Wann gilt ein Artikel als neu

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Fantom

Gast
Ich habe eine Grafikkarte bei ebay ersteigert, der private Verkäufer hat die Karte als "neu" angegeben und dass er die rechnung mitliefert,

nach der Auktion sagte er, dass die Karte schon seit 4 Monaten rumliegen würde, und er hoffe, dass es mich nicht stören würde, weil er mir versichert, dass er sie nicht gebraucht hat


kann er das so machen?

bitte um euer wissen, und bitte keine persönlichen meinungen wie ich denke nicht, das hilft mir leider nicht weiter

wenn jemand einen thread dazu kennt bitte einen Link

danke schonmal
 
obst liegt im supermarkt auch paar tage da. trotzdem isses neu =)

is halt nur nen bisschen unfair vom verkäufer, dass er es nicht sofort gesagt hat.
 
also ich denke mal: neu=unbenutzt
aber der Verkäufer hätte zumindest das Rechnungsdatum dazuschreiben können, finde ich!
 
Wenn die Karte noch eingeschweißt ist, würde ich schon sagen das sie neu ist. Allerdings hätte er das korrekte Kaufdatum mit angeben sollen - bz.w du hättest das nachfragen müssen. Den etwas "neues" von Privat zu kaufen ist nicht ganz nomal...
 
gib mal ebay link von der ersteigerten graka.pls
 
ich meine weil die garantie jetzt kürzer ist, das ist doch ein wertverlust des gegenstandes
 
wie wärs wenn du die definition von "Neu" im eBay hilfeportal nachschaust ? ;-)
 
hast du die Karte schon? Wenn nein und es dich stört dann sag du willst die Karte deswegen nicht.
Wo ist das Problem? Er kann seine Gebühren auch erstattet bekommen und das Teil erneut verkaufen.
 
öhm doch ^^ wenn du den klauseln mit der accounterstellung bei der anmeldung bestätigst ^^ solange es gegen kein gesetz des landes verstößt ^^

FerrariF100GT schrieb:
hast du die Karte schon? Wenn nein und es dich stört dann sag du willst die Karte deswegen nicht.
Wo ist das Problem? Er kann seine Gebühren auch erstattet bekommen und das Teil erneut verkaufen.

so erst einmal. ich hatte einen WoW account bei ebay für 564 € vertickt. der käufer wollte es nach dem kauf doch nicht. was meinst du was passiert ist ? ich habe anzeige erhoben wegen nicht bezahlten artikel und der käufer blieb stur bis noch anwaltskosten auf den gekommen ist und am ende habe ich statt 564 € 890€ gekriegt, da mein account an wertverlust erlitten hat und der anwalt 2459€-> bis ich den fall gewonnen habe hat es nämlich ca. 2,5 jahre gedauert und da kommen kosten auf. und ich musste noch nicht mal meinen account weitergeben. einfach göttlich ^^

willst du dem TE in so einem müll reinreiten ? gerne ! ;-)


in diesem punkt ist es per gesetz geschützt. denn wenn der käufer es von einem PRIVATVERKÄUFER kauft ,dann ist dieser verpflichtet es zu bezahlen ,es sei denn der verkäufer ist nett und vergisst die sache und bricht die auktion ab. deshalb sage ich in meinem auktionen auch immer : bitte erst lesen-> bei fragen fragen -> dann erst bieten !
 
Zuletzt bearbeitet:
fatony schrieb:
so erst einmal. ich hatte einen WoW account bei ebay für 564 € vertickt. der käufer wollte es nach dem kauf doch nicht. was meinst du was passiert ist ? ich habe anzeige erhoben wegen nicht bezahlten artikel und der käufer blieb stur bis noch anwaltskosten auf den gekommen ist und am ende habe ich statt 564 € 890€ gekriegt, da mein account an wertverlust erlitten hat und der anwalt 2459€.

willst du dem TE in so einem müll reinreiten ? gerne ! ;-)

1. also der verkäufer hat mir selber den abbruch angeboten wenn es mich stört
2. ich habe schon bezahlt
 
hast ja glück gehabt ;-) ! was lernt man draus ? du musst immer erst lesen, dann fragen bei unklarheiten ,dann erst bieten ! ;-)

lg,
fatony
 
da es hier um ebay geht:
http://pages.ebay.de/help/sell/providing_item_condition.html#what
Wann gilt ein Artikel als „neu“?
Ein Artikel wird als „neu“ angesehen, wenn er die folgenden Kriterien erfüllt:
* Der Artikel befindet sich in seinem ursprünglichen Auslieferungszustand, also in dem Zustand, in dem sie ihn vom Hersteller, Distributor oder Händler erhalten haben.
* Der Artikel wurde weder in irgendeiner Weise aufgearbeitet noch genutzt, egal für welchen Zweck.
* Der Artikel weist keinerlei Mängel oder Beschädigungen auf.
Handgemachte oder individuell angefertigte Artikel, die bisher noch zu keinem Zweck genutzt wurden, können ebenfalls als „neu“ betrachtet werden.

Hinweis: Der Artikelzustand sagt nichts über das Alter des Artikels aus. Wenn Sie das Alter des Artikels kennen, geben Sie in der Artikelbeschreibung das Herstellungs- und/oder Veröffentlichungsdatum des Artikels (z.B. „Herbst 2008“) ein.
wenn du ein Problem damit hast, das die Ware nun doch schon 4 Monate alt ist und dir sozusagen 4 Monate Garantie flöten gehen, dann solltest du darüber mit dem Verkäufer sprechen
entweder geringerer Preis oder Rücktritt - da wird sich sicherlich eine Lösung zu finden lassen
 
außerdem finde ich ,dass die 4 monate nichts ausmachen. alle artikel in ebay ,die nicht von gewerblichen verkäufer kommen, sind no risk no fun mäßig ,dafür jedoch ( viel ) billiger. ich hatte mal vor 5 jahre nen prozessor von amd geholt und 1 tag (!) nach garantieende ist es flöten gegangen xDDDD
 
-Iwan- schrieb:
da es hier um ebay geht:
http://pages.ebay.de/help/sell/providing_item_condition.html#what

wenn du ein Problem damit hast, das die Ware nun doch schon 4 Monate alt ist und dir sozusagen 4 Monate Garantie flöten gehen, dann solltest du darüber mit dem Verkäufer sprechen
entweder geringerer Preis oder Rücktritt - da wird sich sicherlich eine Lösung zu finden lassen

ja ich weiss dass der nicht lange rumliegen darf, ich weiss eben nicht wie die frist ist, und ob die garantie als zustand eines gerätes angesehen wird
Ergänzung ()

fatony schrieb:
außerdem finde ich ,dass die 4 monate nichts ausmachen. alle artikel in ebay ,die nicht von gewerblichen verkäufer kommen, sind no risk no fun mäßig ,dafür jedoch ( viel ) billiger. ich hatte mal vor 5 jahre nen prozessor von amd geholt und 1 tag (!) nach garantieende ist es flöten gegangen xDDDD

ich finde das auch nicht schlimm mit der garantie, aber mit dem absichtigem verschweigen schon, ich sage immer alles wenn ich da was reinsetzte

er hat das ja absichtigt verschwiegen, weil er einen höheren preis erreichen wollte
 
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