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Wiederruf wird nicht akzeptiert
- Ersteller Shad0w93
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R
Ribery88
Gast
Nein
My Name Nobody
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Wieso nimmst du nicht Paypal Käuferschutz in Anspruch? Ist doch der einfachste Weg. Sparst dir damit auch die Diskussion mit dem Händler.
Ribery88 schrieb:Wenn man schon ein Urteil verlinkt, sollte man den Unterschied zwischen einem Rücktritt vom Kaufvertrag und einer Ersatzlieferung kennen.
Beim Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Händler den Nutzwert abziehen
Bei einer Ersatzlieferung ist dies nicht zulässig.
In diesem Fall möchte der Kunde aber durch den Widerruf vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sollte sich der Zustand des Gerätes verschlechtert haben, hat der Händler natürlich das Recht einen Wertersatz/Nutzwert zu machen
Mein Einwand und Hinweis galt für den Fall des nichtvorhandenen LTE, dann hätte man sich nicht weiter um die nicht belegbaren Widerruffristen streiten müssen sondern auf Lieferung eines Gerätes mit den versprochenen Eigenschaften bestehen können. Mangels Möglichkeit der Lieferung ist de facto kein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen auf dem sich eventuelle Ansprüche begründen könnten.
Da LTE vorhanden, ist es obsolet darüber zu sinnieren.
Shad0w93 schrieb:Ich hab ganz vergessen anzumerken, dass mir gesagt wurde das die Rücklieferung nicht komplett sei, weil die Displayschutzfolien fehlen.
Wie sollen den direkt im Glas solche Kratzer enstehen?
Mein Handy ist innerhalb von 2 Jahren 5 mal auf den Boden geknallt, lag mit Schlüssel zusammen in der Hosentasche ohne irgendwelche Schutzfolien und sah danach nicht mal annähernt so aus wie dein neues angeblich aussehen soll.
Das muss ja mit Sand geputzt worden sein
YesWeedCan
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My Name Nobody schrieb:Wieso nimmst du nicht Paypal Käuferschutz in Anspruch? Ist doch der einfachste Weg. Sparst dir damit auch die Diskussion mit dem Händler.
Paypal Käuferschutz wird schon daran scheitern weil der Threatersteller nur als Päckchen versendet hat. Paypal will einen Beweis sehen ob das Handy überhaupt zurückgesendet wurde.
Immer wieder Hammer zu lesen das jemand ein 500 Euro Handy unversichert als Päckchen versendet. Der Threatstarter hat sogar noch Glück das der Händler nicht gesagt hat das Handy kam gar nicht an, hätte mir dann das Gesicht von dem Versender angesehen der meinte 90 cent zu sparen
Also Paypal Käuferschutz bringt nichts? Das Mit dem Päckchen ist mir jetzt auch klar, habe ich nich drüber nachgedacht.
Wenn die Displayfolie ab war, dann können die Kratzer doch nur im Display sein? Aber solche heftigen Kratzer sind mir nicht aufgefallen.
Wenn die Displayfolie ab war, dann können die Kratzer doch nur im Display sein? Aber solche heftigen Kratzer sind mir nicht aufgefallen.
Wenn man das genau nimmt, sind das keine Krater, sondern Risse.
Ein Kratzer wäre ja eine oberflächliche Beschädigung. Das was man da sieht ist aber im Glas selber, also eigentlich ein Materialfehler. Hab sowas bei meinem alten Galaxy Nexus auch. Trotz Folie und allem PiPaPo
Ein Kratzer wäre ja eine oberflächliche Beschädigung. Das was man da sieht ist aber im Glas selber, also eigentlich ein Materialfehler. Hab sowas bei meinem alten Galaxy Nexus auch. Trotz Folie und allem PiPaPo
Hallo, wenn du das Teil rootest und über zwei Wochen nutzt brauchst du dich nicht wundern. Schaue dir seine ebay Bewertungen an und dir wird klar warum der Streß macht. Selbst wenn keine Kratzer drin wären aber die Folie nicht mehr drauf ist kann ich mir gut vorstellen, daß das in deinem Fall nicht mehr neuwertig war. Also darf er auch etwas abziehen.
Wenn er den Empfang bestätigt hat kannst du auch Käuferschutz beantragen. Verstehe die Aussage dazu nicht.
Am besten fand ich noch "Finde den Fehler" Beitrag.
Wenn er den Empfang bestätigt hat kannst du auch Käuferschutz beantragen. Verstehe die Aussage dazu nicht.
Am besten fand ich noch "Finde den Fehler" Beitrag.
My Name Nobody
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dacapo schrieb:Paypal Käuferschutz wird schon daran scheitern weil der Threatersteller nur als Päckchen versendet hat. Paypal will einen Beweis sehen ob das Handy überhaupt zurückgesendet wurde.
Sorry aber Schwachsinn. Der Händler hat bereits zugegeben das die Ware bei ihm ist. So schildert man das auch beim Paypal Fall. Abgesehen davon wieso soll er nicht über Paypal versuchen sich seinen Weg zu vereinfachen? TE du kannst nun weiter hier disktuieren oder aber aktiv werden und Paypal einschalten. Die sind übrigens auch telefonisch erreichbar.
Sht schrieb:Hallo, wenn du das Teil rootest und über zwei Wochen nutzt ....
Hat er das???
Wow, Sht! Ganze 2 Beiträge, mit dem ersten beschuldigst du ein Mitglied des Forums der Lüge, sowie des Betrugs. Mit dem zweiten umhüllst du dich in Geheimniskrämerei.
Entweder du legst hier stichhaltige Beweise vor, oder du solltest dich für deine Anschuldigung entschuldigen.
Entweder du legst hier stichhaltige Beweise vor, oder du solltest dich für deine Anschuldigung entschuldigen.
YesWeedCan
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My Name Nobody schrieb:Sorry aber Schwachsinn.
Also der Käuferschutz gilt nicht für Widerruf oder ähnliches. Da wird Paypal ihn an den Händler verweisen. Für nicht erhaltene Artikel wo der Verkäufer keinen Versandbeleg vorweisen kann oder Artikel die vom beschriebenen Zustand abweichen kann Käuferschutz beantragt werden.
Die Regeln besagen aber auch: "Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von PayPal auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurücksenden, bzw. an einen anderen Empfänger oder Adresse, die PayPal während des Konfliktlösungsverfahrens mitteilt, und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen."
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/m...ent_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE
Paypal wird generell ohne Prüfung der tatsächtlichen Sachlage ohne Versandbeleg den Antrag auf Käuferschutz ablehnen. Kann ich dir aus Erfahrung sagen, selbst dann wenn der Verkäufer zugibt die Ware wieder erhalten zu haben.
ChriZze schrieb:Wow, Sht! Ganze 2 Beiträge, mit dem ersten beschuldigst du ein Mitglied des Forums der Lüge, sowie des Betrugs. Mit dem zweiten umhüllst du dich in Geheimniskrämerei.
Nun ja, ich denke die beiden werden sich kennen
Endweder ne Kumpel oder jemand aus dem besagten Handyladen
Vorstellen könnte ich mir das es so ist.
Ist ja das was ich immer sage das manche Leute wenn sie Probleme haben zufällig das eine oder andere kleine wichtige vergessen zu schreiben, natürlich ohne Vorsatz
Ist sind ja ausschließlich die Bösen Verkäufer die einen über den Tisch ziehen wollen, nie die Käufer.....
Aber ich halt mich da jetzt besser raus, ich kenne beide Seite nicht.
Die Anzahl der Beiträge sollte aber nichts über deren Qualität aussagen. Oder?
Ich kenne ihn nicht persönlich. Aber wenn ich mir mehr Infos besorge bzw 1und1 zusammen zähle sollte das auch nicht gegen mich ausgelegt werden. Da ich ihn angesprochen habe muss ich außer ihm nichts beweisen. Des weiteren hatte ich versucht auf die schlechten Bewertungen des Verkäufers auf ebay hinzuweisen. Daher möchte schon das er sein Geld zurück bekommt. Wer hier nun mehr im Recht ist möchte ich nicht beurteilen.
Er hatte geschrieben das die Verpackung schon offen war und ggf wurde das Gerät ja schon benutzt.
@dacapo (PayPal Experte) wie sieht es da mit dem Käuferschutz aus?
Ich kenne ihn nicht persönlich. Aber wenn ich mir mehr Infos besorge bzw 1und1 zusammen zähle sollte das auch nicht gegen mich ausgelegt werden. Da ich ihn angesprochen habe muss ich außer ihm nichts beweisen. Des weiteren hatte ich versucht auf die schlechten Bewertungen des Verkäufers auf ebay hinzuweisen. Daher möchte schon das er sein Geld zurück bekommt. Wer hier nun mehr im Recht ist möchte ich nicht beurteilen.
Er hatte geschrieben das die Verpackung schon offen war und ggf wurde das Gerät ja schon benutzt.
@dacapo (PayPal Experte) wie sieht es da mit dem Käuferschutz aus?
Ich würde dem Händler per Mail eine Frist zur Rückzahlung setzen und darauf hinweisen, dass du bei Fristverstreichung rechtliche Schritte in die Wege leiten wirst. In dem Fall dann ein Mahnbescheid. Günstig & gut. Wobei das natürlich bedeuten KÖNNTE, dass es vor Gericht enden könnte.
YesWeedCan
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Sht schrieb:Er hatte geschrieben das die Verpackung schon offen war und ggf wurde das Gerät ja schon benutzt.
@dacapo (PayPal Experte) wie sieht es da mit dem Käuferschutz aus?
Erst mal bin ich kein Paypal Experte sondern habe mir nur die AGB von denen durchgelesen und einen ähnlichen Fall gehabt wo ohne Sendungsbeleg ohne weitere Prüfung der Käuferschutz abgelehnt wurde.
Und noch einmal ganz langsam für dich Sht
Der Titel des Threats heisst "Widerruf wurde nicht akzeptiert" , im Laufe des Threats stellt sich heraus das der Widerruf wohl zu spät einging (sagt zumindest der Händler). Der Käufer behauptet etwas anderes, kann dies aber mangels Beweis nicht gerichtsfest widerlegen.
Unabhängig dieser Sache hat Paypal mit Widerrufen generell nichts zu tun, und selbst wenn sie da Käuferschutz gewähren würden (was sie imo nicht machen) wäre die Rücksendung nicht regelkonform mit den AGB´s von Paypal von statten gegangen (da unversichert vom Käufer versendet).
Der Käufer hätte am Tag oder auch ein paar Tage danach einen Fall bei Paypal wegen der geöffneten Verpackung und benutztem Gerät machen können, kein Thema.... Dies wäre sogar recht problemlos über die Bühne gegangen; Paypal hätte ihn aufgefordert das Paket versichert (!) zurückzuschicken und bei Übermittlung der Sendungsnummer an Paypal hätte er das Geld direkt wieder gehabt.
Von daher ist dieser Fall nun verzwickt und Käuferschutz wird er von Paypal nun nicht mehr erwarten können. Zivilrechtlich kann er natürlich jederzeit gegen den Händler vorgehen und wird dort vor Gericht zu großer wahrscheinlichkeit auch Recht bekommen.
Zuletzt bearbeitet:
dacapo schrieb:Und noch einmal ganz langsam für dich Sht
Der Titel des Threats heisst "Widerruf wurde nicht akzeptiert"
Ich kann lesen. Darum geht es aber nicht. Mein Vorschlag war das gegenüber PayPal so darzustellen das er schon kein neues Gerät hatte.
Das es durch den normalen Widerruf, der fehlenden Schutzfolie, die lange Zeitspanne und noch der Kratzer dazu verzwickt ist wissen wir alle. Mein Vorschlag ist definitiv k eine 100%ige Lösung. Nach meinen Erfahrungen prüft PayPal nur das um was gestritten wird. Wenn du dir Sicher bist das sie erst den Versand prüfen, kann ich nur aufgrund meiner Erfahrungen dem nicht widersprechen. Frage: Wenn also der Versand belegbar wäre und er die Ware als nicht neu bemängelt hätte wäre dann Käuferschutz möglich?
Sorry, dann hattest du zwei und musstest beide zurück senden aber nur eins war gerootet? Respekt!Shad0w93 schrieb:Das Gerät war nicht gerootet.
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