Versandhandel Diebstahl GPU RTX 4080

Erkekjetter schrieb:
Ich halte die Story für Paulaner. [...] dass es Paulaner ist.
Und was ist dieses ominöse Paulaner?
Ergänzung ()

hax69 schrieb:
Der Verlusr, also der Diebstahl der Ware auf dem Rückweg sollte dann doch dazu zählen, oder nicht?
Die Unterstellung ist aber, dass es nicht auf dem Rückweg verloren gegangen ist, sondern bereits etwas Falsches vor Versand eingepackt wurde - und zwar in betrügerischer Absicht.
 
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Erkekjetter schrieb:
Ich halte die Story für Paulaner. NBB erstattet sicher keine Anzeige mal eben so. Die werden handfesten Verdacht haben wenn sie eine Anzeige gegen den TE stellen und das ganze nicht über DHL klären lassen, wo das Ding bei ner Retoure versichert ist.

Denn das NBB weiß, dass sie das Risiko tragen und damit grundsätzlich schonmal vor Gericht schlechter da stehen und ebenso wissen sie, dass man nicht einfach mal aufgrund eines kleinen Verdachtes eine Anzeige stellt.

Ansonsten ist das Thema hier so sinnlos wie selten. Hier kann nur noch ein Anwalt helfen und das sich dagegen schon gesträubt wird, verstärkt nur den Verdacht, dass es Paulaner ist. (Oder der TE mehr weiß, als er hier zugibt).
Die Versicherung von Hermes, greift nur wenn das Paket beschädigt ist, oder nicht ankommt. Beides ist nicht der Fall, also greift deren Versicherung auch nicht. Die interne Nachforschung bei Hermes ergibt natürlich auch nichts. D.h. NBB bleibt darauf sitzen.

Und wenn meine ungeduldigen Anrufe und Emails einen Algorithmus triggern, wird ein Verdacht gemeldet.
Anzeige gegen den Hauptverdächtigen einzuleiten ist auf jeden Fall besser als gegen unbekannt.

Und mein Ablehnen gegen den Anwalt liegt nur daran das ich als Unschuldiger es nicht einsehe jetzt Geld zu verbraten das ich auch in eine GPU hätte stecken können.
Sollte relativ nachvollziehbar sein.
 
Abe81 schrieb:
sondern bereits etwas Falsches vor Versand eingepackt wurde - und zwar in betrügerischer Absicht.
Falsch verstanden, danke.
 
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Ich werde erstmal mit meiner Stellungnahme antworten.
Und falls dann noch etwas kommen sollte vom Kommissariat werde ich mir einen Anwalt suchen.
 
michel-85 schrieb:
Und mein Ablehnen gegen den Anwalt liegt nur daran das ich als Unschuldiger es nicht einsehe jetzt Geld zu verbraten das ich auch in eine GPU hätte stecken können.
Sollte relativ nachvollziehbar sein.
Dein Zögern, einen teuren Anwalt aufzusuchen, kann wohl jeder nachvollziehen. Ich halte das aber - wie bereits oben geschrieben - für eine Milchmädchenrechnung. Jeder Anwalt sagt bei solchen Fällen dann immer 'wären Sie mal früher zu mir gekommen, dann hätte ich mehr Handlungsspielraum gehabt' (solche Anekdoten erzählen jedenfalls meine Juristenfreunde).
 
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Lieber TE, wem willst du hier einreden, wie das ganze abläuft? Und was bringt das dir?

Es läuft nicht so, wie du es hier darstellst. Selbst wenn, es hilft dir nicht. Du kannst dir einen Anwalt nehmen oder das ganze aussitzen. Letzteres ist, wenn du unschuldig bist, der schlechtere Weg. Ich persönlich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass NBB ohne konkreten VErdacht einfach aufgrund eines Algoryhtmus solche Anzeigen stellt. Denn damit werden sie in einem Verfahren rechtlich kaum eine Chance haben und es wird früher oder später Probleme bekommen, wenn sie auf diese Art und Weise Anzeigen stellen...
 
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Bevor hier wild in alle Richtungen spekuliert wird. Wir kennen nur die Geschichte des TEs und in dem Thread bleiben wir bei diesen Annahmen.

Weiters ist im Forum keine konkrete Rechtsberatung erlaubt.

Ansonsten allgemein: Du wurdest angezeigt. Das ist erstmal so hinzunehmen und nichts tragisches dabei. Du schilderst den Sachverhalt aus deiner Sicht. Anwaltliche Hilfe kann hier schon hilfreich sein, damit man nicht zu viel oder zu wenig erzählt. Alles was du sagst kann gegen dich verwendet werden, also was du nicht sagst, aber vllt erwartet wurde, kann weitere Ermittlungsschritte einleiten. Das entscheidet dann der zuständige Staatsanwalt.

Im Normalfall passiert da nicht viel. Die Polizei sucht vllt Ebay ab, ob du die Karte zum Verkauf anbietest/angeboten hast, denn dann wäre der Fall schnell abgeschlossen.
 
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Erkekjetter schrieb:
Lieber TE, wem willst du hier einreden, wie das ganze abläuft? Und was bringt das dir?

Es läuft nicht so, wie du es hier darstellst. Selbst wenn, es hilft dir nicht. Du kannst dir einen Anwalt nehmen oder das ganze aussitzen. Letzteres ist, wenn du unschuldig bist, der schlechtere Weg. Ich persönlich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass NBB ohne konkreten VErdacht einfach aufgrund eines Algoryhtmus solche Anzeigen stellt. Denn damit werden sie in einem Verfahren rechtlich kaum eine Chance haben und es wird früher oder später Probleme bekommen, wenn sie auf diese Art und Weise Anzeigen stellen...
Wie sieht in Ihren Augen ein konkreter Verdacht aus?
Wenn auf der Tastatur ein Aufkleber mit meinem Namen wäre, könnte man drüber reden. Das ist aber sicher nicht der Fall.
hallo7 schrieb:
Bevor hier wild in alle Richtungen spekuliert wird. Wir kennen nur die Geschichte des TEs und in dem Thread bleiben wir bei diesen Annahmen.

Weiters ist im Forum keine konkrete Rechtsberatung erlaubt.

Ansonsten allgemein: Du wurdest angezeigt. Das ist erstmal so hinzunehmen und nichts tragisches dabei. Du schilderst den Sachverhalt aus deiner Sicht. Anwaltliche Hilfe kann hier schon hilfreich sein, damit man nicht zu viel oder zu wenig erzählt. Alles was du sagst kann gegen dich verwendet werden, also was du nicht sagst, aber vllt erwartet wurde, kann weitere Ermittlungsschritte einleiten. Das entscheidet dann der zuständige Staatsanwalt.

Im Normalfall passiert da nicht viel. Die Polizei sucht vllt Ebay ab, ob du die Karte zum Verkauf anbietest/angeboten hast, denn dann wäre der Fall schnell abgeschlossen.
Macht Sinn, vielleicht dann doch schon vor der Stellungnahme zum Anwalt.
Danke für das Feedback.
 
hallo7 schrieb:
Im Normalfall passiert da nicht viel. Die Polizei sucht vllt Ebay ab, ob du die Karte zum Verkauf anbietest/angeboten hast, denn dann wäre der Fall schnell abgeschlossen.
Mit derlei Aussagen wäre ich sehr zurückhaltend... NBB hat, wenn es eine Anzeige direkt gegen den Absender macht, sicher mehr an der Hand als nur, dass das Paket nicht enthielt, was es sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es scheint das die einfach generell jetzt Anzeige erstatten, wenn die Polizei sogar schon ein beiliegendes Infoblatt für genau diese Fälle vorbereitet hat.
 
Ich weiß nicht wie das bei Hermes ist aber die DHL wiegt inzwischen die Pakete bei der Einlieferung und dadurch wurde schon so mancher Fall aufgeklärt.
 
michel-85 schrieb:
Es scheint das die einfach generell jetzt Anzeige erstatten,
Mir ist das neu, dass das in DE üblich und erlaubt wäre, einfach mal eben Anzeige zu erstatten, zumindest, wenn man nicht Probleme wegen falscher Anschuldigungen haben möchte. Weswegen man eine Anzeige wenn gegen Unbekannt stellt, wenn man nicht nachweisen kann, wer hier verantwortlich ist. Soweit wird auch NBB rechtliches Wissen besitzen. Das heißt, wenn nicht klar zu belegen ist, dass zum Beispiel eine Manipulation auf dem Versandweg auszuschließen ist, würde eine Anzeige wenn gegen Unbekannt gestellt...

Deswegen würde ich hellhörig werden, wenn NBB direkt eine Anzeige gegen den Absender stellt und mir rechtlichen Beistand holen um das abzuwehren, wenn es ungerechtfertigt ist.
 
Falo999 schrieb:
Ich weiß nicht wie das bei Hermes ist aber die DHL wiegt inzwischen die Pakete bei der Einlieferung und dadurch wurde schon so mancher Fall aufgeklärt.
Jupp, macht Amazon auch.
Und trotzdem kam zu Weihnachten von dem Schmuck den ich bestellt habe für meine Frau, nur eine leere Schachtel an.
Also bei der Lieferung, nicht bei der Rücksendung.
Ergänzung ()

Erkekjetter schrieb:
Mir ist das neu, dass das in DE üblich und erlaubt wäre, einfach mal eben Anzeige zu erstatten, zumindest, wenn man nicht Probleme wegen falscher Anschuldigungen haben möchte. Weswegen man eine Anzeige wenn gegen Unbekannt stellt, wenn man nicht nachweisen kann, wer hier verantwortlich ist. Soweit wird auch NBB rechtliches Wissen besitzen. Das heißt, wenn nicht klar zu belegen ist, dass zum Beispiel eine Manipulation auf dem Versandweg auszuschließen ist, würde eine Anzeige wenn gegen Unbekannt gestellt...

Deswegen würde ich hellhörig werden, wenn NBB direkt eine Anzeige gegen den Absender stellt und mir rechtlichen Beistand holen um das abzuwehren, wenn es ungerechtfertigt ist.
Wüsste zwar nicht was die als "Beweis" haben sollen, aber die Argumentation leuchtet ein.
Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
michel-85 schrieb:
Und trotzdem kam zu Weihnachten von dem Schmuck den ich bestellt habe für meine Frau, nur eine leere Schachtel an.
Eine gewichtserfassung verhindert natürlich erstmal keinen Diebstahl.
Aber wenn jetzt z.B: bei diesen Fall hier NBB ein Paket mit 3,2KG gewicht rausgeschickt wurde, es aber bei der Rücksendung mit nur noch 3,0KG aufgegeben wurde bekommt der TE ein ganz großes Problem.
Wenn aber bei der Rücksenungs einlieferunge wieder 3,2KG gemessen wurden und erst bei der NBB beim auspacken ein geringeres Gewicht ermittelt wurde sieht das deutlich besser für den TE aus.

Das Thema Diebstahl wird halt immer wichtiger, so wird z.B: bei Dubaro jeder Sendung von 2 Mitarbeitern zusammen verpackt, und genauso sicher bin ich mir das NBB alle Rücknahmen nur unter Kamera oder mit minimal 2 Personen aufmachen wird.
Mit so einer GPU lassen sich ja mal eben 1000€ 'verdienen' und ist sehr einfach durchzuführen.
 
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So wie ich auch im Interwebs finden konnte wie man sowas macht.
Wird das Paketklebeband, in meinem Fall braunes Tesa, aufgeschnitten und die Ware ausgetauscht. Braunes Paketklebeband wieder drüber. Und keiner kann es nachvollziehen.
Das Paket lag 10 Tage im Lager, dann können se es auch zu zweit aufmachen, das hilft gar nichts.

Und der Paketshop wiegt auch nichts, der Abholer auch nicht. Wenn dann wird es im Zentrallager gewogen. Und bis dahin hatten es schon 4 Leute in der Hand.
 
Falo999 schrieb:
Ich weiß nicht wie das bei Hermes ist aber die DHL wiegt inzwischen die Pakete bei der Einlieferung und dadurch wurde schon so mancher Fall aufgeklärt.
Das wäre auch meine Erwartung: ursprüngliches Versandgewicht und Gewicht bei Einlieferung zur Rücksendung haben nicht zusammen gepasst.
Oder haben so perfekt gepasst dass man davon ausgeht dass jemand genug Zeit hatte das zu fälschen und dies nicht schnell mal in einem Zusteller-Lieferwagen erfolgt ist.
 
Ich denke eher nicht gepasst.
Wenn es tatsächlich eine Tastatur ist, die kann das Gewicht einer massiven GPU nicht ersetzen.

Was mich aber jetzt zu dem Schluss bringt, das es tatsächlich schon auf dem Weg zum Zentrallager passiert sein muss.
Sprich Paketshop, oder Abholer.

Was dann auch den Verdacht von @Erkekjetter bestätigt das NBB sicher sagen kann das es nicht dort passiert ist. Weil es im Zentrallager von Hermes schon zu leicht war.

Sprich, da soll eine 3.5kg GPU drin sein, und das Paket wiegt 1700Gramm
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht war auch das Klebeband unbeschädigt, wodurch NBB eine Manipulation auf dem Postweg ausschließt.
Wenn dann noch das Gewicht auf dem kompletten Transportweg zur Tastatur passt...


Mich würde es aber auch nicht wundern, wenn NBB dein Paket vertauscht hat, das jetzt irgendwo in einer ecke liegt und keiner weiß wohin das gehört.

Ich würde erstmal ruhig bleiben und schauen, was jetzt konkret an Post reinflattert.
In Deutschland muss man dir den Diebstahl nachweisen, da reichen keine Vermutungen.
 
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Klebeband unbeschädigt geht ja nicht, ausser man hat es komplett entfernt und neues draufgemacht.
 
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