Vermieter verdoppelt Heizkosten mit 1 Woche Vorwarnzeit

isostar2

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Mein Vermieter hat die heizkosten Verdoppelt zum 1.4 der Brief ist datiert vom 23.3

-Es handelt sich um Fernwärme deshalb kann ich nicht wechseln
-Ich muss 50% Anteilig von den anderen bezahlen auch Warmwasser ob wohl es per Zähler genau abgerechnet wird.
-Die Heizung läuft auch bei 27grad Innen Temperatur und bei geöffnetem Fenster, natürlich sind die Heizung auf 0 aber die Rohre sind sehr Heiz, was ich indirekt mitzahlen muss
-Genau 100% erhöhung klingt nicht sehr "wissenschaftlich"
-Warum sollte es meine Schuld sein wenn der Vermieter nicht ausreichend im Voraus Planen kann.
 
Was soll er da planen? Die Preise werden von den Versorgern regelmäßig angepasst. Du kannst ja mal bei dem für Dich zuständigen nachsehen.
 
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Naja "Deine Schuld" ist dass die Wohnung gemietet hast - die Heizung war sicher ja schon bei Mietabschluss so drin.

Aber denke das ist auch nicht besonderes über kurz oder lang werden sich überall die Heizkosten und damit vorschüsse verdoppeln. Heizöl kostet 1,40 der Lister statt 80 Cent, Gas kostet auch mehr als Doppelte und Strom geht auch stramm Richtung 80% mehr.

Das betrifft auch alle gleich - egal ob Mieter oder Eigentümer.

Nebenkosten - zu denen die Heizkosten zählen - sind auch keine Erhöhungen da werden nur die Kosten 1:1 durchgereicht, die auch tatsächlich anfallen - hier vom Fenrwärmeversorger.

Hier gilt BGB, § 271 (Absatz 1) - Gibt es keine Zeitangabe sind die Mehrkosten ab sofort fällig.
 
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Incanus schrieb:
Was soll er da planen? Die Preise werden von den Versorgern regelmäßig angepasst. Du kannst ja mal bei dem für Dich zuständigen nachsehen.
Er hat mehrere Hundert Wohnungen finde schon das man da Planen kann als Profi Vermieter
fgordon schrieb:
Naja "Deine Schuld" ist dass die Wohnung gemietet hast - die Heizung war sicher ja schon bei Mietabschluss so drin..
Wenn man die Wohnung im Winter Mietet findet man erst sehr spät heraus das sie auch im Sommer an ist und momentan hat man ja so die "Wahl" bei Mietwohnungen....
 
isostar2 schrieb:
Er hat mehrere Hundert Wohnungen finde schon das man da Planen kann als Profi Vermieter
Noch einmal die Frage: Was denn planen?
Die Preise werden auf gesetzlicher Grundlage von den Versorgern aus- und berechnet. Fernwärme kann sich der Vermieter ja nicht wie Öl auf Lager legen.
 
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Jeder Verbraucher zahlt nunmal sobald die aktuellen Verträge/laufzeiten auslaufen das Doppelte für Gas Öl, Wärmepumpe=Strom.

Auch der Vermieter wird für seine eigene Heizung - wenn er keine eigene Ölquelle, Gasquelle etc hat - ungefähr das Doppelte zahlen.

Ist halt so Energie ist eben in Deutschland - nicht nur aber auch wegen des sehr ambitionierten Klimaziels - besonders teuer.... und wird vermutlich noch viel stärker im Preis steigen.

Auch Gas und Strom könnte er nicht wiklich lange lagern - und Sonnenblumenöl haben doch schon die "H-Mercedes" Diesler weggehamstert xD
 
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Worüber echauffierst du dich grade?
Wenn der Vermieter dich in Sicherheit wiegt und dir vorsätzlich zu geringe Kosten angiebt, kannst du sogar fristlos kündigen.
Dein Vermieter will also in den unsicheren und schwierigen Zeiten genau das Gegenteil.
Selbst wenn du zuviel zahlst, bekommst du das doch zurück (?)
Ist das ein Erstbezug? Wenn nicht haben die schon vernünftige Zahlen (angemessen) zum kalkulieren.
Rede mit denen, wenn dir das zu hoch erscheint. Das Recht besteht ja nun.
Ansonsten, wenn schon klar ist, das der Versorger verdoppelt, tja dann wärst du gut beraten die Vorauszahlung zu leisten - und nötigenfalls eine günstigere Wohnung zu ziehen.
 
Bei Fernwärme wird sicher professionell kalkuliert vom Fernwärmeversorger selber, der wird sicher nur das an Kosten anmelden was auch realistisch ist.

Bei "nur" einer Verdoppelung wird er sicher nicht zu viel zahlen - denke sogar eher noch zuwenig - hängt halt von der Ukraine Lage etc ab und wie sehr sich D/EU und Russland spalten.
 
isostar2 schrieb:
Er hat mehrere Hundert Wohnungen finde schon das man da Planen kann als Profi Vermieter
Ich lese nur mimimimimimimimimimimimimimimimimimimim...... :heul::heul:

Konntest Du den Krieg zwischen Ukraine und Russland voraussehen? Und das ist nur ein Preistreiber derzeit

Was hindert Dich daran, der Erhöhung einfach nicht zuzustimmen? Kannst dir dann als Profimieter schon mal eine andere Wohnung planen...........

KOPF->TISCH

CU
redjack
 
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Eine (sachlich begründete) NK Erhöhung ist ja nicht mal zustimmungspflichtig - er kann höchstens die Zahlung nicht durchführen. :o

Letzendlich bleibt halt nur, dass man sich eine andere Wohnung sucht in einem energetisch aktuellen Haus - allerdings wird halt dann die Kaltmiete vielleicht auch 50% höher sein - oder evtl die noch recht günstigen Zinsen nutzt zum selber bauen - da muss man aber dann auch nach modernen Standards bauen, damit die Heizkosen nicht auch wieder stark steigen.

Wirklich andere Möglichkeiten gibt es nicht.
 
isostar2 schrieb:
Er hat mehrere Hundert Wohnungen finde schon das man da Planen kann als Profi Vermieter
Schau Dir halt das "Preisblatt Fernwärmeversorgung" (oder wie auch immer das bei Dir genau heißen mag) an, dann weisst Du, wann und auf welcher Basis die Preise vom Versorger geändert werden dürfen. Da muss man noch nicht einmal AVBFernwärmeV §24 (und sicher noch ein paar mehr) lesen um zu wissen, wann und mit welchem Vorlauf der Versorger seine Preise anpassen darf.

Über die Modalitäten der Wäremabrechnung kann man sich problemlos im Netz informieren anstatt zu erwarten, dass der Vermieter ein paar GWh an Wärme irgendwo in seinem Keller für Dich bunkert.

Falls die Erhöhung überhaupt auf eine Preiserhöhung des Versorgers zurück zu führen ist. Bei uns wurder der Fernwärmepreis Anfang 2022 um ca. 4,5% erhöht, Grundpreis und Messpreis nur minimal (ein paar Euro/Jahr). Wenn Du der Meinung bist, dass die Abrechnung fehlerhaft oder die Methode gar illegal sein sollte, dann geh zum Mieterverein oder zu einem Anwalt.

isostar2 schrieb:
Wenn man die Wohnung im Winter Mietet findet man erst sehr spät heraus das sie auch im Sommer an ist und momentan hat man ja so die "Wahl" bei Mietwohnungen....
Ein Gesetz zur energetischen Zwangssanierung von Mietwohnungen auf Wunsch des Mieters wird mit Sicherheitheit demnächst auch noch geben.

fgordon schrieb:
Eine (sachlich begründete) NK Erhöhung ist ja nicht mal zustimmungspflichtig
Ich lese im ersten Beitrag keine einzige Begründung sondern nur den Frust des Mieters. Entweder sind die Fakten in der Erhöhung nicht genannt oder sie wurden hier bewusst verschwiegen.
 
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fgordon schrieb:
Eine (sachlich begründete) NK Erhöhung ist ja nicht mal zustimmungspflichtig - er kann höchstens die Zahlung nicht durchführen. :o

Letzendlich bleibt halt nur, dass man sich eine andere Wohnung sucht in einem energetisch aktuellen Haus - allerdings wird halt dann die Kaltmiete vielleicht auch 50% höher sein - oder evtl die noch recht günstigen Zinsen nutzt zum selber bauen - da muss man aber dann auch nach modernen Standards bauen, damit die Heizkosen nicht auch wieder stark steigen.

Wirklich andere Möglichkeiten gibt es nicht.
die zinsen mögen günstig sein, die baustoffe, wie z.b. holz defintiv nicht.
 
Da bin ich mal gespannt wie es sich bei uns entwickelt.
Wir wohnen seit 2017 in der gleichen Wohnung mit ~200€ Fernwärme kosten jeden Monat.
Bisher haben wir immer einige hundert Euro rausbekommen.. Könnt nun anders aussehen :D
 
redjack1000 schrieb:
Konntest Du den Krieg zwischen Ukraine und Russland voraussehen? Und das ist nur ein Preistreiber derzeit
Kann aber mit den Fernwärmekosten nur bedingt zu schaffen haben, da Fernwärme immer recht kurze Strecken sind / sein müssen / sonst keinen Sinn ergeben. Die Erzeugung der Fernwärme passiert in der Regel in Müllverbrennungsanlagen vor Ort. Die Wiederum gehören oft Stromerzeugern, die wahrscheinlich auf diesem Weg ihre allgemeinen gestiegenen Kosten umlegen.

So oder so, eine Planung als Vermieter ist da schlicht nicht möglich. Egal ob 1 Wohnung oder 100. Das stimmt schon.
 
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Hier haben wir den schönen Fall das Recht und Wirklichkeit mal unterschiedlich zu gewichten sind.
Da ich letzten genau vor der gleichen Situation (aber als Vermieter stand), habe ich mich mit den Gesetzlichkeiten beschäftigt.

Rechtlich ist es so: Der Vermieter ist verpflichtet dir 1x jährlich eine Abrechnung zukommen zulassen.
Ergibt sich aus dir Abrechnung eine nicht unerhebliche Nachzahlung, darf er nie Nebenkosten um diesen Betrag für das nächste Jahr anpassen.

Wenn der seltene Fall (und das haben wir jetzt) eintreten und die Heizkosten/Nebenkosten erhöhen sich, darf der Vermieter mit einer vorlaufzeit von 3 Monaten dies (nach schriftlicher Mitteilung) einfordern.

@Joker (AC) geht da auch in die richtige Richtung. Wenn der Vermieter wartet und am Ende bei der Abrechnung 800Euro mehr drauf stehen, wird sich beklagt, "dass man das doch früher wusste und jetzt kommt der Hammer". Andererseits je früher kommuniziert wird, dass eine Anpassung kommt, desto besser für den Mieter und seine Abrechnung.
In meinem Fall weigert sich 1 Mieter die erhöhten NK zu zahlen. Ist ok. Sie muss schließlich am Ende über hunderte Euro nachzahlen, nicht ich.
 
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Die 3 Monatsfrist für Erhöhungen gilt nur für den Fall von vereinbarten Pauschalen, was hier wohl nicht zutreffend ist.
Richtig ist vielmehr, dass die Erhöhung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vom Vermieter vorgenommen werden darf, wenn er sie sachlich richtig begründet. Ob dies ausreichend erfolgt ist, lässt sich anhand der abgekürzten Dartstellung durch den TE im Eingangspost nicht beurteilen.

Ob der Vermieter ausreichend im voraus planen kann, ist für die rechtliche Beurteilung wenig von Belang.
Jedes deutsches Gericht wird einem Vermieter zugestehen, dass dieser Krieg/Preiserhöhung nicht vorhersehbar war und sein musste. Bei Fernwärme hat der Vermieter ohnehin kein Wahlrecht eines anderen Versorgers.
Ich bezweifle aber, dass der Vermieter vom Fernwärmeversorger eine 100%ige Preiserhöhung bekommen hat. Nur wenn dies der Fall wäre, hätte er ein Recht auf Anpassung (=Erhöhung) der Vorauszahlungen.
Die Fernwärmepreise sind für gewöhnlich mit zeitlichem Nachlauf an die Gas-/Ölpreise gekoppelt.
Ob und in welchem Umfang der Fernwärmeversorger des TE aktuell seine Preise erhöht hat, kann man selber bei diesem in Erfahrung bringen oder beim Vermieter (hätte dies konkret benennen müssen).

In Sachen Heizkosten ist auf den Energieausweis hinzuweisen, der bei jeder Vermietung dem neuen Mieter unaufgefordert zur Kenntnis zu bringen ist. Aus diesem hätten sich Hinweise für einen wirtschaftlichen/ unwirtschaftlichen Betrieb der Heizungsanlage ergeben. Bei der nächsten Anmietung einfach darauf achten!
 
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Am Ende können Sie das aber nicht bezahlen und du schaust in die Röhre... das passiert immer wieder, daher ist es auch wichtig und richtig, dass der Vermieter realistische Kosten für die Vorauszahlung ansetzt damit man am Ende +-0 raus kommt. Gerade bei der Vermietung gibt es genug schwarze Schafe, die die Kosten zu niedrig ansetzen im Mietvertrag, damit die Wohnung günstig erscheint. Das hat vor allem noch zu den Zeiten gut funktioniert als es noch keinen verpflichtenden Energieausweis gab.

Ich gehe mal davon aus, dass du einen Energieausweis bekommen hast und dann ja auch darüber Bescheid wusstest wie gut/schlecht der energetische Standard der Wohnung ist.

Hattest du denn beim letzten Mal eine wesentliche Nachzahlung?

isostar2 schrieb:
-Ich muss 50% Anteilig von den anderen bezahlen auch Warmwasser ob wohl es per Zähler genau abgerechnet wird.
-Die Heizung läuft auch bei 27grad Innen Temperatur und bei geöffnetem Fenster, natürlich sind die Heizung auf 0 aber die Rohre sind sehr Heiz, was ich indirekt mitzahlen muss

Ich verstehe auch nicht so Recht dein Problem mit den warmen Rohren. Du bekommst damit kostenlose Heizung. Daher schreibt der Gesetzgeber ja auch verbindlich vor das mindestens 30% und maximal 50% der Heizkosten über Wohnfläche oder Volumen verteilt werden. Nur die restlichen 70-50% gehen nach Verbrauch. Und wenn da 50% stehen, dann wusstest du das durch den Mietvertrag und da kann man sich schon denken, dass die Dämmung etc nicht so toll sind.

Und bezüglich warmen Rohren. Die sind nur Warm, wenn auch jemand heizt. Wobei man schon mal nachfragen könnte warum der Vermieter außerhalb der Heizperiode nicht die Heizung abgedreht damit die Intelligenzbolzen die das ganze Jahr über auf Stufe 4-5 heizen nicht unnötig Energie verballern.

Aber alles in Allem ist das für mich gerade einfach unbegründetes Klagen. Wegen der Frist müsste man nochmals schauen, aber ob jetzt eine Woche oder 3 Monate macht im Prinzip keinen Unterschied, außer dass die Nachzahlung höher wird.
 
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ThomasK_7 schrieb:
Die 3 Monatsfrist für Erhöhungen gilt nur für den Fall von vereinbarten Pauschalen, was hier wohl nicht zutreffend ist.
Richtig ist vielmehr, dass die Erhöhung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vom Vermieter vorgenommen werden darf, wenn er sie sachlich richtig begründet. Ob dies ausreichend erfolgt ist, lässt sich anhand der abgekürzten Dartstellung durch den TE im Eingangspost nicht beurteilen.
Ja an der Stelle stand ich auch. Bin dann halt nach §560 BGB gegangen und der sagt halt "übernächster Monat" nach Bekanntgabe. Das waren für mich halt 3 Monate.
 
Hier ist aber BGB, § 271 (Absatz 1) anzuwenden - also entweder freiwillig durch den Vermieter eine Frist vereinbart und wenn er das nicht macht, gilt sofort.
 
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Wie es auch anders laufen kann. Ich habe vor zwei Monaten meinen (Privat)Vermieter gebeten, die mtl. Heizkosten um 25€ zu erhöhen, damit ich in Zukunft keine böse Überraschung erlebe.:p
 
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