Penicillin
Ensign
- Registriert
- Feb. 2010
- Beiträge
- 149
Hallo,
ich bräuchte mal eine Einschätzung von euch. Ich habe in einem Baumarkt ein Ballongasventil kaufen wollen, da ich dieses für 2-3 Tage benötigt habe. Dies war nicht möglich leider, daher wurde mir angeboten gegen eine Kaution von 20 EUR das Ventil für 3 Tage kostenlos zu mieten, zumal ich für mehrere hundert EUR Gas gekauft habe. [üblicher Einzelhandelspreis des Ventils ~ 25 EUR]. Exakt so steht es auch auf dem Mietvertrag, bei dem ich übrigens meine Firma angegeben habe (ich bin da Angestellter ohne Prokura etc. falls dies überhaupt relevant sein sollte.).
Leider habe ich vergessen, das Ventil zurückzubringen und erhielt nach 2 Wochen einen Anruf, dies bitte zu tun. Am selben Tag habe ich das Ventil vorbeigebracht und trotz Gespräch mit drei Mitarbeitern (Verkäufer, Abteilungsleiter, Filialleiter) bestehen sie auf eine Strafzahlung von über 80 EUR. Vertraglich vereinbart ist eine Strafe i.H.v. 120 % des Mietpreises, der im Mietvertrag mit "Kulanz 0 EUR" angegeben ist.
Dies habe ich vehement verneint und angeboten auf die 20 EUR Kaution zu verzichten (Habe ja auch wirklich einen Fehler gemacht). Dies wurde nicht angenommen, woraufhin ich nach dem fruchtlosen Gespräch schlussendlich salopp bemerkte, ich hätte dies als Privatperson ohne Einverständnis meiner Firma gemietet und sie mögen es doch bitte dann von mir einfordern. Ich habe dann meinen Personalausweis angeboten und das wars. Er behauptete zumindest sie fordern das jetzt ein. (Was zu bezweifeln ist...)
Sebstverständlich werde ich das niemals bezahlen schon aus Prinzip nicht und ggf. allem widersprechen was eintrudelt (inkl. gerichtlichem Mahnbescheid). Blöderweise habe ich mir nicht die Rückgabe des Ventils quittieren lassen, aber ich bezweifle, dass dies abgestritten wird. Sollte tatsächlich ein Brief kommen von denen, überlege ich mir zusätzlich zum Widerspruch ("Schuldner verweigert die Leistung ernsthaft und endgültig") den Baumarkt wegen der 20 EUR Kaution in Verzug zu setzen, die ich natürlich nicht erhalten habe.
Was meint ihr?
ich bräuchte mal eine Einschätzung von euch. Ich habe in einem Baumarkt ein Ballongasventil kaufen wollen, da ich dieses für 2-3 Tage benötigt habe. Dies war nicht möglich leider, daher wurde mir angeboten gegen eine Kaution von 20 EUR das Ventil für 3 Tage kostenlos zu mieten, zumal ich für mehrere hundert EUR Gas gekauft habe. [üblicher Einzelhandelspreis des Ventils ~ 25 EUR]. Exakt so steht es auch auf dem Mietvertrag, bei dem ich übrigens meine Firma angegeben habe (ich bin da Angestellter ohne Prokura etc. falls dies überhaupt relevant sein sollte.).
Leider habe ich vergessen, das Ventil zurückzubringen und erhielt nach 2 Wochen einen Anruf, dies bitte zu tun. Am selben Tag habe ich das Ventil vorbeigebracht und trotz Gespräch mit drei Mitarbeitern (Verkäufer, Abteilungsleiter, Filialleiter) bestehen sie auf eine Strafzahlung von über 80 EUR. Vertraglich vereinbart ist eine Strafe i.H.v. 120 % des Mietpreises, der im Mietvertrag mit "Kulanz 0 EUR" angegeben ist.
Dies habe ich vehement verneint und angeboten auf die 20 EUR Kaution zu verzichten (Habe ja auch wirklich einen Fehler gemacht). Dies wurde nicht angenommen, woraufhin ich nach dem fruchtlosen Gespräch schlussendlich salopp bemerkte, ich hätte dies als Privatperson ohne Einverständnis meiner Firma gemietet und sie mögen es doch bitte dann von mir einfordern. Ich habe dann meinen Personalausweis angeboten und das wars. Er behauptete zumindest sie fordern das jetzt ein. (Was zu bezweifeln ist...)
Sebstverständlich werde ich das niemals bezahlen schon aus Prinzip nicht und ggf. allem widersprechen was eintrudelt (inkl. gerichtlichem Mahnbescheid). Blöderweise habe ich mir nicht die Rückgabe des Ventils quittieren lassen, aber ich bezweifle, dass dies abgestritten wird. Sollte tatsächlich ein Brief kommen von denen, überlege ich mir zusätzlich zum Widerspruch ("Schuldner verweigert die Leistung ernsthaft und endgültig") den Baumarkt wegen der 20 EUR Kaution in Verzug zu setzen, die ich natürlich nicht erhalten habe.
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