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Auch das wird man Dir nur schwer beweisen können. Nichtsdestotrotz wäre es eine Straftat, einen Diebstahl anzuzeigen, obwohl man etwas tatsächlich nur verloren hat. Allerdings wäre es auch eine Straftat, bei der Versicherung den Verlust des Handys anzuzeigen, obwohl man es gar nicht verloren hat (Betrug, § 263 StGB).
ich meine z.b. ja wenn ich jetzt in ner bar bin und danach ist das handy futsch.
kann ichs a verlohren haben, oder b hats einer geklaut.
also was tut man dann wenns nichtmehr auftaucht.