Verpflichtende Garantie für Elektrogärte

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iDont_Know

Rear Admiral
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Hallo,
ich habe ein HP Notebook mit Gewärleistung von 1 Jahr gekauft.
( HP 635 : Die Garantiezeit beträgt 12 Monate, ich dachte immer in Deutschland muss die immer 24 Monate sein, oder ??!! )
Nach 1 Jahr und 1 Monat ist der Lüfter kaputgegangen.


kann man da noch was machen ?
 
Und in kurze Sätze gefasst;

Die Garantie kann der Hersteller selbst bestimmen und hat nichts mit der Gewährleistung zu tun, die der Verkäufer gibt. Diese ist grundsätzlich 24 Monate und kann nur unter bestimmten Bedingungen auf 12 Monate beschränkt werden.

Der erste Ansprechpartner wäre also der Verkäufer.

Ansonsten deckt die Gewährleistung nur Mängel die beim Kauf/Übergabe der Ware bereits vorhanden war. Da der Lüfter den Defekt vermutlich am Anfang nicht aufwies, kann es durchaus sein das hier kein Gewährleistungsanspruch besteht. Für solche Fälle wäre die Garantie gedacht (welche hier nur 12 Monate ist).
Allerdings steht es Dir frei zu belegen, dass der Lüfter-Defekt bereits zu Anfang bestand und erst jetzt zu Tage getreten ist.
 
Beim Verkauf an den privaten Endverbraucher kann lediglich bei gebrauchten Waren die Gewährleistung auf 12 Monate beschrankt werden.

Bei Geschäften zwischen Kaufleuten kann sogar per Individualvereinbarung auf 0 (null) Monate reduziert werden.
 
Das Thema gabs hier im Forum schon 100x und kann, davon abgesehen, mit sehr wenig Aufwand mittels öffentlicher Suchmaschinen selbst geklärt werden.
 
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