Wie geht Gleitzeit als ANÜ

FreddyCollin

Ensign
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Dez. 2014
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236
Hallo Zusammen,

ich arbeite seit 6 Monaten bei einer Tochterfirma von Daimler und bin über eine Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ) angestellt.
Meine ANÜ verwaltet sämtliches Abrechnungs-Gedöns und verwaltet auch Urlaubs-, Arbeitszeiten etc. Ich arbeite außerdem in einem ziemlich flexiblen Gleitzeit-Modell auf Teilzeit (25Std/Woche) Basis. Wichtig ist noch: Ich krieg Überstd nicht ausgezahlt, habe aber ein Gleitzeitkonto wo sie gutgeschrieben werden.

Nun habe ich mittlerweile über 40 Überstunden angesammelt und wollte einen Teil davon nächste Woche abbauen, in dem ich mir den Freitag freinehme. Nun habe ich die Sekretärin der Firma hier gefragt, wie das funktioniert bzw. wie der korrekte Ablauf ist, um sich Gleitzeit zu nehmen und dadurch nen Tag abzubauen und sie meinte:

„ich habe nur die Möglichkeit bei ANÜ für Abwesenheit den Schlüssel XX einzutragen. „Unbezahlter Urlaub“ nennt sich der Schlüssel. Das hat keinerlei Auswirkungen auf den MA-Nachweis. Sie müssen das mit Ihrer ANÜ-Firma klären bzw. denen die Info über Ihre Gleitzeit geben. Bei mir im System sieht Urlaub/Gleitzeit immer gleich aus.“

Ich habe jetzt bereits bei der ANÜ Firma per Mail angefragt ob die mir helfen können… Nur verwirrt mich die Aussage unserer Sekretärin tierisch… Wenn ich unbezahlter Urlaub eintrage, dann krieg ich den Tag ja nicht gezahlt?! Würde ich jetzt also meine 40 Überstunden auf einen Schlag abbauen diesen Monat, würden mir 40Std fehlen??? Wie kann das sein? So wären meine Überstunden quasi ja nichts wert bzw. würden nicht entlohnt werden?

Ich bin Berufseinsteiger und entsprechender Laie bei all dem Zeug…Kann mir jemand auf die Sprünge helfen! Bin für jeden Tipp dankbar!


Gruß Freddy
 
Klar. Hast recht... Ich kapiers!
D.h dann im Rückschluss, dass es letztlich nur wichtig ist, wie meine ANÜ Firma die Gleitzeit aufnotiert (nämlich NICHT als unbez. Urlaub, sondern als GLAZ-Ausgleich o.ä, damit ich für diese Tage mein Gehalt erhalte) richtig?
 
Habe nicht verstanden wer dein Einsatzarbeitgeber ist und wer dein Verleiher.

Jedenfalls funktioniert ANÜ so, dass dein Verleiher pro Stunde an dir verdient, also hat er schonmal ein Interesse dass du so viel wie möglich dort arbeitest.

Im Grunde werden Überstunden meistens auf dem Lohnzettel gleich mit abgerechnet. Gleitzeit ist in diesem Modell nicht vorgesehen, das musst du dann direkt mit dem Verleiher und deinem Einsatzort absprechen. Wirst dann aber auch weniger verdienen, weil du ja nach Stunden bezahlt wirst.
 
Bin auch in der ANÜ. Überstunden im Betrieb werden auf das Gleitzeitkonto (des Verleihers!) geschrieben.
Ab 150 könnte ich auszahlen lassen oder vorher flexibel abbauen. Der Betrieb schreibt vor, wie Gleitzeit abgebaut wird.
Alles über 4h Gleitzeitabbau pro Tag muss kurz formlos als Antrag ausgefüllt werden (für ganzen Tag zB).
Sehr einfach.
 
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