Dazu müsste ich jetzt Anwalt sein, die Frage ist verzwickt.
Letztenendes wird wohl eine Versicherung für den Artikel, der dann ja weg ist , aufkommen müssen.
Und mein Gefühl sagt mir dass du das Geld zurück gibst/ geben musst.
Das Geld ist schliesslich verfügbar und dass Notebook, in deinem geschilderten Fall nicht mehr.
Im Gegenteil würde es ähnlich laufen, wäre dass Notbook verfügbar und das Geld nicht müsste er wohl das Notebook zurückgeben.
Der Haftung, davon spricht man da wohl, liegt bis zur Übergabe und damit dem Gefahrenübergang an den Käufer bei dir.
Jedoch kannst du den Teil auf den du keinen Einfluss hast versichern, den Versand.
@Smockill:
Ne, ne das stimmt schon so.
Überweisung ist dir wenns auf dein Konto kommt und kann auch nicht wieder weg.
Lastschrift kann jeder beantragen, brauchst nur wie Raebbi schon gesagt hat nen Faken Anspruch, der nicht oder nur selten geprüft wird. Dazu reicht im Normalfall Kontonr, BLZ und Name.
Den Rest kannst du dir ja ausdenken, hab mal n bisschen Phantasie.
Eine gefälschte Einzugsermächtigung geht wohl schnell.
Hab hier noch was, zwar nix offiziell aber, Hey!
@Otc: Kannst du bitte Belege für deine Ausführungen bringen oder für immer schweigen?