Wo ist mein Paket? AliExpress, Simgrity Store, DHL, PayPal und ich mit meinem lustigen Anwalt

Nur, wenn die AGB wirksam einbezogen sind und die jeweilige AGB-Klausel nicht unwirksam ist.
 
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Ja genau um das geht es mir. Die AGB von PayPal. Sollte ich da wohl ansetzen?

Ich bin kein Jurist, dieses ganze Zeug richtig auszulegen.

Was, wenn AliExpress nachweislich auf der Zahlung die falsche Adresse angegeben hat. Dann hat Ali zwar was versendet, aber nicht korrekt. Warum das Paket dann aber die richtige Adresse hatte ist fraglich. Wieso es aber dann dennoch nicht angekommen ist ebenso.
 
Metaxa1987 schrieb:
Ich muss leider erst Mal die der RSV nehmen und was das für welche sind, habe ich ja heute mitbekommen. Kompetenz haben die nicht gerade im Überfluss versprüht.
Ein bisschen Geduld musst Du an der Stelle allerdings auch aufbringen. Der Hotline Mitarbeiter der RSV wird die nicht mal eben eine Deckungszusage machen.

Meine Erfahrung ist: Wenn man ein zivilrechtliches Problem nicht selber lösen kann, ist ein Anwalt die Anlaufstelle, der kontaktiert dann ggf. auch die RSV um eine Deckungszusage zu bekommen. So habe ich das bisher jedenfalls immer gehandhabt.

Probleme in Deinem Fall ist: Egal wie, Du musst Du Dir eine Partei suchen, gegen die Du vorgehst, denn Du willst nicht an vier Fronten (DHL, Ali, Händler, PayPal) kämpfen. Und in diesem Fall wird Dir auch nur jemand mit entsprechenden juristischen Sachverstand helfen können, um die Partei mit den größten Chancen zu identifizieren.

Aber bevor es soweit kommt:

Ich selber habe mit AliExpress so gut wie keine Erfahrung (und überhaupt keine bezüglich Reklamationen), ich kenne nur Amazon. In der Regel sind aber die Platformbetreiber (wie Amazon, AliExpress, usw.) daran interessiert Probleme im Sinne der Kunden zu lösen, nicht aus Gutherzigkeit, sondern weil kulante Abwicklung von Problemen ein Teil ihres "Unique Selling Points" ist.
Dummerweise ist >200 EUR schon eine Summe wo die aber mal genauer hinschauen, bei Artikeln für 5-10 EUR schreiben die normalerweise ungeprüft eine Gutschrift.

Erfahrungsgemäß sind außerdem Motivation und Kompetenz der Service Mitarbeiter schwankend, ich habe schon erlebt, dass einfach nochmal anrufen ein Problem gelöst hat, wo ich im ersten Versuch auf Granit gebissen habe. Übrigens nicht nur bei Amazon, ich habe das auch schon bei Lufthansa, erlebt...

Also ggf. 2-3 mal bei Ali einen Case aufmachen, ggf. auch mit leicht unterschiedlicher Argumentationskette.
Metaxa1987 schrieb:
Die Adresse an die das Paket ging ist ganz einfach: wieder zurück an das DHL Verteilzentrum in Bremen. Also zumindest an die Adresse. Der Absender Name ist "DE WH Online Seller". Und dorthin ist das Paket zurück gegangen.
D.h das Paket wurde auch ursprünglich aus Bremen verschickt (laut DHL Tracking)? Wie lang war die Liefezeit insgesamt (nur zur Abschätzung ob die Ware für Dich unsichtbar schon aus China kam)?

DHL macht auch Full Service Logistik Abwicklung für andere Unternehmen, sprich die betreiben auch das Lager. Kann durchaus sein, das AliExpress in diesem Fall die gesamte Abwicklung an DHL abgegeben hat.


Du hast ja immerhin über das DHL Tracking einen Nachweis, dass das Paket niemals an Dich zugestellt wurde.
Wie gesagt, ich würde mich erst mal auf Ali fokussieren. PayPal wäre dann vielleicht die zweite Option, aber ich kenne die PayPal AGB nicht, daher kann ich nicht einschätzen ob Dein Fall in deren Bedingungen für den Käuferschutz fällt. Auch nicht, ob die sich auf ggf. anfechtbare Bedingungen in ihren AGB stützen.


Metaxa1987 schrieb:
Ich meine, es könnte sich auch der Paketzusteller unter den Nagel gerissen haben, denn der hat dafür "unterschrieben".
Dann wäre es nicht zurückgegangen.
Ergänzung ()

Metaxa1987 schrieb:
Dann hat Ali zwar was versendet, aber nicht korrekt. Warum das Paket dann aber die richtige Adresse hatte ist fraglich.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann war der Ort falsch (bzw. ein andere Ort der zu der PLZ gehört) aber die PLZ richtig. Der Ort ist für das DHL Routing egal, die nutzen nur die Postleitzahl und einen "Straßencode" der sich aus Straße/Hausnummer ergibt. Die beiden geben zusammen den "Leitcode" der als Barcode auf dem Label klebt und das Paket bis auf Ebene des Auslieferbezirks runter codiert.
Die Textadresse wird ggf. dann vom Fahrer genutzt, die meistens ortskundig sind. Nur Pakete mit fehlerhaften/inkonsistenten Daten werden ggf. manuell im Verteilzentrum nachbearbeitet. Die entscheiden dann auch über die Rücksendung zum Absender, wenn sie keine Zustelladresse ermitteln können.

Der Fahrer kann auch die Zustellung abbrechen wenn er z.B. kein passendes Namensschild an der Haustür vorfindet.
 
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@TomH22 Ich Zitiere jetzt nicht jeden einzelnen Satz, und versuche so auf einiges einzugehen.

Ich rufe morgen nochmal bei der RSV an und versuche herauszubekommen, ob ich auch einen eigenen Anwalt ins Spiel bringen darf.

Ich würde auf denjenigen los gehen, bei dem ich die größten Chancen sehe und das ist nicht so einfach. Rechtlich gegen Ali oder den CN Händler vorzugehen ist aussichtslos. DHL ist im Prinzip "noch" auf meiner Seite und gewillt mir zu helfen. Bleibt Paypal. Die haben aber durch die Sache mit deren AGB das schärfste Schwert in der Hand!

Ich habe mit Ali bisher auch keine Probleme gehabt. Ich habe da auch vielleicht 100-200€ungesetzt, aufgeteilt in 5-10 Bestellungen. Also das war schon das höchstpreisigste bisher.

Nochmal bei der Hotline anrufen, wo ich vorher auf Granit gebissen habe ist meist mit weiteren 15-30 Min Warteschleife verbunden. Wenn ich das hoch rechne und beim Nachbarn in der Zeit schwarz Rasen mähe, habe ich das Geld schnell wieder drin ;)

Das Paket kam Ursprünglich von "DE WH, Online Seller, Online Seller / Ludwig-Erhard-Str. / Bremen" und da hin ging es auch wieder. Die Frage ist nur: Ging es da wirklich wieder hin, oder hat der Empfänger nur die Adresse, weil der Paketzusteller aus diesem DHL Depot kommt und automatisch auch die Adresse hinterlegt wird, wenn er für eine Sendung unterschreibt?

Denn "zurück gegangen" ist es ja nicht. Es wurde zugestellt. Leider aber bei der Absenderadresse.

Das ist eh die Frage: Wenn der Paketzusteller einen falschen Knopf drückt und statt "zurückgesendet" auf "zugestellt" klick, bricht die ganze Kette in sich zusammen?

Das kann doch nicht sein!

Rechtsstaat, wo bist du?


PS.: zu deinem letzten Edit -> Ich schildere das Ganze gleich nochmal separat.
Ergänzung ()

Ich schreibe es einfach stichpunktartig in chronologischer Reihenfolge (Sorry für die Formatierung, der Open Office Writer macht da komisches Zeug):

  • Am 04.11.2025 um 14:11 soll das Paket zugestellt worden sein.
  • Laut Sendungsverfolgung ist der Empfänger ein/e "Fernando" (Anlage 1)
  • Am 04.11.2025 habe ich dann gegen 14:35 das Paket vor Ort gesucht, beim Nachbarn "düdeldü", "blimmelim" und "sonst so" nach meinem Paket gefragt. Alle meinten "Die Post war noch gar nicht da"...
  • Auf dem "Nach Hause"-Weg (ca. 14:45) traf ich in Wiefels zufällig die zuständige Post-Zustellerin. Diese meinte "Das ist ja komisch, ich habe heute ohnehin gar keine Pakete oder Briefe für euch. Wenn das Paket nicht aus Deutschland kommt, wird das über das Verteilzentrum Bremen mit einem separaten Zusteller gemacht"
  • 04.11.2025 Da das Paket nicht an mich ging wurde Aliexpress um Rückerstattung gebeten
  • 04.11.2025 Der Shop „Simgrity Store“, der die Ware über Aliexpress verkauft hat, wurde um Hilfe gebeten. Dieser meinte, dass Aliexpress für den Versand zuständig war und verweist auf ihn.

  • Am 05.11.2025 Vormittag habe ich DHL angerufen und mit einem Bot gesprochen. Dieser teilte mir mit, dass das Paket im Zuge der Kontaktlosen Zustellung vom Zusteller selbst gegen gezeichnet wurde. Fernando, Bremen.
  • Am 05.11.2025 Nachmittag hatte ich nochmal angerufen bei DHL und einen Service-Mitarbeiter am Telefon. Dieser sagte, dass er sich drum kümmert und das mit der "Kontaktlosen Zustellung" nicht stimmt. Er meinte auch, dass ich das sehen kann, dass er sich darum kümmert, weil das bei der Sendungsverfolgung erscheint.
  • → Erschienen ist leider nichts...
  • Am 06.11.2025 14:45 fuhr ich in unsere örtliche DHL Filiale und habe dort um Rat gebeten. Dor konnte man mir nicht helfen und hat mich nur wieder an die Hotline von DHL verwiesen.
  • Ich habe mein Glück um ca 15:30 am 06.11.2025 beim DHL Chat versucht, bei dem wieder das gleiche heraus kam, wie beim Telefonat mit dem Bot. -> Kontaktlose Zustellung, Fahrer hat selbst unterschrieben, Zustellung in Bremen. (Anlage 2) Im Chat um persönlichen Rückruf gebeten am 07.11.2025 zw. 10-12 Uhr.
  • Ich wurde am 07.11.2025 durch DHL zurückgerufen. Nach dem Telefonat habe ich eine detaillierte Sendungsverfolgung per Mail erhalten in der ersichtlich ist, dass Absender und Empfänger identisch sind. (Anlage 3) Die Dame fragte mich am Ende des Gesprächs, ob ich eine Nachforschung beauftragen möchte. Ich verneinte dies, weil ich gedacht habe, dass die Bestätigung per Mail als Nachweis ausreichen würde.

  • Da die Kommunikation mit AliExpress nicht ordentlich möglich ist, habe ich einen PayPal Käuferschutzfall am 08.11.2025 eröffnet.
  • Am 12.11.2025 hat mir PayPal mitgeteilt, dass AliExpress eine Sendungsverfolgung nachgereicht hat, in der steht, dass das Paket erfolgreich zugestellt wurde. (Nur eben nicht bei mir). PayPal hat um Zeit gebeten, um die Fakten zu prüfen.
  • Am 15.11.2025 wurde zu Gunsten des Verkäufers entschieden.
  • Am 18.11.2025 habe ich den Betrag über meine Bank zurückbuchen lassen. Und danach eine Beschwerde bei PayPal eingereicht mit der Bitte sich umgehend bei mir zu melden.
  • Am 19.11.2025 habe ich PayPal beide Lastschriftmandate meiner Konten entzogen.
  • Eine Kontaktaufnahme meinerseits mit PayPal ist nicht möglich, da der Fall unwiderruflich geschlossen ist.
  • Aufgrund der Rückbuchung hat PayPal am 19.11.2025 selbst einen Fall eröffnet, bei dem ich wieder die E-Mail von DHL eingereicht habe, auf der ersichtlich ist, dass Absender und Empfänger identisch sind.
  • Am 29.11.2025 wurde der Fall (PP-R-......) geschlossen und mein PayPal Konto mit dem Betrag von 266,11€ + 3,00€ belastet. Argument von PayPal "Wir haben festgestellt, dass der Betrag doppelt erstattet wurde". (Einmal von mir und einmal von Aliexpress)
  • Ein letzter Versuch AliExpress um eine Rückerstattung zu bitten wurde um 5:30 am 29.11.2025 gestartet und am 01.12.2025 erfolglos beendet.
  • 01.12.2025 Ich habe bei meiner Rechtschutzversicherung um Hilfe gebeten, mit zweifelhaften Ratschlägen als Ergebnis
  • 01.12.2025 Ich habe bei DHL angerufen und eine sehr unkomptetente Dame erwischt, die sich ständig widersprochen hat und nach mehrmaligem „Nachfragen“ und warten in der Warteschleife habe ich eine Postadresse von DHL in Hamburg bekommen, wo ich eventuell eine Nachforschung beauftragen kann.
  • 01.12.2025 Mit Paypal selbst habe ich ebenfalls telefoniert. Ergebnis ist zweifelhaft aber plausibel. Dabei ist herausgekommen, dass Aliexpress bei der Bezahlung über Paypal „26434 Friesland“ angegeben hat, auf der Sendungsverfolgung und in der Mail von DHL steht allerdings „26434 Wangerland“



→ Paypal sagt, dass kein Käuferschutzgreift, wenn der Absender nachweisen kann, dass er die Wareverschickt hat. Da wäre jetzt nur die Frage: Wenn er zwar die richtige PLZ verwendet hat, nicht aber den richtigen Ort, ist dann nachgewiesen, dass der Verkäufer „ORDENTLICH“ versendet hat? Im Aliexpress-Konto steht auch die korrekte Adresse mit „26434Wangerland“ (Anlage 4)

→ Aliexpress sagt, sie brauchen ein Unterschriebenes Dokument mit Stempel, dass ich das Paket nicht erhalten habe.

→ Anwalt sagt „abwarten, Sie sind im Recht“

→ DHL sagt „versuchen Sie doch einen Brief mit ihrem Anliegen an den Kundenservice zu schicken“, das funktioniert im Regelfall, wenn der Versender das von ihnen möchte. (Anlage 5)
 

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Metaxa1987 schrieb:
Was ist Euer Bauchgefühl?
Vermeide es, Panik zu schieben. Behalte einen kühlen Kopf und suche Dir alsbald die Hilfe einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes.

Das Warenpaket hast Du nicht erhalten.

Du hast dies dem Verkäufer angezeigt.

Der Verkäufer ist hier in der Verantwortung, da er für den Verlust der Ware einzustehen hat, da er das Transportrisiko trägt.

Es ist Sache des Verkäufers bei dem Versandunternehmen einen Nachforschungsantrag in die Wege zu leiten. Du als Empfänger hast kein Vertragsverhältnis mit dem Versandunternehmen.

Gesetz und Rechtsprechung sind hier eindeutig.

Erst nach 21 Tagen ab Versanddatum gilt bei DHL ein Paket offiziell als verloren. Diese Frist wurde von zahlreichen Amts- und Landgerichten analog auch auf andere Versanddienstleister übertragen.

Du hast das Paket nicht erhalten. Eine Neulieferung ist Kulanz des Verkäufers. Einen Anspruch darauf hast Du nicht. Du hast daher jetzt die Möglichkeit von Deinem Dir gesetzlich zustehenden 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, denn AliExpress hat sich gegenüber der EU verpflichtet, EU-Verbraucherrechte zu respektieren, was das Widerrufsrecht und die gesetzliche Gewährleistung einschließt.

Bezüglich Paypal kannst Du den Vorgang auch der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorlegen.

Die zuständige Aufsichtsbehörde für PayPal in Europa ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg, da sich der Europasitz von PayPal dort befindet. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht die Hauptaufsicht für Paypal, aber sie steht im Austausch mit der luxemburgischen Behörde, so dass Du auch hier Hilfe erbeten kannst.

Ich gestehe, dass ich mir nicht alle Beiträge durchgelesen habe. Ich bitte diesbezüglich um Nachsicht.
 
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Samurai76 schrieb:
Unschuld z.B. kann man auch nicht nachweisen oder beweisen. Nur Schuld. Deswegen ja auch die Unschuldsvermutung.
Wieso sollte man keine Unschuld nachweisen können? Wenn ich nachweisen kann, dass ich zum Zeitpunkt x nicht dort war wo das Verbrechen begannen wurde habe ich genau das getan. Zudem ist die Unschuldsvermutung ein rechtliches Konstrukt in Deutschland. So wird nicht einmal in allen Ländern der Welt verfahren.
Metaxa1987 schrieb:
Das hatte ich schon mal versucht und dort muss man schon belegen können, dass es mutwillig passiert ist. Ansonsten ist es kein Betrug.
Das ist schon richtig, aber das zu belegen ist ja nicht Deine Aufgabe. Du erstattest Anzeige gegen unbekannt und der Rest ist nicht mehr Deine Aufgabe.
Metaxa1987 schrieb:
Wenn die AGB bestimmen, dass der Käuferschutz nur greift, wenn wenn der Verkäufer nicht versendet, muss ich das doch akzeptieren.
Die Paypal AGB steht doch nicht über dem Gesetz! Kauft Du als Privatkunde von einem Händler geht die Gefahr eben nicht auf Dich über sobald der Händler bei der Post war.

Ich hab zwar alles gelesen, aber aus einem werde ich noch nicht so recht schlau.

Aus der Mail geht doch hervor, dass "Fernando" die gleiche Adresse hat wie dieses Verteilzentrum, also liegt das Paket doch wieder bei DHL oder lese ich da was falsch?
Hast Du das der Hotline schon mal erklärt?

Ich würde mich nochmal mit meiner RSV bzw. Anwalt in Verbindung setzen.
Wenn Du guten Willens bist, dann ruf nochmal bei DHL an und teile denen mit, dass Dein Paket bei denen in Bremen liegt laut ihrer eigenen Sendungsverfolgung und was Du nun machen sollst.
 
FrankenDoM schrieb:
ass ich zum Zeitpunkt x nicht dort war wo das Verbrechen begannen wurde habe ich genau das getan
Nein, das ist ja der Trugschluß. Du kannst natürlich nachweisen, dass du zumZeitpunkt X nicht am Ort Y warst. Aber das ist dann nur die Logik, du warst nicht da und KANNST es nicht gewesen sein.
 
Das ist eigentlich eher die Logik ich habe keine Schuld auf mich geladen, also ohne Schuld, unschuldig.

Auf den Fall des TE bezogen hat er eine Sendungsverfolgung. War er während der Zustellung zum Beispiel auf Arbeit, dann kann er sehr genau beweisen, dass er das Paket nicht angenommen haben kann. Mit der Handlung der Anzeige bei der Polizei alleine kann es da natürlich nicht, aber wie schon mal geschrieben, dieses Unschuldsvermutungsding ist ein Konstrukt für Gerichte in manchen Ländern.
 
komisch, ich benutze schon seit jeher bei mir die PLZ und als Ort gebe ich den Hauptort der Gemeinde an, es war bisher noch nie ein Problem. Sollte es auch nicht, höchstens es gibt in der Gemeinde 2x den gleichen Straßennamen.
 
Metaxa1987 schrieb:
und wenn ich PayPal nutze, akzeptiere ich in gewisser Weise deren AGB. Wenn die AGB bestimmen, dass der Käuferschutz nur greift, wenn wenn der Verkäufer nicht versendet, muss ich das doch akzeptieren.
wäre mir neu. hatte letztens einen ähnlichen Fall wo ich angeblich eine Sendung erhalten habe. war aber nicht so. Habe daraufhin Paypal kontaktiert und einen Fall eröffnet. Geld direkt zurück bekommen.
 
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@cyberpirate: weil eventuell der Versender gegenüber PayPal nicht nachweisen konnte, dass er die Ware verschickt hat. In meinem Fall kann er das aber nachweisen.

@MrMorgan: gibt mal Testweise 26427 als Postleitzahl beispielsweise bei DHL ein und schau, wie viele Ortschaften diese Postleitzahl haben. Noch dazu: wohnst du dann in der "Hauptstraße" werden 80% genau dieser Ortschaften eben genau diese Straße auch haben. So einfach ist das eben nicht.

@FrankenDoM:
  • ja, ich sollte nochmal bei DHL anrufen. Aber ich weiß, was da heraus kommt: Um nach dem Paket zu suchen, das offensichtlich bei ihnen in Bremen liegt, muss eine Nachforschung offiziell beauftragt werden.
  • Ich habe mir das Paket EXTRA in die Firma schicken lassen, aufgrund der PLZ Problematik in meinem Wohnort. Ist hier aber wohl genauso. Komisch aber, dass mich meine vorherigen 10 Sendungen hier alle in der Arbeit erreicht haben.
  • Gesetz ist, dass der Gefahrenübertrag bei Versand der Ware durch einen Versanddienstleister (bei nicht Privatkäufen) NICHT auf den Käufer übergeht. Das ist unstrittig. Die Frage ist nur, kann sich PayPal genau DAS per AGB ausklammern lassen und müssen dafür auch keine Haftung übernehmen, sie sind ja nur ein Treuhand-Dienstleister und ich kaufe ja nix bei PayPal, sondern AliExpress.


Das ist alles beschissen. Ich Versuche jetzt zuerst, einen Anwalt zu kontaktieren, der sich mit den PayPal Rechten und Pflichten auskennt. Parallel schicke ich ein freundliches Ersuchen einer Nachforschung an den DHL Kundenservice in Hamburg.
 
Metaxa1987 schrieb:
- ich habe mir meine 266,11€ von PayPal von meiner Bank wieder zurück buchen lassen.
Ich sehe an solchen Beispielen immer wieder, dass es nicht empfehlenswert ist, internationale Geschäfte ohne Kreditkarten zu machen, die haben einen robustes Chargeback-Verfahren.

Und dann natürlich auch bei einem Anbieter kaufen, der Kreditkartenzahlungen abwickeln kann und darf. Dann sind schon mal die meisten windigen Händler raus.
 
Metaxa1987 schrieb:
Das ist alles beschissen. Ich Versuche jetzt zuerst, einen Anwalt zu kontaktieren, der sich mit den PayPal Rechten und Pflichten auskennt. Parallel schicke ich ein freundliches Ersuchen einer Nachforschung an den DHL Kundenservice in Hamburg.
Ich glaube, dass das eine gute Idee ist.
Metaxa1987 schrieb:
Die Frage ist nur, kann sich PayPal genau DAS per AGB ausklammern lassen und müssen dafür auch keine Haftung übernehmen, sie sind ja nur ein Treuhand-Dienstleister und ich kaufe ja nix bei PayPal, sondern AliExpress.
Paypal steht nicht über dem Gesetz.

Hast Du ggf. mal den Ausschnitt aus der Paypal AGB auf den Du Dich hier beziehst?
Wenn der Händler nur den Versand nachweisen muss und dann da nach fein raus ist, dann kann der Händler auch gebrauchte Unterhosen verschicken anstatt die Grafikkarte und ist bei Paypal fein raus. Wenn dem so wäre, wieso sollte man auch nur einen Cent für den "Service" von Paypal zahlen?
Zudem scheint der Versender ja auch noch falsch adressiert zu haben. Spätestens das kann die AGB niemals decken.
 
naja de facto kann sich Paypal mit seinen AGBs nicht über Recht setzen. ICh sehe das grundsätzlich auch so, das Aliexpress hier den Vertrag mit dem Versanddienstleister hat und die theoretisch in der Pflicht wären, dem nachzugehen. Das sollte auch ein Anwalt entsprechend als Angriffspunkt nehmen.

Das Geld einfach von Paypal zurückzubuchen war jetzt halt wahrscheinlich kein kluger Schritt wie hier schon mehrfach erwähnt. Die stehen als nur als Zahlungsdienstleister in der Mitte. Trotzdem wunderts mich das die so schnell zu Gunsten des Verkäufers entscheiden.
 
Metaxa1987 schrieb:
Ich Versuche jetzt zuerst, einen Anwalt zu kontaktieren,
Das wäre in der Tat Deine beste Idee.

Und höre bitte auf, selbst tätig zu werden.

Überlasse das bitte den Profis.
Ergänzung ()

FrankenDoM schrieb:
Wieso sollte man keine Unschuld nachweisen können?
Weil im deutschen Strafrecht, @FrankenDoM , die Unschuld nicht bewiesen werden muss. Die Unschuldsvermutung besagt nämlich, dass jeder einer Straftat Verdächtigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig gilt und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörden seine Schuld beweisen müssen.

Anders im Zivilrecht: Eine Nichtschuld kann im Zivilrecht bewiesen werden, wobei die Beweislast je nach Situation unterschiedlich verteilt ist.
 
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@Siebenschläfer: da hast du wohl Recht, aber mit Kreditkarten und deren Modalitäten kenne ich mich null aus. Da fängt es schon bei Debit/Kredit an u.s.w.

@FrankenDoM: naja genau das ist es ja. Ich habe dir mal die PayPal AGB angehängt. Ich für mein Verständnis habe keinen Käuferschutz in der Zeit, in der das Paket in der Obhut des Versanddienstleisters ist. Man klickt immer "AGB haben sich geändert" auf "okay" und denkt "wird schon passen". PayPal wird das sicherlich auf die füße fallen. Denn jeder Verkäufer/Versender müsste ja nur etwas verkaufen und auf den Weg bringen. So lange es richtig adressiert ist, kann jeder der den Käuferschutz in Anspruch nehmen möchte leer ausgehen. Das wäre ja Klasse, wenn einer die Pakete "abfangen" würde... DHL geht in Nachforschungen unter. Oder auch nicht, weil eine Nachforschung nur der Auftraggeber beauftragen kann.

Das ist echt eine geile Grauzone, muss ich sagen. Kämpf mal um dein Geld, wenn du in CN einen Artikel bestellst, der bereits in China mit dem dort gängigen Versandunternehmen verloren geht. PayPal sagt "pah, mir egal, der Verkäufer hat doch versendet..."

Wenn du jetzt aber wirklich "alte Socken" geschickt bekommst, hast du schon wieder Käuferschutz. Nur eben für die Zeit beim Versandunternehmen nicht. Und dann ist auch wieder die Frage: muss ich nachweisen, dass Socken drin waren, oder der Verkäufer, dass dort KEINE drin waren.

@MrMorgan: PayPal steht auch nicht über dem Gesetz, ich denke nur, dass sie selbst entscheiden dürfen wofür sie einen Käuferschutz anbieten. Vielleicht hat es DHL übertrieben und PayPal will dieses Risiko minimieren? Ich weiß es nicht.
 

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naja, ich weiß auch nicht wie ein Treuhänder da gesetzlich mit verankert ist. Im Grunde genommen mag das sein, das die durch ihre AGBs da zumindest versuchen können raus zu sein, rein gesetzlich hast du immer noch den Anspruch gegen Aliexpress, denn die sind den Vertrag mit DHL eingegangen und du hast deinen Ansprüche aus dem Kaufvertrag mit Aliexpress. Wie einfach das jetzt natürlich durchsetzbar ist mit der chinesichen Plattform steht wieder auf nem anderen Blatt.

Meiner Meinung nach hat Paypal allerdings aktuell seinen Anspruch auf das Geld. Jetzt musst du dir halt überlegen wie "wichtig" dir dein Paypal Konto ist ;)
 
Froki schrieb:
Weil im deutschen Strafrecht, @FrankenDoM , die Unschuld nicht bewiesen werden muss. Die Unschuldsvermutung besagt nämlich, dass jeder einer Straftat Verdächtigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig gilt und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörden seine Schuld beweisen müssen.

Anders im Zivilrecht: Eine Nichtschuld kann im Zivilrecht bewiesen werden, wobei die Beweislast je nach Situation unterschiedlich verteilt ist.
Das ist mir doch alles klar und hab das doch selbst auch so geschrieben bzw. Teile davon. Hier ging es darum, dass man die Unschuld nicht nachweisen kann(!) und nicht wer es muss, zu mal wir hier ja nicht einmal im Strafrecht sind. Und man kann die Unschuld halt nachweisen, vollkommen egal wer es muss.
Metaxa1987 schrieb:
PayPal sagt "pah, mir egal, der Verkäufer hat doch versendet..."
Das kann Dir doch egal sein. Paypal steht nicht über dem Gesetz. Zudem hast Du in Deinem Screenshoot den falschen Teil markiert.
Da steht eindeutig drin, dass das Markierte nur greift wenn der Verkäufer an Deine Adresse verschickt bzw. GELIEFERT hat. Hat er ja nicht getan und das steht sogar in der Sendungsverfolgung, dass NICHT bei Dir zugestellt wurde, so wie Du hier ausgeführt hast, also bist Du selbst nach AGB im Recht. Zudem noch falsch frankiert. Paypal ist ja selbst nach eigener AGB um Unrecht und nicht nur, weil die nicht über dem Gesetz stehen.

Mag sein, dass die Rückbuchung verfrüht war, aber das wäre mir völlig egal. Soll doch Paypal klagen.
 
FrankenDoM schrieb:
Und man kann die Unschuld halt nachweisen, vollkommen egal wer es muss.
Behaupten kann man vieles ... . ;):D

Ich verabschiede mich mit meinem Schlusswort damit aus diesem Faden. :schluck:
 
Zuerst: Danke an die Beteiligung! Hilft mir erstens für mein Wohlbefinden und zweitens kommen immer mehr Dinge ans Licht, die entscheidend sein können, was unter Umständen das was @MrMorgan schreibt "nichtig" machen.

Danke @FrankenDoM jetzt habe ich 2 "Aufhänger" für das Gespräch mit dem Anwalt heute Nachmittag.

1. Stimmt es, dass dort steht "Lieferbeleg" und unten im nicht markierten Bereich "Lieferung"... Ich habe es immer als "Versandnachweis" gelesen... Ein Lieferbeleg würde ja die korrekte "Zustellung" bedeuten.
2. Des weiteren hatte die nicht so kooperative Dame von Paypal gestern immer wieder betont "Aliexpress hat hier alles richtig gemacht und an die in der Zahlung aufgeführte Adresse gesendet" und das haben sie eben NICHT!

Kurze Erläuterung (ist mir aber ehrlicherweise erst gestern so RICHTIG aufgefallen und wird wohl jetzt wichtig):

In meinem Aliexpresskonto ist seit jeher die Adresse "26434 Wangerland" hinterlegt. Wurde auch nicht geändert. In den Zahlungen bei Paypal steht immer drin 26434 Friesland. Soweit ich mich erinnern kann, stand "26434 Friesland" auch immer auf den Paketen, die ich von Aliexpress erhalten habe. Nachweisbar auch bei meinen anderen Artikeln, die ich dort gekauft habe. Aus irgend einem Grund hat Aliexpress aber wohl an "26434 Wangerland" adressiert, was ja grundsätzlich die korrekte Adresse ist, aber 2 Dinge nach sich zieht
- Paypal kann sich sein "Aliexpress hat richtig adressiert" irgendwo hin schmieren
und
- Hätte Aliexpress richtig "falsch" adressiert, wäre das Paket angekommen, weils immer schon so war

@Froki ich habe deine Tipps gelesen. Ich werde selbst auch nicht sonderlich tätig. Das was ich bisher gemacht habe und die 2 Dinge die noch anstehen (Schreiben an DHL und Anruf beim Anwalt) werden noch gemacht. Was ich aber jetzt geschafft habe ist: Etwas aus der ganzen Sache heraus zu zoomen (Dank Euch) und eventuell den Anwalt vorher schon mit den Ungereimtheiten zu füttern. Hier geht es um "läppische" 266€. Das ist ein Haufen Geld, ich weiß! Mich würde es auch wahnsinnig ärgern, wenn es weg wäre. Nur es ist im Verhältnis zu meinen bisherigen Umsätzen im Internet (Kauf und Verkauf) die letzten 20+ Jahre ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich möchte behaupten, dass ich bestimmt einen niedrigen 6-stelligen Betrag über Internetkäufe und Verkäufe umgesetzt habe. Dass da mal was schief geht war klar. Bisher habe ich einen Kontostand von -50€ vorzuweisen. Das wird vielleicht auf 316,11€ ansteigen, hoffentlich aber nicht. Was ich damit sagen will: So sieht es die RSV bestimmt auch. Was ich brauche ist nicht jemand, der nach wirtschaftlichkeit geht, sondern jemand der wirklich will dass jemand sein "Recht" bekommt.
 
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