News Vorratsdatenspeicherung: Aktuelle Regelung verlängert Speicherfristen für IP-Adressen

Andy schrieb:
[...]Speicherfristen auf das notwendige Minimum begrenzt[...]

Vielleicht geht es nur mir so. aber das "notwendige Minimum" ist die dauer einer konkret laufenden Ermittlung und nicht das willkürliche speichern über X Tage/Wochen/Monate ohne konkret laufende Ermittlung.
 
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tox1c90 schrieb:
Aufgrund dieses Protokolls allein ist also nicht zu beweisen, dass der Nutzer auch in der Zeit vorher bereits dieselbe IP-Adresse zugewiesen bekommen hat.
Wie läuft das eigentlich über TOR ab?
Ich will gar nicht wissen wie oft Leute über andere IP's schon drinne waren, wie soll man das eigentlich beweisen? Gegen TOR gehen sie ja auch schon anders vor (Knotenpunkte), obwohl er extra dafür gemacht wurde um anonym zu bleiben.

Anonym sein war nie ein Verbrechen, die Ironie ist ja v.A wer TOR ins Leben gerufen hat.
XX Jahre später wird es aber so dargestellt das Anonymität etwas böses ist oder "nicht sicher".

Ärgerlich das es so viele Menschen gibt, die den Mainstream Medien und unserer P. noch glauben das sie in unserem Interesse handeln. Bezieht sich natürlich auch auf vieles andere..
 
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anexX schrieb:
Uhh der hat Potenzial - nah dran an "Überwachung von Trump Gegnern" *lol
Klein übt sich, wir sollten den Bälgern nicht trauen!

Die haben doch alle AKs in der Lego Kiste!
 
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@DKK007
Es gibt häufig keine neue IP wenn man den router startet. Oft bekommst die gleiche zugewiesen.
Du sprachst offenbar über "ältere" DSL Anschlüsse. Was ist mit den anderen? Server IP, Business-Anschluss gemietet bleibt auch.

Der Punkt ist deshalb relevant weil eben auch erfasst wird, wenn man nichts getan hat.
Man könnte das als Eingriff in die persönliche Zone werten. Stell dir mal vor es steht noch dabei welche Webseiten du aufgerufen hast. Wen geht das was an?
Das Gericht hat sich damit schon mehrfach befasst daher ist die Chance hoch das es beim dritten mal genau so abläuft.
 
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mdPlusPlus schrieb:
Seit mittlerweile über 20 Jahren muss ich mir diese Scheiße anhören.
Danke für die Erinnerung, wir schlagen uns tatsächlich schon so lange mit Thema herum. Ich werde alt.

anexX schrieb:
[...] - Terrorismus, Kinder und Kriminalität scheiden aus da schon erfolglos verwendet - womit könnte man noch ankommen?
Auf meiner Bingo-Karte stehen noch Spionageabwehr und Irgendetwas mit K.I. ;)
 
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sHx.Shugo schrieb:
Vielleicht geht es nur mir so. aber das "notwendige Minimum" ist die dauer einer konkret laufenden Ermittlung und nicht das willkürliche speichern über X Tage/Wochen/Monate ohne konkret laufende Ermittlung.
Konkret gehts hier ja nur um das vorhalten der Daten durch den Netzbetreiber, damit diese Daten in einem Ermittlungsverfahren eventuell abgerufen werden können. Und dann gibts ja auch immer noch den Richtervorbehalt. Die Daten liegen also auch innerhalb dieser drei Monate nicht offen und für jeden Dorfpolizisten einsehbar auf irgendwelchen frei zugänglichen Servern, sondern ihre Anforderung unterliegt schon noch einigen recht engen Regeln und Hürden.

Letztlich jammern die Netzbetreiber hier also nicht wegen des Datenschutzes, sondern nur wegen der Kosten und dem angeblichen Aufwand, den sie hier betreiben müssen. Bloss speichern die solche Daten für die Rechnungslegung ohnehin recht lange und behalten sich sogar noch ganz andere Fristen vor.
 
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Schade, dass Politiker in Deutschland immer wieder ungehindert Dinge tun können, die falsch und gegen die Menschen sind.
Sie haben ja hier keine wirklichen Konsequenzen zu fürchten oder? Werden sie bestraft? Oder müssen höchstens die Bürger mit ihrem Steuergeld dafür zahlen?
 
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Wie oft würde das Gesetz schon wieder eingezogen? Zähle nicht mehr mit.
 
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LuckyMagnum schrieb:
Sie haben ja hier keine wirklichen Konsequenzen zu fürchten oder? Werden sie bestraft?
Nein, wobei das aus Geschichtlicher Betrachtung generell schwierig bei uns ist und Politisch missbraucht werden könnte. Politiker haben aus guten Grund eine Gewisse Immunität, wobei diese leider auch im großem Still ausgenutzt wird. Normalerweise müsste es eine Regelung geben die einem Politiker der Mehrfach Verfassungwiedrige Gesetze durchbringt die Kompetenz entzieht und aus der Politik entfernt. Aber vermutlich könnte auch dies gegen politische Feinde missbraucht werden.

Daher Politiker bestrafen dürfte leider schwer umsetzbar sein.
 
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Weedlord schrieb:
Nein, wobei das aus Geschichtlicher Betrachtung generell schwierig bei uns ist und Politisch missbraucht werden könnte. Politiker haben aus guten Grund eine Gewisse Immunität
Bitte erklär mir das kurz, mir fallen gerade tatsächlich nur Nachteile ein.
 
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Hm Naja, im Router kann man ja immer noch einstellen wann die Internet Verbindung neu aufgebaut werden soll.
 
anexX schrieb:
… womit könnte man noch ankommen ?
  • Sich für einen Tag krankmelden, statt sich vom Arzt für ein bis zwei Wochen eine AU ausstellen zu lassen,
  • arbeiten in Teilzeit, ohne ein überprüfbare Begründung aus dem Katalog gemäß Teilzeitarbeitsbegründungsgesetz anzugeben,
  • #NichtMeinKanzler hashen,
  • arbeitslos sein, obwohl es nur eine offene Stelle je drei Arbeitslosen gibt,
  • in Teilzeit arbeiten, obwohl es noch eine offene Stelle je drei Arbeitslosen gibt,
  • Migrant sein, egal warum,
  • Besitz eines Elektro-Autos aus nicht-deutscher Produktion,
  • Besitz eines Elektro-Autos aus deutscher Produktion.
 
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Duran schrieb:
Es gibt häufig keine neue IP wenn man den router startet. Oft bekommst die gleiche zugewiesen.
Du sprachst offenbar über "ältere" DSL Anschlüsse.

Mein Kabelrouter behält auch die IP, wenn der aus war. Aber das ist wie gesagt etwas, was sich technisch lösen lässt.

Duran schrieb:
Das Gericht hat sich damit schon mehrfach befasst daher ist die Chance hoch das es beim dritten mal genau so abläuft.

Speicherung von IP-Adressen - EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung bei allen Straftaten
(Urt. v. 30.04.2024, Az. C-470/21)

https://www.lto.de/recht/nachrichte...atsdatenspeicherung-daten-ueberwachung-hadopi
https://www.computerbase.de/news/ne...eicherung-bei-urheberrechtsverstoessen.87960/

Ergänzung ()

Ko3nich schrieb:
Wer dreimal in einem Ausschuss gesessen hat der einen Gesetzentwurf eingereicht hat der nachher vom Verfassungsgericht einkassiert wird, sollte auf Lebenszeit kein politisches Amt mehr tragen dürfen.

Es würde schon reichen, wenn der Ausschuss auf die Sachverständigen hören würde.

Bei der Umsetzung von E-Evidence haben die klare Meinungen zu Regelungsbestandteilen, die gegen GG und EMRK verstoßen.

Siehe: https://www.computerbase.de/forum/t...zugriff-auf-cloud-daten.2130870/post-31238003
DKK007 schrieb:
@mischaef

Im aktuellen Gesetzentwurf des deutschen Umsetzungsgesetz zu E-Evidence ist der Rechtsschutz deutlich eingeschränkt.
Dies wird von den Sachverständigen deutlich kritisiert.

Hier ist die Anhörung zu finden:
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7647299

Alternativ hier:

Es werden insb. Verstöße gegen folgende Grund- und Europarechte hervorgehoben:
Art. 19 Abs. 4 GG
Art. 6 EU-Vertrag in Verbindung mit Art. 13 EMRK
Art. 47 GRCh (EU Grundrechtecharta)
(siehe obigem Video min 34:00)

Leider hat Computerbase bisher nicht berichtet.
 
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Unschuldig bis die Tat bewiesen ist. Die Vorratsdatenspeicherung kommt in meinen Augen einer falschen Verdächtigung sehr nahe.

Und es ist bewiesen, dass es NCIHTS bringt. Es ersetzt nicht gute Ermittlungen mit handfesten Beweisen.
 
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Duran schrieb:
Beim letzten mal hieß es übrigens:
Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz.

Kerngehalt: Niemand, auch nicht der Staat, darf ohne Weiteres private Nachrichten mitlesen oder Telefonate abhören.
Was hat das Abhören von Telefonen oder mitlesen von Nachrichten mit der hier diskutierten Vorratsdatenspeicherung zu tun?
Ergänzung ()

Duran schrieb:
Prinzipiell sollte in einem funktionierenden Rechtsstaat auch erst dann "gespeichert" werden wenn es schon Indizien und Verdachtsmomente gibt.
Naja, das sagt sich immer so schön, aber ich tue mir echt schwer mir Vorzustellen, wie das in der Praxis funktionieren soll, wenn alles was ich habe ne IP-Adresse des Straftäters ist.

Wo ist eigentlich der fundamentale Unterschied zur Zuordnung zwischen Autokennzeichen und Halter?
Ergänzung ()

Duran schrieb:
Man könnte das als Eingriff in die persönliche Zone werten. Stell dir mal vor es steht noch dabei welche Webseiten du aufgerufen hast. Wen geht das was an?
Aber genau das wird hier doch garnicht gefordert. Wieso soll ich mir das vorstellen?
Ich verstehe ja, wenn man mit dem Gesetzesvorhaben Bauchschmerzen hat, aber ein Grossteil der Kritik hier scheint von völlig falschen Voraussetzungen auszugehen.
Ergänzung ()

sHx.Shugo schrieb:
Vielleicht geht es nur mir so. aber das "notwendige Minimum" ist die dauer einer konkret laufenden Ermittlung und nicht das willkürliche speichern über X Tage/Wochen/Monate ohne konkret laufende Ermittlung.
Welche Ermittlung den? Irgendwo in Deutschland wird immer gerade eine Ermittlung laufen.
 
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anexX schrieb:
Ich nehme schonmal Wetten an unter welchem Vorwand man es 2027 erneut versucht - Terrorismus, Kinder und Kriminalität scheiden aus da schon erfolglos verwendet - womit könnte man noch ankommen ? :smokin:

Vielleicht eine Kombination?

Kinderkriminalität oder Kinderterrorismus? Oder da Vater-Staat immer mehr von den Kryptokonten der Bürger Bescheid wissen möchte, geht es Richtung Steuerbetrug oder Geldwäsche.
 
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Man sollte die Daten unbegrenzt speichern, wieso überhaupt löschen?

Am besten auch noch von jedem Neugeborenen eine DNA Probe nehmen, rein vorsorglich und den Fingerabdruck nicht vergessen.
 
Miuwa schrieb:
Naja, das sagt sich immer so schön, aber ich tue mir echt schwer mir Vorzustellen, wie das in der Praxis funktionieren soll, wenn alles was ich habe ne IP-Adresse des Straftäters ist.

Wo ist eigentlich der fundamentale Unterschied zur Zuordnung zwischen Autokennzeichen und Halter?

Das Kennzeichen ist prinzipbedingt sichtbar, sobald es sich im öffentlichen Raum befindet. Falschparken, Rasen, Kraftstoffdiebstahl u.ä. lassen sich so zuordnen. Vielleicht ist das Kennzeichen selbst auch gestohlen, um eine Straftat vorzubereiten.

Bei der gespeicherten IP-Adresse, die, wie Du es formulierst, das Einzige ist, was man hat, ist unbekannt, wo, wann und wem etwas passiert ist. Es ist unbekannt, ob etwas passiert ist.

Die anlasslose Speicherung von IP-Adressen ist wie die anlasslose Speicherung von jedem fotografierten, gefilmten, gesehenen (z.B. von Blockwarten) Kennzeichen mit Ort und Zeitpunkt.
 
Die fehlende Zwangstrennung ist doch gar nicht das kritische - viel kritischer ist, dass selbst bei einer Trennung die IP monatelang dieselbe bleibt. Von Zuordnungsproblemen wegen Carrier-Grade NAT/DSlite noch ganz zu schweigen.

Und mal.ehrlich: Das einzige, was VDS bringt, sind kosten fur den Bürger. Die ISP haben dadurch mehr Betriebskosten, die sie weitergeben werden. Wer kriminelles run will, der nimmt ein VPN im Ausland und das wars.
Ergänzung ()

dx1 schrieb:
Bei der gespeicherten IP-Adresse, die, wie Du es formulierst, das Einzige ist, was man hat, ist unbekannt, wo, wann und wem etwas passiert ist. Es ist unbekannt, ob etwas passiert ist.
Beim Kraftfahrtbundesamt, wo das Kennzeichen einer Person zugeordnet ist, doch auch?!
dx1 schrieb:
Die anlasslose Speicherung von IP-Adressen ist wie die anlasslose Speicherung von jedem fotografierten, gefilmten, gesehenen (z.B. von Blockwarten) Kennzeichen mit Ort und Zeitpunkt.
Nein. Dieser Teil entspricht den Serverprotokollen. Der ISP speichert doch nur, wer wann welche IP hatte.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen IP und KFZ-Zeichen sind, wie ich finde:
  • Dritte können KFZ es durch Präsenz beobachten, Datenverkehr kann idR nicht legal von beliebigen Dritten beobachtet werden
  • Ein KFZ-Kennzeichen kann nicht zu mehreren Fahrzeugen gehören
  • Ein KFZ-Kennzeichen ist aufwendiger zu wechseln
 
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