News Vorratsdatenspeicherung: Aktuelle Regelung verlängert Speicherfristen für IP-Adressen

Andy

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Es ist nicht "umstritten" sondern KLAR das eine Speicherung verdachtsunabhängig nicht erfolgen sollte.

Das ganze Prozedere muss wieder vor Gericht um dort zu Fall gebracht zu werden.
Prinzipiell sollte in einem funktionierenden Rechtsstaat auch erst dann "gespeichert" werden wenn es schon Indizien und Verdachtsmomente gibt.
 
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Duran schrieb:
Es ist nicht "umstritten" sondern KLAR das eine Speicherung verdachtsunabhängig nicht erfolgen sollte.

Das ganze Prozedere muss wieder vor Gericht um dort zu Fall gebracht zu werden.
Überascht halt leider nicht mehr das sich die Regierung in Deutschland nicht an geltendes Gesetz halten will und auch nicht hält....
 
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Man man man die hören auch nie auf zu versuchen am besten das ganze Internet komplett offen zu legen um dann zu zensieren/kontrollieren. So viele Gesetze die gegen EU Recht & unser Grundrecht verstoßen und die hören nicht auf.

Und noch mehr Speichern bei Speicherknappheit?
Dann wird nicht nur unsere Hardware teurer sondern auch unser Internet :freak:
 
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Beim letzten mal hieß es übrigens:
Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz.

Kerngehalt: Niemand, auch nicht der Staat, darf ohne Weiteres private Nachrichten mitlesen oder Telefonate abhören.

Die Kosten die dabei entstehen sind ein weiterer Punkt, die Netzbetreiber sollten Klagen auf Kostenübernahme. Der Druck muss steigen, es muss dem Bürger erklärt werden warum für teils nutzlose Sammlungen Geld aufgewendet wird.
 
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Duran schrieb:
Die Kosten die dabei entstehen sind ein weiterer Punkt, die Netzbetreiber sollten Klagen auf Kostenübernahme
Als ob sowas unsere Politiker abhalten würde..https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/scheuer-pkw-maut-110.html Herr Scheuer bewies das sehr gut...
 
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Hat das BverfG das nicht für verfassungswidrig erklärt vor vielen Jahren? Habe ich was verpasst?
 
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Seit mittlerweile über 20 Jahren muss ich mir diese Scheiße anhören. Ich kotze.
 
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Eigtl ist das doch heute auch schon so: die IP-Zuweisung erfolgt über DHCP, und da gibt es eine bestimmte Lease time. Jedes Mal wenn der Router den DHCP-Lease erneuert (was regelmäßig passiert, in der Regel ja schon 1x pro Tag oder öfter), geht die Lease time von neuem los.
Was im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gespeichert wird, sind ja letztlich die DHCP-Protokolle, eine andere Datenbank mit der Zuweisung IP<->Nutzer gibt es meines Wissens ja nicht.

Selbst wenn also ein Nutzer über Monate oder gar Jahre immer wieder die gleiche IP zugewiesen bekommt, enthält bei einer Speicherfrist von drei Monaten das Protokoll trotzdem nur die Erneuerung der DHCP-Leases der letzten drei Monate.
Aufgrund dieses Protokolls allein ist also nicht zu beweisen, dass der Nutzer auch in der Zeit vorher bereits dieselbe IP-Adresse zugewiesen bekommen hat. Es ist vielleicht wahrscheinlich, aber kein Beweis. Es könnte sein, dass kurz vor den drei Monaten der DHCP einem anderen diese IP gegeben hatte.
Selbst wenn protokolliert wurde, dass es immer nur eine Erneuerung des Lease und keine Neuzuweisung war, besagt es nur genau das: dieser Nutzer hat innerhalb der letzten drei Monate den DHCP-Lease immer wieder erneuert.
Ob er diese IP aber bereits 12 Monate vorher, oder aber nur 1 Tag vorher erstmals bekommen hat, geht daraus dann gar nicht hervor. Ergo kann damit auch nichts von vor drei Monaten nachgewiesen werden.
 
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Ach, das ist ja verwunderlich. Das hätte ich jetzt nicht gedacht!

Aber egal, Leute. Wir brauchen das für unsere Demokratie.
 
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Ich hab’s wahrscheinlich auch hier schon geschrieben. Wir brauchen Three Strikes in der Politik.

Wer dreimal in einem Ausschuss gesessen hat der einen Gesetzentwurf eingereicht hat der nachher vom Verfassungsgericht einkassiert wird, sollte auf Lebenszeit kein politisches Amt mehr tragen dürfen.
 
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Ich möchte diesen Satz nachdrücklich in Frage stellen:
Offenbar ist die Regelung mit dem Hintergedanken erfolgt, dass alle 24 Stunden aufgrund der Zwangstrennung eine neue IP-Adresse vergeben wird. Das ist aber insbesondere bei modernen Anschlüssen längst nicht mehr Standard.

Man sollte nicht den Fehler begehen, die dafür Verantwortlichen für so dumm zu halten, dass das aus Versehen passiert ist.
Es ist demnach davon auszugehen, dass die Regelung offenbar NICHT mit dem angedeuteten Hintergedanken, sondern in voller Absicht - genau aus dem von den Telekommunikationsunternehmen genannten, technischen Grund - so getroffen wurde.

Bitte macht euch nicht dieses unsäglich naive Narrativ zu eigen. Die Historie dieser Diskussion durch die Damen und Herrn Innenminister ist hier einfach zu eindeutig.

xpad.c
 
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Ich nehme schonmal Wetten an unter welchem Vorwand man es 2027 erneut versucht - Terrorismus, Kinder und Kriminalität scheiden aus da schon erfolglos verwendet - womit könnte man noch ankommen ? :smokin:
 
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@anexX Tik Tok Terroristen im Kindergarten
 
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Duran schrieb:
Kerngehalt: Niemand, auch nicht der Staat, darf ohne Weiteres private Nachrichten mitlesen oder Telefonate abhören.

Thema verfehlt.
Mitlesen geht nur bei TKÜ oder QTKÜ.
Beides erfordert eine richterliche Anordnung.

Ich sehe das Problem nun nicht.
Sollte doch technisch kein Problem sein, dass sich der Router jede Woche eine neue IP holt, oder vom Provider eine neue IP bekommt.
 
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Ko3nich schrieb:
Wer dreimal in einem Ausschuss gesessen hat der einen Gesetzentwurf eingereicht hat der nachher vom Verfassungsgericht einkassiert wird, sollte auf Lebenszeit kein politisches Amt mehr tragen dürfen.
Sofort einführen und auf 2 reduzieren!
 
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Mein Profilbild ist leider immer noch relevant trotz mehrfacher Rechsprechung durch EUGh und BVerfG.:mad:
 
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