Videoüberwachung im Geschäft

Domi83

Rear Admiral
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Hallo Leute, ich habe da mal eine kleine rechtliche Frage.
Unser Dönermann hier im Dorf hatte mich gefragt, ob ich ihm sein neu gekauftes Video-System einrichte. Aufgebaut hat er das alles selbst schon, die Kameras sind installiert, der Rekorder mit der 500GB Festplatte steht, das ganze Teil ist am Router angeschlossen und fertig.

Er hat auch so ein Schild bei sich an der Tür stehen, wodran steht das sein Geschäft überwacht wird. Jetzt geht es darum, dass er gerne über das Internet (z.B. von Zuhause) seine Kameras ansprechen möchte, und zwar aus dem Grund damit er sehen kann was seine Mitarbeiter dort tun.

Ist das rechtlich einfach so erlaubt, dass er als Chef von Zuhause aus seine Mitarbeiter über das Video-System überwachen kann / darf..?! Klar, er ist der Chef.. aber es gibt sowohl Pflichten als auch Rechte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ich könnte ihm das jetzt einfach einstellen, dass er von Zuhause aus alles überwachen kann.. das würde ich aus freundschaft für ihn tun, ohne das ich dafür etwas unterschreibe. Aber wie ist die Rechtslage bei so etwas?

Ich weiß das es Internet-Shops etc. gibt, die so etwas offiziell ins Netz streamen. Aber da wird nur der Verkaufsraum überwacht. Beim Dönermann vor Ort wird auch die Küche / Hinterausgang überwacht.

Vielleicht könnt Ihr mir da ja mal ein paar kurze und knackige Infos zukommen lassen.
Gruß, Domi
 
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,543431,00.html

Ich denke solange seine Mitarbeiter das wissen ist das ok, aber ansonsten nicht, und ich würde einer solchen Überwachung mit Sicherheit nicht zustimmen oder etwaiges unterschreiben, dies ist meine Meinung.

Am besten man macht so etwas dann noch schriftlich dingfest.
 
Selbst wenn die Angestellten dieser Art der Überwachung zustimmen, ist das nicht legal.
Diese Art der Videoüberwachung dient nicht dazu, Überfälle zu verhindern, sondern einzig und alleine zur Überwachung der Angestellten.
Eine ständige Überwachung ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit und somit nicht zulässig.

Es ist etwas anderes, wenn der Videostream gespeichert wird und nur im Anlassfall (Arbeitnehmer bereichert sich an der Kassa) ausgwertet wird. Aber auf Verdacht nur der Kontrolle-wegen ist so eine Überwachung illegal.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerdatenschutz#Video.C3.BCberwachung_am_Arbeitsplatz schrieb:
Eine Videoüberwachung, mit der der Arbeitgeber ganz allgemein kontrollieren will, ob die Arbeitnehmer sich ordnungsgemäß verhalten und die gewünschte Leistung erbringen, ist in jedem Fall unzulässig. Die betroffenen Arbeitnehmer können sich einer derartigen Überwachung durch Arbeitsverweigerung entziehen.
 
@ xpower ashx: Nach deiner Meinung nach könnte er auch seine Mitarbeiter demnächst schlagen damit die schneller und besser arbeiten? Sherman123, sagt es, es ist verboten und gut so. Bleibt nur zu hoffen das seine Mitarbeiter aber auch die Kunden, dazu klare Stellung beziehen.

Ps. @ Domi83, ihr habt die Toilette vergessen zu überwachen.
 
... Das Klo, ich muss ja ein wenig schmunzeln, denn an so etwas dachte ich auch schon :D

Aber die Ironie verstehe ich, ich hoffe meine versteht man auch. Ich werde ihn darüber einmal informieren, dass es SO nicht zulässig ist. Allerdings kann man das auslegen, wie man möchte.. Er könnte ja jetzt auch behaupten, dass er das gar nicht tut.

Schauen wir mal. Morgen fahre ich noch einmal zu ihm hin.. Dann sage ich ihm das.

Gruß, Domi
 
Der Döner Mann will ja wahrscheinlich nur sein neues Spielzeug mal ausprobieren ohne festen Hintergedanken :lol:

Und ob es rechtlich bedenklich ist spielt auch keine Geige, denn die Verantwortung liegt bei ihm selbst, darauf hinweisen schadet ja nichts.

Und im Prinzip müsste er ja dann nur die eine Kamera entfernen in der Küche, der Rest ist dann Auslegungssache, wenn er natürlich anfängt die Mitarbeiter der Reihe nach zu kündigen hat das ganze wohl sein Ziel verfehlt, oder doch nicht?

Deiner Schilderung zu Folge hört es sich aber in der Tat mehr nach Mitarbeiterüberwachung an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß das es Internet-Shops etc. gibt, die so etwas offiziell ins Netz streamen. Aber da wird nur der Verkaufsraum überwacht. Beim Dönermann vor Ort wird auch die Küche / Hinterausgang überwacht.

Hier könnten einige leicht Probleme bekommen,
denn es ist nicht gestattet, ungesichertes Material ( Überwachungsmaterial) im Netz zu Verbreiten,
weder zum Chef nach hause oder sonnst wo hin.

Es muss sicher gestellt sein das das Übertragene Material von der Cam bis zum Empfänger Verschlüßelt ist.

Selbst dann ist es in D vom Gesetzgeber Verboten.

Ich denke da sollten sich einige gedanken machen.


Dürfen Bilder vom Arbeitsplatz ins Internet übertragen werden?

Bestenfalls dann,
wenn von allen betroffenen Mitarbeitern
eine schriftliche Einverständniserklärung bzw. eine gültige Betriebsvereinbarung vorliegt.

Und selbst in diesem Falle
wäre der mit der Kamera verfolgte Zweck von verhältnismäßig schwacher Argumentationskraft
gegenüber dem grundlegenden Persönlichkeitsrecht des einzelnen Menschen.

Dieses gild auch zu einer einzel Person Sprich Chef

kleines Info Material

Zusatz: Aufsteller und einrichter machen sich hier auch Strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mtechlerin schrieb:
Zusatz: Aufsteller und einrichter machen sich hier auch Strafbar.
Joa, ich frage ja aus dem Grund.. Mir kann er nichts unterstellen, da ich ihm dies aus reiner Freundschaft einstelle. Ich bin also nicht im beruflichen Auftrag dort und führe dort eine Dienstleistung aus, somit muss er erst einmal beweisen das ich da war und das eingerichtet habe. Aber im groben und ganzen weiß ich was Du meinst!

Wenn ich also morgen hin fahre, und er mir erzählt "ich kann hier immer noch nicht rein gucken!" und will das ich ihm das einstelle, werde ich ihn darauf hinweisen. Aber wie gesagt, wenn ich ihm das einstelle kann er ja sonst etwas damit machen. Er könnte die Aufnahmen durch gucken, weil etwas geklaut worden ist etc. Und ob er nun die ganze Zeit davor sitzt und die Mitarbeiter beobachtet, kann man ihm ja schlecht beweisen, da die Beweislast beim Kläger liegt (wenn es mal einen gibt!).

Oder sehe ich da jetzt etwas falsch, und übersehe da vielleicht sogar noch etwas?
Gruß, Domi
 
Auch bei Wikipedia schnell nachzulesen:
Eine Videoüberwachung durch den Arbeitgeber stellt wegen des mit ihr verbundenen Überwachungsdrucks einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Arbeitnehmer dar. Deshalb ist sie nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig. Anerkannte Gründe für eine zulässige Videoüberwachung sind ein besonderes Sicherheitsbedürfnis (z. B. Videoüberwachung des Schalterraums einer Bank) sowie das Interesse des Arbeitgebers daran, von Arbeitnehmern begangene Straftaten (Diebstähle, Unterschlagungen, Sachbeschädigungen) aufzuklären. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer auf die Videoüberwachung hinweisen. Die Videoüberwachung unterliegt zudem der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2003 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch eine heimliche Videoüberwachung im Einzelfall zulässig sein kann. Voraussetzung sei, dass „der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Video-Überwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist“. Lägen diese Voraussetzungen vor, komme es nicht mehr darauf an, ob der Betriebsrat der Videoüberwachung vorab zugestimmt habe. [13]

Eine Videoüberwachung, mit der der Arbeitgeber ganz allgemein kontrollieren will, ob die Arbeitnehmer sich ordnungsgemäß verhalten und die gewünschte Leistung erbringen, ist in jedem Fall unzulässig. Die betroffenen Arbeitnehmer können sich einer derartigen Überwachung durch Arbeitsverweigerung entziehen.
Arbeitnehmerdatenschutz
 
Er könnte die Aufnahmen durch gucken, weil etwas geklaut worden ist etc. Und ob er nun die ganze Zeit davor sitzt und die Mitarbeiter beobachtet, kann man ihm ja schlecht beweisen, da die Beweislast beim Kläger liegt (wenn es mal einen gibt!).
Ja, klar. Das rechtfertigt eine illegale betriebene Videoüberwachung natürlich....:rolleyes:

Die Rechtslage hier ist eindeutig - wie man es auch dreht und wendet. Ob es in der Dönnerbude mit vielleich 3 Mitarbeitern jemals eine (anonyme) Anzeige geben wird, darf wohl zu Recht bezweifelt werden. (illegal ist es trotzdem!)

So einen Chef möchte ich ehrlich gesagt nie haben.
 
Nachtrag @Domi83

Ich glaube nicht, dass Du Juristische Probleme bekommen würdest, wenn Du diese Anlage installieren würdest. Aber gehe die Angelegenheit mal von der moralischen Seite an! Möchtest Du gerne am Arbeitsplatz bespitzelt werden?
 
Domi83 schrieb:
Oder sehe ich da jetzt etwas falsch, und übersehe da vielleicht sogar noch etwas?
Gruß, Domi


Mtechlerin und Kinkaku-ji haben DEINE Fragen doch schon beantwortet !

Auf allgemeinen Verdacht hin kann er es NICHT. Der Hinweis an der Tür soll wohl dem Kunden dienen? Nicht dem Mitarbeitern?


Dein Dönermann sollte sich das ganze nochmal EINGEHEND überlegen ! Sonst könnte er eine böse Überraschung erleben !


Und ob ihm die Videospielerei dann noch spass macht....


@TE,stell dir vor,DEIN AG würde dich fast überall Überwachen ! Wie würdest du dich dabei fühlen ?

Mach das dem Dönerfutzzi mal klar,was er da überhaupt vorhat !
 
Domi83 schrieb:
Aufgebaut hat er das alles selbst schon, die Kameras sind installiert, der Rekorder mit der 500GB Festplatte steht, das ganze Teil ist am Router angeschlossen und fertig.
Ich hab eher den Verdacht das die Anlage von einem Fachmann installiert wurde, und als die Bitte aufkam das der Videostream live nach Hause gesendet wurde, hat der Fachmann "nix da" gesagt und jetzt versucht der Inhaber der Dönerbude es eben inoffiziell zu machen. Schön nix schriftlich festgehalten und alles ist perfekt. Kann man schön abstreiten das man was daran gemacht hat und man das alles ja gar nicht wusste....
 
Also die Anlage hat er von einem Online Shop, Rechnung hatte ich gesehen. Irgend etwas mit Sicherheit360 oder so, Installation hat sonst jemand gemacht, und mich fragte er nur ob ich ihm das einstelle, dass er vom iPhone oder vom PC rein gucken kann.

Egal, ich sage ihm das morgen mal, dass er sich auf sehe dünnem Eis bewegt.

Gruß, Domi
 
Domi83 schrieb:
Joa, ich frage ja aus dem Grund.. Mir kann er nichts unterstellen, da ich ihm dies aus reiner Freundschaft einstelle. Ich bin also nicht im beruflichen Auftrag dort und führe dort eine Dienstleistung aus, somit muss er erst einmal beweisen das ich da war und das eingerichtet habe. Aber im groben und ganzen weiß ich was Du meinst!

Wenn ich also morgen hin fahre, und er mir erzählt "ich kann hier immer noch nicht rein gucken!" und will das ich ihm das einstelle, werde ich ihn darauf hinweisen. Aber wie gesagt, wenn ich ihm das einstelle kann er ja sonst etwas damit machen. Er könnte die Aufnahmen durch gucken, weil etwas geklaut worden ist etc. Und ob er nun die ganze Zeit davor sitzt und die Mitarbeiter beobachtet, kann man ihm ja schlecht beweisen, da die Beweislast beim Kläger liegt (wenn es mal einen gibt!).

Oder sehe ich da jetzt etwas falsch, und übersehe da vielleicht sogar noch etwas?
Gruß, Domi

Solltest du besseres Wissen dieses einrichten, sei gewarnt,
ab dem momment wo du irgend etwas mit dieser Anlage machst ob nach justieren oder irgend etwas verändern, bist du mit Haftbar.

Hier langt die einfache aussage von ihm, oder einen/r angestellten das sie dich gesehen hat als untermauerung.

Ohne Absegnung durch eindeutige Arbeits Verträge / Gutsichtbaren Hinweisen was überwacht wird, würde ich da kein finger anlegen, an nichts.

Wobei bekannt unwissenheit nicht vor Strafe schützt.


Bei Groß Unternehmen ist das eine ganz andere Liga,
die haben Interne Räume wo die Bilder Zentrall zusammen laufen,
einige streamen dann auch zur Konzern Zentrale über die eigene Invrastruktur,
da kommt dann nix durchs Internet direkt.
(meist haben die auch einen Datenschutz Beauftragten und der gleichen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm.. Okay, wenn ich ehrlich bin, den Aspekte habe ich noch nicht berücksichtigt..!

Dann werde ich ihm morgen sagen, dass ich da nichts dran mache. Den Router tausche ich ihm noch aus, den Rest kann er selbst machen.

Gruß, Domi
 
Moin,

da ich selber eine Videoüberwachung in der Firma habe, kann ich den Warnungen nur zustimmen.
Bei mir ist nur das Aussengelände und der Eingangsbereich überwacht, natürlich mit deutlichen Warnhinweisen schon an der Toreinfahrt.
Rechtlich soweit okay, weil das Gelände nicht direkt an einer Strasse liegt!
Aber selbst in Bezug auf diese Anlage hat mein Anwalt mich strikt davor gewarnt das Videobild in mein Haus zu schicken, obwohl mein Haus 20 Meter von meinem Firmengebäude entfernt steht.
Selbst das ist illegal!

Das Problem dabei war, das die Anlage eigentlich auch gedacht war um mein Privates Grundstück zu schützen, nun musste ich 2 Anlagen installieren.
Die Aufzeichnung in der Firma darf nur vor Ort erfolgen!

Edit: Ach ja, das gilt übrigens auch für den privaten Bereich!
Sprich ich kann auch nicht an meinem Haus eine Kamera anbringen die auf das Firmengelände gerichtet ist, um das ganze zu umgehen.
Nur falls der Dönerbudenmann auf die Idee kommt die Wohnung über seiner Dönerbude zu mieten und da Kameras einzubauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Leute... Vorhin war ich beim örtlichen Dönermann.
Er meinte "hast Du mich vergessen?" und da sagte ich ihm dann, dass ich es nicht einrichten werde, da es nicht erlaubt ist, was er vor hat. Er wollte mir natürlich nicht glaube und meinte "ich kenne einen, der richtet mir das ein!"

Wenn ich ihm den Teil aus dem Wikipedia Artikel gebe, sollte er das ja wohl auch als Türke verstehen, oder? Denn glauben tut er es mir nicht. Ich könnte mich jetzt zwar umdrehen, und weg gehen. Aber ich wollte ihm das wenigstens noch einmal auf den Tisch legen und zeigen das man es nicht machen darf. Ich bin halt ein liebes Kerlchen :D

Gruß, Domi
 
Domi83 schrieb:
Moin Leute... Vorhin war ich beim örtlichen Dönermann.
Er meinte "hast Du mich vergessen?" und da sagte ich ihm dann, dass ich es nicht einrichten werde, da es nicht erlaubt ist, was er vor hat. Er wollte mir natürlich nicht glaube und meinte "ich kenne einen, der richtet mir das ein!"

Wenn ich ihm den Teil aus dem Wikipedia Artikel gebe, sollte er das ja wohl auch als Türke verstehen, oder? Denn glauben tut er es mir nicht. Ich könnte mich jetzt zwar umdrehen, und weg gehen. Aber ich wollte ihm das wenigstens noch einmal auf den Tisch legen und zeigen das man es nicht machen darf. Ich bin halt ein liebes Kerlchen :D

Gruß, Domi

gib ihm das: kleines Info Material als Ausdruck.
denke dann sollte selbst er es Verstehen.
 
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