Wann genau endet die Widerrufsfrist?

mschrak

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Einfache Frage:

Wenn ich die Ware im Online-Shop bestellt habe (Dienstag Früh), diese mir am folgenden Tage (Mittwoch mittag) mit DHL geliefert wurde. Wann genau endet die Widerrufsfrist nach Fernabsatzrecht? (14 Tage)

Danke für Eure Unterstützung,

Martin
 

h3isenberg

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14 Tage nach Erhalt der Ware.

Das heißt du musst innerhalb von 14 Tagen den Kaufvertrag wiederrufen.
 

pitey

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mit erhalt der ware fängt sie an
 

jeger

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14 tage nach erhalt der Ware, weiß
 

Hansdampf12345

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14 Tage nach Erhalt der Ware. Also an zweiten Mittwoch nach Erhalt der Ware um 24:00 Uhr.
 

theblade

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14 tage nach erhalt.

Also sprich idR 1-2 tage nach Rechnungsstellung.
 

Hansdampf12345

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Wonach du gehst ist aber irrelevant! Erhalt der Ware ist ausschlaggebend!
 

mschrak

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OK, 14 Tage war mir klar. Aber dass dann der ganze Tag (also bis 24 Uhr) mitzählt wusste ich nicht. Hätte gedacht: Empfang der Ware plus 14 mal 24 Stunden.

Aber klingt logisch, weil der Versender ja nicht weiss, wann die Sendung angekommen ist. Hätte aber auch zu meinen Ungunsten gehen können, also Dienstag bis 24 Uhr...
 

Targa 826

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Willst du die Frist auf die letzte Minute ausnutzen?

Fristende: Mittwoch in 14 Tagen (23.59 Uhr) § 188 Abs. 1 BGB
dabei unterstellt, das spätestens mit dem Erhalt der Ware eine wirksame Widerrufsbelehrung zugegangen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

trekschaf

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Naja falls es als Paket gekommen ist weis er es ganz genau wann du die Ware bzw das Paket angekommen ist, mna muss ja elektronisch Unterschreiben
 
1

1668mib

Gast
Wichtig ist im Übrigen auch nur der rechtzeitige Widerruf, also z.B. die schriftliche Erklärung.
 

HongKong Fui

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ist es nicht so, dass der händler in den AGBs als wirksamen rücktritt vom vertrag den erhalt der rückgesendeten ware fordern kann? also dass die ware 14 tage nach erhalt wieder beim händler sein muss und NUR dann die frist gewahrt ist?

oder darf er das so nicht in seinen AGBs haben bzw. ist es unwirksam?
 

DrowElf

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Das kommt drauf an.

Nur wenn du Verbraucher und nicht Unternehmer bist, steht dir ein Widerrufsrecht zu (§§ 13 f. BGB).

Die Widerspruchsfrist beginnt dann, wenn dir die Widerspruchsbelehrung in Textform zugestellt ist, nicht mit Erhalt der Ware (§ 355 BGB). Beides fällt aber in der Regel zusammen. Meistens steht die Widerrufsbelehrung auf der Rechnung.

In der Widerspruchsbelehrung wird dir mitgeteilt, innerhalb welcher Zeit (14 Tage) du in welcher Form (bspw. Rücksendung der Ware ohne Begründung) widerrufen kannst.
 

mschrak

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Nein, ich will es nicht absichtlich ausnutzen, nur wissen, ob mein Widerruf zu spät war. Machmal hat man eben erst auf den letzten Drücker Zeit, zwei Wochen sind schnell rum.
 

DrowElf

Ensign
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@ HongKong Fui

Rücktritt und Widerruf sind zwei unterschiedliche Dinge.
Ergänzung ()

@ mschrak

Es kommt auf das rechtzeitige Absenden der Ware innerhalb der 14 Tage an, nicht auf den Eingang dieser innerhalb von 14 Tagen beim Verkäufer.
Zum Nachweis des rechtzeitigen Absendens hast du ja bspw. den Beleg von der Post, den du bei der Paketaufgabe bekommen hast.
 

mschrak

Commander
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Das sagt das Gesetz:
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


Also: Textorm oder (!) rechtzeitige Absendung.

Ich habe auch ein Urteil gefunden, dass besagt, dass unabhängig von den AGB des Versenders die Frist frühestens mit Zusendung zu laufen beginnt. Das soll verhindern, dass die Ware erst 3 Wochen nach Bestellung ankommt und ich sie dann nicht mehr prüfen kann (was jedoch gerade der Sinn des Gesetzes ist).

@DrowElf: Danke, habe Deine Änderung zu spät gesehen.
 

DrowElf

Ensign
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Dir kommt es ja darauf an, wann die Widerrufsfrist endet.

Um das zubestimmen, muss man ja erst klären, wann diese denn beginnt.
Natürlich beginnt sie FRÜHESTENS mit Zustellung der Ware, WENN eine "richtige" Widerrufsbelehrung DABEI ist.

FEHLT eine Widerrufsbelehrung zu diesem Zeitpunkt, DANN beginnt die 14tägige Widerrufsfrist NICHT.
Du hättest die Vorschrift § 355 BGB weiterlesen sollen -> Absatz 2.

Insofern musst du doch nachgucken, ob dir eine Widerrufsbelehrung MIT Zusendung der bestellten Ware zugegangen ist ODER SPÄTER.

Und wenn dir eine Widerberufsbelehrung zugegangen ist, dann steht in dieser genau drin, was zu tun ist. Dies muss so klar formuliert sein, dass der Laie nicht im Gesetz nachgucken muss, bzw. einen Profi um Rat fragen muss. In dieser steht dann unter anderem, dass das rechtzeitige Abschicken der bestellten Ware innerhalb der 14tägigen Widerspruchsfrist ausreicht, um das Widerrufsrecht wirksam auszuüben.
Ergänzung ()

Ah, ok, hab gerade deinen Nachtrag gelesen.

Ich hoffe, du hast Erfolg :-)
 

Hansdampf12345

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Zitat von DrowElf:
[...]
Die Widerspruchsfrist beginnt dann, wenn dir die Widerspruchsbelehrung in Textform zugestellt ist, nicht mit Erhalt der Ware (§ 355 BGB). Beides fällt aber in der Regel zusammen. Meistens steht die Widerrufsbelehrung auf der Rechnung.[...]

Wenn du hier schon auf die Feinheiten achtest, dann auch richtig.

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht VOR Erhalt der Ware.

Bei Onlineshops bekommt man die Widerrufsbelehrung ja im Normalfall per Email schon vor Erhalt der Ware. Daher hab ich als Berechnungszeitpunkt den Erhalt der Ware genannt.

Dementsprechend fallen Erhalt der Widerrufsbelehrung und Erhalt der Ware in der Regel eben nicht zusammen.
 

Doc Foster

Fleet Admiral
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Zitat von DrowElf:
In der Widerspruchsbelehrung wird dir mitgeteilt, innerhalb welcher Zeit (14 Tage) du in welcher Form (bspw. Rücksendung der Ware ohne Begründung) widerrufen kannst.



Der Unternehmer kann nicht in seiner Widerrufsbelehrung die Form der Widerrufserklärung bestimmen, bzw. wie lang die Frist ist, eine solche Regelung wäre nach 312g BGB unwirksam.
 
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