News Vorratsdatenspeicherung: Aktuelle Regelung verlängert Speicherfristen für IP-Adressen

anexX schrieb:
Gäbe es hohe Haftstrafen für das Nichteinhalten von Wahlversprechen dann sähe die Sache vermutlich anders aus
Es würde schon reichen, wenn es so etwas wie einen Zielerreichungsgrad (bezogen auf die Wahlprogramme) gäbe. Dieser müsste dann verpflichtend zu jeder Art von Wahlwerbung angegeben werden.
 
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Was hier nicht erwähnt wird, neben den IP-Adressen sollen laut Netzpolitik auch die Portnummern gespeichert werden. Der Arbeitskreis Vorrat (AK Vorrat) und die Digitale Gesellschaft warnen neben diesem „Generalschlüssel zur Identität" daher auch vor falschen Zuordnungen und dem Ende offener WLAN-Hotspots.

Besonders hart trifft der Entwurf die Betreiber offener WLAN-Strukturen. Freifunk-Initiativen, die seit Jahren für einen barrierefreien Netzzugang kämpfen, sehen ihre Existenz bedroht. Sie monieren, dass die technische Umsetzung der Speicherpflicht für ehrenamtliche Betreiber und kleine Unternehmen kaum leistbar sei: „Eine solche lückenlose Protokollierung wäre in der physischen Welt undenkbar. Im digitalen Raum soll sie nun Normalität werden.“

Ohne eine explizite Ausnahme für Bürgernetze und nicht-kommerzielle Anbieter drohe das Aus für tausende Hotspots, da die Betreiber das Risiko einer fehlerhaften Zuordnung und damit verknüpfter rechtlicher Konsequenzen nicht tragen könnten.
[...]
Ein technisches Detail bereitet Fachleuten besonders Kopfzerbrechen: die Speicherung von Portnummern bei „Carrier-grade NAT“. Da sich im Internet Hunderte Nutzer gleichzeitig eine einzige IP-Adresse teilen, ist die Portnummer das einzige Unterscheidungsmerkmal. Der AK Vorrat befürchtet, dass schon minimale Zeitabweichungen bei den Providern zu falschen Zuordnungen führen.
„Unschuldige geraten ins Visier von Hausdurchsuchungen“, warnt der Arbeitskreis. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht von einer Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, wenn Ermittlungsmaßnahmen auf einer derart fehleranfälligen Datenbasis eingeleitet würden.
Heise
 
Creeping.Death schrieb:

Nein.

Creeping.Death schrieb:
Ich glaube die Mehrheit der Leute in diesem Thread geht davon aus, dass der Verlauf der besuchten Webseiten gespeichert wird. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Die Provider speichern lediglich, welcher ihrer Kunden zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adresse hatte.

Anderen Unkenntnis vorwerfen und dann selbst nicht wissen, wovon man redet. Der Klassiker.

https://netzpolitik.org/2025/anlasslose-speicherung-justizministerium-veroeffentlicht-gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung/ schrieb:
Das neue Gesetz geht weit über IP-Adressen bei Internet-Zugangs-Anbietern hinaus. Ermittler sollen auch Internet-Dienste dazu verpflichten dürfen, Verkehrs- und Standortdaten mit einer „Sicherungsanordnung“ zu speichern. Das Gesetz spricht explizit von Over-The-Top-Diensten wie Messengern und Sprachanruf-Apps als Nachfolger von SMS und Telefonanrufen.

Zu den verpflichteten Diensten gehören auch E-Mail-Anbieter. Die sollen beispielsweise speichern, wann sich welche IP-Adresse bei welchem E-Mail-Postfach eingeloggt hat, die E-Mail-Adressen von Sender und Empfänger einer E-Mail sowie „die Daten aus dem Header der E-Mail“.

Creeping.Death schrieb:
Deshalb ist auch die Sorge um die Speichermenge und deren Kosten quasi irrelevant. Die Datenbank, wo das gespeichert wird enthält wahrscheinlich Kunden-ID, Zeitstempel und IP-Adresse. Das sind selbst bei 20 Millionen Kunden keine Datenmengen, die einen Provider auch nur ansatzweise in Not bringen.

Achso, quasi irrelevant. Vielleicht willst Du mal einen Blick in die Stellungnahme werfen? Mit der einfachen Speicherung ist es ja nicht getan.

https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2026/02/2026-01-30_VATM-Stellungnahme_IP-Adressspeicherung.pdf schrieb:
Gerade vor dem Hintergrund, dass eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bereits zweimal
gescheitert ist und die betroffenen Unternehmen erhebliche finanzielle Belastungen zu tragen
hatten, können konkrete Implementierungsmaßnahmen erst dann verantwortungsvoll
eingeleitet werden, wenn sämtliche rechtlichen und technischen Vorgaben verbindlich
feststehen.
Darüber hinaus ist die Frist von sechs Monaten auch aus rein technischen und
organisatorischen Gründen nicht umsetzbar. Die Implementierung der Speicherpflicht hätte
zwangsläufig Vorrang vor anderen Projekten mit unmittelbaren Auswirkungen auf Kundinnen
und Kunden.
[...]
Daneben erwarten wir hinsichtlich der Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfs
prozessuale Aufwände, insbesondere im Bereich des Intercompany-Geschäfts, welche zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen sind. Darüber hinaus können sich bei einer
doppelten Speicherung durch den IP-Adress-Eigentümer und terminierenden/adressierenden
ISP ggf. Differenzen in der Datensystematik ergeben.

Creeping.Death schrieb:
Die Daten werden nur auf Anordnung herausgegeben und selbst bei einem "Data Breach" beim Provider kann der Angreifer nichts mit den Daten an fangen.

Zum Thema Anordnung habe ich mal den wesentlichen Teil hervorgehoben;
https://netzpolitik.org/2026/gesetzentwurf-vorratsdatenspeicherung-deutlich-laenger-als-drei-monate/ schrieb:
Mit einer „Sicherungsanordnung“ sollen Ermittler künftig verdachtsabhängig, aber ohne eine richterliche Einbindung Internetdiensteanbieter zwingen dürfen, Verkehrs- sowie Standortdaten aufzuheben.

Creeping.Death schrieb:
Ich habe jedoch oftmals das Gefühl, dass ein (nicht besonders kleiner) Anteil der User in den Foren eher unsicher ist, ob das bei der eigenen Ausnutzung von Grauzonen im Internet nicht negative Folgen für sie selbst haben könnte.

Ei freilich, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. facepalm

xpad.c
 
Creeping.Death schrieb:
Es würde schon reichen, wenn es so etwas wie einen Zielerreichungsgrad (bezogen auf die Wahlprogramme) gäbe. Dieser müsste dann verpflichtend zu jeder Art von Wahlwerbung angegeben werden.

Das ist nicht möglich, da der Koalitionsvertrag immer ein Kompromiss ist.
Und selbst der kann nicht immer umgesetzt werden, wie man bei der Ampel gesehen hat, weil eben Kriesen wie Corona und Ukraine dazwischen kamen.

Mit einer „Sicherungsanordnung“ sollen Ermittler künftig verdachtsabhängig, aber ohne eine richterliche Einbindung Internetdiensteanbieter zwingen dürfen, Verkehrs- sowie Standortdaten aufzuheben.

Da geht es nur um die Anordnung der Sicherung (QuickFreeze). Herausgabe erfolgt dann nach Gerichtsbeschluss.
Aber vorher muss eben etwas gesichert werden, damit überhaupt noch was zum herausgeben da ist.
 
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xpad.c schrieb:
Anderen Unkenntnis vorwerfen und dann selbst nicht wissen, wovon man redet. Der Klassiker.
Zunächst einmal würde ich dich bitten, einen halbwegs gepflegten Umgangston zu wahren.

Dann zu dem was du sonst noch schreibst.

Die Anbieter sollen auf "Sicherungsanordnung" weitere Daten speichern - nicht bei allen Kunden grundsätzlich. Ob man das gut findet, dass da offenbar kein Gerichtsbeschluss notwendig ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber es muss zumindest eine Ermittlung stattfinden.
Somit bleibe ich bei meiner Aussage, dass die Datenmenge (bzw. deren Kosten) überschaubar bleibt.
xpad.c schrieb:
Ei freilich, wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. facepalm
Letztes Jahr hat allein die Deutsche Telekom fast 290.000 Abfragen zu IP-Adressen bekommen – wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet. (Quelle)

Aber das war nicht meine Aussage. Ich habe nur meinem Gefühl Ausdruck verliehen, dass es nicht wenigen Nutzern eher um die Sorge geht, ob sie weiterhin einfach an bestimmtes Material kommen.
 
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Heute gibt es doch gar keinen Grund mehr für Raubkopien. Alleine die Mediatheken haben mittlerweile so viele Inhalte, dass man gar nicht alles schauen kann.

Und einen Streaming-Dienst haben die meisten sowieso abonniert.

Wobei SciHub brauchte ich letztens mal, weil ich trotz Hochschulzugang an einen Artikel bei SpringerLink nicht rankam. Da hat manchmal der Institutslogin einen Bug und hängt in Endlosschleife.
 
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DKK007 schrieb:
Heute gibt es doch gar keinen Grund mehr für Raubkopien.
Je nach Definition gab es den noch nie oder schon immer.
"Anreiz" ist vielleicht der bessere Begriff. Video (Serien und Filme), Games, ... usw. sind verhältnismäßig teuer, wenn man sie legal bezieht. Das Netz bietet die Möglichkeit dies alles für quasi lau zu bekommen.
DKK007 schrieb:
Und einen Streaming-Dienst haben die meisten sowieso abonniert.
Aber halt nur einen. Bei Musikstreaming ist der Anreiz dann tatsächlich sehr gering. Bei Videoinhalten jedoch - unterstützt durch die enorme Fragmentierung des Marktes - offenbar schon.
Manche (oder sogar viele?) wollen scheinbar unbedingt Content aus unterschiedlichen Portalen konsumieren.
 
Creeping.Death schrieb:
Zunächst einmal würde ich dich bitten, einen halbwegs gepflegten Umgangston zu wahren.

Du behauptest Dinge, die nicht zutreffen, nachdem Du Anderen vorwirfst, keine Ahnung zu haben.

Creeping.Death schrieb:
Die Provider speichern lediglich, welcher ihrer Kunden zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adresse hatte.

Das ist ganz einfach nicht wahr, hier nochmal auf das Wesentlich gekürzt:
https://netzpolitik.org/2025/anlasslose-speicherung-justizministerium-veroeffentlicht-gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung/ schrieb:
Das neue Gesetz geht weit über IP-Adressen bei Internet-Zugangs-Anbietern hinaus.
[...] E-Mail-Anbieter [...] sollen beispielsweise [...] die E-Mail-Adressen von Sender und Empfänger einer E-Mail sowie „die Daten aus dem Header der E-Mail“ [speichern].

Creeping.Death schrieb:
Somit bleibe ich bei meiner Aussage, dass die Datenmenge (bzw. deren Kosten) überschaubar bleibt.

Und ich bleibe bei meiner, dass Du das überhaupt nicht einschätzen kannst. Lies doch einfach die Stellungnahme, in der in aller Kürze einige wesentliche Punkte genannt werden, die in der geplanten Regelung - oh Wunder - offenbar überhaupt nicht im Detail festgelegt werden und die das Potential haben, erhebliche Kosten zu verursachen.
Sage nicht ich, sagen Diejenigen, die dieses Machwerk dann umsetzen müssen.

Creeping.Death schrieb:
Aber das war nicht meine Aussage. Ich habe nur meinem Gefühl Ausdruck verliehen, dass es nicht wenigen Nutzern eher um die Sorge geht, ob sie weiterhin einfach an bestimmtes Material kommen.

Das sagst Du in dem Versuch, die nötige Kritik zu diskreditieren, indem Du die Kritiker anlasslos - und schön vage - beschuldigst, das Internet als rechtsfreien Raum anzusehen. Du solltest Dich schämen.

xpad.c
 
xpad.c schrieb:
Das ist ganz einfach nicht wahr, hier nochmal auf das Wesentlich gekürzt
Wenn durch die Kürzung nicht das Wesentliche verloren gehen würde:
Ermittler sollen auch Internet-Dienste dazu verpflichten dürfen, Verkehrs- und Standortdaten mit einer „Sicherungsanordnung“ zu speichern.
Eine solche „Sicherungsanordnung“ soll schon greifen, wenn die Ermittler diese Daten noch gar nicht „erheben“ dürfen. Die Dienste sollen diese Daten auf Zuruf bereits extra abspeichern, damit Ermittler die später abrufen können, auch wenn beispielsweise „der Kunde seinen Account […] selbst löscht“.
Aber es macht keinen Sinn, wenn wir hier den Thread nur durch unsere unterschiedlichen Interpretationen shreddern.
 
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Creeping.Death schrieb:
Ich glaube die Mehrheit der Leute in diesem Thread geht davon aus, dass der Verlauf der besuchten Webseiten gespeichert wird. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Und du meinst mit der IP kann man nicht rausfinden auf welcher Homepage jemand war ?

Du mit deinem ganzen txt verharmlost das ganze
 
scryed schrieb:
Und du meinst mit der IP kann man nicht rausfinden auf welcher Homepage jemand war ?
Habe ich das behauptet?
Natürlich kann man anhand der IP feststellen, wer wann auf einer bestimmten Seite war. Darum geht es ja bei dieser Datenerfassung.

Es macht jedoch einen Unterschied, ob z.B. ein Provider erfassen würde, welche Seiten du über einen gewissen Zeitraum aufgerufen hast oder ob ein Ermittler auf einer bestimmten Seite (im Log) nachprüfen lässt, welche IP-Adressen diese in jenem Zeitraum aufgesucht haben.

Es macht zumindest für mich einen sehr großen Unterschied, ob irgendwo ein lückenloser Verlauf meiner besuchten Webseiten abliegt oder ob man (im Verdachtsfall) gezielt danach suchen muss, ob ich auf einer bestimmten Seite war.
 
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scryed schrieb:
Und du meinst mit der IP kann man nicht rausfinden auf welcher Homepage jemand war ?

Da müsste man von jeder Webseite die IPs abfragen, die die Seite besucht haben. Das macht man nur bei Seiten, die generell Illegal sind und dann auch beschlagnahmt und abgeschaltet werden.

In der Regel fragt man einfach die Bestandsdaten wie Email beim Seitenbetreiber an, und ermittelt dann mit diesen Daten weiter.
IP dient dann nur zur Bestätigung oder als Fallback, wenn die Ermittlungen mit der Email in einer Sackgasse enden.
 
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schallundrauch schrieb:
Wir brauchen das für unsere Demokratie.
Äh, nein, Medienkonzerne brauchen das für die Durchsetzung von Ansprüchen für den Fall von Urheberrechtsverstößen.
Die lange Speicherung ist ein Resultat aus Filesharingklagen und den üblicherweise längeren Zeiten bis ein Gericht die Herausgabe verlangt (deren Auslastung durch unzählige Abmahnprozesse auch deutlich gestiegen ist).
Instrumentalisiert werden dafür üblicherweise Opfer sexuellen Missbrauchs, auch wenn die verlängerte Adressspeicherung denen eher nichts nützt.
 
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Genau da liegt mMn der Hase im Pfeffer.
Kindesmissbrauch, Terror, organisierte Kriminalität als vordergründige Ursachen für solche Gesetzesvorlagen, im Kielwasser schwimmen jedoch die dicken Fische der Rechteinhaber und profitieren von der Möglichkeit unartige User zu sanktionieren.
Dann sollen sie bitteschön gleich offen sagen wer zumindest auch in hohem Maße von solchen Änderungen profitiert und welchen Anteil oder gar Einfluss die Rechteinhaber auf solche Gesetzesvorlagen haben.
 
areiland schrieb:
Konkret gehts hier ja nur um das vorhalten der Daten durch den Netzbetreiber, damit diese Daten in einem Ermittlungsverfahren eventuell abgerufen werden können. Und dann gibts ja auch immer noch den Richtervorbehalt. Die Daten liegen also auch innerhalb dieser drei Monate nicht offen und für jeden Dorfpolizisten einsehbar auf irgendwelchen frei zugänglichen Servern, sondern ihre Anforderung unterliegt schon noch einigen recht engen Regeln und Hürden. ...
Ne, das sind keine Hürden, beruhigt nur fälschlichetwrise viele Wähler. Eine Hausdurchsuchung, wegen eines Klarnamenkommentars, zeigt deutlich das ein Richtervorbehalt absolut keine Hürde ist.
 
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Einfach einen öffentlichen Hotspot betreiben. Glasfaser ist bald da und ich überlege schon länger dem Spielplatz WLAN bereit zu stellen.
 
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