Wie komme ich an den Key (der Neuanschaffung)?

Micha45 schrieb:
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn man per Upgrade von Win 7 oder 8(.1) durchgeführt hat, dann ist die Windows 10-Lizenz an die Hardware gebunden.

Wo steht das ? Meine Windows 7/8/8.1 Lizenz wird verbraten, wenn ich die Hardware meines geupgradeten Windows 10 PC´s ändern würde ? Das wäre ja dann automatisch der Fall, wenn man die Hardware ändern will. Also, das kann nicht wahr sein ... Meine 7/8/8.1 Lizenz wird immer die Lizenz bleiben, als welche ich sie gekauft habe. Und sie wird auch nicht automatisch nicht mehr gültig, weil man ein Upgrade auf Windows 10 gemacht hat ! Sie darf nur nicht zusätzlich auf einem weiteren PC zu Windows 10 eingesetzt werden, behält aber selbstverständlich seine Gültigkeit. Denn ohne dessen Gültigkeit dürfte ich Windows 10 nicht nutzen !

Und wenn ich jetzt wieder auf Windows 7 umsteigen will, dann tu ich das. Und dann upgrade ich wieder, solange mir Microsoft die Möglichkeit dazu gibt. Aber das die Lizenz verfällt, gibt es nicht.

Mein Windows 7/8/8.1 Key ist nicht an die Hardware gebunden, wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
Und damit ist mein geupgradeter PC auf Windows 10 auch nicht an die Hardware gebunden !

Das wäre aber so, gemäß deiner obigen Aussage.

Viele Grüße
 
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Was hat das ganze mit Microsoft und Windows 10 zu tun?
Was mit Bios Key ?
Es geht da um Gebrauchte Software.
Das Fazit hast du dann auch gelesen?
Die Binding einer Lizenz an die Hardware ist in der EU nicht erlaubt.
Du hast du den ganzen Artikel nicht gelesen.
Tatsächlich müssen Verkäufer gebrauchter Software-Lizenzen beim Verkauf einige Voraussetzungen beachten, insbesondere müssen sie den Käufern eine Dokumentation der bisherigen Biographie der gebrauchten Software-Lizenz im Rahmen des Kaufvorgangs übermitteln sowie nachweisen, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Übertragung der Software-Lizenz erfüllt sind. Verstoßen Händler dagegen, wird zwar die Software dem Käufer zur Verfügung gestellt bzw. ihm die technische Nutzung der Software ermöglicht, nicht jedoch die Nutzungserlaubnis. Dies bedeutet, dass die betreffenden Käufer – meist ohne es zu wissen – gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen, so dass ihnen die Nutzung durch den Rechteinhaber untersagt werden kann.
Hat alles mit einen Windows 10 OEM Bios Key nichts zu tun.
Abgesehen davon, dass es ja nicht mal so beschrieben ist wie du es darstellst.
 
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Terrier schrieb:
Es, gibt ja einen Bios Key bei den OEM Geräten den man auslesen kann. Dein Hardware Hash zählt ja später wenn man Windwos installiert hat und das gilt dann auch für Upgrade usw. Hat also mit den Bios Key gar nichts zu tun.
Die ganzen Tools und Windows rechnen den Hash nur in den entsprechenden Produkt Key um. Genauso wie man schon seit Jahr und Tag die in der Registry abgelegte Produkt ID umrechnen muss, um den Key zu erhalten. Im UEFI ist also kein üblicher Produkt Key abgelegt, sondern ein Hash wie er auch bei den anderen Rechnern geniert wurde und bei MS abgeglichen wird.
 
Also ich stelle mich jetzt nicht bei Medion und Dell an das Band um zu überprüfen was du da sagst.
Tatsache ist, für uns normal User wird ein Key angezeigt mit dem man Windows installieren kann.
Kein Hardwarehash mit dem das gar nicht geht.
Also ist dein Post 18 nur Korinthenkackerei wenn er überhaupt stimmt.
Pass dich doch einfach an den Normal User an.
Bios Key auslesen heißt es überall im Web und in den Foren und nicht Bios Hasch auslesen.

Die OEM Hersteller erhalten und kaufen von Microsoft Key Listen.
Oder Meinetwegen auch Hash Listen, irgendwas und irgendwie müssen die ja was von Microsoft erhalten, per Brief oder Digital.
Microsoft wird ja wohl nicht selbst den Key oder den Hash in den Bios Baustein schreiben.

Die billig Keys im Web kommen doch auch oft aus geklaute (kopierten) OEM Listen.
Als wenn es da kein Mitarbeiter Klau geben würde.
 
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Schildkröte09 schrieb:
Wo steht das ? Meine Windows 7/8/8.1 Lizenz wird verbraten, wenn ich die Hardware meines geupgradeten Windows 10 PC´s ändern würde ? Das wäre ja dann automatisch der Fall, wenn man die Hardware ändern will.
Unter dem Link, den ich eingestellt habe, steht alles ausführlich.
Die Windows 7, 8, 8.1-Lizenz, die man legal und käuflich erworben und damit auf Windows 10 aufgesetzt hatte, wird eben nicht verbraten, die wird niemals verbraten sein.
Nur die Windows 10-Upgrade-Lizenz ist nach einem Mainboardtausch weg. Die ist eben hardwaregebunden, aber man kann immer und jederzeit zurück auf Windows 7,8,8.1.
Will man dann in dem Szenario Windows 10 verwenden, muss man sich eine neue Windows 10-Lizenz kaufen.

Man muss hier ganz klar zwischen den unterschiedlichen Lizenzmodellen unterscheiden und darf nicht alle in einen Topf werfen und umrühren. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen dem Endnutzer und den OEM-Vertreibern.
Da hat der EuGH ganz klar unterschieden.
OEM-Lizenzen und Retail-Lizenzen dürfen nicht an die Hardware gebunden sein. Bei der Upgrade-Lizenz gibt es eben die Ausnahme.
 
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Du brauchts dir gar nichts kaufen.
Den Windows 7 oder 8.x Key kannst du immer noch eingeben und sogar noch Upgraden.
So wirklich ging es in den Thread aber auch nicht um Hardwaretausch nachdem man auf Windws 10 geupgradet hat.
 
Ja klar, das geht tatsächlich noch. Aber eben nur mit einer vormals gekauften Windows 7,8,8.1-Lizenz.
 
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Ja klar, das geht jetzt ein bisschen am ursprünglichen Thema vorbei. Gehört aber bei solchen Diskussionen dazu und lässt sich nicht immer vermeiden. Alles kein Beinbruch.

Fakt ist, um wieder zum Thema zurückzukommen, dass man den Key, wie von mir in den zwei Beiträgen beschrieben, jederzeit und relativ einfach auslesen kann.
Und das sogar ganz ohne fremde Hilfsmittel, sprich Tools von irgendwelchen mehr oder weniger fragwürdigen Drittanbietern.
 
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→ Mein Key, den MS für OEMs generiert hat ist eben eine Key. Von dem erwarte ich, dass er mal nicht mir-nix-dir-nix von MS gesperrt wird, wie diese bewussten 5€-Dingers.


Mit den Händlern, Aldi usw. hat das Ganze doch gar nichts zu tun.
Es gibt keinen Key mehr auf Papier und auch keinen Coa bei OEM Geräten ab Windows 8.0
OK. Damit wäre ich, um meine Lizenz weiterzunutzen, auf irgendwelche Auslesespielchen angewiesen.
Oder wir haben doch eine Hardwarebindung.

@Micha45
Kann sein, dass ich völlig verkalkt bin. Aber dein EuGH-Urteil sagt zu jenem Falle nichts da es schnöde eine Vertragsfreiheit erlaubt in der [»überraschende Klausel» AGB/EULA???] Hardwarebindung festgeschrieben ist.

Ich kaufe dir auf jeden Fall keinen ausgelesenen OEM Key ab
Damit unterstellst du mir was…
Eine Lizenz ist eine Lizenz. Ein ausgelesener OEM-Key ein Key. Ein abgebranntes OEM-Baoard ist Schrott. Ein neues ›neutrales‹ vom Händler ist jungfräulich was Keys angeht, und ich wende an ihm den gewonnen Key an. Alles meine Sache in meinen 4 Wänden und je nach Vertrag reichlich legal und legitim.
Zudem bin nicht ich für diesen Micro-Murks (Auto-Aki4ung weil Key im BIOS) zuständig oder verantwortlich…

Mitnehmen braucht man normal so eine Key auch nicht wenn der Laptop wirklich mal kaputt ist.
Man kauft doch wieder einen Laptop mit Key im Bios.
Wenns auch schwer wird - man angenommen ich kaufte so eine Klapprechner ohne präinstalliertes WIN, nackt also, wie solls mit der Lizenz klappen ohne das Mittel-zum-Zweck Namens Key?
Davon ab, es werden wohl auch noch normale PCs verkauft, oder? Und 200€ für einen Edel-Schrott der meinen Anforderungen nicht genügt - hallo? Was soll ich damit?


Wenn man per Upgrade von Win 7 oder 8(.1) durchgeführt hat, dann ist die Windows 10-Lizenz an die Hardware gebunden.
Nur sollte man in dem Falle wohl einen Key »auf Papier« haben den man einsetzen kann.

Fakt ist, um wieder zum Thema zurückzukommen, dass man den Key, wie von mir in den zwei Beiträgen beschrieben, jederzeit und relativ einfach auslesen kann.
Sagen wir also weniger kann denn muss um an ihn zu gelangen weil er anders nicht offeriert, präsentiert wird. Das letztlich hat mich interessiert angesichts der vielen Threads. Keys werden also so wenig gesichert wie man Backups macht…

CN8
 
cumulonimbus8 schrieb:
@Micha45
Kann sein, dass ich völlig verkalkt bin. Aber dein EuGH-Urteil sagt zu jenem Falle nichts da es schnöde eine Vertragsfreiheit erlaubt in der [»überraschende Klausel» AGB/EULA???] Hardwarebindung festgeschrieben ist.
Nö, verkalkt bist du sicher nicht und ich auch nicht.:D Das ist alles ein bisschen zu sehr juristendeutsch und nicht auf Anhieb und von Leuten, die keine Juristen sind, zu durchschauen.

Diese "Vertragsfreiheit" bezieht sich explizit auf die Vertragsvereinbarungen zwischen dem Lizenzgeber (z.B. Microsoft) und den OEM-Vertreibern (Händlern). Das ist aber eine andere Baustelle.

Wichtig in dem Urteil des EuGH -und explizit für den Endnutzer- ist das Verbot der Lizenzanbindung an die Hardware.
Das wurde deshalb so gemacht, weil es im anderen Falle privaten Inhabern von gültigen Softwarelizenzen und den dazugehörigen Datenträgern nicht möglich wäre, diese Software weiterzugeben bzw. weiterzuverkaufen.

Es geht also zusammengefasst um die Möglichkeit für den privaten Nutzer, "gebrauchte" Software an Dritte weiterzugeben, die diese dann auf ihren Systemen installieren und nutzen können müssen.
Computerspiele betrifft es da genauso und ist eigentlich das Paradebeispiel hierfür.
Diversen Lizenzgebern war dies vor dem Urteil ein Dorn im Auge und die wollten es nicht gestatten, dass die gekauften Lizenzen an andere Nutzer weiterverkauft werden dürfen.
 
OK. Damit wäre ich, um meine Lizenz weiterzunutzen, auf irgendwelche Auslesespielchen angewiesen.
Oder wir haben doch eine Hardwarebindung.
Genau wenn du den Key der ja im Mainboard eines Gerätes ist auf einen anderen Gerät nutzen willst, was gar nicht vorgesehen ist von Microsoft und den OEM Partnern man musst du diese Tools verwenden oder Windows Power Shell. siehe Beiträge @micha 45
Bei mir wird da zumindest ein Key angezeigt.

Tools zum auslesen gibt es, ob so ein Bios OEM Key auch auf einen anderen OEM Laptop oder selbst zusammengebauter PC funktioniert weiß ich nicht.
Ein Bios Key der ja nun in einen Gerät ist, auf einen anderen Gerät nutzen, ist für mich so wie als wenn man 2 Geräte mit dem gleichen Key am laufen hat.
Du nutzt den Key auf einen normalen PC und verkaufst den Laptop und der Käufer kann da auch wieder Windows 10 installieren weil der Bios Key ja nun nicht gelöscht wird und der Key ja wohl zum Board gehört.


Edit.
Das Urteil und der Artikel von Micha45 hat ja nun gar nichts mit Bios Key zu tun.
Da geht es um Software, DVDs und wer weiß was man alles beachten muss wenn man gebrauchte Software verkauft.
Windows 10 und Bios Key steht da nirgendwo.
Gebrauchte Windows 10 OEM Geräte gibt es auch so gut wie keine und wenn, dann gehört der Key zum GeräteBoard und du dürfstest den Key nicht auf einen anderen PC weiter vervenden.
 
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Oh weh…

(Endverbraucher-)Verträge die mich interessieren schließe ich mit dem Verkäufer. Was der mit seinem OEM-Lieferanten abgeschlossen hat oder MS mit jenem interessiert mich nicht.
Jeder EULA kommt zu spät und wenn im Kaufvertrag nichts von hardwarebindung steht bin ich vllt. ›mechanisch‹ der Dumme weil ich keinen Key finde, den müsste mir der Händler beschaffen.

Und mich interessiert nur wie ich an den mir, einfacher Nutzungslogik folgend, zugestandenen Key rankomme, wie er mir dargeboten wird oder wie ich ihn ausgraben muss.

Also antworte ich mir wohl selbst…
Die lieben Verkäufer geben mir nichts auf Papier außer dem Kassenzettel, also muss ich auf ein Auslesetool setzen. Vermutllich steht irgendwo auf der Verpackung was von hardwarebindung, funde ich das erst auf Zettekram drin ist es «überraschend» und nichtig. {Warum muss ich jetzt an den Dieselskandal und das Ü-Ei Schummelsoftware denklen..?}

CN8
 
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