Wahl zum Ortschaftsrat - Ablehnung?

Nobsi schrieb:
Moin

Nur das ich das auch richtig verstehe. Der TE könnte gewählt werden, möchte aber nicht.
Ist das so richtig?

Ich bin ja nur ein Ruhrpott Kanake, aber muss nicht jede Wahl auch angenommen werden?

Gruß
Nobsi

Nochmals zur Erklärung. Bei der Wahl zum Ortschaftsrat gibt es 4 Kandidaten auf der Liste. Diese haben sich bewusst aufstellen lassen und wollen auch gewählt werden. Diese Namen stehen nun gedruckt auf dem Wahlzettel.
Jeder Wähler kann aber nach eigenem Gusto geeignete Kandidaten die er selber auch für geeignet hält, handschriftlich am Tag der Wahl auf den Kandidatenzettel nachtragen. Viele Menschen wollen hier nun meinen Namen eintragen, obwohl ich NICHT will, aber durch mein Engagement für den Ort für viele der "richtige"Kandidat bin..
Letztlich kann ich denen nur sagen ich will das nicht, was sie aber eintragen werde ich ja nicht wissen. Letztlich bedeutet dies, ich würde gewählt werden obwohl ich nicht möchte.

Hoffe das war verständlich erklärt!
Gruß
 
Deswegen gibt es ja die Pflicht zur Annahme. Jedenfalls erlöscht diese, wenn du kein Bürger der Gemeinde mehr wärst. Das erreicht man u.a. durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung.
 
uincom schrieb:
Deswegen gibt es ja die Pflicht zur Annahme. Jedenfalls erlöscht diese, wenn du kein Bürger der Gemeinde mehr wärst. Das erreicht man u.a. durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung.

das ist klar - aber es kann ja sein dass jemand gar nicht in den Ortschaftsrat möchte. Warum auch immer. Er MUSS ja quasi trotzdem und das alleine dann, wenn er von einem anderen ohne sein Wissen auf einen Zettel geschrieben wird.
 
garfunkel74 schrieb:
Letztlich kann ich denen nur sagen ich will das nicht, was sie aber eintragen werde ich ja nicht wissen. Letztlich bedeutet dies, ich würde gewählt werden obwohl ich nicht möchte.

Hoffe das war verständlich erklärt!
Gruß

Moin

Ja das ist richtig, darauf hast du keinen Einfluß. Nehmen wir an du wirst gewählt, was dann?
Dankend ablehnen geht nicht?

Gruß
Nobsi
 
Nobsi schrieb:
Moin

Ja das ist richtig, darauf hast du keinen Einfluß. Nehmen wir an du wirst gewählt, was dann?
Dankend ablehnen geht nicht?

Gruß
Nobsi

Das ist die große Frage. Würde natürlich erst mal das Gespräch suchen und meine Punkte vernünftig und sachlich darlegen. Kann mir nicht vorstellen dass man gleich mit einer 1000€ Strafe kommt :D
 
Ein Ordnungsgeld ist ja auch keine Strafe sondern dient der Beugung. Ob die Regelung sinnvoll ist oder nicht, musst du mit dem Landtag klären. Die haben das Gesetz gemacht.

Anscheinend haben sonst zu wenig Leute Bock auf Kommunalpolitik.
 
hallo Uincom

sorry - meinte natürlich Beugegeld und nicht Strafe. Mein Fehler

mal als Beispiel:
der Landwirt Heinz ist 60 Jahre alt und ein fleissiger Mann. Er ist jedoch ein Einzelgänger und menschenscheu. Er kann sich auch verbal nicht wirklich ausdrücken und möchte lieber alleine sein. Er hat auch kein Interesse am Ort. Dazu meidet er Menschen. Nun ist es aber so, dass er viel für die Umwelt tut und seine Wiesen schön mäht und gleichzeitig auch Blumen für die Bienen stehen lässt.
Dies nun beeindruckt manche Bürger und sie schreiben ihn handschriftlich auf die Wahlliste bei der nächsten Ortschaftsratswahl.
Letztlich wird er dann gewählt und erhält 5 Stimmen......

Ich empfinde es nun als etwas seltsam, dass er dann quasi im Ortschaftsrat mitmachen MUSS, obwohl er sich nicht hat aufstellen lassen. Da empfinde ich es dann doch eher umgerecht, ihn quasi dazu zu verpflichten bis hin zum "möglichen""Beuegegeld". Verdrossenheit der Leute bezüglich Kommunalpolitik mal hin oder her ;)

Dies nur mal als extremes Beispiel (bitte nicht falsch verstehen - habe nichts gegen Landwirte oder Menschen die Heinz heißen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja aber genau das ist in Deutschland möglich, siehe meinen Post weiter oben mit dem Sportverband.
Wenn das Wahlrecht so ist, kann Heinz nicht ablehnen.
 
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jup - so habe ich das jetzt auch verstanden. Danke auch noch für dein Beispiel mit dem Sportverband.
 
So einen Posten kann man letztlich auch immer mehr oder weniger ernsthaft ausfüllen.

Auch: Wie sieht es nach einer "erfolgreichen" Wahl mit Rücktritt aus?
 
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Ordnungsgeld kann es auch bei unberechtigtem Ablegen des Amtes geben.

Ich weiß halt nicht was die weitere Diskussion zur Sinnhaftigkeit der Regelung bringen soll? Es ist geltendes Recht. Wenn es dich stört dann lass dich in den Landtag wählen und ändere es. Da dir der Ortschaftsrat bereits zu anstrengend ist, wird das also nicht passieren.

Übrigens solltest du lieber mal prüfen ob die handschriftliche Eintragung auf dem Wahlzettel überhaupt erlaubt ist. Klingt irgendwie nicht ganz sauber.
 
uincom schrieb:
Ordnungsgeld kann es auch bei unberechtigtem Ablegen des Amtes geben.

Ich weiß halt nicht was die weitere Diskussion zur Sinnhaftigkeit der Regelung bringen soll? Es ist geltendes Recht. Wenn es dich stört dann lass dich in den Landtag wählen und ändere es. Da dir der Ortschaftsrat bereits zu anstrengend ist, wird das also nicht passieren.

Übrigens solltest du lieber mal prüfen ob die handschriftliche Eintragung auf dem Wahlzettel überhaupt erlaubt ist. Klingt irgendwie nicht ganz sauber.

Natürlich ist es erlaubt steht es doch ausdrücklich auf den Wahlunterlagen, welche ich als Briefwähler bereits einsehen konnte.
Den süffisanten Satz "mir sei der Ortschaftsrat zu anstregend" kannst dir getrost sparen ;) vor allem da du auch überhaupt keine Ahnung hast warum ich es nicht machen will.

Ich empfinde die Diskussion als interessant und hilfreich. Wenn es dich stört dann meide doch den Thread. Denn selbst wenn es geltendes Recht ist, kann man doch darüber schreiben und sich austauschen.......
 
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Wenn du gewählt wirst, dann trittst du halt nach kurzer Zeit zurück. Wo ist da das Problem?
Kann ja kurzfristig was passiert sein.. Pflege etc pp
 
übrigens handelt es sich bei dem ordnungsgeld um eine ermessensnorm, sowohl bezüglich des "ob" als auch bezüglich der höhe.

ich denke, dass davon ohnehin nur ernsthaft gebrauch gemacht wird, wenn es ansonsten nicht genug leute gäbe, die überhaupt ortschaftsrat werden wollen.
 
Moin

Für wieviel Jahre wird eine Ortsratschaft gewählt? Und wie sieht der Zeitaufwand dafür aus?

Ist das ein Ehrenamt?

Gruß
Nobsi
 
Ohne Zustimmung des Kandidaten ist eine Nominierung nicht möglich. Also kein Grund zur Panik.
 
"Mit dem Verlust des Bürgerrechts endet jede ehrenamtliche Tätigkeit. "
Im Zweifel einfach nach der Wahl für mindestens 3 Wochen den Hauptwohnsitz wechseln ;)
 
Selbst wenn man gewählt wird... Wenn du einfach an keiner Tätigkeit/Versammlung etc. teilnimmst? Was ändert sich für dich. Man kann dich ja schlecht zur Anwesendheit zwingen.
Ansonsten schon kurios. Wieviele Plätze hat der Bürgerrat denn? Muss ja eine bestimmte Anzahl an "sitzen" haben.
 
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