News Vorratsdatenspeicherung: Zweifel an Rechtmäßigkeit 3-monatiger IP-Speicherung

Die oberste Prämisse im Datenschutz ist die Erkenntnis, dass wenn Daten erhoben werden, diese Daten missbräuchlich verwendet werden. Es ist nicht die Frage nach dem "ob", sondern nach dem "wann" , dem "wie", dem "wie oft" und dem "durch wen".

Aus genau diesem Grund ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung strikt abzulehnen, auch wenn Otto-Normal "nichts zu verbergen" hat.
 
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MeisterGlanz schrieb:
Aus genau diesem Grund ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Von "anlasslos" ist doch auch gar nicht die Rede. Das hat der EuGH klar und deutlich festgestellt und hohe Hürden bei der Umsetzung festgelegt.

Man informiere sich bitte genau über diese Rechtsprechung, dann kommt man erst gar nicht auf vollkommen abweichende Schlussfolgerungen in dieser Angelegenheit.
 
Die IP-Speicherung, um die es gerade geht, ist anlasslos. Kurz zusammengefasst, man speichert sie einfach, von allen.
 
Mensch_lein schrieb:
Die IP-Speicherung, um die es gerade geht, ist anlasslos..
Nein! Grundgütiger ....
Dass die Bundesregierung schnell handeln will, kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei seiner Antrittsrede im Bundestag an. „Wir werden die Speicherung von IP-Adressen umsetzen, um schwere Kriminalität zu bekämpfen“, so Dobrindt. Diese seien „oft der einzige Ermittlungsansatz“, das Vorgehen stehe zudem im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Unterstützt wird die Bundesregierung von Sicherheitsbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA), die fordern die Speicherpflicht seit langem.
 
@LotusXXL

Gut, dann definiere mal den Anlass, der bei jeder Speicherung zwingend definiert sein müsste.

PS: "um schwere Kiminalität zu bekämpfen" ist kein Anlass, sondern der Vorsatz(oder wie auch immer man das nennen will). Wenn man alles speichert, ist das anlasslos, da man keine Allgemeingültigkeit als Anlass betrachten kann. Ansonsten wäre das ein Freibrief, alles zu speichern was man will. Und genau da hat das BVG anders geurteilt.
 
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Sorry, das ist kein Anlass. Wie gesagt, sonst wäre es ein Freibrief und wir würden darüber hier nicht mehr diskutieren.

So einfach, wie du es darstellen willst, ist es nunmal eben nicht!

Wir werden es dann ja sehen, wenn das BVG darüber urteilt. Bis jetzt stehen da einige Fragen für mich im Raum. Die auch die Urteile bis jetzt, nicht restlos beantworten. Da schreiben sie, dass man ips unter gewissen Umständen speichern darf, aber diese werden nicht genau beschrieben.
Übrigens, eine Rede, gilt nicht als Beleg, sondern zeigt, dass die Politiker das glauben wollen. Oder wie war das bei der Vorratsdatenspeicherung? Da hiess es auch, dass es rechtens sei. Wars aber nicht.
 
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Rockstar85 schrieb:
Und wir haben wieder Mal den Beweis, dass Quellenkritik wichtig ist. Dir steht der Rechtsweg offen.

Und ich bin ebenso dafür, dass es nicht sein kann, dass wir Menschen auf Grund von Meinung das SEK nach Hause schicken. Aber Antisemitismus ist und bleibt strafbar. Und ja Grubwinkler ist seriös und Anwalt... Das mit dem Anwalt ist halt das Problem. Ich bin aber auch für eine Reform dieser Gesetze. Aber Beleidigung ist nun erst Mal strafbar, du kannst Leute auch anzeigen.

Die VdS macht am Ende nur den Misthaufen größer. Das ist alles. Immerhin können wir alle uns darauf einigen.
Ich habe die Quelle die Du hier meinst gar nicht verlinkt. Ich habe Dir den Original Bescheid verlinkt. Was in der PM des Justizministeriums steht ist komplett egal. Da können die noch so viele "Aktionstage" in der PM aufführen, noch so "hohes öffentliches Interesse" rein schreiben. Das alles ist für den Antrag einer Wohnungsdurchsuchung unerheblich. Es muss immer im einzelnen begründet werden, es muss immer die Verhältnismäßigkeit abgewogen werden. Hier, wie schon erwähnt, steht unten ein Textbaustein und nix was genau hier in dem Fall eine Wohnungsdurchsuchung geschützt nach GG 13 rechtfertigt. Gar nix.

Das ist keine schwere Straftat dieses Meme. Und nein, was anderes sagt der Antrag und Bescheid nicht aus. "Aktionstage" oder "hohen öffentliches Interesse" sind keine Rechtsgüter die GG13 aushebeln.
Wer dies so sieht, leistet dem faschistischen Staat vorschub. Du rechtfertigst hier Maßnahmen und begründest diese mit PMs statt den Bescheid zu nehmen und den Antrag selbst.

Der Richter, der der Wohnungsdurchsuchung damals statt gab hat Rechtsbeugung begangen. Das passiert nahezu täglich und der GG13 wie auch viele andere GGs sind praktisch nix wert. Und nein, das GG ist keine Verfassung. Genau genommen ist es heutzutage ein Witz. Der Staat hält sich mal so an gar nix was da drin steht. Aber er zieht seine Strafgesetzbücher gnadenlos durch, gerne auch auf Weisung für Einschüchterung.
 
Kuristina schrieb:
Das bedeutet ja nicht automatisch, dass auch nur dann gespeichert wird
Eigentlich bedeutet es genau das.
Der Innenminister hat ja in seiner Rede im Bundestag darauf hingwiesen, dass man sich an die Vorgaben des EuGH halten werde.
Ob das dann wirklich so der Fall sein wird, muss man abwarten. Aber falls nicht, wird es umgehend wieder von einem Gericht eingefangen.
Ich glaube nicht, dass die neue Bundesregierung ein solches Szenario riskieren wird.

Allerdings schon vorher, vor Inkrafttreten des Gesetzes, der Bundesregierung Rechtswidrigkeit zu unterstellen, ist halt auch nicht in Ordnung.
 
LotusXXL schrieb:
Allerdings schon vorher, vor Inkrafttreten des Gesetzes, der Bundesregierung Rechtswidrigkeit zu unterstellen, ist halt auch nicht in Ordnung.
Naja, ich sehe das als Konsequenz daraus, dass die Regierung "Widerholungstäter" ist. Oder wer war nochmals an der Regierung, als die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde?
 
Mensch_lein schrieb:
ich sehe das als Konsequenz daraus, dass die Regierung "Widerholungstäter" ist.
Die Umstände sind aber mittlerweile ganz andere.
Diese Bundesregierung muss liefern und sich vor allem keine Blamagen mehr, auch nicht durch richterliche Rechtsprechungen, erlauben.
Ansonsten wird es in knapp vier Jahren eng für die Parteien der sog. Mitte.

Der Innenminister hatte es in seiner Rede, so wie es angedacht ist, beschrieben.
Daran muss man ihn messen, aber bitteschön erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.
 
Keine Blamagen bei dieser Bundesregierung... mit Merz??? Ok, der Scherz war gut. Ich bin sonst eher befürworter des Abwartens, jedoch glaube ich nicht mehr daran, dass eine Regierung mit den etablierten Parteien den Schuss gehört hat.
Die Brandmauer, die keine ist... .

Daran muss man ihn messen, aber bitteschön erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes.
Als würde das messen irgend etwas verändern. Totalversager wie Dobrint wurden ja befördert, nach dem Debakel der Maut. Ein Trauerspiel.

Die AFD wächst immer mehr und alle tun so, als wären sie daran Unschuldig. Als wäre Politikverdrossenheit keine logische Konsequenz aus den letzten 20 Jahren.

Ich glaube nicht daran, dass Merz irgend etwas gutes hinbekommen wird. Aber natürlich darf man das anders sehen. Nur glaube ich eben nicht, dass die Wirtschaft regieren sollte, sondern das Volk. Und danach sieht es mit der CDU nunmal nicht aus. Ich hoffe ja, ich irre mich!
 
LotusXXL schrieb:
Eigentlich bedeutet es genau das.
Nein, das interpretierst du da rein. Deswegen sind klare Formulierungen so wichtig und das klar zu formulieren wäre ja auch kein Problem, wenn man es so meint, wie du es auslegst. "IP-Adressen werden nur dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf schwere Straftaten besteht". Easy. :)
 
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Problem dabei: Wie will man denn wissen welche IP adressen man speichern muss?
 
Kuristina schrieb:
Nein, das interpretierst du da rein. Deswegen sind klare Formulierungen so wichtig
Nein:
das Vorgehen stehe zudem im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der EuGH hat in seiner letzten Rechtsprechung die Hürden zur Datenspeicherung etwas gelockert und eingeräumt, dass das Speichern bei Straftaten rechtens ist.
Der Innenminister spricht von "schweren Straftaten". Eindeutiger geht es wohl nicht.

Aber wie erwähnt, muss man jetzt erst einmal abwarten, bis wenigstens ein Gesetzesentwurf vorgelegt worden ist.
Dann kann man ggf. immer noch auf die Barrikaden der Empörung gehen.
 
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https://netzpolitik.org/2025/vorratsdatenspeicherung-dobrindt-nimmt-anlauf/
Die Pläne der Regierungskoalition sind mit dem EuGH-Urteil wohl nur schwer in Einklang zu bringen. Der Grüne von Notz erklärt, für den neuesten Anlauf von Union und SPD konnte ihm noch „niemand erklären, wie man plant, die Vorgaben der Gerichte einzuhalten“. Diese höchstrichterlichen Vorgaben betreffen die Fragen, „wie Profilbildungen ausgeschlossen werden können“ und wie der „Schutz von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern“ gewährleistet werden kann. Außerdem bezöge sich die Rechtsprechung des EuGH gerade nicht auf die Speicherung von Portnummern, „diese vertieft den Eingriff aber erheblich“.
Aber natürlich behauptet man, dass es mit dem EuGH übereinstimme. War nicht schon bei der Maut die Aussage, dass es mit Eu-Recht vereinbar sei? Irgendwie muss ich an "täglich grüsst das Murmeltier" denken.

PS: Hier auch was wissenswertes, damit man auch weiss, wie lange der Unfug nun schon läuft:
https://digitalcourage.de/vorratsdatenspeicherung/chronik-vorratsdatenspeicherung
 
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LotusXXL schrieb:
Das habe ich in dem zitierten Text grün markiert.
Daher sag ich ja.. "Quick Freeze" statt VDS..
Aber ich vermute mal, dass wenn das Ding da ist, man schauen wird, wie weit man das ausloten kann..
Zweitens möchte ich einen Beweis, dass VDS Straftaten verhindert.. Eine Reicht mir ^^
 
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LotusXXL schrieb:
im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH).
..etwas gelockert und eingeräumt..
Ja, super. Wenn der EuGH irgendwann noch mehr lockert und einräumt ^^, muss man hier nichts anpassen oder neu debattieren. Das ist dann automatisch mit abgedeckt. Immer maximal, statt minimal.

Man kann die Zweifel ganz leicht zerstreuen, indem man selber klar formuliert und eigene Grenzen setzt. Ist nun wirklich kinderleicht. Will man wohl einfach nicht.
 
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