Win7 über MSDNAA - Wie viele Lizenzen

FatEric

Lt. Junior Grade
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Ganz kurze Frage. Ich habe bereits gesucht aber keine so eindeutige antwort bekommen.

Habe zu Studentenzeiten noch schnell die Windows 7 versionen die man so bekommen kann, runtergeladen... jetzt kommt morgen mein neuer PC und würde dort ggf. eine dieser Lizenzen verbraten ;) wozu hat man sie denn.
Jetzt die Frage. Darf man Windows 7 mit dem selben key nur einmal installieren oder evtl. sogar 3 mal. Die XP Versionen waren extra als SingleUser gekennzeichnet. Windows 7 hingegen nicht.
 
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Pro Lizenz 1 Installation.
 
Schade eigentlich... Naja zumindest hab ich auch noch ne englische version :)

Edit: Ja was jetzt ;) Also die Rechner sind auch am Internet angeschlossen und sollen mit updates versorgt werden. Gibts jetzt Probleme oder nicht?
Win7 32 Bit kommt nicht in Frage. 8 GB Ram sind vorhanden.
 
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Wenn du immernoch MSDNAA hast, sind es 4.
1x Win7 32Bit, 1x Win7 32Bit english, 1x Win7 64Bit, 1x Win7 64Bit english.
Wenn du kein Student mehr bist, darfst du sie auch nicht mehr installieren
Doch darf er.
 
"Habe zu Studentenzeiten noch schnell die Windows 7 versionen die man so bekommen kann, runtergeladen.."
Wenn du kein Student mehr bist, darfst du sie auch nicht mehr installieren.
 
Eigentlich sollte dir dein Dozent, Lehrer, Prof oder wie auch immer gesagt haben, wie du die Lizenz nutzen darfst.

Es gibt aber garantiert keine 32/64 Bit Einzellizenzen. Man bekommt die Lizenz auf die Prof Version und nicht auf die Architektur.
 
Du darfst sie aber weiter benutzen, auch nach der Studienzeit.

Ansonsten ist es mittlerweile nurnoch eine Lizenz pro Version, früher waren es mal mehr, scahde.
Ich hatte Glück und habe einen 64Bit-Key von vor der Umstellung und einen von danach.

Gruß Bobo
 
Oder man mache sich einfach mal die Mühe, ein wenig in den Lizenzbestimmungen zu lesen...

@Bobo17: Weiterbenutzen und auf neuem PC installieren sind aber nicht das selbe ...
 
wie gesagt, ich hab einmal eine installation auf dem notebook von meiner mutter und eine hier auf meinem rechner. beide sind aktuell.
 
Soweit ich weiß stellt es lt. Microsoft "eine unzulässige Vermischung von Lizenzbestandteilen" dar, wenn Du die 64 Bit Version mit einem 32 Bit Key installierst ...... aber es geht ;)
 
shadow_one schrieb:
Eigentlich sollte dir dein Dozent, Lehrer, Prof oder wie auch immer gesagt haben, wie du die Lizenz nutzen darfst.

Ach, der Prof., der das verwaltet hat war ne Pfeife ehrlich ;)
Probleme gibts von Microsoft eh nie. Ist ja nicht die Musikindustrie. Es geht nur darum, ob man auf 2 PCs den selben Key verwenden darf, ohne technische Probleme.
 
@Shio: Schön, dass du Rechtsverstöße offen im Internet zugibst.
Normalerweise geht man dafür mal zur Beichte, so dass es nicht jeder mitbekommt und einer Schweigepflicht unterliegt...

Aber wenn dich dein Gewissen plagt, kannst auch bei Microsoft anrufen und dich ausweinen.


@FatEric:
Es geht nur darum, ob man auf 2 PCs den selben Key verwenden darf, ohne technische Probleme.
Darfst du. Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür dir vorzuschreiben, welchen Key du eingibst.
Allerdings darfst du eine Lizenz nur auf einem PC nutzen. Aber irgendwie scheinst du den Unterschied zwischen beiden nicht zu sehen...
D.h.: Wenn du zwei Lizenzen hast, kannst du auch beide mit gleichem Key installieren... wieso auch nicht. Kann allerdings schon mal zu Verwirrung bei MS führen und gängige Praxis ist es deshalb, den zur Lizenz gehörenden Key zu verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@FatEric

Hier scheint es ja verschiedene Meinungen zu geben. Ich habe mein Win7 über die Berufsschule bekommen.

Es wurde mir 1 Key für Win7 Pro für eine Einzelplatzinstallation ausgehändigt, die ich auch nach dem Ausscheiden der Schule nutzen darf. Von Germanisch, Englisch, 64 oder 32 bitig war nicht die Rede.
 
@shadow_one:
MSDNAA funtkioniert anders. Punkt. Da wird i.d.R. kein Key "ausgehändigt", den ruft man elektronisch im MSDNAA ab.
 
@shadow_one

Er redet ja aber auch von MSDNAA. Und da bekommt man nun mal Keys für Win7 in Deutsch/Englisch in 32/64 bit. Also insgesamt 4.

@FatEric

Kannst doch erstmal einen Key für beide benutzen und bei Problemen dann einen 2. (falls noch vorhanden) eingeben.
 
1668mib schrieb:
Darfst du. Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür dir vorzuschreiben, welchen Key du eingibst.
Allerdings darfst du eine Lizenz nur auf einem PC nutzen. Aber irgendwie scheinst du den Unterschied zwischen beiden nicht zu sehen...
D.h.: Wenn du zwei Lizenzen hast, kannst du auch beide mit gleichem Key installieren... wieso auch nicht. Kann allerdings schon mal zu Verwirrung bei MS führen und gängige Praxis ist es deshalb, den zur Lizenz gehörenden Key zu verwenden.

Hmm ich wollte jetzt keinen Streit vom Zaun brechen. Und ich glaube wir reden aneinander vorbei. Jede Windowsversion muss ich ja registrieren. Soweit so gut. Bei Windows XP kam damals eine Fehlermeldung, als ich Windows XP auf einem 2ten rechner Installieren wollte. Key bereits in gebrauch, was ja auch stimmte. Es war auch eine SingleUser Version. Somit gehe ich davon aus, dass Microsoft das auch prüft, was deren Recht ist, auch wenn sie nie was unternehmen würden. (egal anderes Thema). Bei Windows 7 scheint diese Abfrage laut den Usern hier ja nicht zu kommen. Technisch ist es also möglich, dass Microsoft nur eine Installation zulässt. Bei Windows 7 kommt diese Abfrage wohl laut den Usern hier nicht... Warum? Weil mans öfter installieren darf oder weil Microsoft die Prüfung ausgebaut hat.
 
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