Wertermittlung für Eichenholz / Holzdiebstahl

Finde ich gut, das Schattenspender uns so einen präzedenzfall liefert. Nicht das dir das später durch aussergerichtliche einigung auch noch passiert.

PS: nach aktuellem Holzpreis von Eichenholz und einer länge von 20 Metern wären das alleine

2900 € reiner Holzpreis

Entscheidend wäre hierbei aber die genauen maße und der Zustand, bzw. ein aktueller Holzpreis für ca. 100 Jahre alte Eichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wir haben auf dem Grundstück noch bedeutend ältere und größere Eichen
PRIMA, wenn Ihr euch mit dem Halunken einigt und er hat dabei Gewinn gemacht, hat der gleich noch die Möglichkeit die anderen Bäume auch um zu hauen da ihm ja nichts passiert!

Um es mit den Worten aus Life of Brian zu sagen "selig sind die, die ihres Nachbarn Esel flüssig machen"..........
 


Also die Sache ist die: Zwischen dem Nachbargrundstück (das im übrigen ein Acker ist...) und unserem Grundstück verläuft noch eine kleine Straße. Der Herr Holzdieb ist Wegevorsteher und der Baum steht/stand angeblich in seinem Bezirk; zumindest ist er davon ausgegangen, dass der Baum nicht mehr auf unserem Grund und Boden steht. (Jaja...:o) Zudem sei der Baum erstens krank gewesen und zweitens hätte er zusätzlich einen angrenzenden Telefonmast weggedrückt.

Zu erstens: Kann durchaus der Fall sein, aber dann frag ich mich, wieso eine fast komplett tote Eiche, die drei Bäume weiter steht und übrigens seit knapp 10 Jahren nicht umgekippt ist, dann nicht auch noch gefällt wurde. (Böse Zungen behaupten ja, dass man für totes Eichenholz kein Geld mehr bekommt.) Ausserdem: Ob krank oder nicht; der Baum stand noch gut im Saft und bis eine Eiche so kaputt ist, dass sie umzufallen droht vergeht eine LANGE Zeit.

Zum zweiten Punkt: Okay, der Telefonmast ist gefährdet... Einen Kilometer weiter steht eine Birke, die einen Telefonmast schon um annähernd 20° weggedrückt hat. Die hat man nicht weggenommen? :freak:

Sonntags haben wir noch mit einigen Leuten sprechen können, die bei der Gemeinde arbeiten und alle haben uns gesagt, dass wenn eine akute Gefahr bestanden hätte, dann darf so ein Baum zwar gefällt werden, aber das Holz gehört dem Besitzer des Baumes. Muss der Baum weg, aber es besteht kein unmittelbarer Zwang dazu, dann wird man wohl schriftlich darüber informiert.

Alles in allem hat er nur fadenscheinige Gründe bringen können. Jedenfalls haben wir als allererstes das Holz zurückverlangt, da wir sein Geld nicht wollen und brauchen. Geld hätte dann eine Rolle gespielt, wenn das Holz schon unwiederbringlich weiterverkauft gewesen wäre. Bis heute Abend will er das Holz komplett zurück bringen. Meine Eltern bzw. meine Mutter (als Besitzerin) will erst dann entscheiden, wie sie weiterhin vorgeht.

@Lars_SHG: Ich denke nicht, dass der Mensch jetzt noch einen Gewinn aus seiner Aktion ziehen kann, da er den Baum wieder zurückbringt. Nur leider bezahlt in diesem Fall wieder die Allgemeinheit diese Scheiße die er sich da geleistet hat, da die Arbeitsstunden der Menschen, die bei der Aktion dabei waren aus einer Wegekasse der Gemeinde bezahlt werden. Wie schon gesagt: Ich würde ihn ohne mit der Wimper zu zucken anzeigen und zur Not auch wegen Schadensersatz vor Gericht gehen, aber ich habe das (leider) nicht zu entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Herr Holzdieb ist Wegevorsteher und der Baum steht/stand angeblich in seinem Bezirk; zumindest ist er davon ausgegangen, dass der Baum nicht mehr auf unserem Grund und Boden steht.
Dann würde ich ihm mal nahelegen sich einen anderen Nebenjob zu suchen, er ist ja offensichtlich völlig überfordert!
Denn selbst wenn er Recht gehabt hätte, hätte er das mit euch als angrenzender Nachbar absprechen müssen!
Nein, der Grund ist ein anderer, schnelles Geld machen - auch wenn es jetzt nicht mehr klappt.
 
wieso sollte man angrenzende Nachbarn Informieren?

und holz wird natürlich dann gefällt, wenn es noch nicht komplett hinüber ist....

der Mann hat sich mit der Grundstücks grenze geirrt.
eventuell war der Baum auch in Karten Falsch eingezeichnet.
Wo gearbeitet wird.....
 
@florian.
Wie heißt es im Gesetzt, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Da Bleibt Diebstahl nun mal Diebstahl. Man kann nicht jemanden anderen einen Baum vom Grundstück stehlen, erst recht einen der sich wertmäßig im Bereich eines Kleinwagens befindet.
 
nur erzählt der TE auch nicht die ganze Geschichte.

er Behauptet, der beschuldigte hätte einfach so eine Oberleitung abgehängt.
Oberleitungen setzt man für Bahnen ein.
sofern nicht sehr viele Bahnen in seinem Vorgarten stehen geblieben sind glaube ich das nicht!
eventuell meint er auch Freileitungen.
diese sind nicht Isoliert, also sollte das der Energieversorger recht schnell merken und sie Dinger nicht Tagelang herum liegen lassen.

in wie weit die rechte eines Wegevorstehers gehen weiß ich nicht.
aber vermutlich wird sich schon irgend was finden, dass er das darf.
Und da dem TE kein Finanzieller schaden entstanden ist, gibt es bei Gott schlimmeres als einen Alten Kranken Baum zu Fällen.
 
Kann sein, dass ich mit "Oberleitung" nicht den korrekten technischen Terminus getroffen habe. Gemeint ist diese (Telefon?)Leitung:



(Die Liegt im übrigen immer noch am Boden)


Dass der sich mit der Grenze geirrt hat, kauf ich ihm nicht ab. Wenn der Baum jetzt nur nen Meter von der Straße gestanden hätte, dann vielleicht. Die grenzenaheste Stelle des Baumstumpfes steht immerhin knappe 4,5m von der Grundstücksgrenze entfernt. :freak:

Das Argument, dass man Holz nur dann fällt, solange es noch nicht komplett hinüber ist kann man so stehen lassen, allerdings darf er Holz, dass ihm nicht gehört auch nicht behalten.
 
Vulpecula schrieb:
Ob krank oder nicht; der Baum stand noch gut im Saft und bis eine Eiche so kaputt ist, dass sie umzufallen droht vergeht eine LANGE Zeit.

Bin gespannt, ob du genau das auch sagst zu Gunsten des Baumes, wenn dir mal irgendwo ein Ast aufs Auto fällt.

Vulpecula schrieb:
Dass der sich mit der Grenze geirrt hat, kauf ich ihm nicht ab. Wenn der Baum jetzt nur nen Meter von der Straße gestanden hätte, dann vielleicht. Die grenzenaheste Stelle des Baumstumpfes steht immerhin knappe 4,5m von der Grundstücksgrenze entfernt. :freak:

4,5 Meter sind nicht viel. Da gibt es viele Randstreifen die erheblich breiter sind und von der zuständigen Straßenmeisterei mit gepflegt werden. Insbesondere dürften sich bei einer so alten Eiche große Teile des Baumes auch über der Straße befunden haben.

Auch ist das kein normales Hausgrundstück mit Einfriedung. Nach deinen Bildern, die ja nur Ausschnitte zeigen, ist es eher ein kleines Wald- oder Gebüschstück am Ende des Grundstückes. Und da sieht man die Grenze sicher nicht so genau. Wobei die Randstreifen der Straße, je nach verlauf der Straße, sicher auch Stark unterschiedlich sein können.
 
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