommt bisher fast 50% Deines Heizkostenvorschusses zurück.

Ich wohne tatsächlich in einer (großzügigen) 1-Zimmer Wohnung. Bisher hatte ich jedes Jahr ca. 250€ an Heizkosten zu viel gezahlt. Ich möchte mir auch in Zukunft einen kleinen jährlichen Geldregen beibehalten.
 
Moin,

was möchtest Du denn jetzt genau von uns wissen? Deine Rechte als Mieter kannst Du bei einem Anwalt einfordern. Alles andre wie Nebenkosten musst Du halt so oder so bezahlen. Du kanst es ja einfach verweigern und sehe wie weit Du damit kommst? Auch ist es doch von Vorteil für Dich wenn die Nebenkosten angepasst werden anstatt bei der nächsten Abrechnung dann total überrascht zu sein. Also letztlich ist das ein guter Zug vom Vermieter um seine Mieter ein wenig zu schützen.

Keine Ahnung was du da erwartest?

MfG
 
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Discovery_1 schrieb:
Ich wohne tatsächlich in einer (großzügigen) 1-Zimmer Wohnung. Bisher hatte ich jedes Jahr ca. 250€ an Heizkosten zu viel gezahlt. Ich möchte mir auch in Zukunft einen kleinen jährlichen Geldregen beibehalten.

Ah ok dann ist das wohl eher realistisch, vor allem wenn auch das Gebäude etc auf einem guten energetsichen Stand ist.
 
Ich als Vermieter von Mehrparteienhäusern kann dich hoffentlich in dem Punkt beruhigen, dass dein Vermieter dich nicht abzocken oder an dir reich werden will. Geht ja auch gar nicht, wenn bei euch, wie du sagst, sowieso alles nach Zählern abgerechnet wird. Was er erhöht oder verdoppelt ist dann die Abschlagszahlung.

"Vermieter verdoppelt Heizkosten" ist somit faktisch falsch, denn ich bezweifle dass dein Vermieter auch gleichzeitig dein Energielieferant ist. "Der Mieter verdoppelt die Abschlagszahlung weil der Energielieferant die Preise angehoben hat und weitere Anstiege zu erwarten sind" wäre die korrekte Überschrift und damit völlig legitim wenn nicht gar gutmütig von deinem fürsorglichen Vermieter.

Wenn du sagst dass er hunderte Wohnungen hat, dann macht das nur Sinn.

Ich habe in dem Sinne weitaus weniger Objekte und kann mir und meinen Mietern den Luxus leisten, immer zu Beginn eines Jahres rückblickend die Abschläge anzupassen. Mit meiner Objektanzahl kann ich es mir leisten, unterjährig Preisschwankungen aus eigener Tasche vorzustrecken (nichts anderes macht ein Eigentümer ja - er streckt erstmal einen Haufen an Kosten vor). Wohl wissend, dass das eh nur weitergegebene Kosten sind, daher tuts mir innerlich ja gar nicht weh, selbst wenn die Gaspreise verzehnfacht werden - die Kosten gebe ich ja nur weiter (nachdem ich sie erst vorgestreckt habe).

Bei hunderten Objekten, da kann der finanzielle Puffer schon ins Schwitzen kommen, wenn bei allen Objekten plötzlich die Bepreisung nach oben knallt. Große Immofirmen haben dazu natürlich haufenweise Absicherungen und Pools aber wenn man als Privatperson quasi mit eigenem Kapital arbeitet, kanns klumpig werden.

Ich bin aber auch ein Freund der Kommunikation. Manche Mieter kommen auf mich zu und bitten um Erhöhung der Abschläge, weil sie am Ende des Jahres lieber grüne Zahlen und Rückerstattungen sehen mögen statt rote Zahlen und Nachzahlungen. Geschmackssache und nachvollziehbar.

Sei dir in einem Punkt gewiss. Solange dein Verbrauch und der aller anderen Parteien in deinem MPH sauber durch Zähler trennbar und belegbar ist, kann die Abschlagszahlung sonst wie erhöht werden, du wirst nach wie vor immer nur deinen tatsächlichen Verbrauch zahlen. Und verdienen wird der Eigentümer/Vermieter daran nach wie vor 0,00€ denn das sind laufende Posten, die einfach pro forma durch ihn laufen müssen.
 
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.one schrieb:
Kann aber mit den Fernwärmekosten nur bedingt zu schaffen haben, da Fernwärme immer recht kurze Strecken sind / sein müssen / sonst keinen Sinn ergeben. Die Erzeugung der Fernwärme passiert in der Regel in Müllverbrennungsanlagen vor Ort. Die Wiederum gehören oft Stromerzeugern, die wahrscheinlich auf diesem Weg ihre allgemeinen gestiegenen Kosten umlegen.

Fernwärme ist energetisch eigentlich günstig. Das Hauptproblem ist aber, dass man an den örtlichen Anbieter gebunden ist, und dass der Fernwärmepreis an den Gas- oder Heizölpreis gekoppelt ist.

In den letzten Monaten wurden viele Fernwärmeverträge von den Versorgern gekündigt, und neue Verträge zu deutlich höheren Preisen angeboten.

Es reicht, die Begriffe Fernwärme und Abzocke in eine Suchmaschine einzugeben, dann hat man viel Lesestoff und versteht die Problematik für den Verbraucher.

Der Vermieter kann dafür nichts, der reicht (wie alle anderen ja bereits beschrieben haben) die Kosten nur durch.

Dass sich die "Heizkosten verdoppeln" kann ich mir nicht vorstellen. Die Abschläge vielleicht, ja. Das könnte auch daran liegen, dass Du in der letzten Abrechnungsperiode deutlich mehr verbraucht hast, und dazu kommen noch die gestiegenen Preise.

Hier im Viertel hat man übrigens ein kleines Blockheizkraftwerk im Keller eines Mehrfamilienhauses installiert. Das versorgt dann 4 Mehrfamilienhäuser und 100 Reihenhäuser mit Fernwärme für Heißwasser und Heizung. vor 20 Jahren auch noch mit Strom, aber durch die Liberalisierung des Strommarkts gab es günstigere Anbieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe den TE so verstanden, dass die Erhöhung grundsätzlich kein Problem ist, aber die Kurzfristigkeit.
Sprich: 1 Woche.

Ansonsten muss eine Erhöhung bzw. Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung natürlich im Mietvertrag vereinbart sein um diese unterjährig anzupassen.

Nachzahlungen bei der Abrechnung sind ja unabhängig davon.
 
@jof
In deinem Link steht drin, dass die Grundlage für die Anpassung die Betriebskostenabrechnung ist.
"Der Vermieter muss die fällige Abrechnung jedoch erstellt haben, bevor er die Erhöhung vornehmen kann, ergänzt Werner Weskamp, Geschäftsführer von Haus und Grund Essen. Denn die Abrechnung dient als Grundlage für eine Anpassung."

Das lese ich aus dem vorliegenden Fall aber so nicht raus.
 
MichaW schrieb:
Das lese ich aus dem vorliegenden Fall aber so nicht raus.
Die Frage ist nach welchem BGB § man hier "gehen möchte".

@fgordon hat hier wie @jof den §271 Abs 1 genannt.
Mmn und deshalb habe ich ihn nicht genutzt greift dieser bei sonstigen Vertragsgestaltung (unabhägig vom Mietrecht).

Ich bin nach §560 gegangen,
Dort sind wir schon im Mietrecht unterwegs (ab §535ff) und 560 geht ja genau auf unser Problem ein.

1. Nehmen wir also an 271 wäre falsch. Der Mieter zahlt nicht sofort sondern später. Der Vermieter wird klagen können (der Part der fehlt). Bis es überhaupt eine Verhandlung gibt, wird eher die Abrechnung fertig sein. Und dann kommt eh die Nachforderung.

2. Wenn 271 richtig ist und er zahlt nicht, siehe 1.

3. Bei 560 kann man schlecht richtig und falsch sehen. Einzig der Mieter ist hier im "Nachteil" weil er erst mit einem Nachlauf von 2 (3) Monaten (je nach zählweise ^^) die Erhöhung zu zahlen hat. Problem wird sein, die Vorauszahlungen fehlen ihm/ihr in der Endabrechnung.

@jof
Wenn du ganz genau liest:
jof schrieb:
Gemäß § 560 BGB darf der Vermieter die monatlichen Abschläge bei Bedarf anpassen. Das sollte er auch regelmäßig tun: „Am besten nach jeder Abrechnung“, bestätigt Rechtsanwalt Michael Wolf, Vorsitzender des Vermietervereins Koblenz. Bevor der Vermieter allerdings den Taschenrechner zückt, sollte er prüfen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

Da steht 560 als voraussetzung und Grund, 271 sagt nur was über die Fälligkeit aus. Wenn aber 560 sagt das die neuen Zahlungen erst in X Monaten gelten können sie ja nicht gleichzeitig sofort fällig sein.
 
MichaW schrieb:
Ich habe den TE so verstanden, dass die Erhöhung grundsätzlich kein Problem ist, aber die Kurzfristigkeit.
Sprich: 1 Woche.
Ja natürlich würde wegen dem Ukraine Krieg die Erhöhung Argumentiert. Ich hätte jedoch erwartet das direkt an Tag 1 des Krieges ein Brief rausgeht "Es könnten Erhöhungen auf sie zukommen"
Ergänzung ()

McMoneysack91 schrieb:
.Sei dir in einem Punkt gewiss. Solange dein Verbrauch und der aller anderen Parteien in deinem MPH sauber durch Zähler trennbar und belegbar ist, kann die Abschlagszahlung sonst wie erhöht werden, du wirst nach wie vor immer nur deinen tatsächlichen Verbrauch zahlen.
Jein, 50% Abschlag muss ja trozdem Zahlen. Während ich es bei der Heizung noch nachvollziehen kann das ich von der Heizung der anderen Profitiere fehlt mir dieses Verständnis vollständig beim Warmwasser. Warum zur Hölle muss ich 50% des täglichen Badens der 6 köpfigen Familie bezahlen.
Ergänzung ()

Skysnake schrieb:
Ich verstehe auch nicht so Recht dein Problem mit den warmen Rohren. Du bekommst damit kostenlose Heizung.
Kostenlos schonmal garnicht sondern 50% Abschlag und das Problem ist ja nicht kostenlose Heizung sondern das meine Wohnung tatsächlich zu Heiz ist, sprich meine Balkontür ist zum kühlen geöffnet, es wird also für draußen geheizt. Wie gesagt ich hatte 27 Grad Innen Temperatur bei geöffneter Tür. Auch wenn es eigenartig klingt weil meistens hat man ja ein Problem mit ausgefallener Heizung, hat man als Mieter auch das Recht das die Heizung vollständig abgestellt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß jetzt natürlich nicht über die Messer und Zähler in deinem Haus Bescheid, aber dass jemand 50% des Verbrauchs einer anderen Partei bezahlen müsste klingt jetzt für mich etwas außerirdisch.

Meine Objekte sind beim besten Willen nicht Top Hightechdinger aber jede Verbrauchsstelle ist so genau und trennbar erfasst, dass ich jeder Partei auf den ccm und den Cent genau den tatsächlichen Verbrauch nachweisen kann. Und wenn eine Partei heizt als gäbs kein Morgen während die andere die Heizungen und Warmwasserhähne aus und zu hat, dann wird erstgenannte eben auch nachweisbar kräftig latzen müssen und die andere eben null komma nichts.

Dass beide genannten brav ihre Abschlagszahlungen zahlen steht ja außer Frage. Bloß am Ende, bei der Betriebskostenabrechnung kommt alles wieder zusammen.

Ich weiß ja wirklich nicht, wie Pi-Mal-Daumen oder nach welchen Methoden das da bei euch geregelt wird, aber die Verbraucher des Hauses trennbar zu erfassen ist eigentlich keine Raketenwissenschaft.
 
isostar2 schrieb:
Wenn man die Wohnung im Winter Mietet findet man erst sehr spät heraus das sie auch im Sommer an ist
Dann melde das doch einfach als Defekt. Man will doch im Sommer bei 30 Grad draußen keine Zusatzheizung in der Bude.
isostar2 schrieb:
Warum zur Hölle muss ich 50% des täglichen Badens der 6 köpfigen Familie bezahlen.
Musst du doch garnicht, außer es gibt nur einen Heißwasserzähler. Und dann wäre eine Aufteilung nach Wohnfläche für Heißwasser auch nicht gerechtfertigt.
 
Wobei sich die Fernwärmekosten ja ähnlich wie bei anderen Energieträgern nicht nur aus einem Arbeitspreis, sondern auch einer Grundgebühr zusammensetzen. Daher kann es wohl schon sein, dass ein gewisser Sokelbetrag pro Miteinheit oder eventuell auch pro qm berechnet wird und der Rest dann über den Verbrauch.
 
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isostar2 schrieb:
Jein, 50% Abschlag muss ja trozdem Zahlen. Während ich es bei der Heizung noch nachvollziehen kann das ich von der Heizung der anderen Profitiere fehlt mir dieses Verständnis vollständig beim Warmwasser. Warum zur Hölle muss ich 50% des täglichen Badens der 6 köpfigen Familie bezahlen.
Und woher kommt das Warmwasser? Ach ja richtig aus der Heizungsanlage, die nen Boiler antreibt und Warmwasser für dich vorhält. Und was ist mit der Zirkulation, die immer schön Warmwasser rumpumpt damit es bei dir sofort warm raus kommt? Richtig, die bringt einem mit wenig Verbrauch und weit weg mehr als einem nah dran mit viel Verbrauch.

Und was ist mit der Wärmeabgabe für die Warmwasserleitungen?

Und je nachdem bist du auch ne Wohnung ganz oben oder unten und musst deswegen mehr heizen als jemand der in der Mitte wohnt. Der Anteilige Betrag bezüglich Wohnfläche bzw. Volumen soll das berücksichtigen. Zudem soll er verhindern das so Spezies gar nicht heizen und es damit zu Schäden am Gebäude kommt. Btw dein Vermieter kann von dir auch das Heizen verlangen nur mal so.

McMoneysack91 schrieb:
Ich weiß jetzt natürlich nicht über die Messer und Zähler in deinem Haus Bescheid, aber dass jemand 50% des Verbrauchs einer anderen Partei bezahlen müsste klingt jetzt für mich etwas außerirdisch.
Dann solltest du aber GANZ dringend die Heizkistenverordnung lesen. Du musst 30%-50% über Fläche oder Dergleichen umlegen.

McMoneysack91 schrieb:
Und wenn eine Partei heizt als gäbs kein Morgen während die andere die Heizungen und Warmwasserhähne aus und zu hat, dann wird erstgenannte eben auch nachweisbar kräftig latzen müssen und die andere eben null komma nichts.
Nein siehe oben und das siehe weiter oben hat auch seine guten Gründe, warum der Gesetzgeber das so geregelt hat.

h00bi schrieb:
Musst du doch garnicht, außer es gibt nur einen Heißwasserzähler. Und dann wäre eine Aufteilung nach Wohnfläche für Heißwasser auch nicht gerechtfertigt.
Doch muss er siehe Heizkostenverordnung...
 
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Es gibt ältere Gebäude mit einem Einrohr-Heizsystem. Da sind die Rohre alle heiß, wenn die Heizung in Betrieb ist.

Ja natürlich würde wegen dem Ukraine Krieg die Erhöhung Argumentiert. Ich hätte jedoch erwartet das direkt an Tag 1 des Krieges ein Brief rausgeht "Es könnten Erhöhungen auf sie zukommen"

Sonst noch Wünsche an den Vermieter...? Vielleicht soll er auch noch Beginn und Ende der Sommerzeit mitteilen...?

Solche Leute (Mieter) mag ich ja, die höchstwahrscheinlich weder den Mietvertrag den sie unterschreiben haben, noch das Anpassungsschreiben verstanden haben. Das sind meistens auch die, die nach Auszug ihre NK-Nachtzahlung nicht leisten wollen ("wieso? Ich wohne dich gar nicht mehr da.")
 
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McMoneysack91 schrieb:
Ich weiß jetzt natürlich nicht über die Messer und Zähler in deinem Haus Bescheid, aber dass jemand 50% des Verbrauchs einer anderen Partei bezahlen müsste klingt jetzt für mich etwas außerirdisch.

Meine Objekte sind beim besten Willen nicht Top Hightechdinger aber jede Verbrauchsstelle ist so genau und trennbar erfasst, dass ich jeder Partei auf den ccm und den Cent genau den tatsächlichen Verbrauch nachweisen kann. Und wenn eine Partei heizt als gäbs kein Morgen während die andere die Heizungen und Warmwasserhähne aus und zu hat, dann wird erstgenannte eben auch nachweisbar kräftig latzen müssen und die andere eben null komma nichts.
Falsch! Wenn unter mir eine 6köpfige Familie wohnt und jeden Tag 6x badet zahle ich 50% deren Badewassers, ja im Gegenzug zahlen sie auch 50% meiner einmaligen 5 Minuten Dusche am Tag. Ist ja das nächste Warmwasser 50% Abschlag pro Person wäre ja noch nachvollziehbar aber Warmwasser wird nach Wohnfläche berechnet.

Fair wäre es wie beim Strom: Jeder zahlt Grundkosten + seinen eigenen Verbrauch. Meinetwegen 10% Abschlag falls die Warmwasserrohre tatsächlich Wärme abgeben
 
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