Was kann ich mit meinem Win7 Key machen?

reapy0815

Lieutenant
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Hi Leute,

ich habe Windows 7 Pro 64bit noch auf dem Rechner installiert und möchte das auch gerne behalten. Ich hab mir jetzt eine zusätzliche Partition geschaffen und mit dem Media Creation Tool einen bootfähigen USB-Stick mit Win10 Pro 64bit erstellt. Das habe ich auch schon auf der neuen Partition installiert. Jetzt möchte ich gerne meinen Win7 Key dafür benutzen, wie ist das denn machbar? Oder muss ich Win7 updaten? Eigentlich wollte ich das gerne noch behalten.

Grüße
Reaüy
 
Wenn du das kostenlose Upgrade nutzen willst, dann hast du nur die Möglichkeit, Windows 7 auf Windows 10 upzugraden. Bei einer parallelen Installation bräuchtest du eine Windows 7 und eine Windows 10 Lizenz.
 
Wenn du Win 7 und Win 10 parallel haben willst dann brauchst du 2 Lizenzen!
 
Wenn du beide Betriebssysteme nutzen möchtest, so brauchst du 2 Lizenzen, 1*Windows 7, 1* Windows 10.

Beim Upgrade von Windows 7 auf Windows 10 wird die vorhandene Windows 7 Lizenz für Windows 10 be-/ genutzt.
 
Okay, danke.

Ich habe jetzt das Setup von Win7 aus gestartet, also als Update. Win7 ist ganz normal aktiviert.

Jetzt kann ich beim Setup ja auswählen, was alles behalten werden soll. Wenn ich da "Nichts" auswähle, wird dann auch der Product Key gelöscht und ich brauche doch einen neuen? Ich hätte halt gerne eine saubere Neuinstallation.

Wenn bei der Option "Nichts" alles gelöscht wird, also auch der Product Key, dann wähl ich ja besser einen anderen Punkt.
 
Nein... den Punkt kannst du ruhig wählen. Das bedeutet nur, das keine Windows-Einstellungen und keine deiner Daten in Dokumente, Bilder, Downloads usw. übernommen werden. Windows verwendet aber trotzdem deinen Win7 Key zur Umwandlung. DANACH kannst du in den Einstellungen quasi ein Reset durchführen, was dann einer wirklichen Neuinstallation entspricht. Hier sollte dann auch nicht mehr nach einem Key gefragt werden. Falls doch, den Punkt bei der Installation überspringen.
 
AdoK schrieb:
Wenn du beide Betriebssysteme nutzen möchtest, so brauchst du 2 Lizenzen, 1*Windows 7, 1* Windows 10.

Braucht er die wirklich? Er kann doch einfach Windows 7 upgraden und dann nochmal parallel installieren. Der Key wird doch durch das Upgrade nicht funktionsunfähig, oder?
 
Er setzt 2 Betriebssysteme ein.

Für jedes Betriebssystem wird 1 Lizenz = 1 Key benötigt!

Die jetzt vorhandene Windows 7 Lizenz ist/ wird auf Windows 10 übertragen und ist Voraussetzung für das Upgrade und auch lizenzrechtlichen einwandfreien Betrieb des Windows 10!

Und an irgendwelchen halbseidenen illegalen Handlungen, Tipps, Infos, etc. beteilige ich mich auch nicht!

Wenn ihr das für euch so macht/ tut, so macht/ tut dies!

Nur weil das ein oder andere möglich ist, ist es aber noch lange legal! Das scheint für den ein oder anderen wohl nicht wirklich verständlich zu sein.

Ich kann auch tagein und tagaus mit Tempo 50 durch eine Tempo 30 Zone donnern. Auch wenn man z.B. 3 Jahre dabei nicht erwischt wird, ist mein handeln noch lange nicht rechtens und legal.
 
AdoK schrieb:
Er setzt 2 Betriebssysteme ein.
Aber doch nicht gleichzeitig. Er will doch zwei Partitionen nutzen. Da kann doch immer nur ein Windows laufen.

AdoK schrieb:
illegalen Handlungen
Warum sollte das illegal sein? Die Frage ist ernst gemeint. Hast du vielleicht einen Beleg dafür?


Ich hab mir mal die EULA angesehen:

7. Downgraderechte.
Wenn Sie ein Gerät von einem Hersteller oder einem Installationsunternehmen mit einer vorinstallierten Professional-Version von Windows erworben haben, dürfen Sie entweder eine Windows 8.1 Pro- oder Windows 7 Professional-Version nutzen, jedoch nur, solange Microsoft für diese frühere Version Support wie unter (aka.ms/windowslifecycle) dargelegt bereitstellt.

Dass die alte Lizenz nicht ungültig wird sollte also klar sein.

2. Rechte zur Installation und Nutzung.
e. Sicherungskopie. Sie sind berechtigt, eine einzige Kopie der Software für Sicherungszwecke anzufertigen, und Sie sind außerdem berechtigt, diese Sicherungskopie wie unten unter Ziffer 4 beschrieben zur Übertragung der Software zu verwenden, wenn diese als eigenständige Software erworben wurde.

Eine Sicherheitskopie ist auch explizit erlaubt.

Wenn man also die Win-7-Partition klont ist das OK, da es ja nur eine Sicherheitskopie ist.

Wenn man jetzt die Windows-7-Installation auf 10 upgraded ist sowohl diese, als auch die Sicherheitskopie legal.

Ich seh da echt kein Problem.
 
Er setzt 2 Betriebssysteme ein!

Je Betriebssystem braucht man 1 Lizenz. Ergo Windows 7 1 Lizenz, Windows 10 1 Lizenz. Da er seine vorhandene Windows 7 Lizenz für das Upgrade auf Windows 10 nutzt/ nutzen will, braucht er für den Weitereinsatz von Windows 7 eine neue/ weitere Lizenz!

Was anderes ist es/ wäre es, wenn er nach dem Upgrade auf Windows 10 das 30tägige Rückgaberecht in Anspruch nimmt, siehe https://www.computerbase.de/artikel...lease.49558/#abschnitt_30_tage_rueckgaberecht

Er kann sich ja ein eine Insider-Version von Windows 10 besorgen und dort mit einem MSA und als Insider betreiben. Dann bleibt die Lizenz des vorhandenen Betriebssystems unberührt, siehe https://www.computerbase.de/news/be...ragen-zu-lizenzen-fuer-windows-insider.50272/

Ich/ Man muss sich also entscheiden Windows 7 oder Windows 10. Will ich sowohl Windows 7 als auch Windows 10 einsetzen, brauche ich/ braucht man auch 2 Lizenzen. 1* Windows 7, 1*Windows 10.

Und warum das nun zum 7.138ten mal wieder neu diskutiert werden muss, ist für mich unverständlich. Das Thema ist mittlerweile zig Jahre alt und es gibt auch seit zig Jahren immer wieder die gleichen Infos dazu!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AdoK schrieb:
Er setzt 2 Betriebssysteme ein!

Je Betriebssystem braucht man 1 Lizenz. Ergo Windows 7 1 Lizenz, Windows 10 1 Lizenz. Da er seine vorhandene Windows 7 Lizenz für das Upgrade auf Windows 10 nutzt/ nutzen will, braucht er für den Weitereinsatz von Windows 7 eine neue/ weitere Lizenz!
Die Windows 10 Lizenz gestattet aber auch die Benutzung von 7 oder 8.1. Lies mal Punkt 7. Downgraderechte.

Mag ja sein, dass du insgesamt recht hast, aber diese Begründung ist offensichtlich falsch.

Und warum das nun zum 7.138ten mal wieder neu diskutiert werden muss, ist für mich unverständlich. Das Thema ist mittlerweile zig Jahre alt und es gibt auch seit zig Jahren immer wieder die gleichen Infos dazu!
Wahrscheinlich, weil kein überzeugendes Argument für diese These geliefert wurde. Dass man in diesem Fall zwei Betriebssystem einsetzt halte ich schon für fragwürdig. Wo bitte beginnt denn deiner Meinung nach, in dem von mir oben geschilderten Szenario die Illegalität? Schon bei der Erstellung der Sicherheitskopie von Windows 7? Oder erst wenn man eine der beiden Kopien upgraded? Meiner Meinung nach kann bis hier hin nichts illegales passiert sein. Wenn man zwei legale Kopien hat, was ist denn dann noch illegal?
 
Ich wiederhole mich noch einmal ...

Setze ich 2 Betriebssysteme, so brauche ich dafür 2 Lizenzen!

Setze ich einmal Windows 7 ein, so brauche dafür eine Lizenz!

Will ich Windows als 10 als Upgrade einsetzen, so brauche ich dafür eine gültige Lizenz von Windows 7/ 8.1 um das Windows 10 als Upgrade auch lizenzrechtlich einwandfrei zu betreiben! Denn ohne eine solche vorherige Betriebssystemversion zu besitzen bin ich nicht upgradeberechtigt. Und es ist seit etlichen Jahren so, dass die Vorgängerbetriebssystemversion nicht wieder/ weiter eingesetzt werden darf wenn das Nachfolgebetriebssystem im Einsatz ist und auch benutzt wird.

Wenn ich das/ ein Windows 7 auch betreiben will, ist also auch eine weitere/ neue Lizenz dafür nötig/ erforderlich!

Vielleicht solltet ihr euch alle mal von Microsofts-'Lizenzjägern' mal packen lassen. Im erweiterten Bekanntenkreis von mir ist ein Unternehmer der meinte auch gleich der von dir genannten Vorgehensweise arbeiten zu können. Das 'Spielchen' hat ihn einen schlanken 5stelligen Betrag gekostet.
 
AdoK schrieb:
Ich wiederhole mich noch einmal ...
Vielleicht ist das ja der Grund, warum die Frage immer wieder aufkommt. Es bringt nichts wenn du dich wiederholst, sag lieber mal was Neues.
Setze ich 2 Betriebssysteme, so brauche ich dafür 2 Lizenzen!
Da bin ich voll und ganz bei dir. In dem hier geschilderten Fall geht es aber nur darum ein Betriebssystem einzusetzten.
Setze ich einmal Windows 7 ein, so brauche dafür eine Lizenz!
Ist klar. Das kann entweder die von 7 oder die von 10 sein, da die Windows-10-Lizenz ja über ein Downgraderecht verfügt.
Will ich Windows als 10 als Upgrade einsetzen, so brauche ich dafür eine gültige Lizenz von Windows 7/ 8.1 um das Windows 10 als Upgrade auch lizenzrechtlich einwandfrei zu betreiben!
Ja klar.
Denn ohne eine solche vorherige Betriebssystemversion zu besitzen bin ich nicht upgradeberechtigt.
Ja
Und es ist seit etlichen Jahren so, dass die Vorgängerbetriebssystemversion nicht wieder/ weiter eingesetzt werden darf wenn das Nachfolgebetriebssystem im Einsatz ist und auch benutzt wird.
Ist schon klar, dass man nicht beide einsetzen darf. Du verstehst wohl die Frage nicht. Es geht doch darum warum es verboten sein sollte, entweder die Sicherheitskopie oder die ursprüngliche Installation zu nutzen. Dass man nicht beide nutzen darf ist klar.
Wenn ich das/ ein Windows 7 auch betreiben will, ist also auch eine weitere/ neue Lizenz dafür nötig/ erforderlich!
Es geht nicht um auch.
Vielleicht solltet ihr euch alle mal von Microsofts-'Lizenzjägern' mal packen lassen.
Junge, sei vorsichtig, was du sagst! Wenn du 'ihr' und 'euch' schreibst, dann meinst du auch mich! Ich verbitte mir diese Unterstellung. Ich hab wahrlich genug Lizenzen. Von DOS 2.0 und Windows 3.0 bis 8.1 hab ich eigentlich jedes (außer Server) MS-OS mindestens einmal hier original liegen. Für Windows 7 und höher hab ich auch die Lizenzen über Dreamspark.
Im erweiterten Bekanntenkreis von mir ist ein Unternehmer der meinte auch gleich der von dir genannten Vorgehensweise arbeiten zu können. Das 'Spielchen' hat ihn einen schlanken 5stelligen Betrag gekostet.
Was genau hat er denn gemacht und weswegen wurde er verurteilt. Hast du da konkrete Informationen?
 
SheldonCooper schrieb:
Die Windows 10 Lizenz gestattet aber auch die Benutzung von 7 oder 8.1. Lies mal Punkt 7. Downgraderechte.

Mag ja sein, dass du insgesamt recht hast, aber diese Begründung ist offensichtlich falsch.


Wahrscheinlich, weil kein überzeugendes Argument für diese These geliefert wurde. Dass man in diesem Fall zwei Betriebssystem einsetzt halte ich schon für fragwürdig. Wo bitte beginnt denn deiner Meinung nach, in dem von mir oben geschilderten Szenario die Illegalität? Schon bei der Erstellung der Sicherheitskopie von Windows 7? Oder erst wenn man eine der beiden Kopien upgraded? Meiner Meinung nach kann bis hier hin nichts illegales passiert sein. Wenn man zwei legale Kopien hat, was ist denn dann noch illegal?

Downgrade-Recht hat man, ja. Aber die Windows 7/8/8.1 Lizenz ist im Moment des Upgrades nicht mehr Gültig, da stattdessen ab diesem Moment diese Lizenz für Windows 10 gilt. Bei einem Downgrade wird im Gegenzug die Windows 10 Lizenz ungültig und die vorherige Windows 7/8/8.1 Lizenz hat wieder Gültigkeit. Beides gleichzeitig geht nicht. So vielleicht ein wenig Klarer.

Edit: Sicher. Man kann es auch so sehen, da man bei der OS-Auswahl beim Booten jedesmal ein Downgrade und wieder ein Upgrade vornimmt. Aber so vorgesehen ist das Bestimmt nicht. Wenn man regelmässig wechselt zwischen den beiden "Lizenzen" würde das höchstwahrscheinlich als Nutzung beider ausgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Udragor schrieb:
Beides gleichzeitig geht nicht. So vielleicht ein wenig Klarer.
Das war ja schon von Anfang an klar. Was nicht klar ist: warum sollte die abwechselnde Benutzung nicht legal sein?
Ergänzung ()

Udragor schrieb:
Downgrade-Recht hat man, ja. Aber die Windows 7/8/8.1 Lizenz ist im Moment des Upgrades nicht mehr Gültig, da stattdessen ab diesem Moment diese Lizenz für Windows 10 gilt. Bei einem Downgrade wird im Gegenzug die Windows 10 Lizenz ungültig und die vorherige Windows 7/8/8.1 Lizenz hat wieder Gültigkeit.

Das ist auch so nicht ganz richtig. Die Windows-10-Lizenz erlaubt es auch 7 Pro oder 8.1 Pro zu nutzen. Das ist aber unabhängig davon, ob man das Upgrade gemacht hat, oder ob man dirket 10 gekauft hat. War bei früheren Versionen ja auch so.
 
SheldonCooper schrieb:
Das war ja schon von Anfang an klar. Was nicht klar ist: warum sollte die abwechselnde Benutzung nicht legal sein?
Ergänzung ()

Das ist auch so nicht ganz richtig. Die Windows-10-Lizenz erlaubt es auch 7 Pro oder 8.1 Pro zu nutzen. Das ist aber unabhängig davon, ob man das Upgrade gemacht hat, oder ob man dirket 10 gekauft hat. War bei früheren Versionen ja auch so.

Stimmt. Aber wenn man Windows 10 Retail kauft und mit dieser Lizenz eine vorherige Windows-Version nutzt, dann kann man nicht Zeitgleich diese Lizenz auch für Windows 10 selbst nutzen.

Mein Edit oben kam wahrscheinlich dazwischen, aber wie gesagt, eine Nutzung EINER Lizenz für ZWEI Windows Versionen, selbst im Wechsel, wird höchstwahrscheinlich wenn es Hart auf Hart kommt, als regelmäßige und damit gleichzeitige Nutzung beider Ausgelegt.
 
Udragor schrieb:
gleichzeitige Nutzung beider Ausgelegt.
Es ist ja offensichtlich und nachweisbar so, dass eine gleichzeitige Nutzung ausgeschlossen ist. Gibt es eine reputable Quelle für diese These?
Ergänzung ()

Udragor schrieb:
Man kann es auch so sehen, da man bei der OS-Auswahl beim Booten jedesmal ein Downgrade und wieder ein Upgrade vornimmt.
Eigentlich ist es eher so, dass man wählt ob man die Sicherheitskopie oder die ursprüngliche Kopie nutzt.

Meint ihr auch, es sei illegal, wenn ich eine Sicherheitskopie von einem Windows 7 mache ohne upzugraden und beide Kopien im Wechsel nutze?
 
SheldonCooper schrieb:
...
Junge, sei vorsichtig, was du sagst! Wenn du 'ihr' und 'euch' schreibst, dann meinst du auch mich! Ich verbitte mir diese Unterstellung.

1. Bin ich kein Junge! Ich gehe dich auch nicht mit solch einer Schreibe und Ausdrucksweise an!

2. Warum ziehst du dir den Schuh an? Das ist/ war allgemein geschrieben/ gesprochen gewesen

Ich hab wahrlich genug Lizenzen. Von DOS 2.0 und Windows 3.0 bis 8.1 hab ich eigentlich jedes (außer Server) MS-OS mindestens einmal hier original liegen. Für Windows 7 und höher hab ich auch die Lizenzen über Dreamspark.

Habe ich nicht einmal ansatzweise gefragt gehabt und/ oder wissen wollen oder auch in irgendeiner Form und Art und Weise in Zweifel gezogen! Und es interessiert mich auch nicht im geringsten was du da so im Schrank und/ oder Safe liegen hast. Warum also die Aussage. Ich schreibe auch nichts dazu welche Betriebssystemversionen und wie viele Lizenzen hier im Safe liegen, weil es dich nämlich auch nichts angeht.

Was genau hat er denn gemacht und weswegen wurde er verurteilt. Hast du da konkrete Informationen?

Ja, ich habe konkrete Informationen. Ich bin jedoch weder befugt noch berechtigt Dritten gegenüber Auskunft zu geben!
Wäre ich das, hätte ich wohl auch gleich ein paar mehr Infos gegeben.
 
Ergänzung ()

SheldonCooper schrieb:
Es ist ja offensichtlich und nachweisbar so, dass eine gleichzeitige Nutzung ausgeschlossen ist. Gibt es eine reputable Quelle für diese These?
Ergänzung ()

Eigentlich ist es eher so, dass man wählt ob man die Sicherheitskopie oder die ursprüngliche Kopie nutzt.

Meint ihr auch, es sei illegal, wenn ich eine Sicherheitskopie von einem Windows 7 mache ohne upzugraden und beide Kopien im Wechsel nutze?

Es geht bei der Lizenz ja nicht um die Nutzung, was ja im Wechsel klappen würde, es geht um Installationen. Und da sind die Lizenzbestimmungen eindeutig. Eine Lizenz pro Installation. Ob das jetzt eine andere Partition ist oder ein anderer PC spielt keine Rolle. Siehe Windows 10 Lizenzbestimmungen Punkt 2 b. Damit ist das Nutzen im Wechsel in dieser Form nicht Legal.

Noch ein Edit:
Punkt 7 der Bestimmungen stellen übrigens eindeutig fest, das man zu einem Downgrade auf Windows 8.1 oder 7 NUR berechtigt ist, wenn man ein vorinstalliertes Windows 10 erworben hat. Wobei sich bei einem Up-oder Downgrade die Lizenzen gegenseitig ersetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AdoK schrieb:
1. Bin ich kein Junge!
Sorry, aus deinem Namen geht nicht hervor, dass du weiblich bist.

Ich gehe dich auch nicht mit solch einer Schreibe und Ausdrucksweise an!
Äh doch, achte mal drauf!

2. Warum ziehst du dir den Schuh an? Das ist/ war allgemein geschrieben/ gesprochen gewesen
Dann bist du nicht fähig die korrekte grammatische Form zu verwenden. Wenn du die zweite Person benutzt bedeutet das, dass du die angesprochene Person meinst (im Plural zusammen mit anderen).

Wenn du also schreibst:
Vielleicht solltet ihr euch alle mal von Microsofts-'Lizenzjägern' mal packen lassen.
meinst du mich auch. Wenn du mich von dieser Aussage ausschließen willst dann musst du folgendes schreiben:
Vielleicht sollten die sich alle mal von Microsofts-'Lizenzjägern' mal packen lassen.


Habe ich nicht einmal ansatzweise gefragt gehabt und/ oder wissen wollen oder auch in irgendeiner Form und Art und Weise in Zweifel bezogen! Warum also die Aussage. Ich schreibe auch nichts dazu welche Betriebssystemversionen und wie viele Lizenzen hier im Safe liegen, weil es dich nämlich auch nichts angeht.
Ok, dann entschuldige bitte dass ich auf grund deiner mangelden Sprachfähigkeiten deine Aussage falsch verstanden habe.

Ja, ich habe konkrete Informationen. Ich bin jedoch weder befugt noch berechtigt Dritten gegenüber Auskunft zu geben!
Wäre ich das, hätte ich wohl auch gleich ein paar mehr Infos gegeben.
Zu schade, so ist deine Aussage leider wertlos.
Ergänzung ()

Udragor schrieb:
Ergänzung ()

Es geht bei der Lizenz ja nicht um die Nutzung, was ja im Wechsel klappen würde, es geht um Installationen.
Installiert wird ja nur einmal, das andere ist eine Sicherheitskopie

Und da sind die Lizenzbestimmungen eindeutig. Eine Lizenz pro Installation. Ob das jetzt eine andere Partition ist oder ein anderer PC spielt keine Rolle. Siehe Windows 10 Lizenzbestimmungen Punkt 2 b. Damit ist das Nutzen im Wechsel in dieser Form nicht Legal.
Trifft aus oben genannten Gründen ja nicht zu.

Noch ein Edit:
Punkt 7 der Bestimmungen stellen übrigens eindeutig fest, das man zu einem Downgrade auf Windows 8.1 oder 7 NUR berechtigt ist, wenn man ein vorinstalliertes Windows 10 erworben hat. Wobei sich bei einem Up-oder Downgrade die Lizenzen gegenseitig ersetzen.

Poste doch mal was du meinst. Ich bezieh mich hierauf:

7. Downgraderechte.
Wenn Sie ein Gerät von einem Hersteller oder einem Installationsunternehmen mit einer vorinstallierten Professional-Version von Windows erworben haben, dürfen Sie entweder eine Windows 8.1 Pro- oder Windows 7 Professional-Version nutzen, jedoch nur, solange Microsoft für diese frühere Version Support wie unter (aka.ms/windowslifecycle) dargelegt bereitstellt. Dieser Vertrag gilt für die Nutzung der früheren Versionen durch Sie. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für die Nutzung solcher Komponenten durch Sie die entsprechenden Bestimmungen des mit der früheren Version mitgelieferten Vertrages. Weder der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zu liefern. Sie müssen die frühere Version separat erwerben. Hierfür wird Ihnen möglicherweise eine Gebühr in Rechnung gestellt. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch die ursprünglich erworbene Version zu ersetzen.

Da steht weder was davon, dass das vorinstallierte Windows ein Windows 10 sein muss, noch dass sich da irgendwas ersetzt.
 
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