Vorladung Polizei

warum sollte der Anzeigesteller vorgeladen werden? der war doch schon dort.
normalerweise sollte doch nur der Angezeigte Vorbeischauen um ihm ein paar fragen zu stellen.

Das wird ja keine Diskussionsrunde ;)
 
Die Vorladung dient ja dazu das du deine Sichtweise der Lage schildern kannst bzw erstmal erfährst worum es genau geht (kannst aber auch vorher schon in Erfahrung bringen) und da der Anzeigensteller seine Sichtweise ja schon bei Anzeigenaufgabe dargelegt hat, gibt es ja erstmal keinen Grund ihn wieder Vorzuladen.

BTW Zu dieser Vorladung musst du afaik garnicht erscheinen, sondern kannst auch Schriftlich stellung nehmen bzw deinen Anwalt dies tun lassen.
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ich würde dennoch hingehen, dann erklären lassen worum es geht und wenn es sein muss einfach die aussage verweigern
 
Das kann er solange bis ein Urteil gefällt wurde bzw die Untersuchung Eingestellt wurde.
 
Hm.. ok..
Also der Fall is so, dass einer angezeigt wurde, jetzt sofort die Zeugen orgeladen wurde, allerdings noch werden, und diese aussagen sollen, als Zeuge, auch der Anzeigesteller hat die gleiche bekommen, dieser will aber die Anzeige zurückziehen, allerdings werden auch alle Vorgeladenen zur gleichen Zeit erscheinen müssen.
Wie soll dann noch der Anzeigeerstatter diese Anzeige zurückziehn, wird dann den andren danach gesagt bei der Vorladung ihr könnt wieder heimgehn?
 
ja was denn sonnst?

warum geht der anzeige steller nicht früher hin und zieht die anzeige zurück?
 
Dann sollen einfach die anderen schonmal nicht hingehen, wenn sowieso klar ist das die Enzeige zurückgezogen wird. Und der Anzeigesteller geht dann eben als einziger und zieht die Anzeige zurück, wenn das nicht sogar telefonisch geht ...
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Telefonisch wird sicher schwer, da könnte ja jeder behaupten das er der Anzeige ersteller ist.

bevor sie diese Vorladungen rausgeben, ob der diese Anzeige wirklich durchführen will..
wieso sollten sie?
man erstellt eine Anzeige ja nicht aus Jucks und Dollerei
 
nur so am rande , es gibt sachen da kann der seine anzeige zurück ziehen wie er will. und die machen trotzdem einfach weiter .
allerdings sind das dann auch gröbere straftaten.

ansonsten würd ich mir da auch nicht so nen kopp drum machen , sind ganz normale leute die du da triffst . (halt nur in arbeitsklamotten^^)
 
michel777 schrieb:
nur so am rande , es gibt sachen da kann der seine anzeige zurück ziehen wie er will. und die machen trotzdem einfach weiter .

Das wird wohl dann der Fall sein, wenn sich der Sachverhalt im öffentlichen Recht und nicht im Privatrecht abspielt.
 
kleinere vergehen wie sachbeschädigung an und diebstahl von geringwertigen sachen werden nur auf antrag(anzeige) verfolgt.

andere verdehen wie körperverletzung müssen "von amts wegen" verfolgt werden. dann hilft auch die rücknahme der anzeige nichts mehr.

der vorladung zur polizei muss nicht folge geleistet werden. einer vorladung zum staatsanwalt aber unbedingt! also beizeiten ein rechtsanwalt aufsuchen!
 
Kommt immer drauf an, was dir zur Last gelegt wird.

Oftmals kann der Antragsteller die Anzeige zurücknehmen, aber die Stattsanwaltschaft wird die Sache trotzdem weiterverfolgen.
Das ist dann kein Witz mehr!

Auf jeden Fall den Termin einhalten.
 
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