vom widerrufsrecht gebraucht machen

RayZero

Lieutenant
Registriert
Sep. 2009
Beiträge
534
hi zusammen,

ich will da jetzt nichts überstürzen und wollte mir erstmal ein paar meinungen einholen:

ich habe mir vor 10 tagen folgendes notebook bestellt:

http://geizhals.at/de/691477 -> habe für das nb mit versand insg. 599€ bezahlt

und bin mit allem sehr zufrieden.

nun hat ein user hier im forum folgendes angebot gepostet:

http://www.notebooksbilliger.de/hp+pavilion+dv6+6b55sg+core+i7+gaming+knaller

ist an sich das gleiche notebook nur mit einem i7 statt i5 und 2gb arbeitsspeicher mehr.


würdet ihr von den 14 tagen widerrufgebrauch machen und 50€ für das nb mit i7 und
2gb arbeitspeicher mehr drauflegen?

oder ist der leistungszuwachs zu vernachlässigen? um die 2gb ram gehts eigentlich nicht:
ein 4gb riegel (ca. 28€) in mein jetztiges hp und ich bin bei 8GB

es geht nur um den i7...

viele grüße
 
i7 hat für gaming 0 vorteil zum i5 .
 
Ist schwierig, da du das Notebook sicherlich schon ausgepackt hast und deshalb auch nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommst. Heißt, dass die Differenz mittlerweile 100-150€ beträgt, ob das den i7 noch rechtfertigt.

> i7 hat für gaming 0 vorteil zum i5 .
Das ist so nicht korrekt, der doppelte L3-Cache kann sich durchaus bemerkbar machen.
 
Ich würde in jedem Fall den i7 nehmen. Im Gegensatz zum Dualcore i5 ist der i7 ein Quadcore. Und das merkst Du ganz gewaltig! Außerdem ist das Gerät weit herabgesetzt. Den Tausch machste bitte im ureigensten Interesse.
 
chriss_msi schrieb:
Ist schwierig, da du das Notebook sicherlich schon ausgepackt hast und deshalb auch nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommst. Heißt, dass die Differenz mittlerweile 100-150€ beträgt, ob das den i7 noch rechtfertigt.

> i7 hat für gaming 0 vorteil zum i5 .
Das ist so nicht korrekt, der doppelte L3-Cache kann sich durchaus bemerkbar machen.

Sry, aber das ist absoluter Quatsch. Solange keine Gebrauchsspuren ersichtlich sind erhält man den kompletten Kaufpreis. Habe bis jetzt bei jedem Händler den kompletten Preis erstattet bekommen. Nur wegen dem Auspacken bzw. Inbetriebnehmen rechtfertigt das keinen Preisabschlag.
 
Wenn Dir das Notebook von der Leistung her reicht, lass es sein.


MfG
 
1: nein - i7 wäre schon schicker auch wenn der akku dann nicht mehr so lange hält, aber da du den schon ausgepackt hast und benutzt hast würde man dir keine 100% zurückzahlen. 100% gibts im regelfall nur bei wiederverkaufsfähiger ware
2: i7 ist beim gaming nicht schneller ... schaut euch doch mal benchmarks an o_O
 
Wir reden hier von einem Notebook i5. Das ist ein Dualcore und kein Quadcore wie der i7. Der i7 ist deutlich schneller.
 
Prozessor wird deutlich flotter sein, zwecks Quad- statt Dualcore.

Widerrufsrecht hast du, aber: Du wirst mit ziemlicher Sicherheit draufzahlen. Der Händler darf für die Wertminderung was abziehen; das passiert auch durchaus. Ein bereits verwendetes Gerät hat nunmal einen geringeren Wert, egal ob Gebrauchsspuren vorhanden sind. Das liegt daran, dass Siegel gebrochen sind, Tüten geöffnet etc. - der Kunde zahlt da einfach nicht mehr den Neupreis, bzw. ärgert sich wenn ihm so ein Gerät als "neu" verkauft wurde.

mfg
 
und danach dann wieder binnen 10Tagen das nächste holen +50€

usw usw

lass es wie es ist
 
ihr habt recht - es lohnt sich einfach nicht das gerät wieder versandsfertig zu machen
und dann wochen auf ein notebook zu verzichten.

hätte ich keinen desktop-rechner und würde nur am notebook arbeiten, würde ich es
in erwägung ziehen - die kulanz des händlers kenne ich natürlich nicht.

ich lasse alles wie es ist - eigentlich braucht man sich ja nicht wunden, es wird immer
bessere angebote geben - man kann sich auch zu tode warten :)

danke @ all

war allerdings sehr interessant wie die meinungen auseinander gehen :)
 
> Solange keine Gebrauchsspuren ersichtlich sind erhält man den kompletten Kaufpreis.

Na dann GZ, dass es bei dir immer geklappt hat, es steht in jeder Widerrufsbelehrung drin, dass der Händler einem allein fürs Durchtrennen des Siegels nichtmehr den vollen Kaufpreis erstatten muss. Informier dich besser, bevor du bei sowas mitreden willst.
 
Theorie und Praxis...

Bei nem vernünftigen Händler bekommt man eigentlich immer den kompletten Preis zurück.

Aber du hast natürlich Recht, verpflichtet sind sie dazu nicht.
 
Zurück
Oben