Folgendes Situation: Gestern hat mir jemand eine Signatur für ein anderes Forum erstellt. Wir haben währenddessen über Skype telefoniert (kenne ihn nicht in echt) und er hat dann seine Bildschirmübertragung angemacht damit ich sehen kann ob es mir gefällt wie er gerade daran arbeitet oder nicht. Währenddessen hat er auch ab und zu rausgetabt, auf sein Webbrowser auf dem gerade Facebook offen war. Heute hab ich die Nachricht bekommen, dass er mich anzeigen will weil ich angeblich sein Facebook abfotografiert hab und es irgendwie geschafft hab dass ihn jetzt alle 10 Minuten Leute adden und seine Bilder teilen. Ich hab wirklich gar nichts damit zu tun. Kann er mich jetzt deswegen anzeigen? Bin ich jetzt schlecht dran? Der Witz ist, dass ich inzwischen wirklich nicht mehr selber weiß wie er bei Facebook heißt, hab da gar nicht richtig drauf geachtet. Was soll ich tun?
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Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
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Werde unschuldig angezeigt. Geht das überhaupt?
- Ersteller Usels
- Erstellt am
Er hat gemeint ich hab Screenshots von seinem Facebook gemacht und sie veröffentlicht :/
Ich zitiere:
Ich denk nicht, dass er damit weit kommt, aber wer weiß, vielleicht war das ein Trojaner oder ähnliches ..
Ich zitiere:
Weitergabe von Urheberrechtlich geschützen Dateien
Ich denk nicht, dass er damit weit kommt, aber wer weiß, vielleicht war das ein Trojaner oder ähnliches ..
S
SpookyFBI
Gast
Naja.. denk mal nach, warum läßt er ausgerechnet die Facebook Seite offen.. wo er doch dir ne Signatur erstellen sollte?
qhil
Captain
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 3.119
Wie heißt es so schön: Im Zweifel für den Angeklagten. Ich schätze mal, dass er das nicht beweisen kann. Wenn er nicht mit miesen Tricks arbeitet und dir irgendwas unterschiebt, dann würde ich mir keine Sorgen machen. Behalte die Sicherheit deines Rechners im Auge. Scanne mal dein System, ob du vielleicht infiziert bist oder so... kann ja nicht schaden.
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 509
Kann mich dem Tenor hier nur anschließen: Abwarten und Tee trinken. Ohne den Typen zu kennen würde ich vermuten, dass das zu 99,9 % nur Dampfplauderei mit der Anzeige gewesen ist.
Ich würde mich mit der Thematik erst dann wieder befassen wenn ein Anhörungsbogen der Strafverfolgungsbehörden ins Haus flattert.
Ich würde mich mit der Thematik erst dann wieder befassen wenn ein Anhörungsbogen der Strafverfolgungsbehörden ins Haus flattert.
Usels schrieb:Er hat gemeint ich hab Screenshots von seinem Facebook gemacht und sie veröffentlicht :/
Ich zitiere: "Weitergabe von Urheberrechtlich geschützen Dateien"
Ich denk nicht, dass er damit weit kommt, aber wer weiß, vielleicht war das ein Trojaner oder ähnliches ..
Ich würde mir keine Sorgen machen an deiner Stelle, aus folgendem Grund. Es geht hierbei um Facebook und nicht um irgendwelche privaten Bilder die er sich Lokal auf dem Rechner angeschaut hat respektive irgendwelche Daten.
Er teil sich in dem Moment wo er irgendwas hochläd alle Rechte mit Facebook, selbst wenn er was Urheberrechtlich schützen lassen hat.
Zweitens er hat es dir gezeigt und vermutet jetzt das du nun seinen Namen bzw irgendwelche Screens im Internet veröffentlich hast weil ihn irgendwelche Leute adden!
Es liegt doch nun im gesunden Menschenverstand diese Leute zu fragen wer sie sind und warum sie ihn adden, wenn er die nun Fragen würde denke ich kaum da sie Antworten würden "Der Usels hat da bilder von deinem fb Profil hochgeladen mit dem Kommentar dich zu stalken"
Wenn er zu Polizei geht und sagt das du es doch gemacht hast, werden die Polizisten ihn fragen wie er darauf kommt und ob er einen Beweis vorbringen kann.
Und der Kontext eine Anzeige wegen weitergabe von geschützten Werken weil ihn irgendwelche Leute adden ?
Wenn du lustig drauf bist sagst du ihm einfach, sobald er eine Anzeige gegen dich stellt, setzt du sofort nach mit einer Anzeige wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede.
Fragesteller
Commander
- Registriert
- Apr. 2009
- Beiträge
- 2.403
Das mit dem "gundlosen anzeigen" ist so eine Sache. Erst mal muss er bei seiner örtlichen Polizeidienststelle den Sachverhalt darlegen und beweisen. Erst dann nehmen die Beamten eine Anzeige auf. Ab dann kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel. Das wäre der Vorgang bei der strafrechtlichen Seite.
Bei der privatrechtlichen Seite muss er zu einem Anwalt gehen. Das kostet erstmal Geld. Dann kann er Anwalt versuchen die Klage einzureichen. Allerdings muss auch er sicher sein das die Geschichte "wasserdicht" ist. Sonst könnte man(n) davon ausgehen das es sich dabei eventuell um den Tatbestand des Prozessbetruges handelt.
Sollte der Anwalt schon im Vorfeld dicke Backen machen kann man(n) mal bei der zuständigen Anwaltskammer nachfragen ob es sich dabei um standesgemäßes Verhalten handelt.
Bei der privatrechtlichen Seite muss er zu einem Anwalt gehen. Das kostet erstmal Geld. Dann kann er Anwalt versuchen die Klage einzureichen. Allerdings muss auch er sicher sein das die Geschichte "wasserdicht" ist. Sonst könnte man(n) davon ausgehen das es sich dabei eventuell um den Tatbestand des Prozessbetruges handelt.
Sollte der Anwalt schon im Vorfeld dicke Backen machen kann man(n) mal bei der zuständigen Anwaltskammer nachfragen ob es sich dabei um standesgemäßes Verhalten handelt.
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