Widerruf Vertrag - Deutsche Glasfaser

Asphalt94

Cadet 1st Year
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Dez. 2019
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11
Guten Morgen,

ich habe Anfang letzten Jahres einen Vertrag bei der Deutschen Glasfaser abgeschlossen.
Die Schaltung und Portierung der Rufnummer von Unitymedia sollte zum ersten mal im Oktober stattfinden. Danach wurde es jeweils wieder um einen Monat auf November und Dezember verschoben.
Vor ein paar Tagen bekam ich wieder einen Brief, in dem es heißt, dass es wohl erst im März etwas wird.
Grund sind wohl die notwendigen Bauarbeiten die nicht laufen wie geplant.

Habe ich die Möglichkeit den Vertrag außerhalb der Gesetzlichen Frist von 14 Tagen zu widerrufen?
Bisher habe ich keine Leistungen erhalten.
Außerdem ziehe ich zum 01.01 um und die Deutsche Glasfaser soll zumindest in diesem Ort sehr störanfällig sein und nochmal Monate lang auf Internet warten möchte ich nicht..

Danke! :)
MfG
 
@Asphalt94 Deine Rechte stehen doch eigentlich immer in den AGB, bzw. in den Vertragsunterlagen. Ich würde vermuten dass man bei Nichterfüllung innerhalb der im Vertrag genannten Zeiten ein Sonderkündigungsrecht hat, bzw. vom Vertrag zurücktreten kann. Bin aber kein Rechtsverdreher von Beruf.
 
hmm ja ich würde auch einfach mal auf nichterfüllung plädieren ... normalerweise müssen da 2x Nachfristen gesetzt werden, aber offensichtlich hast du das ja schon getan. Ich würde da einfach mal denen Nett mitteilen, dass sie entweder ihre Leitung bis zum 1.1 zum laufen bringen sollten oder du den Vertrag aufgrund von Nichterfüllung für nichtig erklärst. Aber der Weg über eine Rechtschutzversicherung bzw. einen Anwalt wäre wohl die Beste Lösung.
hier mal einen Auszug aus dem BGB auf den du dich wahrscheinlich stützen kannst.
https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

und nein, ich bin ebenfalls kein Anwalt habe aber grundlagen vertragsrecht im Wirtschaftsgymnasium und im Studium gehabt :)
 
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Asphalt94 schrieb:
Habe ich die Möglichkeit den Vertrag außerhalb der Gesetzlichen Frist von 14 Tagen zu widerrufen?

Vermutlich ja, das Stichwort wäre "nicht erbrachte Leistung". Eine vorherige Fristsetzung von beispielsweise 14 Tagen wäre sicher nicht verkehrt.

Außerdem ziehe ich zum 01.01 um und die Deutsche Glasfaser soll zumindest in diesem Ort sehr störanfällig sein

Das wiederum ist kein Kündigungsgrund sondern läßt es so aussehen als suchst Du Vorwände um Dich aus dem Vertrag zu winden.
 
Wenn der Vertrag über den Neuausbau von Anfang 2018 ist, solltest du da durch einen Umzug problemlos rauskommen.
Teile das DG einfach freundlich und höflich so mit dass du zum 01.01. umziehst und du daher kein Interesse mehr an dem neu bestellten Anschluss hast und daher den Vetrag zum 01.01. kündigst.
Das SOLLTE eigentlich reichen.
 
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