Videoüberwachung im Geschäft

Darf ich öffentlichen Straßenraum mit einer Kamera überwachen?
Nein. Für die Beobachtung und Überwachung von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sind ausschließlich die Sicherheitsbehörden zuständig, also in erster Linie die Polizei.
Öhm, ich weiß ja nicht wie es bei diesem Punkt aussieht, aber.. der Dönermann hat vor seinem Lokal Sitzmöglichkeiten, da hängt auch eine Kamera. Diese kann aber auch den Bürgersteig + Straße erfassen, was sie sogar tut. Ich glaube das sollte ich ihm ganz dringend mal auf den Tisch legen.

Was versteht man unter dem Begriff „öffentlich zugängliche Räume“?
Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Darunter versteht man z. B. Hotel- und Bahnhofshallen, Schalterhallen von Banken und Sparkassen, Kundenbereiche von Kaufhäusern und Tankstellen oder Zuschauerräume von Theatern, nicht hingegen Treppenhäuser oder private Wohnungen bzw. Grundstücke.
Ich vermute mal, dass er genau das meint, warum er sich im recht sieht.. eine Kamera zu betreiben.

Unter welchen Voraussetzungen ist Videoüberwachung überhaupt erlaubt (Grundsätze)?
So genannte „Dome-Kameras“ sind nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig und unterliegen wegen ihrer universellen Technik einer besonders strengen Erforderlichkeitsprüfung. Für reine Freizeitbetriebe wie Kinos oder Gastronomie ist eine derartige Einrichtung in der Regel nicht zulässig.
Dazu fällt mir sofort Mc Donalds in Peine ein, die haben (wenn ich mich nicht irre) Dome-Kameras :D
 
Domi83 schrieb:
Öhm, ich weiß ja nicht wie es bei diesem Punkt aussieht, aber.. der Dönermann hat vor seinem Lokal Sitzmöglichkeiten, da hängt auch eine Kamera. Diese kann aber auch den Bürgersteig + Straße erfassen, was sie sogar tut. Ich glaube das sollte ich ihm ganz dringend mal auf den Tisch legen.


Ich vermute mal, dass er genau das meint, warum er sich im recht sieht.. eine Kamera zu betreiben.


Dazu fällt mir sofort Mc Donalds in Peine ein, die haben (wenn ich mich nicht irre) Dome-Kameras :D

Die Mc Donalds Kette ist ne andere Liga, und auch alles zugelassen duch die nötigen stellen.

Denke mal da wird es bei ihm Happern.
Die Beobachtung der Gebäudeaußenwände ist nur bei
tatsächlich eingetretenen Beschädigungen zulässig. Dabei
darf von öffentlichen Wegen und Bürgersteigen nur ein
schmaler Streifen von max. einem Meter erfasst werden.



Das hier Trifft auf ihn zu:
Die Beobachtung von Kassenbereichen und
Abrechnungsräumen, in denen mit hohen
Bargeldbeträgen umgegangen wird, ist unter Einhaltung
aller sonstigen Voraussetzungen (Einzelfallprüfung,
Hinweisschilder, Risikoanalyse, Speicherungsdauer, ...) in der
Regel zulässig. Die Mitarbeiter(innen) sind allerdings in
ausreichender Form über die Videoüberwachung zu
informieren. Ggf. ist der Betriebsrat zu beteiligen. Eine
dauerhafte Erfassung des Arbeitsbereichs von
Mitarbeiter(inne)n (z. B. Bar, Tresen, Verkaufsstände, Kasse,
...) ist unverhältnismäßig und sollte daher unterbleiben.
Reine Freizeitbereiche (Bars, Sitzgruppen, Foyer,
Aufenthaltsräume, ...) dürfen nicht überwacht werden. Hier
überwiegt das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.

Sitzgruppen ist der aussenbereich der Gäste so wie wenn im Laden Steh-/ Sitzplätze sind.

Neben bei habe grade etwas ehnliches mit 3 KH's, bei denen ist es rein rechtlich noch etwas Schärfer,
und die kommen sicher nicht ohne Busgelder davon.

Haben zwar für einige bereiche zulassungen, nur fehlen die Hinweise das Überwacht wird gänzlich.
nicht mal das einfachste am eingang (wo drauf steht das im Haus Überwachungs bereiche sind,
mit zusätzlichen Schild an der jeweiligen Station) fehlen.

ABer sie sind grade am Lernen :evillol::evillol::evillol::evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mtechlerin schrieb:
Aber sie sind gerade am Lernen
Joa, dass bin ich auch.. :D
Aber bei mir ist es die Neugierde, damit ich mal up-to-date bin, falls wirklich jemand ankommt und eine humane Überwachung von seinem Geschäft haben möchte :)

Das mit Mc Donalds ist mir nur durch Zufall in den Kopf geschossen. Keine Ahnung warum. Vielleicht, weil ich dort das erste mal diese Dome-Kameras gesehen hatte :D
Die Beobachtung von Kassenbereichen und Abrechnungsräumen, in denen mit hohen Bargeldbeträgen umgegangen wird, ist unter Einhaltung aller sonstigen Voraussetzungen in der
Regel zulässig.
auch nicht schlecht formuliert. Aber gut, das 15 Seiten Teil drucke ich ihm aus und dann soll er sehen was Sache ist.

Ich bedanke mich vielmals für die Informationen und Aufklärung.
Gruß, Domi
 
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