Vertragsstrafe bei monatlichem Mietpreis 0 EUR

Penicillin

Ensign
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Hallo,

ich bräuchte mal eine Einschätzung von euch. Ich habe in einem Baumarkt ein Ballongasventil kaufen wollen, da ich dieses für 2-3 Tage benötigt habe. Dies war nicht möglich leider, daher wurde mir angeboten gegen eine Kaution von 20 EUR das Ventil für 3 Tage kostenlos zu mieten, zumal ich für mehrere hundert EUR Gas gekauft habe. [üblicher Einzelhandelspreis des Ventils ~ 25 EUR]. Exakt so steht es auch auf dem Mietvertrag, bei dem ich übrigens meine Firma angegeben habe (ich bin da Angestellter ohne Prokura etc. falls dies überhaupt relevant sein sollte.).

Leider habe ich vergessen, das Ventil zurückzubringen und erhielt nach 2 Wochen einen Anruf, dies bitte zu tun. Am selben Tag habe ich das Ventil vorbeigebracht und trotz Gespräch mit drei Mitarbeitern (Verkäufer, Abteilungsleiter, Filialleiter) bestehen sie auf eine Strafzahlung von über 80 EUR. Vertraglich vereinbart ist eine Strafe i.H.v. 120 % des Mietpreises, der im Mietvertrag mit "Kulanz 0 EUR" angegeben ist.

Dies habe ich vehement verneint und angeboten auf die 20 EUR Kaution zu verzichten (Habe ja auch wirklich einen Fehler gemacht). Dies wurde nicht angenommen, woraufhin ich nach dem fruchtlosen Gespräch schlussendlich salopp bemerkte, ich hätte dies als Privatperson ohne Einverständnis meiner Firma gemietet und sie mögen es doch bitte dann von mir einfordern. Ich habe dann meinen Personalausweis angeboten und das wars. Er behauptete zumindest sie fordern das jetzt ein. (Was zu bezweifeln ist...)

Sebstverständlich werde ich das niemals bezahlen schon aus Prinzip nicht und ggf. allem widersprechen was eintrudelt (inkl. gerichtlichem Mahnbescheid). Blöderweise habe ich mir nicht die Rückgabe des Ventils quittieren lassen, aber ich bezweifle, dass dies abgestritten wird. Sollte tatsächlich ein Brief kommen von denen, überlege ich mir zusätzlich zum Widerspruch ("Schuldner verweigert die Leistung ernsthaft und endgültig") den Baumarkt wegen der 20 EUR Kaution in Verzug zu setzen, die ich natürlich nicht erhalten habe.

Was meint ihr?
 
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Du hast doch den Fehler gemacht es nicht rechtzeitig zurückzubringen und nur weil die Miet auf Kulanz für 3 Tage 0€ war, bedeutet dies ja nicht das die Ventile generell mietfrei verliehen werden und der normale Mietpreis dürfte die für die Berechnung der Strafe sein. Zahle die 80€, bzw. ggf. 60€ nach Abzug der Kaution und verbuchte es als Lehrgeld, alles andere würde nur ungleich höhere Kosten verursachen.
 
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Danke für deine Antwort, aber nein das werde ich nicht tun, sofern keine Rechtspflicht besteht. Können die den regulären Mietpreis einfach verlangen? Woher sollte ich diesen denn kennen? Ich habe Ballongas im Wert von mehreren hundert EUR gekauft und fand das jetzt nicht allzu ungewöhnlich.

Der Filalleiter behauptete auch noch das Ventil koste 130 EUR, obwohl es das für Privatpersonen unter 30 EUR zum Kaufen gibt und ich finde das Verhalten generell extrem kundenunfreundlich. Dass ich einen Fehler gemacht habe, sehe ich ein (es waren 2 Wochen nachdem ich den Anruf erhielt), daher habe ich auch 20 EUR angeboten.

Die über 80 EUR entsprechen übrigens nichtmal dem regulären Mietpreis für 2 Wochen. Das finde ich unverhältnismäßig und interessiere mich daher für die Rechtslage. Zum Glück haben die nicht nach einem Jahr angerufen um dann 2000 EUR zu verlangen ;-)

https://www.bauhaus.info/service/leistungen/leihservice/?q=:relevance:fachcentrum:555:name:Kaltwasser\-Hochdruckreiniger:name:Ballongas\-Ventil

Unabhängig von der moralischen Frage, steht aber nunmal auf dem Mietvertrag 0 EUR Kulanz und 120% von 0 EUR sind 0. Ich will da auch nicht darauf bestehen und habe ja deshalb auch schon 20 EUR angeboten die abgelehnt wurden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich arbeite selber in einem Baumarkt (nicht Bauhaus) und kann dir mit Gewissheit sagen: wegen Kunden wie dir gibt es immer weniger Kulanz.

Du hast einen Fehler gemacht - und bist nicht bereit dafür grade zu stehen.


Rechtlich drohen brauchst du denen auch nicht. Ich kann dir von meinem Marktleiter sagen, damit kommst du exakt gar nicht weiter sondern machst es nur schlimmer.

Versuch erneut das Gespräch zu suchen, ggfs nochmal entschuldigen und frage ob es noch eine andere Lösung gibt.

Ansonsten: verbuch es als Lehrgeld.
Denn was ich dir sicher sagen kann: Die bekommen ihr Geld.

Bei solchen Kunden werd ich wirklich wütend.
 
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Zumal man sich ja einfach mal die normalen Mietpreise im Link anschauen muss.

"Spartarif ab 7 Tagen" 24h x 3,90 €
2 Wochen ergeben dann mal 54,60 €

Ausgemacht wurde 3 Tage für 0,- €- JA HAHA mit 120% Strafe wenn nicht zurück.
Bei 54,60 € wären das 120,12 €. Jetzt bietet man dir 80,- € an. Wo ist das Problem?

Nach deiner Rechtsauffassung hätte man das Ventil auch behalten können, Vertrag sagt ja 0,- €.... , egal wann zurück 120 % von 0,- ist 0,-.
Schau einfach mal im §288 BGB nach, für dich wäre da Absatz 6interessant , §289 BGB und § 367 BGB kommen dann hinterher.
 
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Ich würde anbieten, für alles über den vereinbarten 3 Tagen den regulären Mietsatz zu zahlen. Hätten die das Ding so dringend wiederhaben müssen, hätte man ja auch direkt am 4. oder 5. Tag anrufen können und sich nicht 2 Wochen Zeit lassen.
Es wäre nicht die feine englische Art gewesen, aber hätte man das Ding einfach als verloren, geklaut oder sonstwie gemeldet, wären denen ja auch nur die 20€ Kaution geblieben. Dafür hat man sich die Sache mit der Kaution ja auch einfallen lassen. Und daran würde ich die Herren mal erinnern.
Den regulären Mietsatz zu zahlen ist meiner Meinung nach ein Angebot, mit dem beide Seite gesichtswahrend leben können sollten.
 
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@Silverangel Das war vielleicht zu viel Irone, aber niemals böse gemeint. Danke dir für dein Verständnis. Der polemische Post im Aquarium ist in Ordnung, ich bin froh hier weiterhin Feedback bekommen zu dürfen :-)

@Topic

Ihr habt schon recht. Moralisch war das wirklich schlecht von mir zu vergessen dieses Ventil zurückzugeben. Ich hätte das auch in 10 Jahren nicht zurückgegeben aus Unwissenheit und habe lediglich auf den Anruf reagiert. Ich bin ja am selben Tag auch gerade wegen des schlechten Gewissens zurückgefahren. Ich hätte nur nicht erwartet, dass sie über 80 EUR Strafe verlangen und fände es "gefühlt" okay auf die 20 EUR Kaution zu verzichten, trotz 0 EUR Vertrag. Ich bin auch wirklich kein Typ der auf Paragraphen etc. rumreitet und habe mir eigentlich Bestätigung erhofft.

Es bereichert mich allerdings zu sehen, dass ihr (vermutlich sogar als Privatpersonen) den Standpunkt AGB Miete x Tage des Bauhauses verteretet. Gefühlt würde ich da auf einen Vergleich gehen wollen (20 EUR). Dennoch freue ich mich über alle und insbesondere auch andere (juristische) Meinungen, sofern es diese geben sollte :-)

LG
 
Eine Kaution ist nicht automatisch ein Limit für die mögliche Haftung / den ggf. zu leistenden Schadensersatz. Wenn es eine Ausführung für Privatpersonen für 30€ gibt und eine professionelle Ausführung für 130€, so mögen diese zwar auf den ersten Blick gleich sein, dürften intern aber sehr wohl unterschiedlich sein, z.B. beim billigen Plastik statt Messing.

Du kannst natürlich versuchen die Entschädigung zu verhandeln, aber da hängt es sehr davon ab wie man auftritt und wenn Du schon bei der Rückgabe so aufgetreten bist wie in den Post der jetzt bei den Fischen ist, dann sehe ich da schwarz. Auch solche Formulierungen dürften nicht nur bei mir sauer aufstoßen:
Penicillin schrieb:
Ich habe Ballongas im Wert von mehreren hundert EUR gekauft
Penicillin schrieb:
Moralisch war das wirklich schlecht von mir zu vergessen dieses Ventil zurückzugeben. Ich hätte das auch in 10 Jahren nicht zurückgegeben aus Unwissenheit und habe lediglich auf den Anruf reagiert.
Nicht nur bei mir dürften sowas den Eindruck erwecken, dass Du gar nicht vor hattest das Ventil zurückzugeben, sondern es eher als eine Art Rabatt angesehen hast und damit wären wir im Bereich der versuchten Unterschlagung. Sei also vorsichtig mit dem was Du da sagst und gibt den demütigen Sünder, wenn Du versuchst die Entschädigungsforderung zu drücken, Wenn Du das nicht hinbekommst, zahle die 80€ stumm, denn schon die Erstberatung beim Anwalt wäre sehr wahrscheinlich teurer und es ist alles anderes als sicher das der mehr machen könnten als ebenfalls die Höhe der Entschädigung zu verhandeln.
 
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Allgemein:
Individualvertrag geht vor AGB. Bei Mietvertrag handelt es sich aber womöglich bereits um AGB, da die Hürde dafür insbesondere gegenüber Verbrauchern quasi 0 ist. Damit hätten wir eventuell mehrere AGB, wobei regelmäßig spezifische AGB vor allgemeinen AGB zu priorisieren sind. Das macht es für den Steller der AGB aber oft nicht besser, seine Klauseln wirksam einzusetzen, da dann alle denkbaren Szenarien üblicherweise zu seinen Lasten gehen.


Hier wird also wesentlich sein, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Verweist dieser auf die weiteren/allgemeinen AGB? Und wenn ja, in einer solchen Form, dass diese wirksam einbezogen wurden? Und wenn das alles zutreffen würde, wären dann auch die entsprechenden Klauseln der allgemeinen AGB wirksam?

Weiterhin müsste beantwortet werden, ob hier als Gewerbe oder Verbraucher angemietet wurde.

Daraufhin wäre ebenfalls zu klären, ob es sich um eine Vertragsstrafe handelt, oder um pauschalierten Schadensersatz.
Beide Druckmittel sind in Deutschland de facto in ihrer Höhe durch den BGH ausgeurteilt. Üblicherweise geht es dabei um x-Prozent der Gesamtsumme pro Tag/Woche; eine absolute Zahl errechnet sich üblicherweise daraus. Es gibt weiterhin eine Gesamtdeckelung ("Cap"), die ebenfalls in ihrer Höhe de facto durch den BGH ausgeurteilt ist.


Mit diesem Wissen würde ich die veranschlagten 120% der Höhe nach prüfen und vermutlich zu einem äußerst eindeutigen Ergebnis kommen - wohl schon nahezu unabhängig davon, ob es sich hier um das Cap handelt oder sogar eine nicht differenzierte Zeitkomponente.
Alternativ lässt man zuvor noch einen Mathematiker ausrechnen, was 120% von EUR 0,00 sind.

Zuletzt würde ich mir von der Gegenseite die exakte Zusammensetzung der geforderten Summe exakt aufschlüsseln lassen. Diese Aufschlüsselung wäre, sobald und sofern sie erfolgt, mein Ansatzpunkt um Gegenargumente zu prüfen.


Selbst die Fälligkeit der Kaution hätte ich hier genau geprüft. Ich habe das doch richtig verstanden: Das Ventil ist wieder da und vereinbart wurde ein Mietpreis von EUR 0,00, auf dem dann ein prozentuales Druckmittel aufbaut (alles ungeachtet einbezogener weiterer AGB sowie genereller Wirksamkeit der jeweiligen Klauseln)?



Ich sage mal auf meine Person bezogen: Ich wäre da womöglich - unabhängig der Rechtslage und natürlich ohne Prüfung des Einzelfalls - ohne Ventil, mit meiner Kaution und ohne weitere Zahlungen herausgegangen.
Die vorhandenen Infos sind aber natürlich dürftig und wie immer hängt das vom eigenen Auftreten, den eigenen Kenntnissen und der eigenen Einsatzbereitschaft ab.

Vermutlich wäre ich danach aber als Kunde in dem Laden auch nicht mehr besonders erwünscht.


Im Ergebnis hängt es also sehr von Details und Umständen ab, die der TE nicht genannt hat und auch nicht nennen sollte. Denn so ist die Sache wunderbar abstrakt, ohne, dass wir uns in einem Einzelfall befinden. Meines Erachtens geht die bisherige Diskussion aber in eine rechtlich - womöglich nicht moralisch - eher fragwürdige Richtung.

@P4ge
Der Steller von AGB kann sich doch nicht auf unwirksame Klauseln in seinen eigenen AGB berufen?

@Holt
Das hat nichts mit Unterschlagung zu tun, ebenso nicht mit Diebstahl, falls das jemand aufgreift. Es fehlt hier wohl an der subjektiven Komponente.

Außerdem sehe ich deinen "Rechtsrat" hier nicht durchgreifend.
 
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Idon, von Diebstahl habe ich nicht gesprochen, dieser liegt schon deshalb nicht vor, da das Ventil ja verliehen wurde. Versuchte Unterschlagung wäre es nur, wenn tatsächlich nicht die Absicht vorhanden war die Sachen zurückzugeben, daher auch mein Hinweis dies nicht so anklingen zu lassen. Die Formulierung "Ich hätte das auch in 10 Jahren nicht zurückgegeben aus Unwissenheit" deutet aber genau in diese Richtung, wobei das mit Unwissenheit schlicht unglaubwürdig ist, wenn der TE selbst diese Ventil ausgeliehen hat, wie er es im ersten Post beschrieben hat. Wie immer sehe ich deinen Beitrag hier kritisch, zumal ein aus Kulanz für 3 Tage eingeräumter Mietpreis von 0€ nicht einfach auch für einen Zeitraum von 2 Wochen unterstellt werden kann.
 
@Holt
Eine Klausel in AGB muss eindeutig und bestimmbar, vor allem auch in ihrer finanziellen Auswirkung, sein.

Wie viel sind 120% von EUR 0,00? :)


Dass jemand etwas vergisst zurückzugeben passiert. Daraus ergibt sich regelmäßig ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch, aber nicht gleich eine Straftat.
 
Idon schrieb:
Wie viel sind 120% von EUR 0,00? :)

Die 0,00€ sind ja laut TE für die 3 Tage.
Danach würde vermutlich der reguläre mietsatz fällig bzw entsprechend die 'Strafe'.
 
@Hylou
"Würde vermutlich" sind Dinge, die man im Zusammenhang mit AGB als Steller ebendieser so gar nicht hören möchte. Denn da fehlt es doch dann automatisch an der Bestimmtheit, oder?
 
Ich hab es deswegen im Konjunktiv geschrieben, weil wir den Vertrag nicht kennen.

Denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass deren Verträge zwar eine Kulanzvermietung zulassen - aber der Fall des 'vergessens' nicht berücksichtigt ist.
 
Ich kann mir recht gut vorstellen, dass da ein Mitarbeiter andere Werte einträgt als das die externe Kanzlei/Konzernrechtsabteilung irgendwann mal vorgesehen hat und ich kenne viele Verträge, die sowieso aufgrund des Alters oder der Zielsetzung Sinnprobleme und Unwirksamkeiten beinhalten.

Das ist natürlich alles theoretisch. Den vorliegenden Fall kennen wir nicht und den will ich auch gar nicht besprechen. Ich habe nicht mal den Link angeklickt, der hier irgendwo gepostet wurde.
 
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Penicillin schrieb:
Exakt so steht es auch auf dem Mietvertrag, bei dem ich übrigens meine Firma angegeben habe (ich bin da Angestellter ohne Prokura etc. falls dies überhaupt relevant sein sollte.).

Also ist eigentlich Vertragspartner die Firma? Was glaubst du denn was passiert wenn der Baumarkt an die Firma herantritt, die darauf anspricht dass ein Artikel gemietet, nicht fristgemäß zurückgegeben wurde, keiner der Prokuristen, GF etc von etwas weiss und dann feststellt, dass einer der Angestellten wild im Namen der Firma Verträge unterzeichnet?
 
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@Scythe1988

Warum sollte der Filialleiter etwas zu lachen haben?

Ich sehe die Sache hier so: Der TE hat unstreitig einen Fehler begangen. Er hat dafür eine Kompensation angeboten (EUR 20), ohne zu prüfen, ob er dazu überhaupt verpflichtet ist. Der Vertragspartner wollte im Gegensatz eine Phantasiezahl haben.


Warum aber nun auf dem TE herumhacken? Weil er das macht, was jedes Unternehmen auch macht - auf Verträge und die Rechtslage pochen?

@ChotHoclate

Den Themenkomplex geht man besser nicht an. :D
 
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@Idon

Sollte der TE aber nicht ganz ausser Acht lassen, die eventuellen Konsequenzen könnten schwerwiegender sein als so popelige 80€.
 
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Hoffen wir mal, dass das Gas für mehrere hundert Euro auch für die Firma waren und er somit Erfüllungsgehilfe. Dann sollte das kein Problem unbedingt sein. Wenn nicht ist allerspätestens sein Protest ziemlich fragwürdig.
 
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