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Hallo,
wenn man eine Vorladung von der Polizei erhält, ist es dann so, dass zuerst die Anzeigesteller eine Voladung bekommen, oder bekommt, sowohl Anzeigesteller, als auch der Angezeigte eine Vorladung?
warum sollte der Anzeigesteller vorgeladen werden? der war doch schon dort.
normalerweise sollte doch nur der Angezeigte Vorbeischauen um ihm ein paar fragen zu stellen.
Die Vorladung dient ja dazu das du deine Sichtweise der Lage schildern kannst bzw erstmal erfährst worum es genau geht (kannst aber auch vorher schon in Erfahrung bringen) und da der Anzeigensteller seine Sichtweise ja schon bei Anzeigenaufgabe dargelegt hat, gibt es ja erstmal keinen Grund ihn wieder Vorzuladen.
BTW Zu dieser Vorladung musst du afaik garnicht erscheinen, sondern kannst auch Schriftlich stellung nehmen bzw deinen Anwalt dies tun lassen.
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Hm.. ok..
Also der Fall is so, dass einer angezeigt wurde, jetzt sofort die Zeugen orgeladen wurde, allerdings noch werden, und diese aussagen sollen, als Zeuge, auch der Anzeigesteller hat die gleiche bekommen, dieser will aber die Anzeige zurückziehen, allerdings werden auch alle Vorgeladenen zur gleichen Zeit erscheinen müssen.
Wie soll dann noch der Anzeigeerstatter diese Anzeige zurückziehn, wird dann den andren danach gesagt bei der Vorladung ihr könnt wieder heimgehn?
Sorry ich wusste nicht,d ass es so ist.. Ich dachte, die rufen den Anzeigeertatter nochmals zuvor an, bevor sie diese Vorladungen rausgeben, ob der diese Anzeige wirklich durchführen will..
früher geht nicht, weil der dafür zuständige nicht da ist bis an diesen Tag.
Dann sollen einfach die anderen schonmal nicht hingehen, wenn sowieso klar ist das die Enzeige zurückgezogen wird. Und der Anzeigesteller geht dann eben als einziger und zieht die Anzeige zurück, wenn das nicht sogar telefonisch geht ...
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nur so am rande , es gibt sachen da kann der seine anzeige zurück ziehen wie er will. und die machen trotzdem einfach weiter .
allerdings sind das dann auch gröbere straftaten.
ansonsten würd ich mir da auch nicht so nen kopp drum machen , sind ganz normale leute die du da triffst . (halt nur in arbeitsklamotten^^)
kleinere vergehen wie sachbeschädigung an und diebstahl von geringwertigen sachen werden nur auf antrag(anzeige) verfolgt.
andere verdehen wie körperverletzung müssen "von amts wegen" verfolgt werden. dann hilft auch die rücknahme der anzeige nichts mehr.
der vorladung zur polizei muss nicht folge geleistet werden. einer vorladung zum staatsanwalt aber unbedingt! also beizeiten ein rechtsanwalt aufsuchen!
Kommt immer drauf an, was dir zur Last gelegt wird.
Oftmals kann der Antragsteller die Anzeige zurücknehmen, aber die Stattsanwaltschaft wird die Sache trotzdem weiterverfolgen.
Das ist dann kein Witz mehr!