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NewsVorratsdatenspeicherung: Aktuelle Regelung verlängert Speicherfristen für IP-Adressen
@tdbr Dann haftet man aber auch, wenn man einfach sein WLAN öffnet und da keine extra Tools nutzt, die die öffentliche von der privaten Verbindung trennen.
Bei einer Politischen Säuberrung könnte man sich halt irgendwas aus den Harren ziehen um gewisse Personen loszuwerden, daher gibt es ja diese quasi Immunität.
Ich bin eigentlich der letzte der dagegen ist, so ein Masken Spahn sollte nicht mehr in der Politik sein, aber das ist halt mit unter der Grund warum Politiker quasi unantasbar sind. Und die nutzen es halt teils extrem aus....
Schau dir halt Russland an, da fliegt einer nach dem anderem aus dem Fenster, sowas wollte man halt verhindern.
Das Kennzeichen ist prinzipbedingt sichtbar, sobald es sich im öffentlichen Raum befindet. Falschparken, Rasen, Kraftstoffdiebstahl u.ä. lassen sich so zuordnen. Vielleicht ist das Kennzeichen selbst auch gestohlen, um eine Straftat vorzubereiten.
Bei der gespeicherten IP-Adresse, die, wie Du es formulierst, das Einzige ist, was man hat, ist unbekannt, wo, wann und wem etwas passiert ist. Es ist unbekannt, ob etwas passiert ist.
Die anlasslose Speicherung von IP-Adressen ist wie die anlasslose Speicherung von jedem fotografierten, gefilmten, gesehenen (z.B. von Blockwarten) Kennzeichen mit Ort und Zeitpunkt.
Aber die Zuordnung von Kennzeichen zu Fahrzeug halter ist ja gerade nicht öffentlich.
Deine IP-Adresse alleine wiederum ist für den Server mit dem du dich verbindest und allen dazwischen genauso sichtbar, wie dein Kennzeichen für den Tankwart.
Wenn du mit deinem Auto eine Straftat begehst und das Kennzeichen aufgeschrieben wird kann die Polizei zur Zulassungsstelle gehen und den Halter ermitteln - und auch wenn das nicht immer der Fahrer sein muss, hat sie damit zumindest eine Spur, die sie nachverfolgen kann.
Wenn du im Internet eine Straftat begehst und die IP-Adresse aufgeschrieben wird bringt das halt nichts, wenn die Zuordnung zwischen Anschlussinhaber und IP nicht auch irgendwo gespeichert wird, genauso wie die Zuordnung zwischen Fahrzeughalter und Kennzeichen.
Äh, nein, Medienkonzerne brauchen das für die Durchsetzung von Ansprüchen für den Fall von Urheberrechtsverstößen.
(...)
Instrumentalisiert werden dafür üblicherweise Opfer sexuellen Missbrauchs, auch wenn die verlängerte Adressspeicherung denen eher nichts nützt.
Das ist nicht möglich, da der Koalitionsvertrag immer ein Kompromiss ist.
Und selbst der kann nicht immer umgesetzt werden, wie man bei der Ampel gesehen hat, weil eben Kriesen wie Corona und Ukraine dazwischen kamen.
@Weedlord
Vielen Dank. Hmm gibt es denn da gar keine bessere Lösung? Eine Art Mittelweg oder irgendetwas Anderes?
Das ist ja nun so schließlich auch kein Zustand.
Dass die deutsche Poilitik das alles nur aus Lobbyinteressen heraus tut, halte ich für eine sehr gewagte Behauptung.
Ermittlungen jeglicher Art (bezogen auf WWW) sind nun mal wesentlich einfacher, wenn man zuordnen kann, wem welche IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt gehörte.
@cruscz Das wäre prinzipiell gar nicht mal das Problem. Problematisch ist, dass die Kontrollinstanz nicht mehr beide Seiten der Medaille beleuchtet (Auswirkungen auf Wirtschaft bzw. das gemeine Volk) - meistens sogar gar keine Seite beleuchtet. Ich kann es nicht beweisen, aber aus dem Gefühl heraus würde ich behaupten, dass das in den letzten 5-10 Jahren wesentlich schlimmer geworden ist.
Und nach zwei Jahren dann wieder alles abreißen, weil BVG und EU schon wieder nein zur anlasslosen Speicherung aller Daten nein gesagt hat....Als wenn die drei Monate das Problem sind, nein, gerne auch Jahre, aber nur in Fällen, die von der EU erlaubt sind (regional und zeitlich und mit Verdacht!). Ich denke nicht, dass die EU eine Definition ala Region=Deutschland, Zeit=dauerhaft, alle verdächtig akzeptiert.
Ergänzung ()
DKK007 schrieb:
Speicherung von IP-Adressen - EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung bei allen Straftaten
Ja, wenn ein Strafverfahren eröffnet wurde kann der Richter für alle Beteiligten eine Speicherung zulassen. Aber sind alle Menschen in D gleichzeitig in Strafverfahren beschäftigt?
Miuwa schrieb:
der fundamentale Unterschied zur Zuordnung zwischen Autokennzeichen und Halter?
Das hier nicht einfach die Daten abgegriffen werden dürfen, denn die Verwendung dieser Daten ist eingeschränkt. Es muss erst ein Richter in einem Verfahren erlauben.
Creeping.Death schrieb:
Ich habe jedoch oftmals das Gefühl, dass ein (nicht besonders kleiner) Anteil der User in den Foren eher unsicher ist, ob das bei der eigenen Ausnutzung von Grauzonen im Internet nicht negative Folgen für sie selbst haben könnte.
Oder das sind Menschen, die Angst vor der AFD haben. Die evtl demnächst auch Regierungsverantwortgung erhalten könnte. Dann wäre es doch für die AFD echt Klasse, wenn sie die vorhandenen Daten nur noch abrufen braucht und sie genau wissen, wer remigiert wird.
Auch nur begrenzt, Zeit, Region und Anlass. Falls ich die Genralerlaubnis für VDS seitens der EU verpasst habe, ich informiere mich dann gern darüber. Glaube aber nicht, dass man das auch nur reininterpretieren könnte.
DKK007 schrieb:
Dann haftet man aber auch, wenn man einfach sein WLAN öffnet und da keine extra Tools nutzt,
nd nach zwei Jahren dann wieder alles abreißen, weil BVG und EU schon wieder nein zur anlasslosen Speicherung aller Daten nein gesagt hat....Als wenn die drei Monate das Problem sind, nein, gerne auch Jahre, aber nur in Fällen, die von der EU erlaubt sind (regional und zeitlich und mit Verdacht!). Ich denke nicht, dass die EU eine Definition ala Region=Deutschland, Zeit=dauerhaft, alle verdächtig akzeptiert.
Ich bezog mich da auf den Vorschlag wer in der Politik 3 Gesetze macht die vom Gericht aufgehoben wurden das man ab dem 3. mal Berusverbot als Politiker bekommt. Darum ging es nicht ums Gesetz an sich.
Wobei die erhalten soviel Geld das man das auf 1. reduzieren sollte. Wer einmal ein Gerichtsverfahren verlor fliegt raus.
Ich denke, das wäre eher nur ein Punkt in einer langen Liste, die dann bei dem dann vermutlich nicht mehr als Missbrauch geltender vorhandener Werkzeuge wie die Produkte von Palantir und Co.
Ja, wenn ein Strafverfahren eröffnet wurde kann der Richter für alle Beteiligten eine Speicherung zulassen. Aber sind alle Menschen in D gleichzeitig in Strafverfahren beschäftigt?
Das hier nicht einfach die Daten abgegriffen werden dürfen, denn die Verwendung dieser Daten ist eingeschränkt. Es muss erst ein Richter in einem Verfahren erlauben.
Quatsch.
Selbst private Parkdienstleister bekommen Zugriff auf die Daten und können dann Abzocke betreiben.
YouTube
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Beschränkung der Datenspeicherung nicht gerechtfertigt
Der EuGH stellt nunmehr klar, dass die Beschränkung der Datenspeicherung auf ausschließlich schwere Kriminalität nicht gerechtfertigt sei. Mit der IP-Adresse könne kein Persönlichkeitsprofil gewonnen werden, solange die IP-Adresse nicht mit anderen Daten kombiniert werde, so das Gericht.
Damit stelle die Speicherung laut Ansicht des Senats auch keinen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar. Grenzenlose Möglichkeiten biete das Ganze jedoch nicht: Der EuGH stellte klar, dass die Zwangsspeicherung von IP-Adressen durch Internetdienstanbieter auf das absolut Notwendige zeitlich begrenzt werden müsse. Eine konkrete Zeitspanne in Wochen oder Monaten nannten die Richter nicht. Die Hadopi muss an ihrem Vorgehen demnach wahrscheinlich nicht ändern.
[...]
[Die damalige Innenministerin] Nancy Faeser (SPD), die sich bisher für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte, sieht sich durch das Urteil bestärkt. "Der Europäische Gerichtshof hat durch das Urteil des Plenums aller 27 Richterinnen und Richter jetzt sehr deutlich entschieden, dass eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung nicht nur ausdrücklich zulässig ist, sondern auch zwingend erforderlich", so die Bundesinnenministerin.
@DKK007 : Ja, der EUGH erlaubt Datenspeicherung. Aber, anders wir von dir dargestellt, bislang immer noch nicht Anlasslos für Alle auf Dauer.
Ja, soweit ich das verstehe, würde der EUGH die Speicherung einer IP Adresee und deren Ziel und Zeit durchaus für jeden Datenverkehr erlauben. Aber nicht mit weiteren Daten dazu. (Zitat:"solange die IP-Adresse nicht mit anderen Daten kombiniert werde") Also ohne Anschluß oder gar Namen. So verstehe ich das.
Gegen was, und warum sollte ich eine Abmahung einfach akzeptieren, wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin? Soll er doch vor Gericht gehen und mir, als Anschlussinhaber Gerichtsfest nachweisen, dass ich etwas getan habe. So ohne vorhandene Protokolle wird das schon schwer bis unmöglich.
Doch, anlasslos und als Maßnahme ansich auch unbegrenzt.
Natürlich muss die IP mit der Kundennummer / Anschlussinhaber kombiniert werden, sonst würde das gar nicht funktionieren.
Was nur begrenzt sein muss (Verhältnismäßigkeit) ist die Dauer der Speicherung der Zuordnung von IP zu Kundennummer / Anschlussinhaber.
Als verhältnismäßig wird eine Speicherdauer von 1 bis 3 Monaten eingeschätzt. Der EuGH hat dazu aber bisher keine konkrete Aussage getroffen.
Beim Persönlichkeitsprofil geht es um aufgerufene Webseiten und daraus oder aus anderen Daten gewonnen Infos zu Gewohnheiten oder persönlichen Merkmalen nach denen eine Diskriminierung verboten ist (siehe GRCh bzw. AGG).
Zitat aus deine eigenen Quelle:
"solange die IP-Adresse nicht mit anderen Daten kombiniert werde, so das Gericht."
Was verleitet dich, das in diesem Zusammenhang Namen oder Adressen von Menschen keine Daten in diesem Sinne sind? Weil es sonst in deinen Augenen keinen Sinn macht? Und? Deswegen? Wirklich?