Als Verkäufer würde ich kein Auto inkl. der Papiere abgeben welches noch auf mich zugelassen ist, da man danach keine Chance hat den Verkäufer zu zwingen dies umzumelden und bleibt in der Verantwortung bis er dies getan hat. Also bleibt eigentlich nur, entweder zu hoffen das der Verkäufer so leichtsinnig ist den Wagen noch angemeldet zu übergeben oder die Papiere mitzunehmen, den Wagen anzumelden und nochmal hin (ja auch wenn es 200km sind) zu fahren oder sich eben ein Kurzzeitkennzeichen zu holen und das Auto damit zu überführen. Da sollte man sich aber vorab informieren welche Voraussetzung es da vor Ort dafür gibt, da damit viel Missbrauch getrieben wurden, ist es wohl nicht mehr so einfach wie früher.
Wenn man von Autos wenig Ahnung hat, sollte man sich übrigens jemanden mitnehmen der Ahnung davon hat oder während der Probefahrt einen
Gebrauchtwagen Check für den Wagen einholen, die macht der ADAC, DEKRA und der TÜV, aber auch einzelne KÜS Stationen und Werkstätten. Gerade bei höherpreisigen Gebrauchtwagen lohnt es sich das Geld dafür auszugeben, denn beim Privatkauf gibt es in aller Regel keine Gewährleistung, die kann der Verkäufer ausschließen und es gilt: Gekauft wie gesehen (und Probegefahren). Den Verkäufer sollte man um Erlaubnis bitten und wenn er diese ablehnt oder der Wagen dann plötzlich doch schon verkauft ist, dann trauere ihm nicht nach!
Der Gebrauchtwagen Check sollte auch aufdecken ob es ein Unfallwagen ist und wenn, wie fachgerecht die Instandsetzung war. Es kommt gerade bei höherwertigen Fahrzeugen nämlich nicht selten vor, dass Unfallautos günstig in Osteuropa zurechtgedengelt werden, von Reparatur kann man da kaum reden und dann wieder in Deutschland als Gebrauchtwagen zu sehr günstigen Preisen auf dem Markt landen. Die sind aber meist lebensgefährlich, vor allem wenn da statt der ausgelösten Airbags nur Dummywiderstände verbaut sind oder einfach die Warnleuchte entfernt wurde. Wenn Du 200km weit fahren willst, dann ist entweder das Autos ein ganz besonderes oder der Preis besonders gut, aber denk immer daran: Wenn etwas zu gut klingt um wahr zu sein, dann ist es dies meistens auch nicht!
Sollte dann alles stimmen und ihr euch einig werden, so ist es üblich den Kaufvertrag zu unterschreiben und dann Bargeld gegen Auto (mit Schlüsseln und Papieren) auszutauschen, dies geht am schnellsten. Soll bargeldlos bezahlt werden, müsstest Du mit dem Verkäufer besprechen wie es ablaufen soll, der geht aber dann das Risiko ein, dass Du den Kaufvertrag unterschreibst, Du Dich aber hinterher nicht meldest und wenn er den Wagen dann anderweitig verkauft, könntest Du ihn am Ende womöglich auf Schadenersatz verklagen. Umgekehrt möchtest Du natürlich auch kein Geld überweisen ohne einen Kaufvertrag zu haben.
Im Zweifel ist es eben einfacher und sicherer bei einem seriösen Autohändler vor Ort zu kaufen, der kann i.d.R. auch die Anmeldung übernehmen und dann kann man bei Abholung direkt mit dem Wagen vom Hof fahren.