Versandhandel Diebstahl GPU RTX 4080

michel-85

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Mein erster Beitrag hier um zu sehen ob Leute, ähnliche Erfahrungen hatten und oder einen Rat für die Zukunft haben.

Meine Situation:

Bestehendes ITX System sollte von einer 3080Ti Gigabyte auf eine 4080 aufgerüstet werden.
Gesagt getan, günstigste die ich finden konnte zu dem Zeitpunkt war eine 4080 von inno3D bei notebooksbilliger.

Karte bestellt, kam auch schnell an und wurde ins System eingebaut. Treiber DDU, und dann frisch installiert.

Das erste was ich mache natürlich ist eine Benchmark drüber jagen. Was zeigt das die Karte nach bereits 3min ins thermallimit lief und drosselte.

Ich konnte es mir nicht erklären warum, das Gehäuse war sogar noch offen.
Und die 3080TI zieht mehr Watt bei kleinerem Kühler und läuft auf 60 Grad.

Also am selben Abend noch Retoure angefordert in dem Gedanken das der Kühler kaputt sein muss, also Kundendienst angeschrieben.

Jetzt kommts...


Die Karte geht zurück und NBB bestätigt das Sie es erhalten haben.
Eine Woche später immer noch nichts zum Thema Erstattung.
Also angeschrieben, und die sagen ja wir müssen noch prüfen...
10 Tage nach Erhalt der Rücksendung schreiben se dann, das in dem Paket keine 4080 drin war sondern nur Schrott.

Mit anderen Worten, entweder hat jemand bei Hermes (Paketshop / Zusteller / Lager) das Paket geöffnet und die Karte entfernt und dann wieder geschlossen. Oder jemand hat bei NBB in den 10 Tagen im Lager die Gelegenheit genutzt...
Seit NBB die Millionenklage hatte und die Ihre Mitarbeiter nicht mehr filmen dürfen auf Arbeit, ist das ja möglich.

Nun kommt aber das Beste, ich habe zwar meine Erstattung bekommen aber NBB hat Anzeige bei der Polizei erstattet gegen mich.

Jemand klaut also auf dem Versandweg die GPU, ich sitze immer noch mit meiner 3080Ti hier, und werde vor den Richter gezerrt.

Die Begründung ist, ich habe mich wohl verdächtig gemacht, weil ich die Retoure noch am gleichen Tag angemeldet habe an dem ich die GPU erhalten habe.

Sicher das letzte Mal das ich bei NBB bestelle...
 
Hast du Fotos von der Rücksendung gemacht? Ggf. mit Zeuge eingepackt?

Rücksendung am gleichen Tag zu beantragen ist dein gutes Recht und aus meiner Sicht nicht verwerflich. Dir hat die Karte nicht zugesagt oder nicht in dein Gehäuse gepasst (Grund ist aber egal) und du hast von deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht.
Jetzt muss mMn NBB dir nachweisen, dass du auch Schrott verschickt hast.

Ansonsten in jedem Fall erstmal abwarten und sehen was kommt. Das Geld hast du ja bereits erhalten, insofern hast du erstmal bessere Karten. NBB muss sich also das Geld erstmal zurückklagen und nicht du. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
 
Tatsächlich habe ich ein Foto gemacht von der Schachtel im Karton. Aber das beweist ja eigentlich gar nichts.
ich könnte ja sogar ein Video machen wie ich die GPU in den Karton stecke zuklebe etc.
Dann Kamera aus, Paket umdrehen, Tape aufschneiden GPU raus, Schrott rein.
Und Pakettape drüber, das kann ja keiner nachvollziehen. Und genauso ist der Diebstahl ja wahrscheinlich auch passiert.

Verstehe nur nicht wie jemand denken kann das ich tatsächlich so blöd bin und ELEKTROschrott zurückschicke zu einem kleinen Versandhändler und erwarte das es keiner merkt.
 
Khaotik schrieb:
Jetzt muss mMn NBB dir nachweisen, dass du auch Schrott verschickt hast.
Ich denke, das wird das strittige Thema sein: Wer muss was nachweisen.

Das Versandrisiko trägt NBB. Aber NBB unterstellt dem Käufter ja nun durch die Anzeige, dass bereits vor dem Versand Schrott verpackt wurde.

Warum erst eine Erstattung stattfindet und dann Anzeige erstattet wird, ist allerdings ein sehr seltsames Vorgehen. Als Händler hätte ich ja erstmal beim Kunden nachgefragt, ob er aus Versehen Pakete vertauscht hätte

Was hat NBB denn dazu gesagt? Hast du die mal kontaktiert, @michel-85 ?
Ergänzung ()

michel-85 schrieb:
Tatsächlich habe ich ein Foto gemacht von der Schachtel im Karton. Aber das beweist ja eigentlich gar nichts.
Was man machen kann: Im Paketshop einpacken mit den Mitarbeitern des Shops als Zeugen.
 
Ja, NBB sagte mir am Telefon das es leider häufig vorkommt das bei DHL und Hermes Sachen geklaut werden und man würde sich darum kümmern. Eidesstattliche Erklärung das ich die Ware geschickt habe, und dann gab es Geld zurück.
Paar Tage später, Post vom Kommissariat...
 
Abe81 schrieb:
Warum erst eine Erstattung stattfindet und dann Anzeige erstattet wird, ist allerdings ein sehr seltsames Vorgehen.
Was meiner Meinung nach auch wieder für den TE und gegen NBB spricht. Warum sollte man etwas erstatten, wenn doch so offensichtlich schrott drin ist.

@michel-85 : Hat NBB denn genauer definiert, was sie mit "Schrott" meinen? Eine defekte Karte oder eine Karte im Zustand von "3x mit dem Auto drübergefahren"?
 
Und hast du danach nochmal mit NBB Kontakt aufgenommen und dich auf die vorherige Kontaktaufnahme bezogen? Und falls du nochmal anrufst: Schreibe dir Namen und Zeitpunkt des Telefonates auf und führe ein Gedächtnisprotokoll.
 
Khaotik schrieb:
Was meiner Meinung nach auch wieder für den TE und gegen NBB spricht. Warum sollte man etwas erstatten, wenn doch so offensichtlich schrott drin ist.

@michel-85 : Hat NBB denn genauer definiert, was sie mit "Schrott" meinen? Eine defekte Karte oder eine Karte im Zustand von "3x mit dem Auto drübergefahren"?
Man sagte mir das in dem Umkarton, die Scahchtel der GPU wäre, und da drin war wohl eine alte Tastatur.
 
Nein ich würde beschuldigt es geklaut zu haben.
Langer Infotext dabei das man im sogenannten Interwebs, ja Anleitungen erhält wie man so einen Versandbetrug macht.
Und das ich mich durch meine Retoure am gleichen Tag verdächtig gemacht hätte.
Und wenn ich das Geld zurückschicke Und mich schuldig bekenne, würde man das in der Schuldsprechung mildernd berücksichtigen.
 
Dann würde ich an deiner Stelle eine Rechtsberatung aufsuchen oder gleich bei einem Anwalt eine Erstberatung ausmachen.

Und - wie oben geschrieben - bei NBB nach der Diskrepanz fragen: Einerseits Rückerstattung, andererseits Anzeige...
 
Ja, aber was soll der Typ vom Kundendiesnst schon sagen, der wusste wahrscheinlich beim letzten Telefonat schon das Betrugsverdacht besteht, darf aber zum Kunden nichts sagen.

SpookyFBI schrieb:
Wo du als Zeuge “vorgeladen“ wurdest?
Nein ich würde beschuldigt es geklaut zu haben.
Langer Infotext dabei das man im sogenannten Interwebs, ja Anleitungen erhält wie man so einen Versandbetrug macht.
Und das ich mich durch meine Retoure am gleichen Tag verdächtig gemacht hätte.
Und wenn ich das Geld zurückschicke Und mich schuldig bekenne, würde man das in der Schuldsprechung mildernd berücksichtigen.
 
Damit hättest du eine 'Stellungnahme', was das Unternehmen offiziell zu diesem skurrilen Vorgehen sagt. Damit würde ich dann zum Anwalt.
 
Grundsätzlich habe ich nichts dagegen zum Anwalt zu gehen. Ich möchte aber ungern den Gegenwert einer 4080 ausgeben, um mich vor wilden Anschuldigungen zu schützen.
Mit anderen Worten wenn schon 1000+Euro für etwas überteuertes von Nvidia ausgegeben wird, dann hätte ich gerne wenigstens eine Grafikkarte.
Und nicht nur dem Anwalt Geld in Rachen geworfen.

Kenne mich nicht aus, aber ich vermute selbst wenn es dann nicht zur Anklage kommt bekomme ich das Geld für den Anwalt nicht zurück?
 
Ohne es böse zu meinen, aber das ist ja eine Milchmädchenrechnung: Du gehst zum Anwalt, um nicht vorbestraft zu sein, nicht, um dir dein Recht auf eine GPU zu erstreiten.

Die Erstberatung ist zumeist nicht teuer im Vergleich zu den darauf folgenden Kosten (je nach Schlüssel und Streitwert). Falls du finanziell nicht gut dastehst, kannst du dir Beratungsscheine beim Amtsgericht ausstellen lassen (musst dafür allerdings per Formular deine finanzielle Situation transparent machen).

Deswegen würde ich ja vorher nochmal versuchen, das mit NBB zu klären, weil das ja vom regulären Vorgehen abweicht - du wurdest ja nicht mal gefragt, ob da deinerseits ein Fehler passiert sei, sondern es wurde qua Anzeige gleich Betrug unterstellt.
 
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Wenn man mal drüber nachdenkt, geht man bei jeder Retoure das Risiko ein, sein Geld zu verlieren. Weil nachweisen kann man eigentlich gar nichts.
Und wenn es der Typ im Paketshop war der es geklaut hat, hilft der mir als Zeuge auch nichts.
Schon krass, da denke ich über den Onlinehandel gleich ganz anders.
 
Abe81 schrieb:
Falls du finanziell nicht gut dastehst, kannst du dir Beratungsscheine beim Amtsgericht ausstellen lassen
Wenn man Geld für eine 4080 hat, wird es finanziell schon nicht so eng sein ;)
michel-85 schrieb:
Man sagte mir das in dem Umkarton, die Scahchtel der GPU wäre, und da drin war wohl eine alte Tastatur.
Konnte man von außen erkennen, was drin war? Also war das eine neutrale Verpackung oder schon erkennbar als teurere Elektronik?
Schlussletztlich kannst du natürlich zum Anwalt gehen. Du kannst auch erstmal noch abwarten ob irgendwann noch eine Vorladung einfliegt.
michel-85 schrieb:
Und wenn ich das Geld zurückschicke Und mich schuldig bekenne, würde man das in der Schuldsprechung mildernd berücksichtigen.
Ja klar, damit wäre der Fall für die Polizei natürlich auch einfach und schnell erledigt. So steht jetzt dann erstmal Aussage gegen Aussage.
 
Das hat mich auch geärgert, die Box von NBB, hat in grossem Print über dienganze Schachtel Notebooksbilliger stehen. Und die Schachtel ist länglich und schwer.
Es bedarf keinem Genie um da drauf zu kommen.
 
Ich halte die Story für Paulaner. NBB erstattet sicher keine Anzeige mal eben so. Die werden handfesten Verdacht haben wenn sie eine Anzeige gegen den TE stellen und das ganze nicht über DHL klären lassen, wo das Ding bei ner Retoure versichert ist.

Denn das NBB weiß, dass sie das Risiko tragen und damit grundsätzlich schonmal vor Gericht schlechter da stehen und ebenso wissen sie, dass man nicht einfach mal aufgrund eines kleinen Verdachtes eine Anzeige stellt. Die Polizei wird denen was husten, wenn die einfach ohne weiteren konkreten Verdacht solche Fälle zur Anzeige bringen. Vorallem gegen den Versender statt ggf. gegen den Versanddienstleister.

Ansonsten ist das Thema hier so sinnlos wie selten. Hier kann nur noch ein Anwalt helfen und das sich dagegen schon gesträubt wird, verstärkt nur den Verdacht, dass es Paulaner ist. (Oder der TE mehr weiß, als er hier zugibt).
 
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