1. schadet das Indizieren der Software-Industrie bzw. verleitet zu Raubkopien,
2. kann derjenige, der das Original haben will, es sowieso irgendwoher besorgen.
Es gibt meiner Meinung nach auch gegen Hakenkreuze nichts einzuwenden. Meist stehen sie ja in einem geschichtlichen Zusammenhang. Was ist an einem Antikriegsspiel schlimmer als an einem Antikriegsfilm?
Oder siehe American History X: Was hat der Film für einen geschichtlichen Zusammenhang? Auch nicht wesentlich anders als bei Manhunt...
Ferner, wie schon angesprochen wurde, spielt man eigentlich immer auf der Seite der Alliierten, sodass in keinem Fall eine Verherrlichung des Nazi-Kultes stattfindet.
Nicht nur, dass die BPJM unsere Spiele aufgrund von Gewalt indiziert, nein, die Hersteller werden auch noch genötigt, derartige Symbole zu entfernen oder ihr Spiel eben nicht zu veröffentlichen. Ich finde das sehr traurig. Damit spricht man dem Bürger seine Mündigkeit ab. Das gibt es in keinem Land außer D - okay, China vielleicht noch
Man muss es zwar schon differenziert sehen: Immerhin haben wir - vielleicht dank BPJM noch keine amerikanischen Verhältnisse. Dennoch kommen auch Jugendliche an Gewaltspiele ran, wenn sie wollen, was das ganze System ad absurdum führt, zumal verbotene Dinge immer einen gewissen Reiz ausmachen, dem insbesondere Kinder sehr schnell verfallen können.
Vergangenheit hin - Vergangenheit her: Irgendwann sollte man doch einsehen, dass nicht jeder, der ein antideutsches Kriegsspiel spielt (MOH, Wolfenstein etc.), ein naziverherrlichender Glatzkopf ist und das Spiel dazu missbraucht, die Demokratie abzuschaffen! In sämtlichen Kriegsfilmen sind derartige Dinge ja auch nicht verboten! (Der Film Romper Stomper ist meines Wissens in D verboten. Hier findet tatsächlich eine Verherrlichung / Verharmlosung des Nazi-Kultes statt. Insofern ist ein Verbot nach GG rechtmäßig. Wobei man jedoch auch hier dem Bürger seine Mündigkeit abspricht und eine Zensur stattfindet!)
Gegen Jugendschutz habe ich auch gar nichts einzuwenden (bin schließlich schon 27

): Ego-Shooter und manch andere gewaltverherrlichende Spiele gehören nicht in Kinderhände!
Aber sie sollten wenigstens Personen über 18 Jahren zugänglich sein. Bei indizierten Spielen ist das schwierig!
Artikel 5 Grundgesetz:
(1): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem recht der persönlichen Ehre.
Artikel 18 GG:
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), [...] oder das Asylrecht (Artikel 16 Abs. 2) zum Kampfe gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden vom Bundesverfassungsgericht ausgespochen.
Im Sinne der Authentizität, der Athmosphäre und des Spielspaßes ist eine Indizierung / Beschneidung eines Spieles imho nicht tragbar.
Gruß,
Euer verärgerter DirtyFrank