Webhoster - einseitige Vertragsänderung?

x.treme

Captain
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Sep. 2008
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Hallo Leute,

mein Webhoster hat mir vor 14 Tagen eine Mail geschickt, in der Angekündigt wird dass der monatliche Preis erhöht wird, sowie die Vertragslaufzeit verdoppelt wird.

Die Mail mit der Ankündigungen habe ich natürlich nicht gelesen, jetzt aber ne Nachricht bekommen dass der Tarif erfolgreich umgestellt wurde - ohne meine Zustimmung. Jetzt bin ich ein halbes Jahr an den Tarif laut Kündigungsformular gebunden.

Ist das Rechtens?!
 
Moment ich hack mich mal schnell in dein E-Mail Postfach, damit ich die E-Mails lesen kann und anschließend die rechtliche Situation beurteilen kann.

Und ja es ist rechtens wenn denen keine Fehler passiert sind und die nichts versäumt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quelle? Auf welchen Stellen im BGB stützt sich deine Aussage? Hast du einen Präzidenzfall?

In den AGB wird zwar erwähnt dass der Hoster jederzeit die Leistung dem technischen Fortschritt nach erweitern und anpassen kann. Eine Einstufung in ein neues Hosting-Paket, sowie Preiserhöhungen oder Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit werden hier nicht geregelt.

Die Mail diente lediglich der Information. Hier wurden keine Fristen gesetzt, auch nicht über ein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt. Nach dem Motto: Freuen sie sich, ab nächstem Jahr dürfen sie mehr zahlen, und können nicht mehr jeden Monat kündigen! Fühlen sie sich hiermit darüber informiert. :king:

Somit ist die Frage:
- ist eine einseitige Vertragsänderung per Mail möglich?
- darf "schweigen" hier als Zustimmung gewertet werden?
- ist eine 14 tägige Frist für eine Antwort lange genug?
 
Es kann Dir Keiner halbwegs seriös Auskunft geben, wenn keine Details (Hoster, Textwortlaut Mail, Tarife) bekannt sind!

Das Sonderkündigungsrecht muss nicht in der Mail stehen, da reichen die AGB. Gleiches betrifft die Fristen.
Was stand denn zum Beispiel in der Betreffzeile der Mail?

Wir brauchen mehr Angaben von Dir!
 
Computerbase's Haushoster ;)
Ist nicht meine Art in einem Forum ein großes Fass aufzumachen bevor ich nicht mit dem Telefonsupport gesprochen habe. Wollte mir hier auch nur ein paar "Fachbegriffe" und BGB §§ für den Notfall abholen - aber scheint ja auch keiner viel Ahnung zu haben.

Das Vorgehen finde ich diesmal hingegen schon etwas fragwürdig.

Betreff getarnt wie ein "Newsletter" und somit alleine schon etwas dreist:
"++ Host Europe informiert: Vertragsbezogene Mitteilung zu Ihrem WebPack ++"

Im Text selber steht lediglich dass das aktuelle Hosting-Paket im nächsten Jahr umgestellt wird, sowie die geänderten Eckdaten des neuen Hosting-Paketes.

Heute dann die Nachricht dass die Tarifumstellung durchgeführt wurde, obwohl in der 1. Mail stand:
"Die Umstellung erfolgt zu Ihrem nächsten Zahlungsintervall, frühestens jedoch zum 01.01.2013."

Im KIS keine Kündigungsoption, da meine Kündigungsfrist bereits zum Zeitpunkt der 1. Mails ausgelaufen war -.-
Vertragsänderung erfolgreich im KIS eingetragen, mit geänderter Mindestvertragslaufzeit und hochgesetzter Kündigungsfrist.
 
Zuletzt bearbeitet:
I.d.R hat man bei einseitiger Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht, nutze dieses.
 
Host Europe informiert: Vertragsbezogene Mitteilung zu Ihrem WebPack
Wie man bei dem Betreff drauf kommen soll, dass hier eine vertragsbezogene Mitteilung zu deinem WebPack geschickt wurde, ist wirklich nicht nachvollziehbar :rolleyes:

du wurdest informiert (wie auch in den agb geschrieben steht), hast es ignoriert oder verschludert und hast nun die wahl: entweder mit den neuen konditionen leben (wobei wir immer noch nicht wissen, was sich bei dir ändert... welches webpack hattest du? gibt ja einige...) oder kündigen "aus wichtigem grund" (steht übrigens auch in den agb. lesen bildet ;)

da man hier jede einzelne information extra erbetteln muss (wortlaut der ignorierten info-mail, gebuchter tarif/paket, ...), musst du leider auch mit dieser art antwort auskommen ;)
 
@Heretic Novalis: Oh mein Gott, unhöflicher geht's wohl nicht.

Sorry, aber "++ Host Europe informiert:" ist sicher nicht der angemessene Anfang für einen Mail, die eine je nach Kunden 200% Preissteigerung sowie Vertragsverlängen mit sich bringt.
Timing vor Weihnachten ist natürlich auch genial. Schön ankündigen wenn viele Bereits im Urlaub sind. Über ein Sonderkündigungsrecht NICHT in der Mail zu informieren, ist auch nicht die feine Art.

Und ich bekomme ca. 250 Mails pro Tag, da darf der Titel bei so etwas gerne auch bereits das Thema beinhalten, und die Mail als wichtig Markiert sein.

Eine Frist von 14 Tagen ist meines Erachtens ebenso zu kurz.
Mit der Umstellung des Paketes noch in diesem Jahr haben sie gegen ihre eigene Ankündigung verstoßen:
"Die Umstellung erfolgt zu Ihrem nächsten Zahlungsintervall, frühestens jedoch zum 01.01.2013."

Übrigens steht nichts bezüglich Vertragsanpassung in der AGB, lesen bildet. Daneben ist was in den AGB steht, und was Rechtens ist, zwei verschiedene Sachen.

Und dass es sich bei dem Produkt um das "WebPack" handelt hast du ja selber zitiert.
In der Mail stehen nur Informationen zu den Leistungen des neuen Pakets, und zitierter Satz. Keine Informationen die für euch hier einen Mehrwert bringen.

Ich halte nichts davon eine Firma an den "Pranger" zu stellen, bevor man selber in Kontakt gegangen ist, deswegen wollte ich nur allgemeine Informationen. Wohl zu viel verlangt :rolleyes:

Nunja, hat sich eh geklärt. Habe gekündigt und bin ab nächsten Jahr bei All-Inkl.com.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist wohl auch zu viel verlangt, genauere Informationen zu liefern, wenn man ein spezielles Problem hat und die Allgemeinheit damit belästigt. :p Du hast schlicht nicht genügend geliefert, um irgendwas Aussagekräftiges zu bekommen.

Das ist so, als ob du zum Arzt gehst und ihm nur sagst, dass du dich krank fühlst, jede weitere Information verweigerst, auch kein Fieber messen oder Blut abnehmen lässt, ihm aber gleichzeitig unterstellst, inkompetent zu sein, weil er dir nicht helfen kann.--
 
x.treme schrieb:
unhöflicher geht's wohl nicht.

Ist das eine Ankündigung zu deinen eigenen Beiträgen? Wenn ich die mir so durchlese, siehts genau danach aus. Du willst kostenlose Beratung und reagierst nicht mal auf eine Gegenfrage. Welchem Recht bestehst du darauf, hier irgendwas zu kriegen? Jeder der dir Antwortet tut das in seiner Freizeit um DIR zu helfen. Wenn du Kompetente Beratung willst geh zu einer Fachperson. Im übrigen der Titel der Email ist mehr als Aussagekräftig, selbst Schuld wenn du zu "einfach" bist um das nicht zu erkennen.

Im übrigen ich war bereits All-inkl.com Kunde und kann dir sagen das deren Emails ähnliche Titel haben. Wir freuen uns schon heute auf deinen künftigen Theard dann mal.
 
Sonderkündigungsrechte bestehen in aller Regel immer dann, wenn eine atypische Situation hinsichtlich der Vertragsmodalitäten gegeben ist. Dies dürfte vorliegend der Fall sein (Abweichung hinsichtlich Laufzeit sowie Vergütung zur ursprünglichen Vereinbarung).

Verbrauchern gegenüber ist m.E. ein expliziter Hinweis auf das Bestehen eines Sonderkündigungsrechtes zu geben, da atypische Situationen bzw. Vertragsabweichungen nicht unter "eine Vielzahl vorformulierter Vertragsbedingungen mit dem Zweck, sie nicht bei jedem Vertragsschluss explizit vereinbaren zu müssen" (-> AGB) fallen. Sicherlich darf in den AGB beschrieben werden, unter welchen Umständen regelmäßig Sonderkündigungsrechte entstehen. Die bloße Existenz dieser Beschreibung dürfte - besonders Verbrauchern gegenüber - jedoch unzureichend sein. Entsprechende Urteile finden sich bspw hinsichtlich Stromversorgungen sowie auch in der Sozialgerichtsbarkeit.

Darüber hinaus halte ich - entgegen mehrfacher Einlassungen meiner Vorposter - den Titel der eMail unter gar keinen Umständen für aussagekräftig genug, um eine rechtsbindende Wirkung der Anerkennung der neuen Vertragsbedingungen herbeizuführen:

Allein bereits die Eröffnung des Titels (XYZ informiert: ...) ist geeignet, den Adressaten dazu zu verleiten, eine Newsletterbenachrichtigung anzunehmen und hat somit Täuschungscharakter hinsichtlich der rechtlichen Tragweite des Inhalts der email.

Überdies beinhaltet die Formulierung "vertragsbezogene Mitteilung" keinerlei Hinweis auf sich ändernde Vertragsbedingungen, die zustimmungspflichtig sind. Vielmehr kann diese Formulierung quasi alles bedeuten: Der Hinweis darauf, dass es für 2,50 € p.a. ein umfangreicherers Angebotspaket gibt, die Möglichkeit eines Tarifwechsels bei Verlängerung der Laufzeit, etc.

Sie schließt also Werbung nicht aus und informiert nicht über eine für den Kunden nachteilige Umgestaltung der Vertragsbedingungen.


Aus diesem Grunde würde ich dazu raten, die neuen Vertragsbedingungen nicht anzuerkennen, ggf das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und vor allem im Falle dessen, dass ein erhöhtes Entgelt gezahlt wird, dies nur mit dem expliziten Hinweis "unter Vorbehalt" zu tun. Ferner sollte schnellstmöglich Kontakt zu besagtem Anbieter aufgenommen und den neuen Bedingungen widersprochen werden.


Dies ist jedoch nur meine Meinung und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.


MfG,
Dominion.
 
Hey,

danke dir dominion1 für die hilfreiche und ausführliche Antwort! :)

Sowas hilft mir wirklich weiter. Habe Hosteurope nun gekündigt. Versaut mir jetzt schön die Ferien mit BackUps und Umzug ... toll sowas mit 15 Tagen Vorwarnung zu erfahren.

Die Art und Weise wie Hosteurope jedoch hier versucht still und heimlich die Tarife umstellt, mit der Hoffnung dass viele Kunden das einfach so hinnehmen, ist für mich einfach nicht die feine Art. Mache mir aber keine Illusionen dass es bei anderen Providern besser ist ...
 
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