Wo ist mein Paket? AliExpress, Simgrity Store, DHL, PayPal und ich mit meinem lustigen Anwalt

Ich kenne deine finanzielle Situation nicht, aber wenn dir die 260€ nicht unendlich weh tun, würde ich es vermutlich langsam einfach abschreiben. Die Opportunitätskosten werden ja nur größer und glücklicher wird man dadurch auch nicht.
 
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Ich verstehe nicht, warum die klar formulierten Tipps und Verweise von Froki und Thomas_k "ignoriert" werden. Insbesondere Froki hat doch exakt benannt, wo was zu finden ist und worauf man sich berufen kann. Und auch noch, wohin man sich wenden kann, wenn DHl dann immer noch die Zusammenarbeit verweigert.

PS: Und wenn man es nicht glaubt: Selbst die KI bestätigt diese Ausführung mit entsprechenden Verweisen.
PPS: und Thomas_k hat insofern Recht, dass DHL definitiv der einfachste Weg sein wird, hier was zu erreichen. Es gibt eine Rechtsgrundlage auf die man sich berufen kann, DHL untersteht unzweifelhaft deutscher Jurisdiktion und wir haben eine Aufsichtsbehörde, die DHL bei Weigerung in die Mangel nehmen kann.
 
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LiniXXus schrieb:
wieder haben und der Kunde ist da halt dann der geringere Widerstand.
Klar,
LiniXXus schrieb:
Mit dem Inkasso würde ich mich nicht anlegen, kann, wenn es bis zum Gerichtsvollzieher kommt, schnell der doppelte Betrag daraus werden.
wenn man sowas glaubt und mit sich machen lässt mag das so sein.
Paypal verstößt hier gegen seine eigenen AGB. Haben wir hier schon rausgearbeitet. Wie um Himmels Willen sollen die oder das Inkasso einen vollstreckbaren Titel gegen den TE bekommen?

Klar, ich lass mich von Paypal und DHL verarschen und überweise dann jetzt auch noch Paypal Kohle. Nie im Leben.

@Froki schreibt seit Wochen kann man mittlerweile sagen was zu tun ist. Wieso nicht einfach mal machen? Mittlerweile hat sich hier im Forum doch rumgesprochen, dass er vom Fach ist. Mehr als Tipps geben kann er halt nicht Stickwort Rechtsberatung.
 
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Das hat nichts mit Glauben was zu tun, sondern mit wissen, weil ich schon eine gewisse Zeit lebe und so auch meine Erfahrungen machen musste.
 
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LiniXXus schrieb:
Ein Veto wird dann niemanden interessieren und muss schon rechtlich angefochten werden.
Bevor der Gerichtsvollzieher kommt braucht es einen Titel, also ein Urteil. Bis dahin hat man schon mal genug Möglichkeiten was zu machen. Der Gerichtsvollzieher kommt nicht einfach so und selbst wenn er kommt heißt das nicht direkt Pfändung.

Niemand bezweifelt, dass eine gerechtfertigte Forderung, wenn man der nicht nachkommt, auch über Gerichtsvollzieher dann doppelt oder noch höher ausfallen kann.

Aber wo ist hier die gerechtfertigte Forderung? Ich möchte mal sehen wie man hier in dem Fall diesen Quatsch vor Gericht durchsetzt. Der TE macht ja schon deutlich mehr als er müsste, auch wenn nicht immer das Beste, weil entsprechende Stellen ihren Job eben nicht machen und/oder ihre AGBs nicht einhalten.

Ich lebe auch schon eine gewisse Zeit, aber diese Angst vor dem Gerichtsvollzieher kann ich nicht nachvollziehen.
 
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Aussitzen gibt es nicht und ist der bescheuerte Vorschlag, denn man machen kann.
 
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@LiniXXus
Und wer hat hier "Aussitzen" geraten? Also meines Wissens niemand und ich hab den Thread von Anfang an gelesen, zudem war der TE schon beim Anwalt.

LiniXXus schrieb:
Natürlich kommt der Gerichtsvollzieher nicht sofort und bis dahin wird der Betrag mittels Inkasso in die Höhe steigen. Sobald dann irgendwann der Gerichtsvollzieher dazu kommt, kommen deren Kosten noch mit dazu.
Nochmal, da Du es ja scheinbar nicht zu wissen scheinst trotz Erfahrung. Ohne Titel gibt es keinen Gerichtsvollzieher. Und einen solchen Titel gibt es in der Regel nicht für ungerechtfertigte Forderungen, sonst könnte ich ja von jedem Kohle fordern, dann gehe ich zum Inkasso und die Dinge gehen von selbst. Solange man noch an den Rechtsstaat glaubt, was ich tue, löst der Gerichtsvollzieher bei mir keinen Schauder aus.
 
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Die Forderung ist gerechtfertigt, da PayPal in Vorkasse gegangen ist.
 
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LiniXXus schrieb:
Die Forderung ist gerechtfertigt, da PayPal in Vorkasse gegangen ist.
Das siehst Du so. Hättest Du den Thread gelesen wüsstest Du, dass Paypal gegen die eigenen AGBs handelt. Man hat für den Käuferschutz bezahlt, der jetzt verweigert wird obwohl er laut AGB gegeben sein sollte.
Paypal bzw. dann das Inkasso, müsste unter diesen Voraussetzungen erstmal einen Titel erwirken. Die können auch nicht machen was sie wollen.

LiniXXus schrieb:
Wie auch immer, recht haben und Recht bekommen, sind immer zwei Paar Schuhe
Jupp, das ist wohl wahr, aber wenn ich so gar nicht an den Rechtsstaat glaube, dann sollte man wirklich am besten immer klein bei geben. Kann man machen, muss und sollte man aber nicht.
LiniXXus schrieb:
das Schlimmste daran sind solche nutzlosen Forumsbeiträge, wo der TS am Ende alleine da steht und es irgendwie regeln muss.
Das Schlimmste sind Leute die sich an solchen Beiträgen beteiligen und bei Gegenwind, dann die Foren als "das Schlimmste" bezeichnen.
Zumal der TE hier um Rat gefragt hat und schon x-fach gesagt bekommen hat, dass er zum Anwalt bzw. entsprechenden Stellen gehen soll.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du den Thread nicht wirklich gelesen hast.

Hier ist von Aussitzen oder allein lassen nirgends die Rede. Selbst der letzte Ratschlag von @Froki geht genau in die andere Richtung.

Zugegeben teilen sich hier die Meinungen ob das Rückbuchen lassen richtig war. Ich persönlich hätte es auch so gemacht, heißt aber nicht, dass es deswegen richtig ist, aber ich agiere lieber mit meinem Geld und ohne Ware als ohne Geld und ohne Ware.

Edit:
@Siebenschläfer
Vielen Dank! Nochmal schön ausführlich was ich versucht habe zu sagen seit einigen Beiträgen.

Ich behaupte auch nicht, dass ich hier recht habe, aber klein bei geben weil der Gerichtsvollzieher kommen könnte ist definitiv und zu 100% der falsche Rat.
 
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LiniXXus schrieb:
Zwar nicht mit PayPal, aber auch schon mit Inkasso und Gerichtsvollzieher. Aus einem Betrag von beispielsweise 150 Euro wurde letztendlich um die 350 Euro und sobald der Gerichtsvollzieher mit ins Spiel kommt, kannst du nicht mehr viel machen. Das geht sogar bis in die Lohnpfändung.
Bevor der Gerichtsvollzieher ins Spiel kommt, hattest du auf jedem Fall schon mal Kontakt mit dem Gericht. Deshalb heißt es Gerichtsvollzieher. Ein Gericht schickt dir Briefe im farbigen Umschlag, auf die du relativ kurzfristig reagieren musst. Das hast du nicht getan. Dann kommt es irgendwann zur Lohnpfändung.

Inkasso ist ein Dienstleister, der dich überreden soll, die Forderung doch noch zu bezahlen und dir diese "Dienstleistung" zusätzlich zur Hauptforderung in Rechnung stellen will. Wenn die Forderung strittig ist, sind diese Überredungsversuche jedoch überflüssig und die Dienstleistung regelmäßig nicht inkassofähig.

Wenn sich das Gericht meldet (was du bei einer strittigen Forderung ja möchtest), musst du dich schon verteidigen. Das ist im Mahnverfahren sehr einfach, du musst dir nur durchlesen, was du bekommst. Anders als beim Inkasso, die natürlich das Blaue vom Himmel erzählen, um ihre Forderung einzutreiben (ist ja das Geschäftsmodell), hat ein Gericht als neutrale Instanz kein Interesse daran, dein Geld zu bekommen.

Ein Gerichtsvollzieher wird nur beauftragt, wenn du dich totstellst. Sonst könnte niemand Forderungen gegen Leute eintreiben, die nicht reagieren.
 
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Siebenschläfer schrieb:
Inkasso ist ein Dienstleister, der dich überreden soll, die Forderung doch noch zu bezahlen und dir diese "Dienstleistung" zusätzlich zur Hauptforderung in Rechnung stellen will. Wenn die Forderung strittig ist, sind diese Überredungsversuche jedoch überflüssig und die Dienstleistung regelmäßig nicht inkassofähig.
Und auch zu der Gebührenstrukturen gibt es immer häufiger Fälle, in denen diese völlig überzogen und nicht rechtens sind.
Inkasso ist erstmal nur ein Wadenbeißer, lästig, tut aber nicht weh.
 
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Um mit Inkasso und Mahnungen fertigzuwerden, dafür hilft dem TE die Rechtsschutzversicherung. Das ist jetzt doch eigentlich nicht das Thema. Hier im Thread sind gute Tipps für den TE (und seinen Rechtsbeistand), um in der Sache voranzukommen.

Ich sehe gerade, wie AliExpress für seine Expresslieferung wirbt:
1,00€ Coupon-Code für die verspätete Lieferung
Rückerstattung bei Nichtzustellung innerhalb von 40 Tagen
Geld zurück bei defekt geliefertem Artikel
Geld zurück bei verlorenem Paket

War es eine Expresslieferung?
Nach der Geschichte hier im Thread liest sich der Werbetext schon ironisch.
 
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Ich Versuche aktuell DHL davon zu überzeugen, dass mein Versender nicht tätig wird, so lange der Sendungsstatus auf "erfolgreich zugestellt" steht und im Verlauf NICHTS von "zurück zum Absender" zu lesen ist.

BTW.: Es ist wie immer -> wegen 3% Arschlöchern auf der Welt, muss der Rest leiden. Wenn ein Hundebesitzer zu blöd ist, den Kot aufzuheben, gibt's eben Hundeverbot. Deswegen kann ich bedingt alle 3 Parteien verstehen. Ich bin aber kein schwarzes Schaf. Definitiv nicht!

Dass es DHL nicht kümmert, ob ich nun andere Dienstleister bemühe ist mir klar. Nur ich habe Prinzipien! Es wird nun mit Hermes verschickt und per Klarna gezahlt, sobald es nur möglich ist.

Ich Versuche alle Ratschläge zu berücksichtigen und Aufwand/Nutzen abzuwägen. Ich hing gestern wieder fast eine Stunde in verschiedenen Warteschlangen des Verbraucherschutz Niedersachsen.

Und auch wenn zu 99% geklärt ist, dass nicht an die von PayPal bestätigte Adresse gesandt wurde, weiß ich nicht ob's bei denen im System vielleicht doch an die richtige adressiert war.


Ich habe nun 3 E-Mails von DHL, in denen bestätigt wurde, dass die Ware an den Absender zurück gesandt wurde. Alle 3 E-Mails in denen JEWEILS genau das geschrieben steht reicht AliExpress nicht. Das ist und bleibt einfach ein Drecksverein. Den werde ich unter keinen normalen Umständen juristisch belangen können.

Es ist jetzt noch eine Bitte auf dem Weg, zumindest das "zurück zum Empfänger" in den Sendungsstatus mit aufzunehmen um damit wieder bei Ali angekrochen zu kommen. Das wird denen aber nicht genügen, die sind zu dumm Texte zu übersetzen. Ich hätte auch gerne eine Mail Adresse von denen, damit ich die Mail nicht als Foto mitschicken muss und sich einer von denen den Text zumindest in einen Translator rein klatschen kann. Von einem ausgefüllten Abtretungsformular ganz zu schweigen.

Ich werde die Schritte von @Froki befolgen. Ich danke dafür auch ganz herzlich!!!
 
@TE
Du hast eben leider nicht wie von mir empfohlen, eine formelle Beschwerde schriftlich (mit Fristsetzung) eingelegt, sondern einen 0815 Nachforschungsauftrag per Mail gestellt. Oftmals sind es die Feinheiten, welche über Erfolg und Misserfolg entscheiden.
Mit der jüngsten Ablehnung Seitens dhl bleibt dir immer noch der von mir oder Froki beschriebene Weg, jetzt mit weiterem sachlichen Grund (Ablehnung Nachforschungsauftrag).

Die Bundesnetzagentur wird Dir auf keinen Fall helfen, die erklären sich einfach für den Einzelfall für nicht zuständig.
 
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Metaxa1987 schrieb:
Ich Versuche aktuell DHL davon zu überzeugen, dass mein Versender nicht tätig wird, so lange der Sendungsstatus auf "erfolgreich zugestellt" steht und im Verlauf NICHTS von "zurück zum Absender" zu lesen ist.
DHL hat die Sendung an dich nicht herausgegeben und du hast als Empfänger einen Herausgabeanspruch gegen DHL.

Es ist jetzt an dir, diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Du kannst direkt Klage erheben und musst dich nicht mit dem Nebenkriegsschauplatz PayPal beschäftigen.
 
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LiniXXus schrieb:
und sobald der Gerichtsvollzieher mit ins Spiel kommt, kannst du nicht mehr viel machen.
Dann hast Du aber vorher schon so einiges versäumt.

Die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher setzt aber einen vollstreckbaren Titel voraus. Und dagegen kann man sich im Vorfeld erwehren.

Und selbst dann, wenn ein Vollstreckungstitel in der Welt ist, kann man sich gegen den auch noch erwehren, durch z. B. eine Vollstreckungsabwehrklage, oder durch einen Vollstreckungsschutzantrag.

FrankenDoM schrieb:
Mehr als Tipps geben kann er halt nicht Stickwort Rechtsberatung.
Hilfe zur Selbsthilfe. Mehr ist hier nicht drin.
 
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Jeder darf gerne seine Meinung hierzu behalte, ich bin jedenfalls hier raus. ;)
 
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LiniXXus schrieb:
ich bin jedenfalls hier raus.
Danke für die interessante Diskussion bis hierhin. :schluck:

@Metaxa1987 , hast Du eigentlich gegenüber dem Verkäufer von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, wie ich es Dir in meinem ersten Beitrag in diesem Faden geraten habe?

Der Widerruf hätte Dich gegenüber PayPal in eine für Dich bessere Rechtsposition gebracht.
 
Ehrlicherweise habe ich nicht Widerrufen, da einerseits die 14 Tage bereits abgelaufen waren und andererseits ist der Weg nicht gegeben bei AliExpress zu widerrufen. Ich kann da immer nur diese komischen "Rückerstattungen" beantragen und dann überprüfen die den Fall.

Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden.
 
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