ware reklamieren, die bei ebay gekauft wurde

††† NelsoN †††™

Lt. Commander
🎅Rätsel-Elite ’24
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hallo
ich habe vor ein paar monaten eine maus mit rechnung bei ebay ersteigert.
jetz spinnt das teil rum und ich würde sie gern reklamieren.

wie schick ich diese aber am besten zurück?
ich habe zwar ein amazon-konto - hab aber schon ne weile nicht mehr dort gekauft, deswegen kann ich kein retourscehin ausdrucken.

wie mach ich das jetz am besten?
 
Was? Wieso einen ebay Kauf über Amazon Retourenschein zurückschicken?

Ebay ist nur ein Plattform, die verkaufen gar nichts. Wende dich an den Händler der auf deiner Rechnung steht. Wenn es eine Ersteigerung von Privat war, wende dich an den Hersteller.

Wenn ich mal um 10 Ecken denke... ist die Rechnung evtl. von Amazon und jünger als 2 Jahre?

Dann melde dich 1. mal wieder bei Amazon an, erstelle dir 2. das Kundenkennwort für die Hotline und dann ruf 3. da an.

edit erfolgt...

Signatur schrieb:
Rechtschreibfehler Könnt ihr für euch behalten !!!
Könnt schreibt man klein, Ihr in der Anrede groß. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
weil ich die bestellung angeben muss um nen retouschein zu bekomm.
das kann ich ja aber nicht machen.
 
Amazon verkauft nichts über eBay.

Also hast Du wohl etwas gebraucht gekauft. Und der Maus lag eine Amazon Rechnung bei.

Du kannst bei Amazon auf Kontakt gehen und entweder direkt per Chat mit einem dort schreiben oder kostenlos Dich von Amazon anrufen lassen. Dann kannst Du das direkt klären.
 
Also hast Du wohl etwas gebraucht gekauft. Und der Maus lag eine Amazon Rechnung bei.

ja so wollte es das oben eigentlich auch schreiben.

hab gerade gesehn das amazon so nen schönen live-chat hat.
die haben gesagt das die mir keinen retourschein geben können, entweder soll ich mich zum hersteller wenden ider halt direkt zum kunden.



~closed
 
Benzer schrieb:
Gewährleistung ist mMn nicht übertragbar... aber ein Versuch ist es wert. Nochmal... ruf bei Amazon an.

Natürlich ist die Gewährleistung übertragbar, der Erstkäufer muss nur seine Rechte aus der Gewährleistung abtreten.
Nach den sechs Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht.

Die Garantie ist in der Regel nicht übertragbar, aber die Garantie Dauer fängt, ab den Erstkäufer an zu laufen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Garantie ist doch zu 99% Gerätegebunden, alles andere ist doch arg unseriös und wird wohl von keiner namhaften Firma praktiziert.
 
Es gibt durchaus einige Hersteller, welche die Ansprüche aus der Garantie auf den Erstkäufer beschränken.
 
Mach aus "einige" ruhig "viele", evtl sogar "fast alle".

@ Pandora
Pandora schrieb:
..., alles andere ist doch arg unseriös und wird wohl von keiner namhaften Firma praktiziert.
Sind z.B. Intel, AMD, ASUS, Logitech namenhaft genug? Hat mich grad mal interessiert und das waren die ersten vier namenhaften Hersteller die mir eingefallen sind und bei denen ich mal nachgeschaut habe. Haben alle den "Erstkäufer, "ursprünglichen Käufer" bzw "original purchaser" in den Garantiebedingungen.
 
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