Voraussetzungen für Wohngeld?

das ist der durchschnitt.
bei deinen 250€ werden noch die Nebenkosten abgezogen und dann sind es max 50% der mtl Grundmiete.
kleines beispiel:
miete ja 250€
minus NK von mtl von 50€
Grundmiete 200€
dann max 100€ Wohngeld.
So war es immer wenn ich Antrag gestellt hatte ( ist schon was her, dürfte sich aber kaum was geändert haben)
 
Zuletzt bearbeitet:
Trackballfan schrieb:
Das gibt wieder futter für die Fische.

soll heißen? ^^

Naja ich würde halt gern vorher wissen was ich kriegen >könnte< aber wenn ein unterschriebener Mietvertrag zum Wohngeldantrag beigefügt werden muss ?! nich das ich jetzt die Wohnung nehme und dann nur 50eur oder so bekomme ...dann wäre ich ganz schön aufgeschmissen. Weil zzt wohn ich ja quasi umsonst (in ner großen wg)

edit: muss dich mal kurz korrigieren:

JackSparrow schrieb:
Hier stand ein überflüssiges Zitat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt.)
und ne Mietbescheinigung, die der Eigentümer der Wohnung ausfüllen muss. Aber was du brauchst sagen dir die Leute auf der Wohngeldstelle. Evtl sagen sie dir sogar bei der Antragstellung ob du überhaupt was bekommst.
 
Das bezog sich auf die Auseinandersetztung zwischen mir und Romsky
 
@Threadersteller
achso hatte übersehen die 250€ ist schon die Grundmiete ( ohne Nebenkosten )
 
ich lehn mich jetzt mal ausm fenster und behaupte du bekommst kein wohngeld.. weil dir vorrangig Alg II zusteht... und bevor du wohngeld beantragst müssten die deinen Alg II Antrag ablehnen (was nicht heißt das dir dann wohngeld zusteht).. also kannst direkt ALG II beantragen... Und von deinem 400€ job darfst 165 zusätzlich zum ALG II behalten.. d.h. der rest wird dir angerechnet..

wobei ich zugeben muss das ich den thread hier nur oberflächlich gelesen habe.. also du wohnst doch allein oder? und hast nen 400€ job? achja du bist jetzt nicht erst frisch ausgezogen um dann leistungen zu beantragen oder? wie lange wohnst du nicht mehr zuhaus? weil wenn du jetzt grad ausgezogen bist bekommst du weder wohngeld noch alg II.. du weist schon das deine eltern für dich aufkommen müssen selbst nach abgeschlossener ausbildung (wobei wenn du schon vorher nicht mehr zuhaus wohnst bzw. schon länger weil du dein lebensunterhalt vorher selbst verdient hast sind deine eltern faktisch zwar unterhaltspflichtig aber das amt geht dem dann nicht nach)

mfg

achje verzeiht meine abgehackte schreibweise und die ganzen fehler.. ich bin ziemlich platt grad und sollte eigentlich schlafen.. in vier stunden muss ich aufstehen.. ^^
 
Amun schrieb:
ich lehn mich jetzt mal ausm fenster und behaupte du bekommst kein wohngeld.. weil dir vorrangig Alg II zusteht... und bevor du wohngeld beantragst müssten die deinen Alg II Antrag ablehnen (was nicht heißt das dir dann wohngeld zusteht).. also kannst direkt ALG II beantragen... [...]

Und schon rausgefallen. Das stimmt nämlich nicht. Es ist genau umgekehrt, erst muss man Wohngeld beantragt haben, wenn das dann zuwenig ist um das Existenzminimum abzudecken kann man Leistungen nach SGB II beantragen. Wenn Wohngeld abgelehnt wird hat man mit ziemlicher Sicherheit auch keinen Anspruch auf ALG II, wenn die Ablehnung wg. zu hohen Verdienst oder sonstigen zu hohen Vermögen erfolgt ist.

@theblade
geh zu Amt, hol dir den Antrag, besorg dir nen Mietvertrag, lass dir Mietbescheinigung und Verdienstbescheinigung ausfüllen und dann gibst den Papierkram ab. Evtl. muss du noch nachweisen das du kein weiteres Vermögen besitzt durch Kontoauszüge u.ä.
Wie hoch das Wohngeld ausfällt hängt von deinem Einkommen und der Höhe der anrechenbaren Miete ab. Nebenkosten (z.B. Schornsteinfeger, Hauswartkosten, Versicherung usw.) zählen auch teilweise zur Miete dazu. Bei einem Verdienst von beispielsweise 400 Euro und einer anrechenbaren Miete von 250 Euro bekommst du höchstwahrscheinlich deutlich über 100 Euro als Zuschuss. Aber wie gesagt, nix genaues weiss man nicht ohne die genauen Zahlen und Verhältnisse zu kennen. Lass dich nicht abwimmeln, gib einfach den Antrag ab. Falls noch was fehlt wird man dir das dann schon mittteilen.

@ "die Sozialneider"
Deutschland ist ein Sozialstaat. genau für solche Fälle ist das soziale Netz da. Jemand hat nur einen geringen Verdienst, aber es soll gewährleistet werden das er sich trotzdem eine menschenwürdige Behausung leisten kann. Genau dafür ist das Wohngeld gedacht. Nicht umsonst ist es seit Anfang dieses Jahres nach etlichen Jahren erhöht worden. Sozialleistungen sind dafür da den sozialen Frieden zu erhalten. Und hier mit Argumenten zu kommen, das man erstmal alles zu Geld machen soll um seine Miete zahlen zu können ist ja völlig daneben. Z.B. grad PC/Hardware usw. unterliegt einem dermassen Preisverfall das es absolut sinnlos ist den Kram zu verkaufen um damit maximal eine Miete finanzieren zu können. Ein Pc gehört heutzutage zur Grundaustattung. Stellensuche, Bewerbungen usw.
Und ob da nun ne 50 oder 150 Euro Grafikkarte drinsteckt ist völlig unerheblich.
 
"Und ob da nun ne 50 oder 150 Euro Grafikkarte drinsteckt ist völlig unerheblich."

Eben nicht!

Den Sonderfall, das jemand nachweislich UNVERSCHULDET in finanzielle Not geraten ist mal ausgenommen - stellt sich die Frage wie man zu solch einem teuren Computer gekommen war und dann nachgelagert die Miete von anderen Steuerzahlen Co-finanziert haben moechte. Der Threadersteller darf hierzu ruhig Stellung beziehen.

Im Übrigen ist es in unserem Sozialstaat jedem Hilfebedürftigen geboten, zuerst seine Kosten zu minimieren bzw. minimal zu halten. Im hiesigen Fall soll also das Upgrade aus WG=Wohngemeinschaft in die eigene Wohnung von der Allgemeinheit mitfinanziert werden?
 
Zuletzt bearbeitet: (frage)
Pass aber auf das du wirklich über all dein Vermögen bescheid weist und nichts was Finanzen angeht falsch angibst. Wenn das passiert kann es sein das wenn sie das mitbekommen, das geld zurückverlangen! Ist einem bekannten von mir passiert.

Ich habe mich auch mit diesem Thema beschäftigt, da ich zuhause ausziehen werde. Für mich wird es nach den jetztigen erkentnissen kein Wohngeld oder änliche unterstützung geben.

Würde mich aber Interessieren was bei dir rauskommt.
Wünsche dir auf jedenfall viel glück!

cheers
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt.)
techsc schrieb:
"Und ob da nun ne 50 oder 150 Euro Grafikkarte drinsteckt ist völlig unerheblich."

Eben nicht![...] - stellt sich die Frage wie man zu solch einem teuren Computer gekommen war und dann nachgelagert die Miete von anderen Steuerzahlen Co-finanziert haben moechte.

Der Threadersteller darf hierzu ruhig Stellung beziehen.

na klar kein Problem. Das System habe ich jetzt seid knapp nen Jahr. Ich würde es verstehen wenn ich mir erst letztes Monat nen fetten Rechner gekauft hätte aber nich bei sonem schinken ..wie gesagt ..das system ist über nen jahr alt^^

@all: Ich hab vorhin kurz mitn Kumpel telefoniert der letzets Jahr ähnliches gemacht hat. er sagte man kann nur nen Wohngeldantrag abgeben für eine derzeitige Wohnung und nicht für eine zukünftige.

Ich könnte da jetzt natürlich einziehen und dann erst den Antrag abgeben. Dann würde aber die Gefahr vllt bestehen, dass ich nur geringes Wohngeld bekomme (laut online rechner 130 angeblich) oder im schlimmsten Fall gar keins. ! Oo


Irgendjemand hatte geschrieben warum ich von einer großen WG in eine eigene kleine Wohnung ziehen will / muss.

Ganz einfach: da ich zzt quasi Kostenlos wohne (miete strom wasser zahlt alles nen kumpel in der WG) muss ich quasi nur mein zeugs was ich haben will bezahlen essen klamotten usw. Da aber der Fall eingetreten ist das seine Freundin (ebenfalls in der WG) nen Kind erwartet wäre kein Platz mehr. Weiter will ich nicht darauf eingehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
also musst du quasi da ausziehen..und in ner wg sind die sowieso nicht für dich mitzuständig wenn das vernüftig festgehalten wurde (ich mein was ne bedarfsgemeinschaft angeht).. ache dann kannst alg II beantragen auch während du da noch wohnst.. und das musst du sehr wohl vorrangig zum wohngeld beantragen weil wenn du alg II beziehst bekommst kein wohngeld und selbst mit dem wohngeld würdest du offizel nicht existieren können die würdest ja auch weniger haben als Alg II (gesamt) welches ja das absolute minimum in deutschland ist.. oder laut recht sein sollte.. das wohngeld ist nicht für leute gedacht die einen minijob ausüben.. sondern für vollzeitarbeiten die aus verschiedenen gründen die miete nicht aufbringen können..

@ Mopetentreiber: woher hast du deine informationen ich hab bis vor kurzem in ner arbeitslossenberatung gearbeitet ich habe zwar die rechtlichen grundlagen nicht spezifisch gelernt bin aber mit der gängigen vorgehensweise sehr gut vertraut..
 
Zuletzt bearbeitet:
also sprich ich muss ERST ausziehen, DANN algII bzw Wohngeld beantragen und DANN hoffen das ich was bekomme ?!

und wenn es wenig bzw gar nix gibt steh aufn schlauch. weil bei der wohnung 3 Monate frist ist ..somit wären 750eur für ar*** falls ich wieder zurück oder bei den ellis einziehen muss ... Oo
 
ne in der wg kannst du ja schon alg II beantragen.. du musst halt nur klären das ihr keine bedarfsgemeinschaft seit.. warum sollten "fremde" leute für dich aufkommen müssen... da steht dir schon alg II zu.. achja wenn du jetzt bei deinen eltern einziehst seit ihr ne bedarfsgemeinschaft und du kannst nich einfachso dann da wieder ausziehen und leistungen beantragen..
 
soo am Freitag hatte ich den Antrag abgeholt und kurz mit der Tante an der Info gesprochen.. Als ich mein Wohngeldantrag abgeholt hatte sagte mir die gute Frau auch, das die Bearbeitung ca 3 Monate dauert!! O_o

Die sagte auch ich solle die letzten 3 Zahlungen der Miete beifügen.

Was ich aber vergessen habe zu fragen ist =

Ja wie denn wenn ich erst die wohnung nehmen will? kann ich den Antrag abgeben wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe oder muss ich jetzt 3 Monate warten bis ich den abgeben kann und darf quasi 3 Moante selbst die Miete blechen???
 
Zuletzt bearbeitet:
darf quasi 3 Moante selbst die Miete blechen
Wenn man sich eine Wohnung nimmt, muss man doch immer damit rechnen, dass man auch Miete zahlen muss, man nimmt sich doch keine Wohnung weil man evtl Wohngeld dazu bekommt. Und um Wohngeld zu bekommen müssen gewisse Vorraussetzungen auch erfüllt werden, z.B. auch das man Miete zahlt.
 
jaaa ..natürlich nicht! hab mich da jetzt nur falsch ausgedrückt.

Klar miete zahlen ist ja auch nicht soo das problem. aber warum nicht die möglichkeiten ausschöpfen die man zur verfügung hat und auch einem (rechtlich) zustehen?!

Und jetzt soll mir aber keiner kommen mit sozialschmarotzer o.ä.! ^^ Denn das macht bzw würde auch jeder genau so machen.

wollte halt nur noch mal nachgefragt haben ob man so ein antrag gleich bei mietvertragsunterschreibung einreichen kann oder erst 3 monate warten muss.
 
Du kannst den Antrag natürlich einreichen, wenn die Miete zum ersten Mal bezahlt wurde und der Antrag vom Vermieter unterschrieben wurde/ Mietvertrag vorgelegt wird. Das ist aber in jeder Gemeinde anders geregelt, bei uns geht man mit dem Mietvertrag, der Gehaltsbescheinigung/Einkommensnachweise der Bewohner und die Verträge von den Energielieferanten (Strom /Gas / Wasser als Nachweis das Du auch die Wohnung bezogen hast), evtl Bescheinigung das es eine Sozialwohnung ist usw. Dann sagen die auf dem Amt ob etwas zu machen ist, wenn ja bekommst Du einen Antrag, der muss ausgefüllt werden, wenn er bearbeitet wurde wird Geld aufs Konto überwiesen.
Um nachzusehen was Du evtl bekommst, gibt es doch auch Wohngeldrechner im Internet, sieh aber zu dass Du keinen mit einem 2 Jahresvertrag benutzt.
Hier diese Seiet sieht sehr seriös aus:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/
Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Höchstgrenze bei einem absoluten Monatseinkommen von 830 Euro. Bei Haushalten, die aus mehreren Familienmitgliedern bestehen gelten folgende Höchstgrenzen bei jeweiligen Gesamtmonatseinkommen: für einen Zweipersonenhaushalt 1140 Euro, für einen Dreipersonenhaushalt 1390 Euro und für einen Vierpersonenhaushalt 1830 Euro. Übersteigt das Monatseinkommen diese Höchstwerte, dann besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

Einige Formulare zum ansehen oder runterladen (NRW)
http://www.bocholt.de/seiten/bocholt/rathaus/buergerservice/anliegen.cfm
da auf Wohngeld klicken oder hier direkt zu den Formularen, ziemlich weit unten auf der Seite:
http://probuerger.bocholt.de/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=10
 
Zuletzt bearbeitet:
danke dir !! :)

Wohngeld wird in der Regel vom Beginn des Monats gewährt, in dem der Wohngeld Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist, wobei auch hier Ausnahmefälle berücksichtigt werden können.

das heißt, man bekommt für den monat ab den man den Antrag eingereicht hat Wohngeld auch wenn die Bearbeitung 3 Moante dauert? also sprich für 3 Monate dann rückwirkend?

Bsp im Januar eingereicht, Bescheid bekommen im März. Rückwirkende zahlung für januar bis märz? wäre das so korrekt?

edit: mhh:

Wohngeld kann in bestimmten Fällen rückwirkend bezogen oder zukünftig beantragt werden. Die Bewilligung des Wohngeldantrags, bzw. die Bearbeitung wird in einer angemessenen Frist vollzogen. Sollte eine Bearbeitung für den Wohngeldantrag längere Zeit beanspruchen, so kann auch ein Vorschuss auf das beantragte Wohngeld ausgezahlt werden.

wären nicht 3 Monate der Fall?
 
Die Bearbeitung eines Wohngeldantrages dauert bestimmt keine 3 Monate, weiss ja nicht in welcher Stadt Du wohnst.

also sprich für 3 Monate dann rückwirkend?

Ja das stimmt, ab Antragstellung wird gezahlt, wenn es denn gewährt wird.

Verstehe aber den ganzen Sinn nicht, machst Du es davon abhängig eine Wohnung zu nehmen, unter dem Aspekt Wohngeld zu bekommen, wenn kein Wohngeld keine Wohnung? Du hast Arbeit oder Studierst und bekommst kein Hartz4/Arbeitslosengeld, verdienst aber unter 870 Euro im Monat ab 2009?
Von 650 bis 870 € Tabelle für Alleinstehende:
http://www.bmvbs.de/static/wohngeld/wohngeldtabelle_1_650_870.pdf
Von 0 - 650 € Tabelle für Alleinstehende:
http://www.bmvbs.de/static/wohngeld/wohngeldtabelle_1_0_650.pdf
Noch mehr Infos:
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.htm
 
Nein, mache es natürlich nicht davon abhängig. Ich muss allerdings zugeben, wenn ich mir meine letzten Posts so durchlese, das der eindruck durchaus entsteht als wenns so wäre. Ich muss aber so oder so aus der WG. Von daher bleibt mir nicht viel übrig.

Wollte aber gern vorher wissen was ich so kriegen >könnte<.

Danke für die Links.

Wenn ich die Tabelle richtig lese bekomm ich bei einem gehalt von 740-760eur und einer Miete von 240-260eur KEIN Wohngeld? oder ich seh da bei der Tabelle nicht durch ^^

siehe Anhang:



edit: was bedeuten jetzt die Zahlen eigentlich? ist das als % von x€ Miete gemeint?
 
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