Widerruf nicht genehmigt?

Benjiberlin

Lt. Junior Grade
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Hallo,

hatte mir vor einer Woche ein Autoradio im Internet gekauft.

Da dieses nicht sofort funktionierte hatte ich den Händler angeschrieben das ich es nicht zum laufen bekomme und was ich zu tun habe.

Hatte vergessen irgendein Kabel anzuschließen, welches mir ein Kumpel dann gemacht hat.
Es war nie richtig komplett eingebaut nur die Kabel reingestöpselt

Das Radio gefällt mir aber vom klang her überhaupt nicht.

Nun habe ich eine eine RMA aufforderung an den Händler geschickt und dieser schreibt mir nun:



Sie hatten uns doch bereits darüber informiert, dass das Gerät schon angeschlossen wurde.



Somit ist ein Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz leider nicht möglich.



Stimmt das? ich mein in den AGB's steht man kann inenrhalb von 2 Wochen ohne angabe von Grünen Geräte zurücksenden?
 
Stimmt das? ich mein in den AGB's steht man kann inenrhalb von 2 Wochen ohne angabe von Grünen Geräte zurücksenden?


Du darfst das Gerät selbstverständlich auspacken und angucken.
Wen du es jedoch dann auch noch benutzt erlischt der Widerruf.

Das Fernabsatzgesetz ist nur dazu da um Waren zu Überprüfen wie man es in einem Geschäft tun kann.
Natürlich kann der Shop die Ware aus Kulanz zurück nehmen, dass ist jedoch nicht seine Pflicht.
Hättest du ihnen nicht gesagt das du es schon in Betrieb genommen hättest müssten sie es zurück nehmen da es viel zu Aufwendig wäre dir nachzuweißen das du es in Betrieb genommen hast.
 
Okay danke erstmal für die Antwort auch wenn sie für mich natürlich nicht so rosig aussieht.
Aber trotzdem muss man nicht das Gerät anschließen um zu gucken ob es überhaupt funktioniert?
 
Die Frage wäre zudem was schreib ich dem Händler jetzt?
Oder schick ich einfach das Paket auf meine Kosten zurück ?
 
Weil auf der Seite angegeben ist, das man bevor man das Paket verschickt diese RMA aufforderung per Mail an sie schicken soll.
 
Solange die 2 Wochen nicht vorbei sind, hast du die Möglichkeit es ohne Nennung von Gründen zurück zu geben. Musst aber damit rechnen, nicht den vollen Betrag zurück zu bekommen -> da du es ja wie gesagt schon verwendet hast.
 
Benjiberlin schrieb:
Sie hatten uns doch bereits darüber informiert, dass das Gerät schon angeschlossen wurde.



Somit ist ein Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz leider nicht möglich.

Vermeide dieses Wort in diesem Forum, einige hier bekommen davon Pickel :p

Spass beiseite ,also die Inbetriebnahme eines Autoradios wäre bestimm kein Grund die Rücknahme zu verweigern. Solange du das Teil in den Auslieferungszustand versetzt. Also Kabel und Packung schön auf und einwickelst, alles wieder herstellst und zurückschickst. Frei von Schäden sollte dir der Kaufpreis erstattet werden. Schäden dürfen nur soweit gehen, wie sie im Laden auch geschehen würden.
Grösserer Schaden und Entsiegelung wäre etwas anderes.

Edit: Bei einem streitsüchtigen Händler wäre es mMn empfehlenswert detailreiche Fotos vor der Rücksendung zu machen.

Oh und..Mit der Praxis hab ich selten Erfahrung (nur 1mal), aber evtl gibt dein Händler eine Versandmarke aus. Gibt er sie nur nach erfolgreicher "rma email" aus, hast du natürlich erstmal das problem versand und kosten. Das müsstest du lieber vorher klären, egal was er da schreibt du musst direkt fragen. Bei mir hatte ich günstigerweise ein frei verfügbares Online Formular.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vermeide dieses Wort in diesem Forum, einige hier bekommen davon Pickel

Und deshalb soll man dann unrichtig zitieren?

Solange du das Teil in den Auslieferungszustand versetzt.

Und wenn er das nicht tut?

Schäden dürfen nur soweit gehen, wie sie im Laden auch geschehen würden.
Grösserer Schaden und Entsiegelung wäre etwas anderes.

Was genau bedeutet "etwas anderes" hier?
 
Zhalom schrieb:
Spass beiseite ,also die Inbetriebnahme eines Autoradios wäre bestimm kein Grund die Rücknahme zu verweigern. Solange du das Teil in den Auslieferungszustand versetzt. Also Kabel und Packung schön auf und einwickelst, alles wieder herstellst und zurückschickst. Frei von Schäden sollte dir der Kaufpreis erstattet werden. Schäden dürfen nur soweit gehen, wie sie im Laden auch geschehen würden.
Grösserer Schaden und Entsiegelung wäre etwas anderes.

Edit: Bei einem streitsüchtigen Händler wäre es mMn empfehlenswert detailreiche Fotos vor der Rücksendung zu machen.
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Nicht richtig, das Autoradio kann verbeult, verkratzt und mit Brüchen versehen sein, der Händler hat nie das Recht den Widerruf abzulehnen!!
Der Händler darf nur eine Wertminderung in Kauf nehmen, sprich bei einem Displaybruch ist der Wert auf null, trotz alledem kann der Kunde nach Fernabsatz sein Widerrufsrecht ausüben, allerdings bekommt der dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur die Versandkosten zurück erstattet.

In dem Fall würde ich dem Händler nochmal eine Mail schreiben und ihn darauf aufklären bzw. hinweisen, dass er nicht das Widerrufsrecht ablehnen darf! Vorher Bilder machen, damit der Händler keine allzu hohe Wertminderung des Autoradios machen kann.
 
Absolut richtig, ein Händler hat nicht das Recht dieses zu verweigern. Auch eine Wertminderung ist nicht einfach umsetzbar für den Händler, besonders in dem von dir geschilderten Fall ist diese kaum vorstellbar.

Im Zweifel würde ich das Ding auf meine Kosten rechtzeitig zurück schicken (versichert). Fotos und Zeugen über den Zustand des Radios sind nicht verkehrt. Lass dich nicht abwimmeln.

@ fripon: Setzen 6.
 
Deswegen schreibe ich ja, das die Inbetriebnahme kein Grund zur Verweigerung sein wird. Und ausserdem schreibe ich, solange man ... alles wieder richtet.. frei von schäden sollte der Kaufpreis erstattet werden. Also den TE meine ich.

Ich hab wohl bei der Punkt und Kommasetzung versagt, deswegen kam es anders rüber.
 
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