Versicherung bei Praktikum?

PW240384

Lt. Junior Grade
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Dez. 2002
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Hallo.

Fange im November ein Praktikum an, welches bis zum Juni nächsten Jahres dauert. Dabei verdiene ich monatlich 600 eur brutto für 30h/woche.
Jetzt sagte mir meine Krankenversicherung, dass ich mich selbst versichern müsste, weil ich >400 eur verdienen würde.

Wollte mal von euch wissen, wieviel so eine versicherung kostet und vor allem, ob ich mich tatsächlich selbst versichern muss. bis jetzt lief das immer über meine eltern und das war auch ganz gut so ;)

Habe mir nämlich überlegt, dass das eigentlich kein geregeltes einkommen ist, da nach 8 monaten schluss ist. danach könnte ich die versicherung doch gar nicht mehr zahlen :eek:
 
Da du noch unter 25 Jahre alt bist, sollte es doch eigentlich durch die Familienversicherung abgedeckt sein!
Wenn das nicht so sein sollte, wirst du dich Pflichversichern müssen - dann wirst du mit einem Betrag von etwa 50€ (so wars bei mir im Studium!) rechnen müssen!
Setz dich mal nochmals mit der Hotline eurer Familienkrankenversicherung auseinander...
 
ok, danke. werde dann mal da anrufen und nachfragen
 
ein praktikantenvertrag ist ein vertrag auf basis des §19 BBiG

es kommt darauf an was für ei praktikum du machst. vor, während oder nach dem studium. in diesen fällen muß man nämlich unterscheiden ob und wenn ja in welchem zweig (KV;AV;RV;PV) der Sozialversicherung (SV) du versicherungpflichtig bist. ob du dabei geld verdienst oder nicht, wieviele stunden du arbeitest ist eigentlich egal. nicht in jedem fall tritt die volle SV-pflicht ein.

der steuerberater deines zukünftigen arbeitgebers sollte dich in diesem falle aber ausführlich beraten können/müssen, da er dich auf jedenfall bei deiner krankenkasse als praktikant anzumelden hat.
 
Wenn ich mal mein Lohnbuchhalterfachwissen aus dem letzten Winkel meines Hirns zusammen kratze kommt folgendes bei raus:

Du musst dich, bei einer Krankenkasse deiner Wahl (die deiner Eltern bietet sich an) pflichtversichern. Grund: Dein Einkommen ist in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig.
---> Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen an; Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerbeiträge; Lohnsteuer fällt bei Steuerklasse 1 keine an ---> Du bekommst nicht die 600,00 EUR ausbezahlt, sondern den um den Arbeitnehmeranteil geminderten Betrag !

Geringfügige Beschäftigung liegt nicht vor, da du über 400,00 EUR verdienst !
Kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, da du mehr als 2 Monate bzw. mehr als 50 Kalendertage pro Jahr beschäftigt bist !

Aber: Nach Beendigung des praktikums bist du wieder, wie bisher, bei deinen Eltern versichert. Darüber brauchst du dir also keine Sorgen machen.

Wenn Fachwissen ist aber nicht mehr das Neueste, also wenn jemand Einwände hat --> Meckern !"
 
also ich hab da gerade mal angerufen und mir wurde erzählt, dass ich ca 120 eur für rentenversicherung, sozialversicherung und arbeitslosenversicherung löhnen müsste. find ich ganz schön krass.
@chefkoch: auf 50 eur komme ich nie und nimmer :(
 
PW240384 schrieb:
also ich hab da gerade mal angerufen und mir wurde erzählt, dass ich ca 120 eur für rentenversicherung, sozialversicherung und arbeitslosenversicherung löhnen müsste. find ich ganz schön krass.
@chefkoch: auf 50 eur komme ich nie und nimmer :(

Bitter! :(

Mit 50€ habe ich mich auch nur auf die Krankenversicherung bezogen!
 
bei den 120 öre handelt es sich um den tatsächlichen arbeitnehmer-anteil zu SV. da du mit 600 eur allerdings innerhalb der sog. gleitzone (400,01-800,00) liegst, die seit dem 01.04.2003 in kraft ist, bist du in diesem punkt falsch beraten worden.

bei einem neuen arbeitsverhältnis muß diese regelung zwingend angewendet werden. das heißt, der AG zahlt den hälftigen beitrag zur SV, der AN nur einen nach einer komplizierten methode berechneten AN-anteil.

allerdings, schränke ich gleich ein, daß es sich bei dir um kein nornmales arbeitsverhältnis handelt, sondern um ein praktikum.

demzufolge müßte sein deine SV-pflicht an die Art deines Praktikum anlehnen.
d.h. leistest du dein praktikum vor, während oder nach deinem studium.
 
also das praktikum läuft vor meiner ausbildung, die ich nächsten sommer beginnen werde.
der gesamtbetrag für die versicherungen lag anscheinend bei 250 eur, irgendwie 19% rentenversicherung, 14% krankenversicherung, 7% arbeitslosenversicherung (ungefähr). hab das ganze halt von meinen 600 eur abgezogen und kam dann auf ca 250 eur.

wenn ich die hälfte zahlen müsste wären das ca 125 eur...
 
RV: 19,5%
KV: je nach kasse durchschnittlich ca 14%
AV: 6,5%
PV: 1,7% (außer in sachsen)

die beiträge sind jeweils vom ag bis zu einem bruttoverdienst von 325,00 Eur alleine zu tragen. darüberhinaus werden sie vom ag und an jeweils zur hälfte gezahlt, wobei es seit dem 01.04.2003 noch die sog. gleitzonenregelung gibt in der der AN die beiträge nach einer komplizierten formel bezahlt.

als vorpraktikant bist du wie ich gerade im personal praxis lexikon nachgelesen habe versicherungspflichtig in der KV/PV/RV/AV.

du kommst also um deinen anteil nicht herum.
 
@ farquaharson

Das ist fast alles nicht richtig.
1. Die Grenze von 325,00 EUR gibt es seit dem 01.04.2003 nicht mehr !
Die neue Grenze sind 400,00 EUR ! Das was du meinst trifft nur auf Auszubildende zu !
2. Die Gleitzonenregelung ist kein Muss. Der Arbeitnehmer kann wählen !
3. Bis zur Grenze von 400,00 EUR zahlt der Arbeitgeber sog. Pauschalen an die Bundesknappschaft in Höhe von 23% des Bruttolohnes !
4. Das Wort Praktikum ist schnell in den Mund genommen. Im Fall von PW240384 ist es aber gar keines da er kein Student ist. Es ist eine ganz normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung !
 
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