Wehrdienst/Studium/Problem

Athlonic64

Lt. Junior Grade
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Hallo Community,

Ich bekam heute einen Bescheid vom Kreiswehrersatzamt. Damit wurde mir mitgeteilt,
dass ich für den Wehrdienst tauglich bin. Allerdings befinde ich mich gerade am Anfang meines Studiums und zwar im ersten Semester. Das wurde auch berücksichtigt und man sagte mir:

"Sie erhalten die Zusage, bis einschließlich 28.02.2010 nicht zum Wehrdienst herangezogen zu werden."

Prinzipiell ist es ja so, dass man nur ZWISCHEN den Semestern eingezogen werden kann, und das nur bis zum 3.ten Semester.

Mein jetziges (erstes) Semester ist am 28.02.2010 zu Ende.
Mein zweites Semester geht regulär am 01.03.2010 jedoch auch schon wieder los.
(Vorlesungsbeginn ist am 15.03).
Dazu kommt, dass der nächste Einberufungstermin der 01.04.2010 ist.

Daher bin ich der Meinung, dass ich ja eigentlich unmöglich eingezogen werden kann.
Meine Frage ist jetzt an euch: Könnt ihr das Bestätigen oder ist hier vllt. ein Experte unter uns, der mir da weiter helfen kann?

Ich hab ja zusätzlich noch die möglichkeit bis einschließlich 19.02 Widerspruch zu erheben..würde das etwas bringen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen,

Lg
Athlonic
 
Zuletzt bearbeitet:
Ruf einfach mal deine Bearbeiterin an! Nummer dürfte auf den Brief stehen den du vom KWEA bekommen hast.
Erklär ihr dein Sachverhalten und daraufhin wirst du schon die nötigen Informationen bekommen.
Normal wird dein Wehrdienst vorraussichtlich bis zum Ende des Studiums verschoben und dann gibt es auch nur noch 6 Monate Wehrdienst ;)
 
Wie mein vorredner auch schon sagte. Drück ein wenig auf die Tränendrüse und dramatisier ein wenig. Zukunftspläne usw. Dann bekommst idR Post. ;)
 
Der Widerspruch würde das ganze auf jeden Fall etwas in die Länge ziehn.

Eingezogen werden kannst du aber trotzdem, es ist ja egal ob dein Studium am 1.3. oder am 1.4. weitergeht, Tatsache ist du weißt jetzt Bescheid.

Die einzigen Möglichkeiten, die ich sehe sind:
- Untauglichkeit, d.h. probieren doch noch ausgemustert zu werden, gibt da ja genug Möglichkeiten und sogar "Spezialisten" dafür

- das ganze vor Gericht ziehen, Stichwort "Wehrungerechtigkeit"
 
Es ist zwar nicht üblich, aber man kann auch während des Studiums ein
berufen werden. Hast du bei der vor der Musterung nicht angeben müssen, wann du mit der Ausbildung/Gymnasium/... fertig bist?
 
Das kommt immer darauf an, ich sollte z. B. trotz Studiums eingezogen werden, mein letzter Ausweg war ein ärztliches Attest, habe dann aber dank eines Arztes, der mir wegen meiner Hausstauballergie bescheinigte, das ich extra Bettwäsche bräuchte, wurde dadurch ausgemustert. Der Bearbeiter beim Kreiswehrersatzamt, hatte mich zwar verstanden, konnte allerdings nichts dagegen tun, er kannte mich zum Schluss schon mit Namen, ist bei mir in der Stadt, war daher öfters dort.
 
@Sgt.Speirs: Ja musst ich angeben! Ist das relevant?

Also meint ihr ernsthaft, dass es etwas nützt, wenn ich denen was schreibe von wegen "Werdegang zerstören"? Ich mein, es ist ja wirklich sc***, weil man die Leute dann kennen lernt und den Stoff einigermaßen verinnerlicht hat..
sonst würde mir der Wehrdienst ja wirklich nichts ausmachen!

danke für die antworten :)
 
Kann ich dir zwar nicht aus persönlicher Erfahrung bestätigen aber aus meinem Bekanntenkreis.
 
Achja, habe was vergessen. Und zwar könnte ich zwischenzeitlich (für 2 Jahre) die italienische Staatsbürgerschaft annehmen, Da ein Elternteil von mir aus Italien stammt. (Italien = Berufsarmee)
Das müsste auch funktionieren oder?
 
Du musst da auch ein wenig weiter denken. Visum? Man nimmt nicht eben mal so eine andere Staatsangehörigkeit an. :)
 
nein, hab ich ehrlich gesagt nicht :)
bin atm mitten in der Klausurzeit (morgen die nächste :/ ) und hab ehrlich gesagt auch noch keine zeit dafür gehabt. Dazu kommt, dass das schreiben ja heute auch erst gekommen ist!
 
Ein Aufschub ist nur bei "besonderen Gründen" möglich (Verlust des Heimplatzes, Verlust des Diplomarbeitsthemas), allein der Grund "Ausbildung" oder "Um die Kontinuität des Studiums aufrecht zu erhalten" zählt da leider nicht mehr.
 
naja dann werd ich wohl ein bisschen rumtricksen müssen und versuchen, das ganze ein bisschen aufzuschieben..
Ich finde das ehrlich gesagt ne Frechheit, dass es der Bundeswehr gewährt wird, jemanden während dem Studium einzuziehen.
 
Kann man nicht Widerspruch einlegen und dann zur FFW oder einem anderen Wehrersatzdienst "rennen", damit wäre man zwar 6 Jahre verpflichtet, verliert aber kein Jahr Studiumszeit, da es ja nur nebenbei ist.
Andere Möglichkeit: Sich einen netten Pastor suchen, der versichert, dass du das mit deinem Glauben nicht vereinbart bekommst.
 
Naja, sie werden nicht drauf verzichten. Sonst könntest du dich ja drumrummogeln, wenn du schnell genug in ein Studium kommst. Außerdem ist es doch egal, ob du das jetzt vor dem Studium oder ein Jahr nach Studienbeginn machen musst. Deine Gesamtstudienzeit verlängert sich ja auch nicht :)
 
nein, aber nach dem ersten Semester, in dem man die Grundlagen lernt, den Grundstoff lernt und Kontakte knüpft, finde ich das einfach nicht passen. Wie gesagt, hätte ich nichts dagegen, das nach meinem Studium nachzuholen
 
Stimme dir da auch nur zu. Leute aus dem Studium rausreissen ist nicht unbedingt ideal.

Ich persönlich hatte das glück das mein Jahrgang komplett übersprungen wurde.
 
Heuball schrieb:
Du musst da auch ein wenig weiter denken. Visum? Man nimmt nicht eben mal so eine andere Staatsangehörigkeit an. :)

Italien EU = wozu Visum?

Ansonsten gebe ich dir schon recht eine andere Staatsangehörigkeit sollte man sich schon sehr sehr gut durch den Kopf gehen lassen.
 
Ich würde erst versuchen Widerspruch einzulegen mit den oben bereits erwähnten Gründen.

Klappt das nicht würde ich zum spätmöglichsten Zeitpunkt einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen dadurch wird alles andere aufgeschoben und der einberufungstermin vom 01.04 gilt nicht mehr. Bis das durch ist und deine Verweigerung anerkannt ist bist du im 3. Semester und laut deiner Aussage kann man dann nicht mehr eingezogen werden (Weiß ich nicht ob das so stimmt).

Ich weiß nicht wie alt du bist, aber vlt. hebt dich das auch auf das 23 Lebensjahr.

Nach deinem Studium kannst du den KDV - Antrag auch wieder zurücknehmen. Weil du in den letzten Jahren Erfahrungen gemacht hast die nicht mehr deinem damals angegebenen Verweigerungsgründen entsprechen.
 
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