Vermieter verweigert Ausbaugenehmigung Glasfaser

CrustiCroc

Lt. Commander
Registriert
Nov. 2014
Beiträge
2.047
Hallo Schwarmwissen,

kann mir von euch jemand Rat geben, oder hat diesbezüglich Erfahrung ?

Ich kann 1000er Glasfaser der Telekom haben, der Ausbau in unserer Strasse ist abgeschlossen.

Die Vivawest ( Vermieter ) verbietet aber den Ausbau in die Wohnung, da sie ein nach eigener Aussage ein "geeignetes Multimediaangebot" zur Verfügung stellt.
Nämlich Kabel Internet via Vodafone.
Das ich aber die überlegene Glasfasertechnik möchte, und einen anderen Anbieter ist egal.
Mieter, du buchst gefälligst unseren Kooperationspartner !

Gemäß TkG darf der Vermieter nur aus gewichtigen Gründen ablehnen.
Die Telekom hat auf Rückfrage signalisiert, das sie sich in keinem Falle für die Genehmigung engagieren wird.
Dies sei ausschliesslich meine Aufgabe.

Hier wird doch die Zukunftstechnologie wissentlich blockiert, um die Mieter zu nötigen auf das Angebot eines Kooperationspartners zuzugreifen.
Der Gesetzgeber sollte hier dringend nachschärfen.
Aber sowas kann ja bekanntlich ewig dauern.

Hat hier jemand Erfahrungen / Tipps ?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nyrhino
CrustiCroc schrieb:
Hat hier jemand Erfahrungen / Tipps ?
Mietschutzverein und Rechtschutzversicherung könnten helfen wenn dus drauf anlegen willst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bully49, redfng, species_0001 und 6 andere
Glaube zu diesem Thema gibts inzwischen genug Themen hier im Forum. Weiß nicht ob du die schon quergelesen hast. Aber denke dort wurde genau deine Situation mehrfach diskutiert.

Soweit ich weiß hast du da grundsätzlich als Mieter keine Möglichkeiten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sunnor66 und nutrix
CrustiCroc schrieb:
Gemäß TkG darf der Vermieter nur aus gewichtigen Gründen ablehnen.
Die Telekom hat auf Rückfrage signalisiert, das sie sich in keinem Falle für die Genehmigung engagieren wird.
Dies sei ausschliesslich meine Aufgabe.
Die Telekom wird da nicht tätig, weil sie da schlicht keinen rechtlichen Ansatzpunkt für hat. Dass es vom Vermieter nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden kann, gilt nur wenn noch gar kein "schnelles Internet" verfügbar ist. Denn das TKG legt sich da nicht auf eine bestimmte Technologie fest.

Da mit HFC (Hybrid-Fiber-Cable, umgangssprachlich Kabelnetz) bereits eine Technologie mit hoher Bandbreite vorhanden ist, sind damit die Vorgaben des TKG bereits erfüllt. Eine weitere Zugangstechnologie, wie bspw. Glasfaser, braucht der Vermieter dann nicht mehr akzeptieren.

Anders sähe es aus, wenn bisher nur ADSL oder gar kein Festnetz-Internet vorhanden wäre. Dann könnte der Vermieter durchaus verpflichtet sein, das Verlegen einer leistungsfähigeren Leitung (GF oder halt HFC) zu akzeptieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Asghan, LiniXXus, evilhunter und 2 andere
@CrustiCroc mal versucht zu argumentieren das sich durch den Anschluss an das Glasfasernetz der Wert der Immobilie erhöht?
 
Überlegen ist Glasfaserkabel nicht. Über Kabel geht auch 1000M/Bit.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: hasentier, LiniXXus, Ezeyer und 2 andere
Portal501 schrieb:
Über Kabel geht auch 1000M/Bit.
Nur in eine Richtung
Sobald man einen Heimserver o.Ä. betreibt spürt man da sehr schnell das Limit
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Der Lord, memory_stick und rollmoped
CrustiCroc schrieb:
Nämlich Kabel Internet via Vodafone.
Das ich aber die überlegene Glasfasertechnik möchte, und einen anderen Anbieter ist egal.
Mieter, du buchst gefälligst unseren Kooperationspartner !
Und genau das dürfen Sie seit letztem Jahr gar nicht mehr!.

Das Vorgeben eines Anschluss NUR über den Koop Partners, mit pauschaler Abrechnung über die Miete ist seit Juni letzten Jahres nicht mehr Rechtens:
Ich würde den Vermieter nochmal darauf Hinweisen!, und wenn er sich dann immer noch quer stellt, Anwalt und Gericht!.

Wahrscheinlich reicht dann schon ein entsprechender Brief vom Anwalt!.
Vor Gericht hätten die nicht die geringsten Erfolgsaussichten!, die Rechtslage ist da eindeutig.

Das einzig was passieren könnte ist , das du die Anschlusskosten in die Wohnung selber zahlen musst.
Halte ich aber auch eher für unwahrscheinlich.
 
CrustiCroc schrieb:
Die Vivawest ( Vermieter ) verbietet aber den Ausbau in die Wohnung, da sie ein nach eigener Aussage ein "geeignetes Multimediaangebot" zur Verfügung stellt.
Nämlich Kabel Internet via Vodafone.
Das ich aber die überlegene Glasfasertechnik möchte, und einen anderen Anbieter ist egal.
Mieter, du buchst gefälligst unseren Kooperationspartner !

Gemäß TkG darf der Vermieter nur aus gewichtigen Gründen ablehnen.
Ich bin mir nicht sicher wie aktuell die Rechtslage ist.
Aber in der Vergangenheit konnte ein Vermieter wohl tatsächlich den Anschluss an FTTH ablehnen, mit Hinweis auf die schon vorhandene Kabelnetzversorgung.

Ich würde daher auch mal beim Mieterschutzverein nachfragen, denn die sollten wissen wie die aktuelle Rechtslage ist.

Kleinere Vermieter kann man in solchen Fällen oft mit Zusage der Übernahme aller entstehenden Kosten zu einer positiven Entscheidung bringen, denn bei denen liegt es oft nur daran. Aber bei größeren Vermietern und Gebäuden beisst man da wohl auf Granit.

MonteDrago schrieb:
Und genau das dürfen Sie seit letztem Jahr gar nicht mehr!.

Das Vorgeben eines Anschluss NUR über den Koop Partners, mit pauschaler Abrechnung über die Miete ist seit Juni letzten Jahres nicht mehr Rechtens:
Dabei ging es aber nur um die Abrechnung über den Mietvertrag. So weit ich weiss wurde damit kein Anspruch auf Anschluss an andere Netze vorgeschrieben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Incanus
PUNK2018 schrieb:
das Glasfasernetz der Wert der Immobilie erhöht
Dieses Argument wird bei Vermietern ziemlich sicher ins Leere laufen. Denn die wollen ja nicht ihre Immobilie möglichst gut verkaufen, sondern ihren Wohnraum vermieten. Bei der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt haben Vermieter ohnehin genügend Interessenten und kaum Leerstand, egal ob GF liegt oder nicht. Zumal hier die Mieter ja über das bereits vorhandene Kabelnetz bis 1 Gbit/s buchen können. Für den Vermieter hat GF also wirtschaftlich keinen Mehrwert gegenüber dem bereits vorhandenen Kabelnetz.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: h_calenberg, LiniXXus, Incanus und 2 andere
Kabel ist meines Wissens auch eine Zukunftstechnologie und wird auch nicht abgeschaltet. Glaub nicht das es ein Recht auf Glasfaser gibt. Auch Mobilfunk dürfte dazu gehören.
Letztlich bestimmen die Eigentümer was mit dem Gebäude passiert .
 
@PUNK2018
Um wieviel steigt denn der Wert der Wohnung ganz konkret?

Die Vivawest hat über 100.000 Wohungen. Die haben einfach kein Interesse an so Kleinkram, der einzelne Wohnungen betrifft.
 
MonteDrago schrieb:
Und genau das dürfen Sie seit letztem Jahr gar nicht mehr
Naja, solange es nicht über die Betriebskosten abgerechnet wird ist das erstmal so in Ordnung - er könnte ja auch potentiell einen anderen Kabelanbieter wählen; da gibt es ja mehrere. Wenn halt nur einer an seinem Ort anbietet ist das erstmal nicht das PRoblem des Vermieters.

Gesetzlich ist nur neu geregelt, dass die Grundversorgung nicht mehr pauschal über die Nebenkosten abgerechnet werden darf und der Mieter so in eine Nutzung gezwungen wird - davon ist aber auch nirgends die Rede im Post.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: acidarchangel, G00fY und Incanus
MonteDrago schrieb:
mit pauschaler Abrechnung über die Miete ist seit Juni letzten Jahres nicht mehr Rechtens
Ich hab grad mal in meine Nebenkostenabrechnung von 2022 geschaut, Kabelanschluss kam 3800€ im Jahr für 35 Parteien im Haus, also 109€ pro Wohnung - auch wenn man nix bei Vodafone gebucht hat. Ist schon gut, dass die das abgeschafft haben und die Anbieter das jetzt über die Endkundenverträge reinholen müssen.

Wenn man sich aber die Seite der Telekom zum FTTH Ausbau anschaut, dann kostet das dort auch erstmal 500€ sich ein Angebot erstellen zu lassen und Durchschnittlich 20.000€ Bau- und Materialkosten. Wenn da der Threadersteller der einzige Mieter ist den das interessiert, rechnet sich das einfach nicht und muss ja irgendwie als Investition auf alle Mieter umgelegt werden - da freuen sich die Nachbarn :)
 
Nein es geht hier nicht nur um die Abrechnung über die Nebenkosten.
Der Vermieter das auch nicht mehr nur über Exklusivvertrag den Mietern nur noch einen Anbieter vorschreiben.

Und das scheint ja mit diesem Hinweis:
CrustiCroc schrieb:
du buchst gefälligst unseren Kooperationspartner !
noch der Fall zu sein!

Aber ja im Endeffekt kann das endgültig nur ein Anwalt beantworten.
Nachdem er sich den Mietvertrag und den Antwortbrief des Vermieters angeschaut hat.
 
@MonteDrago Die Frage ist ja, ob der Vermieter das wirklich so gesagt hat oder ob das die Interpretation des TE ist.

Denn der Wortlaut war ja wohl eher:
CrustiCroc schrieb:
Die Vivawest ( Vermieter ) verbietet aber den Ausbau in die Wohnung, da sie ein nach eigener Aussage ein "geeignetes Multimediaangebot" zur Verfügung stellt.

Für einen Mieter in einem X-Parteienhaus den Aufriss machen lohnt sich vermutlich gar nicht. Und rechtliche Handhabe ist mindestens mal in Frage zu stellen, da hier ja bereits Breitband anliegt. Über einen Rechtsstreit freuen sich eigentlich nur die Anwälte.

Und selbst, wenn die Rechtslage pro TE Spricht: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ob da ein (mitunter jahrelanger) Rechtsstreit sinnvoll ist, weiß ich nicht. Das muss ja jeder für sich entscheiden.
 
Das Kabel ist nicht gleichwertig, weil der Upload viel geringer ist. Zudem ist es ein geteiltes Medium, weswegen es zu Leistungseinbrüchen kommen kann. Das ist zu Stoßzeiten oft der Fall.

Die Telekom bietet (je nach Gebiet) über die Glasfaserleitung Verträge bis zu 2.000 Mbit/s an. Dort sind 1.400 MBit/s im Download und 1.000 Mbit/s im Upload garantiert.
https://www.telekom.de/produktinfor...0-magentatv-megastream-2-0-fiber-2-000-tv.pdf
Außerdem ist absehbar, dass in Zukunft noch vorteilhaftere Tarife über das Medium angeboten werden.

Zum Vergleich sind bei Vodafone über Kabel nur 600 Mbit/s im Download und lediglich 15 Mbit/s im Upload garantiert.
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/GigaZuhause-1000-Kabel-Produktinformationsblatt.pdf

Die Glasfaser ist also im Download mehr als doppelt so schnell und im Upload 67 mal so schnell.
Gerade wegen der massiv höheren Leistung im Upload ist das Kabel eine eindeutig inferiore Technologie.

Ich denke, wenn man den Upload benötigt hat man gute Argumente auf seiner Seite.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: netzgestaltung
lordlaschi schrieb:
Wenn man sich aber die Seite der Telekom zum FTTH Ausbau anschaut, dann kostet das dort auch erstmal 500€ sich ein Angebot erstellen zu lassen und Durchschnittlich 20.000€ Bau- und Materialkosten. Wenn da der Threadersteller der einzige Mieter ist den das interessiert, rechnet sich das einfach nicht und muss ja irgendwie als Investition auf alle Mieter umgelegt werden - da freuen sich die Nachbarn :)
Naja, nicht wenn schon alles in der Straße liegt.
Bei uns hier bekam man nach Fertigstellung die Info das wenn nicht das Ganze Haus angeschlossen wird, das einen 340 Euro kosten (Aber natürlich nur wenn man einen 24Monatsvertrag abschließt!) würde, und man natürlich die Zustimmung des Vermieters benötigt.

Ein paar Tage später kam aber die Mittteilung meinen Vermieters (Baugenossenschaft), das sie es in allen Wohnung von sich aus verlegen, so da ich da nichts weiter tun musste. 😏😎
 
rollmoped schrieb:
Das Kabel ist nicht gleichwertig, weil der Upload viel geringer ist. Zudem ist es ein geteiltes Medium, weswegen es zu Leistungseinbrüchen kommen kann. Das ist zu Stoßzeiten oft der Fall.
Im Sinne der Vorgaben/Verpflichtungen durch das TKG ist HFC durchaus gleichwertig. Denn das schreibt zur Erfüllung der Bestimmungen weder eine bestimmte Technologie vor, noch eine Geschwindigkeitsschwelle*.

Das, was das TKG hinsichtlich Breitband vorschreibt, ist technologieneutral formuliert und ist effektiv auch durch HFC erfüllt und nicht zwingend erst mit Glasfaser.

* die einzigen gesetzlich explizit genannten Geschwindigkeiten betreffen das "Recht auf schneller Internet", also die Grundversorgung mit (derzeit) mind. 10 MBits/s down und mind. 2 Mbit/s up.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Incanus, Samurai76 und G00fY
Zurück
Oben