News Windows 7 und 8.1: Kaby Lake erhält keine Updates mehr, Ryzen schon

Grundsätzlich ist der WSUS wohl nur ein lokaler Microsoft Update-Server, bei dem man halt die Freigabe der Updates steuern kann, aber der Mechanismus bleibt der gleiche. Die Clients holen sich auch Ihre Updates aktiv vom WSUS.
 
Wie wäre das denn eigentlich damit?
§ 303b StGB Computersabotage - dejure.org

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
....
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,


Bei einem Intel Xeon E3-1270 v6 wäre ja noch nicht einmal eine iGP dabe, für die es ja offziell keine Treiberunterstützung mehr geben soll!

Auf Grund der Tatsache, daß die Grafikkartentreiber aller Hersteller mitlerweile "unified" Treiber sind und die Treiberschnittstellen von Win Vista - win 10 identisch sind ist die Argumentation an den Haaren herbeigezogen. Welche Features genutzt werden können bestimmt dann allerdings das OS oder auch die Anwendung.
Die "nichtinstallierbarkeit" wird schlicht und einfach über die INF Datei geregelt (und mölicherweise über weitere Routinen im Setupprogramm).
Wenn Win7 bspw. kein 10 Bit h265 (HEVC) unterstützt, kann diese Feature vom OS nicht genutzt werden, weil entsprechende Routinen und Codecs standardmäßig nicht vorhanden sind - zusätzliche Anwendungen wie z.B. via WinDVD können das Feature über die Treiberschnittestelle aber durchaus nutzen, weil sie die entsprechenden Codecs und Routinen mitbringen.
 
Digi-Quick schrieb:
Wie wäre das denn eigentlich damit?
§ 303b StGB Computersabotage - dejure.org

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
....
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
2.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,


Bei einem Intel Xeon E3-1270 v6 wäre ja noch nicht einmal eine iGP dabe, für die es ja offziell keine Treiberunterstützung mehr geben soll!

Auf Grund der Tatsache, daß die Grafikkartentreiber aller Hersteller mitlerweile "unified" Treiber sind und die Treiberschnittstellen von Win Vista - win 10 identisch sind ist die Argumentation an den Haaren herbeigezogen. Welche Features genutzt werden können bestimmt dann allerdings das OS oder auch die Anwendung.
Die "nichtinstallierbarkeit" wird schlicht und einfach über die INF Datei geregelt (und mölicherweise über weitere Routinen im Setupprogramm).
Wenn Win7 bspw. kein 10 Bit h265 (HEVC) unterstützt, kann diese Feature vom OS nicht genutzt werden, weil entsprechende Routinen und Codecs standardmäßig nicht vorhanden sind - zusätzliche Anwendungen wie z.B. via WinDVD können das Feature über die Treiberschnittestelle aber durchaus nutzen, weil sie die entsprechenden Codecs und Routinen mitbringen.
Ähm ja...

Keiner hindert dich am installieren. Das funktioniert auch, es gibt Treiber die lassen sich installieren. Es geht nur darum das du dich dann in einem nicht supporten Gebrauch der Software befindest.
Insofern läuft dein Paragraph ins leere.

Zumal wir schon zigmal geschrieben der Weg über supportete Skylake CPUs oder menetwegen Am3+ und Fm1+2 CPUs offen steht.

Damit kann man Windows 7 bis zum bitteren Ende benutzen und bekommt alle Updates.

Es geht halt nur um KabyLake/Ryzen und da ist jeder selbst seines Glückes Schmied ob er sowas eingekauft hat und benutzen will.
 
Nur setzt die Argumentation eine Hardware Bindung voraus die meines Wissens nach hierzulande nicht erlaubt ist und beim Kauf auch mit Sicherheit nicht angegeben wurde. Beim Kauf hat man aber Support Leistungen mit bezahlt und erstanden die einem jetzt verwehrt werden und tadaaa, da ist der auch schon der finanzielle Schaden. ;)
 
Seit wann ist KBL lieferbar?
Seit Januar!
Seitdem war Windows 7 /8 /8.1 fehlerfrei installierbar und updatebar -bei Nutzung einer externen Garfikkarte ist noch nichtmal der "offziell fehlende" Grafiktreiber ein Thema (beim XEON ohne iGP sowieso).
Erst mit einem im März ausgeliefertem Update wird das System dann sabotiert.
Der KBL ist eigentlich nur ein Skylake Refresh.
Beim Ryzen sieht es scheinbar - nach ersten Erkenntnissen - wohl etwas anders aus, da hier möglicherweise tatsächlich Komponenenten des Betriebssystems akualsiert/angepasst werden müssen, damit die CPU otimal läuft. da schaut man bei Windows 7 in die Röhre (nur noch extended Support).
Für Windows 8.1 (8.0 hat mWn auch nur noch extended Support) werden hier die notwendigen Anpassungen dann auch verweigert.

Für Windows 8.1 (auch für Windows 7 und 8) wäre im übrigen rechtlich zu klären, ob die angegebenen Systemvorraussetzungen und die EULA nachträglich eingeschränkt werden dürfen - insbesondere bei bereits verkauften Lizenzen.

Das Problem welches wir in Deutschland haben lautet: Es gibt keine Sammelklagen
 
gr3if schrieb:
Ähm ja...

Keiner hindert dich am installieren. Das funktioniert auch, es gibt Treiber die lassen sich installieren. Es geht nur darum das du dich dann in einem nicht supporten Gebrauch der Software befindest.
Insofern läuft dein Paragraph ins leere.

Zumal wir schon zigmal geschrieben der Weg über supportete Skylake CPUs oder menetwegen Am3+ und Fm1+2 CPUs offen steht.

Damit kann man Windows 7 bis zum bitteren Ende benutzen und bekommt alle Updates.

Es geht halt nur um KabyLake/Ryzen und da ist jeder selbst seines Glückes Schmied ob er sowas eingekauft hat und benutzen will.

Deine Agumentation läufts ins Leere, denn Win 7/8/8.1 wunde mit der Spezifikation mindest. 1 GHz Prozessor auf x86 / x64 Basis verkauft. Dazu zählt KabyLake nunmal, also ist lt. Verkaufsspezifikationen auch als supportet anzusehen. Das MS jetzt dafür die Updateroutine lahmlegt, ist Vertragsbruch und ja eigentlich ja auch Sapotage.

Ob nun die Grafikkarte dann nicht funktioniert oder nicht, das interessiert nicht. Das erwartet auch keiner, das diese Funktion nachgepatcht wird. Aber die Sicherheitsupdates dürfen davon nicht betroffen sein!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr dreht euch im Kreis.
#435

Kein Hersteller einer Software muss den Support oder die Unterstützung einer Hardware für alle zukünftigen Generationen gewährleisten.

Einzig die Tatsache den Support für Kaby Lake nicht nachträglich für Windows 8.1 nachzurüsten kann man Microsoft vorwerfen, allerdings wurde dies bereits seit Monaten auch so kommuniziert und hat bis dato anscheinend niemanden interessiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, du erkennst einfach die Tatsachen nicht an!
Kabylake ist ein Skylake Referesh und keine exotische neue Hardware!
KBL ist einfach eine 64Bit CPU der x86 Familie, die ggü. dem Vorganger etwas höhere Taktfrequenzen bietet.

Da muß kein Kernelemodul oder sonstwas angepasst werden, es Funktioniert einfach!
Ergänzung ()

puri schrieb:
Kein Admin mit einem Funken Verstand würde ein Betriebssystem auf einer nicht unterstützten Plattform einsetzen. Also sperrt MS das gleich ganz..
Eine nicht (mehr) unterstützte Plattform ist IA64, MIPS oder PowerPC!
Die x86 Plattform ist eine unterstützte Platform!
 
Digi-Quick schrieb:
Nein, du erkennst einfach die Tatsachen nicht an!
Kabylake ist ein Skylake Referesh und keine exotische neue Hardware!
KBL ist einfach eine 64Bit CPU der x86 Familie, die ggü. dem Vorganger etwas höhere Taktfrequenzen bietet.

Da muß kein Kernelemodul oder sonstwas angepasst werden, es Funktioniert einfach!
Ergänzung ()

Eine nicht (mehr) unterstützte Plattform ist IA64, MIPS oder PowerPC!
Die x86 Plattform ist eine unterstützte Platform!
Ganz ehrlich: du scheinst es nicht verstehen zu wollen...

Kaby Lake ist eine neue CPU Generation. Wie nah die technisch an Skylake dran ist, ist völlig egal.
Sie ist nicht supported und damit ist es gut.
Wenn es Vertragsbruch wäre, dann hätte irgendwer MS schon abgemahnt und mit Unterlassungsklage gedroht ist aber nicht passiert...

Und das Thema mit dem x86 und 1ghz Prozzi interessiert in diesem Zusammenhang auch keinen da das lediglich die Spezifikationen sind damit das Setup startet.
Danach kommt Eula akzeptieren...
 
xexex schrieb:
Ihr dreht euch im Kreis.
#435

Kein Hersteller einer Software muss den Support oder die Unterstützung einer Hardware für alle zukünftigen Generationen gewährleisten.

Einzig die Tatsache den Support für Kaby Lake nicht nachträglich für Windows 8.1 nachzurüsten kann man Microsoft vorwerfen, allerdings wurde dies bereits seit Monaten auch so kommuniziert und hat bis dato anscheinend niemanden interessiert.

Der erste Teil stimmt aber dann hört es auch schon auf.
Es geht nicht um einen unbegrenzten Zeitraum sondern nur um den in dem einen der Support zusteht und das trifft auch für Windows 7 zu denn seit wann haben Sicherheitsupdates mit der Hardware zu tuen? Die Systeme erfüllen schließlich die minimalen Hardware Anforderungen von einem x86er bzw. x64 Prozessor mit 1 GHz.
 
Wadenbeisser schrieb:
Der erste Teil stimmt aber dann hört es auch schon auf.
Es geht nicht um einen unbegrenzten Zeitraum sondern nur um den in dem einen der Support zusteht und das trifft auch für Windows 7 zu denn seit wann haben Sicherheitsupdates mit der Hardware zu tuen? Die Systeme erfüllen schließlich die minimalen Hardware Anforderungen von einem x86er bzw. x64 Prozessor mit 1 GHz.

Meine Güte... Es startet doch, danach kommt die Eula die du annehmen musst.... Da stehen die wichtigen Dinge drin.
Alles erfüllt was du forderst.
 
gr3if schrieb:
Meine Güte... Es startet doch, danach kommt die Eula die du annehmen musst.... Da stehen die wichtigen Dinge drin.
Alles erfüllt was du forderst.

dann ließ DU dir doch mal die durch

http://download.microsoft.com/Docum...rman_b11a2f6d-9495-461d-8bc5-e97ca5857bf0.pdf

Da steht nämlicht verdammt noch eines NICHT ein Sterbenswörtchen drin von Erlöschen der Updateberechtigung oder das MS die Updateroutine manipulieren darf, wenn eine gewisse Prozessorgeneration verwendet wird die aber den Spezifikationen entspricht.


Denn ACH OH SCHRECK! In der EULA steht nämlich GAR NICHTS über IRGENDWELCHE Hardware Sachen. In der EULA geht es rein um die Software und Lizenzierungsgeschichte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Über rechtliche Aspekte zu diskutieren halte ich hier in diesem Rahmen für sinnlos. Wenn es da Probleme gäbe, würde MS den ganzen Zirkus nicht veranstalten. Ich denke, man kann sagen, dass es größtenteils aus Marketinggründen geschieht, wenn neuere Plattformen (Chipsatz und CPU) nicht mehr unterstützt werden und dass es im Falle von Windows 7 noch einigermaßen einleuchtet (Kein erweiterter Feature-Support mehr), im Falle von WIndows 8.1 aber nicht wirklich (noch im erweiterten Support). Ist eh egal, MS zieht das durch und man kann entweder Windows 10 fressen oder "sterben" (den Windows-Tod, z.B. mit Linux).
 
@Puri

Bei Win7 keine Featuresupdates mehr zu geben, vollkommen ok, aber das Problem an der Sache ist aber, das auch die Sicherheitsupdates abgestellt werden, die nichts mit der Prozessorbasis zu tun haben. Das ist nicht ok.

MS zieht das durch

Das sehen Gerichte, wenn MS dann das im April wirklich machen sollte, anders. Denn wenn MS diese Funktion wirklich ausrollen sollte, wird wohl ziemlich schnell der Verbraucherschutz aktiv werden und die Klagen anstrengen.
Denn MS hat am anfang des Verkaufes jeweils klare Mindestzeiträume mit den Bedingungen (die oben diskutiert worden sind) gesteckt, werden diese nicht eingehalten, ist das wie auch schon erwähnt Vertragsbruch bzw Kundenverarsche.
 
Zuletzt bearbeitet:
gr3if schrieb:
Meine Güte... Es startet doch, danach kommt die Eula die du annehmen musst.... Da stehen die wichtigen Dinge drin.
Die EULA muss schon beim Kauf einsehbar sein, damit sie gültig ist. Kann man sie erst nach dem Kauf einsehen (z.B. während der Installation), so ist sie unwirksam.
 
Nutzt aber nichts, wenn man im Laden steht. Davon mal abgesehen, nutzt Online nichts, wenn man das Windows für den Computer benötigt, damit man (später) online gehen kann...

Davon mal abgesehen ist die EULA auf der MS-Seite dynamisch, während die rechtskräftig abgedruckte EULA auf der Verpackung (vor dem Kauf natürlich komplett einsehbar) hingegen statisch ist und mit dieser der Kaufvertrag zustande kommt.
 
Sebbi schrieb:
Denn ACH OH SCHRECK! In der EULA steht nämlich GAR NICHTS über IRGENDWELCHE Hardware Sachen. In der EULA geht es rein um die Software und Lizenzierungsgeschichte.

In der EULA steht ganz genau DAS. (Unwichtige Passagen weggelassen)

BESCHRÄNKTE GARANTIE
A. BESCHRÄNKTE GARANTIE. Wenn Sie die Anweisungen befolgen und die Software ordnungsgemäß installiert ist, wird die Software im Wesentlichen arbeiten wie in den Microsoft-Materialien beschrieben, die Sie in oder mit der Software erhalten.
B. LAUFZEIT DER GARANTIE; GARANTIEEMPFÄNGER; DAUER VON KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Die beschränkte Garantie gilt ein Jahr ab dem Erwerb der Software durch den ersten Nutzer. Wenn Sie während dieses Jahres Ergänzungen, Updates oder Ersatzsoftware erhalten, fallen diese für den Rest des Garantiezeitraums oder 30 Tage lang unter die beschränkte Garantie, wobei der längere Zeitraum maßgeblich ist. Wenn der erste Nutzer die Software überträgt, gilt für den Empfänger der restliche Zeitraum der Garantie.
D. ANSPRÜCHE BEI VERLETZUNG DER GARANTIE. Microsoft wird die Software kostenlos nachbessern oder nachliefern. Wenn Microsoft sie nicht nachbessern oder nachliefern kann, wird Microsoft den Betrag zurückerstatten, der auf Ihrer Quittung für die Software ausgewiesen ist. Microsoft wird außerdem Ergänzungen, Updates und Ersatzsoftware kostenlos nachbessern oder nachliefern. Wenn Microsoft sie nicht nachbessern oder nachliefern kann, wird Microsoft den von Ihnen gegebenenfalls dafür gezahlten Betrag zurückerstatten. Sie sind verpflichtet, die Software zu deinstallieren und mit den dazugehörigen Medien und anderen Materialien und einem Kaufnachweis an Microsoft zurückzugeben, um eine Rückerstattung zu erhalten. Dies sind Ihre einzigen Ansprüche im Falle einer Verletzung der beschränkten Garantie.
G. KEINE ANDEREN GARANTIEN. Die beschränkte Garantie ist die einzige direkte Garantie von Microsoft. Microsoft gewährt keine anderen ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien. Im durch das örtlich anwendbare Recht zugelassenen Umfang schließt Microsoft Implied Warranties der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter aus. Wenn Ihnen das örtlich anwendbare Recht ungeachtet dieses Ausschlusses Implied Warranties oder Implied Guarantees gewährt, sind Ihre Ansprüche in der oben stehenden Klausel „Ansprüche bei Verletzung der Garantie“ beschrieben, soweit das örtlich anwendbare Recht dies gestattet.

Alles andere ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Der Supportplan steht selbst unter einer Richtlinie, die Microsoft erlaubt daran Änderungen vorzunehmen.

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Das einzige was dir Microsoft also mit Windows 7 zugesichert hat ist EIN Jahr Support. Der ist schon vor einer halben Ewigkeit um und selbst WENN noch kein Jahr um wäre, ist das einzige was du hättest kriegen können eine Rückerstattung des Kaufbetrags für Windows.

Die EULA ist auch das einzige bindende und rechtsgültige Dokument, der dir irgendwelche Zusicherungen gibt. Das wird von Microsoft selbst mehrfach in diesem Dokument erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das einzige was dir Microsoft also mit Windows 7 zugesichert hat ist EIN Jahr Support.

Das was du da erwähnst, ist der KOSTENLOSE telefonischer Support und die extra für deine spezifischen Probleme programmierte Updates, wenn du Probleme hast, wenn du z.B. Probleme mit einer Software hast und die sich mit irgendwas von Betriebssystem behakt und MS da was machen kann. :)
Nach diesem Jahr kostet dich jeder Support einiges an Asche und du hast auch kein Erstattungsrecht mehr, wenn MS das Problem nicht lösen kann, auch wenn du für den Support gezahlt hast.


Das hat nichts mit den Feature- oder SicherheitsUpdates zu tun ^^
 
Sebbi schrieb:
Das was du da erwähnst, ist der KOSTENLOSE telefonischer Support

Nein!

In einem Vertrag steht genau das was vertraglich festgelegt wird. Der telefonische Support wird in er EULA erwähnt, aber keineswegs garantiert und der kostenlose Support ist nicht Bestandteil der EULA sondern ein Gimmick den man mit einem FPP Produkt bekommt.

22. SUPPORTSERVICES. Microsoft stellt Supportservices für die Software bereit, die unter www.support.microsoft.com/common/international.aspx beschrieben werden. Wenn Sie Software verwenden, die nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, sind Sie nicht berechtigt, Supportservices zu erhalten.

Reim dir bitte nichts zusammen was in der EULA nicht ausdrücklich und klar verständlich steht. Microsoft sichert 1 Jahr Garantie zu, in Deutschland dürfte das maximal auf die gesetzlichen 2 Jahre hinauslaufen und ist im Gegensatz zu vielen Ländern auch übertragbar.

In DEUTSCHLAND und in ÖSTERREICH gibt es das Konzept der Implied Warranties oder Implied Guarantees, wie es im vorstehenden zweiten Unterabschnitt von Abschnitt B dargelegt ist, nicht. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel wird klargestellt, dass Ihre gesetzlichen Rechte nach deutschem bzw. österreichischem Recht hierdurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.

Mehr wird nicht garantiert. Wäre es anders, gäbe es schon lange Klagen zur Einhaltung der Supportzusage. Aber eine rechtsverbindliche Zusage gibt es seitens Microsoft nicht, sondern nur einen groben Plan der jederzeit geändert werden kann.

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Aus solchen Gründen wurde Windows XP und auch der Server 2012 Support verlängert und aus solchen Gründen wurde die Unterstützung für Windows Phone 8 verkürzt oder die für Windows 7 und 8 mit einen Zusatz vermerkt.

Was im Internet steht ist rechtlich nicht bindend, da Microsoft ausdrücklich in der EULA erwähnt KEINE weiteren Garantiezusagen zu geben. Sie müssten vermutlich nicht einmal die Richtlinie noch zusätzlich mit dem Vermerk versehen, dass sie jederzeit geändert werden kann, sie tun es zusätzlich trotzdem noch einmal.

Microsoft nennt es ja auch nicht umsonst.
Microsoft Lifecycle Policy

The Microsoft Lifecycle Policy gives you consistent and predictable guidelines for the availability of support throughout the life of a product.

Auch wenn man Policy auf verschiedene Art und Weise ins Deutsche übersetzen kann. Es ist KEINE GARANTIE sondern eine Richtlinie, Strategie oder Plan, die jederzeit einer Änderung unterliegen kann und in der Vergangenheit auch mehrfach angepasst wurde.
 
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