Wertermittlung für Eichenholz / Holzdiebstahl

Vulpecula

Commander
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Hallo zusammen!

Ich hab da mal eine Frage bezüglich einer Sache, die meinen Eltern wiederfahren ist. Diese haben nämlich ein Grundstück (im ländlichen Raum), an dessen Rand eine Eiche stand. Jemand hat die Eiche nun ohne Erlaubnis gefällt, aber da meinen Eltern diese Person bekannt ist (und es Zeugen gibt), haben sie sich mit Ihr in Verbindung gesetzt und wollen zumindest die Chance einräumen, dass man darüber spricht, bevor es eine Anzeige gibt (die Polizei war schon da und hat alles aufgenommen).

Der Holzdieb hat schon angekündigt, dass er vorbeikommen will und man würde sich schon einig werden. Allerdings wollen sich meine Eltern nicht einfach so abspeisen lassen; immerhin ist/war diese Eiche an die 100 Jahre alt. Des Weiteren wissen wir auch nicht so recht, was man als Schadensersatz verlangen kann, für einen solchen Baum. Evtl hat ja jemand von Euch Erfahrung und/oder weiß genaueres.

MfG - Vulpecula
 
Gegoogelt hab ich schon; ist halt ziemlich viel unterschiedliches dabei, aber alles keine Eichen oder noch sehr junge Bäume (20 Jahre z.B. sind kein Alter für eine Eiche...). Der Baum stand an der Grundstücksgrenze, laut Grenzstein allerdings noch definitiv auf unserem Grundstück. Aber danke für die Links. Ich werd mich mal da durchhangeln. Es soll ja auch nur um einen Richtwert gehen, denn wenn möglich wollen meine Eltern nicht gleich auf die Barrikaden gehen (Anzeige, Zivilprozess wegen Schadensersatz, etc...).

Es ist nur echt eine Schande, einen so alten Baum zu einfach so zu fällen. Ich weiß nicht, ob das jemand verstehen kann, aber da hängt auch ein enormer ideeller Wert dran, den man nicht so einfach ersetzen kann.

MfG - Vulpecula

P.S.: Um den Baum zu fällen hat der Holzdieb eine Oberleitung von der Telekom von mehreren Masten abhängen müssen und sich auch nicht mehr darum gekümmert, sie wieder aufzuhängen. Wo müssen wir denn sowas melden? Störungshotline?
 
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Vulpecula schrieb:
P.S.: Um den Baum zu fällen hat der Holzdieb eine Oberleitung von der Telekom von mehreren Masten abhängen müssen. Wo müssen wir denn sowas melden? Störungshotline?

Polizei, dein Freund und Helfer.
Die machen das schon.
Ist ja ne Sachbeschädigung.
Dabei kann man ja auch mal Fragen, ob der ein oder andere Beamte schon Erfahrung mit so einem Baumdelikt hat.
Auf jedenfall geht es imho um tausende.
Da lohnt auch ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt.
 
Für das Fällen von bäumen ab einer bestimmten Größe braucht man in den meisten Gemeinden ein e Genehmigung. Dies hängt davon ab, ob es in eurer Gemeinde eine Baumschutzsatzung oder ähnliches gibt.
In der ist der Stammumfang in einer bestimmten Höhe festgelegt, ab wann ein baum nicht mehr einfach so gefällt werrden darf.

ob das auf euren baum zutrifft (schätze ja), einfach mal im rahthaus fragen.
für das unerlaubte Fällen von Bäumen kann es richtig hohe Strafen geben.


- edit -
das wiederaufhängen der Leitung wird die T-kom dann wohl auch dem baumfäller in Rechnung stellen. also denen mitteilen wer die ausgehängt hat.

wenns zu einer Anzeige kommt, kanns also richtig teuer für den kommen.
Strafe, Schadensersatz, Rechnung von der T-kom für das Wiedereinhängen, ....
 
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Der Wert eines Baumes lässt sich nicht nur durch sein alter bestimmen.
Wichtig sind größe und umfang.
Wenn der Baum nur 9 meter lang ist , aber nur einen halben Meter Umfang hat dann kann er villeicht 800 € wert sein, auch wenn er 100 Jahre alt ist.
Wenn der Baum allerdings mehr als 1 Meter umfang hat, kann er bis zu 9000 € Wert sein.
Kommt auch auf die Maserung und zustand des Baumes an.
 
Wäre ich der Eigentümer gewesen, hätte ich alle Mittel gezogen die mir zur Verfügung stehen! Mir geht es dabei nicht um das Geld, ich bedauere einfach jeden gefällten Baum (ohne ein Naturschützer zu sein) und eine 100-jährige Eiche die kann man ja nicht einfach woanders wieder anpflanzen!

Unglaublich dreist sowas! Polizei und Anzeige ist das Minimum um dem zu zeigen das er nicht handeln kann wie er will!
 
ob ein schadenersatzanspruch besteht hängt davon ab, ob euch ein schaden entstanden ist.

da ihr ggf. (baumschutzverordnung) ebenfalls den baum nicht hättet fällen dürfen (zb für brennholz), dürfte der entstandene schaden recht gering bis nicht vorhanden sein. evtl. könnte man eine grundstückspreisminderung anführen. das wäre dann aber schon recht weit hergeholt ;)

alles andere - das fällen ohne genehmigung, abhängen von leitungen etc. - ist ggf. strafrechtlich (bzw. ordnungswidrigkeit bei fällen ohne genehmigung) relevant und sache der polizei oder staatsanwaltschaft bzw. sache der telekom, die sich bei bekanntwerden aber auch an die polizei wenden wird, um den verursacher ausfindig zu machen. auch von daher ist eine anzeige sinnvoll und nötig. eine anzeige hat dieser gestörte irre unbedingt verdient, was ihr zivilrechtlich macht, ist eure sache.

zumindest hat er aber euer grundstück ohne erlaubnis betreten und sich an eurem eigentum zu schaffen gemacht - strafrechtlich ebenfalls nicht uninteressant.

würdet ihrs auch mit "reden" versuchen, wenn er einfach so ne wand aus eurem haus gerissen hätte? man kann doch nicht einfach durch die gegend rennen und bäume fällen wie man grad lust hat oO

"menschen" gibts... (und die "" sind bewusst gesetzt!)
 
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Es gibt Fälle da helfen nur echte Profis. Vielleicht habt ihr in der Nähe einen Förster den ihr Fragen könnt. Oder eben einen Anwalt aufsuchen. Man muss ja nicht sofort Klage erheben, aber eben sich beraten lassen, sollte man machen.
 
ob ein schadenersatzanspruch besteht hängt davon ab, ob euch ein schaden entstanden ist.

da ihr ggf. (baumschutzverordnung) ebenfalls den baum nicht hättet fällen dürfen (zb für brennholz), dürfte der entstandene schaden recht gering bis nicht vorhanden sein.

Der Schaden ist, wie ich finde, in jedem Fall erheblich - was Schandensersatz betrifft mag das dann wieder anders aussehen, aber das eine ~100 jährige Eiche einen Wert darstellt, sollte wohl klar sein!

Über allem finde ich es aber vor allem bodenlos unverschämt - wie kann man so naiv sein und einen Baum fällen, der einem nicht gehört? Selbst wenn die Mieter aus Hinterwaldshausen kommen, sollte sowas für jeden klar sein das es hier ein schwerer Diebstahl ist und kein Kavaliersdelikt!
 
Ich persönlich hätte diesen Menschen auf jeden Fall angezeit, aber da meine Mutter der Besitzer ist, kann ich höchstens auf sie einreden. Aber sie möchte zumindest so fair sein und ihn erstmal anhören, was ich wiederum auch verstehen kann. Inwieweit das Handeln dieses Menschens dann noch weitere Konsequenzen nach sich zieht, wird sich zeigen.

Der Zustand der Eiche war im Allgemeinen ganz okay, wenngleich der Baum (der Stumpf hat gute 85cm Durchmesser) auch kein Prachtexemplar war (wir haben auf dem Grundstück noch bedeutend ältere und größere Eichen).

Aber mal angenommen, der Baum hätte gefällt werden müssen (aus was für Gründen auch immer), dann kann dieser Mensch doch nicht einfach das Holz mitnehmen, da der Baum ja immer noch uns gehört, oder sehe ich das falsch? In dem Sinne ist ja auf jeden Fall ein finanzieller Schaden entstanden und das wäre das Mindeste was ersetzt werden sollte.

Ach ja: Meine Mutter ist Besitzer dieses Grundstückes und wohnt dort auch, also nichts mit Miete/Pacht/usw ... D.h. der Mensch ist auf ein wildfremdes Grundstück gekommen (auch wenn es nur ein, zwei Meter über die Grenze waren) und hat einen Baum gefällt. Er ist auch kein Nachbar oder sowas. Einfach jemand der im selben Ort wohnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da die Polizei schon da war, wurde vermutlich schon Anzeige erstattet. Das bedeutet das Ermittelt wird. Ihr könnt zwar die Anzeige zurück ziehen, nur ob der Täter trotzdem vor Gericht gestellt wird oder nicht, das Entscheidet nur der Staatsanwalt. Also nicht Ihr.

Da der Täter nicht der Nachbar war, müßte man vielleicht noch klären warum er das Gemacht hat. Weil er das Holz wollte, oder weil euer Nachbar Ihm dafür Beauftragt hat. Im zweiten Fall wäre eventuell euer Nachbar der Ansprechpartner. Und der Holzfäller nur Grob Fahrlässig gewesen, weil er die Besitzverhältnisse nicht geklärt hat.

Zum Schaden.
Einmal steht euch auf alle Fälle der Erlös aus dem Verkauf, der Nutzung, des Holzes zu. Wobei euch, falls zu billig verkauft wurde, mindestens der Marktwert zu steht.

Dann Schaden würde ich mich Informieren, was eine neue Eiche kostet. 100 Jährige wird man nicht bekommen. Aber mindestens 20-30 Jährige gibt es aber auf alle Fälle zu kaufen. Aber alleine wegen der Transportkosten nicht ganz Preiswert.
 
Nein, die Polizei war zwar da, aber hat erstmal nur den Sachverhalt aufgenommen. Eine Anzeige ist aber noch nicht gestellt worden bzw. die Polzei wird (wegen mangeldem öffentlichen Interesse...) nicht aktiv, bevor meine Mutter den Dieb nicht tatsächlich anzeigen wird. Der Nachbar hat definitv nichts mit dem Dieb zu schaffen, sondern er hat uns erst auf den Diebstahl aufmerksam gemacht und uns gesagt, wer den Baum gefällt hat.
 
Dann ging die Polizei zu dem Zeitpunkt eher von einem Nachbarschaftsstreit, und nicht von einem Diebstahl aus.

Und ganz wichtig, beim Gespräch sollte auf alle Fälle ein Zeuge, der nicht zur Familie gehört, zu gegen sein. Denn ganz wichtig bei dem Gespräch ist wohl, das Ihr frei über den Schadenersatz verhandelt. Und nicht damit droht, entweder du bezahlst oder wir Zeigen dich an. Da besteht nämlich ganz schnell die Gefahr, das Ihr in den Bereich der Erpressung kommt. "Zahl oder Stirb!" Deshalb mein Vorschlag mit dem unabhängigen Zeugen der Aufpasst was hier besprochen wird und eventuell zur Not versucht zu schlichten.
 
Noch besser wäre eine Schätzung eines Dritten, z.B. durch einen Förste oder eine anderen Fachperson.
So eine Eiche kann einige Tausend € wert sein, man darf hier nicht nur vom Holz Wert ausgehen.
Wenn man bedenkt wie viel O2 so eine 100 jährige Eiche erzeugt ist das nicht zu unterschätzen.

Die Leute wo sich die Arbeit machen einen Baum zu fällen kann man auch nicht verstehen ... warum haben die nicht einfach irgendwo einen schon gefällten Baumstamm ausem Wald geklaut?
Alleine die Arbeit für das fällen ... dazu kommen am Ende ja noch die möglichen Kosten für den angerichteten Schaden, die Mögliche Strafe sowie das wieder einhängen der Leitung.

Wie mein Vorredner schon sagte auch unbedingt einen Dritten mit zur Verhandlung nehmen und nicht drohen oder Sonstige Anstallten machen.
 
Hallöchen an alle,

eine Einigung mit dem Baumfäller kann aber auch für die Eltern des TE nach hinten los gehen. Einen ähnlichen Fall gabs bei uns in der Nachbarschaft:

Ein Nachbar des Besitzers fällte auch nen Baum, die direkt an der Grundstücksgrenze stand und den Nachbarn störte. Polizei war da, nahm den Sachverhalt auf und nach langen hin und her kam es auch zu einer Einigung zwischen den Partein (Schadensersatz, keine Ahnung wie hoch). Anzeige wurde nicht erstattet. Womit beide Partein aber nicht gerechnet hatte war, das die untere Naturschutzbehörde auch noch ein Wörtchen mitzureden hatte. Der Baum hätte ohne Genehmigung nicht gefällt werden dürfen.

Nun, die Anzeige bekam der Besitzer. Durch die Einigung mit dem Fäller hätten sie, so hab ich das Verstanden, das Fällen genehmigt, ohne dafür selber die Genehmigung zu haben.

Ich glaube, die ganze Sache beschäftigt schon seit etwa 2 Jahren die Gerichte zwischen Naturschutzbehörde und Besitzer bzw. Besitzer und Baumfäller. Inzwischen verklagt wohl jeder jeden.

Gruß, Schattenspender
 
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Damit lösen sich alle jetzigen sowie kommende Probleme zugunsten deiner Mutter.
 
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